Was ist der Unterschied zwischen einem Verwarnungsgeld und einem Bußgeld?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 3. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Was ist zwischen einem Verwarnungsgeld und einem Bußgeld der Unterschied?
Was ist zwischen einem Verwarnungsgeld und einem Bußgeld der Unterschied?

Wer sich auf deutschen Straßen nicht an die Straßenverkehrsordnung (StVO) hält, der begeht eine Ordnungswidrigkeit im Verkehrsrecht. Je nach Schwere ist mit einem Fahrverbot oder Punkten in Flensburg zu rechnen.

Mit welchen Sanktionen beispielsweise bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu rechnen ist, legt der Bußgeldkatalog fest. Hier ist auch die Höhe des Geldbetrages, welcher zu entrichten ist, angegeben. Im Fachjargon wird zwischen einem Bußgeld und einem Verwarnungsgeld unterschieden.

Wir erklären in diesem Ratgeber den Unterschied zwischen einem Verwarngeld und einem Bußgeld und gehen darauf ein, welche Fristen beim Verwarnungsgeld einzuhalten sind. Außerdem erfahren Sie, wann aus einem Verwarnungsgeld ein Bußgeld werden kann.

FAQ: Unterschied Verwarnungsgeld und Bußgeld

Ist die Unterscheidung zwischen Verwarnungsgeld und Bußgeld gesetzlich bestimmt?

Ja, in § 56 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) ist definiert, dass ein Verwarnungsgeld bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten verhängt wird.

Wie hoch fällt ein Verwarnungsgeld aus?

Üblicherweise liegt ein Verwarnungsgeld zwischen 5 und 55 Euro, wohingegen ab 60 Euro von einem Bußgeld gesprochen wird.

Kann aus einer Verwarnung ein Bußgeld werden?

Ja. Bezahlen Verkehrssünder die Verwarnung nicht, wird aus dieser üblicherweise dann ein Bußgeldbescheid. Mehr zu diesem Vorgang erfahren Sie hier.

Der Unterschied zwischen einem Verwarnungsgeld und einem Bußgeld im Gesetz

Die gesetzliche Grundlage für das Verwarnungsgeld findet sich im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Im § 56 OWiG heißt es, dass für geringfügige Ordnungswidrigkeiten durch die Verwaltungsbehörde eine Verwarnung ausgesprochen werden kann. Diese muss nicht unbedingt mit einem Verwarnungsgeld einhergehen. Erhebt die Behörde dieses allerdings, liegt es zwischen fünf und 55 Euro. Den genauen Betrag legt der Bußgeldkatalog fest, wobei jede Behörde Gestaltungsspielraum hat.

Eine geringfügige Ordnungswidrigkeit ist beispielsweise ein Verstoß gegen das Halte- oder Parkverbot. Das Verwarnungsgeld findet der Betroffene dann meist unter dem Scheibenwischer. Der Volksmund spricht auch von einem Knöllchen.

Bezahlt der Betroffene das Verwarnungsgeld, so wird davon ausgegangen, dass er dieses angenommen hat und das Thema ist erledigt.

Um ein Verwarnungsgeld zu bezahlt, gilt eine Frist von einer Woche. Gibt es zwischen einem Bußgeld und Verwarnungsgeld einen weiteren Unterschied? Bei einem Verwarnungsgeld fallen im Gegensatz zum Bescheid keine Gebühren an und es wird kein Bußgeldverfahren eröffnet.

Wann folgt auf eine Verwarnung ein Bußgeldbescheid?

Zwischen einem Bußgeld und einem Ver­warngeld besteht ein Unterschied. Ersteres ist Teil eines Bußgeldverfahrens.
Zwischen einem Bußgeld und einem Ver­warngeld besteht ein Unterschied. Ersteres ist Teil eines Bußgeldverfahrens.

Bezahlt der Betroffene das Verwarngeld nicht, folgt ein Bußgeld. Die Behörde geht davon aus, dass die Verwarnung nicht angenommen wurde und eröffnet ein Verfahren, in dessen Folge ein Bescheid verschickt wird.

Sie erhielten ein Bußgeld, obwohl das Verwarngeld bezahlt worden ist? Dafür kann es mehrere Erklärungen geben.

  • Die Zahlung erfolgte außerhalb der einwöchigen Frist
  • Die Überweisung kam nicht an oder war zu gering
  • Ein falsches oder gar kein Aktenzeichen angegeben

Haben Sie das Verwarnungsgeld beglichen, senden Sie den Kontoauszug o.ä. an die Behörde und legen Widerspruch ein.

Möchten Sie sich gegen das Verwarngeld wehren? Dann bezahlen Sie dies nicht und warten auf den Bußgeldbescheid. Gegen diesen können Sie dann binnen 14 Tagen Einspruch einlegen. Haben Sie weitere Fragen zum Unterschied zwischen einem Verwarnungsgeld und einem Bußgeld, kann ein Anwalt helfen.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

2 Kommentare

  1. D. Klimt

    27. November 2023 um 19:04

    Hallo aus Kassel,
    ich habe folgende Fragen:
    Auf dem Blitzerfoto ist die gesamte Augenpartie durch den Spiegel verdeckt. Reicht die untere Partie zur eindeutigen Fahreridentifizierung?
    Im Schreiben heißt es außerdem lediglich: nach Toleranzabzug; müßte nicht benannt sein, wieviel Toleranz abgezogen wurde?
    Vielen Dank für eine entsprechende Antwort und mit freundl. Gruß
    D.

  2. Lisa

    11. November 2019 um 16:28

    Ich habe wegen eines zu lange geparkten Anhängers ein Verwarnungsgeld bekommen. Die Fotos habe isch mir schicken lassen. Sie zeigen das Rad mit Ventilstellung, aber keine Dokumentation des Kennzeichens. Kann ich dagegen Widerspruch einlegen?
    MfG
    Lisa

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