Wildunfall – was sollten Sie tun?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 1. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Wie Sie sich richtig bei einem Wildunfall verhalten

Wildunfälle treten häufig auf Land- und Waldstraßen auf.
Wildunfälle treten häufig auf Land- und Waldstraßen auf.

Besonders in der Morgen- oder Abenddämmerung, auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause ist es der Graus eines jeden Autofahrers: Während Sie an die zu erledigenden Aufgaben im Büro oder den nahenden Feierabend denken, läuft plötzlich ein Reh auf die Straße.

Der Schock ist groß. Und obwohl Sie in der Fahrschule gelernt haben, wie Sie sich bei solch einem Ereignis verhalten sollten, können Sie sich plötzlich nicht mehr an die genauen Verhaltensweisen erinnern.

Sowieso geht alles viel zu schnell und schon steuern Sie geradewegs auf das Wildtier zu. Was ist also zu tun, wenn Sie in einen Wildunfall geraten? Und wie können Sie diesen im besten Fall verhindern, ohne sich und andere Verkehrsteilnehmer dabei zu gefährden? Der folgende Ratgeber soll Ihnen dabei helfen, in solch einer Situation richtig vorbereitet zu sein.

FAQ: Wildunfall

Was sollte ich bei einem Wildunfall tun?

Die Verhaltensregeln bei einem Wildunfall finden Sie hier.

Wann ist verstärkt mit Wildunfällen zu rechnen?

Die Gefahr eines Unfalls mit Wildtieren steigt vor allem während der Dämmerung sowie während der dunklen Jahreszeit.

Zahlt meine Versicherung bei einem Wildunfall?

Die Teilkaskoversicherung zahlt in der Regel nur bei Unfällen mit Haarwild.

Verhaltensregeln nach einem Wildunfall: Das Wichtigste kompakt

  • Warnblinker einschalten.
  • Warnweste anziehen.
  • Warndreieck aufstellen.
  • Wildunfall unverzüglich bei der Polizei oder dem Jagdpächter melden.
  • Tote Tiere an den Randstreifen ziehen. Dabei Handschuhe tragen.
  • Verletzte Tiere nicht anfassen.
  • Auf das Eintreffen der Polizei des Jägers warten.

Im Video erklärt: Wildunfall

Das richtige Verhalten bei einem Wildunfall erklärt Ihnen dieses Video.
Das richtige Verhalten bei einem Wildunfall erklärt Ihnen dieses Video.

Wildunfall mit dem Auto – auch von der Tageszeit abhängig

Es gibt im Laufe des Tages verschiedene Zeiten, in denen es wahrscheinlicher ist, in einen Wildunfall zu geraten. Auch bestimmt Orte sind häufig für einen Wildwechsel und somit oft auftretende Wildunfälle besonders wahrscheinlich. Um die Wahrscheinlichkeit eines Wildunfalls zu verringern, sollten Sie besonders das Fahren während der Abend- und Morgendämmerung meiden.

Da natürlich besonders Arbeitswege in genau dieser Tageszeit zurückgelegt werden müssen, ist eine Umgehung nicht immer möglich. Auch während der Brunftzeiten, die je nach Tierart wechseln kann, sollten Sie besonders vorsichtig fahren. Besonders in der dunklen Jahreszeit häufen sich nicht nur auf deutschen Straßen die Wildunfälle. Entsprechend gilt hier erhöhte Aufmerksamkeit, wenn Sie auf der Straße unterwegs sind.

Einen Wildunfall müssen Sie melden - entweder beim Jagdpächter oder beim Förster.
Einen Wildunfall müssen Sie melden – entweder beim Jagdpächter oder beim Förster.

An bestimmten Wald- oder Landschaftsgebieten, in denen sich Wild besonders oft tummelt, wird oft mit einem Verkehrsschild auf den Wildwechsel hingewiesen. In solchen Gebieten sollten Sie außerdem besondere Aufmerksamkeit auf Tiere haben.

Wildunfall – Was ist zu tun?

Selbstverständlich ist es nicht immer möglich, durch Umfahren bestimmter Gebiete auch einen Wildunfall zu vermeiden. Denn: Tiere, die wild leben, sind oft unberechenbar was ihr Verhalten oder ihr Auftauchen im Straßenverkehr – besonders auf Landstraßen – angeht. Um im Falle eines auftretenden Wildwechsels einen Unfall zu vermeiden bzw. diesen zu einem glimpflichen Ausgang zu verhelfen, sollten Sie ein paar Verhaltensregeln beachten.

Generell ist es erst einmal hilfreich, keinesfalls die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten. Sie sollten außerdem eine erhöhte Aufmerksamkeit aufweisen, um eventuelle Bewegungen am Straßenrand schnell entdecken zu können. Entdecken Sie ein wildes Tier am Fahrbahnrand, sollten Sie dieses durch Hupen verscheuchen.

Gleichzeitig sollten Sie Ihre Geschwindigkeit verringern. Wenn Sie das Fernlicht an Ihrem Fahrzeug angeschaltet haben, machen Sie dieses aus, da das wilde Reh oder der Hirsch auf die Lichtquelle zulaufen könnte.

Wildunfälle vermeiden – Verhalten vor einem Wildunfall

Was tun bei einem Wildunfall? Auch ein Marder kann Schäden an Ihrem Auto verursachen.
Was tun bei einem Wildunfall? Auch ein Marder kann Schäden an Ihrem Auto verursachen.

Sollte sich das entsprechende Wildtier bereits auf der Straße befinden und nicht mehr am Straßenrand abwarten, müssen Sie schnell handeln.

Auch in diesem Fall sollten Sie zunächst das Fernlicht ausschalten und das Tier durch Hupen dazu animieren, die Fahrbahn zu verlassen.

Bremsen Sie gleichzeitig. Vermeiden Sie unbedingt ein Ausweichmanöver, falls der Bremsweg bis zum Tier nicht mehr ausreichen sollte!

Halten Sie unbedingt das Steuer gerade, vollziehen Sie eine kontrollierte Vollbremsung und versuchen Sie nicht, durch das Ausweichen die Kollision mit dem Tier zu vermeiden. Geraten Sie auf die Gegenfahrbahn oder kommen Sie von der Straße ab, kann das weitaus dramatischere Folgen haben als der Zusammenstoß mit dem Wild.

Zudem kann nicht sicher gesagt werden, dass das Tier nicht auf der Flucht ebenfalls ausbricht und genau in die Richtung läuft, in die Sie ausweichen wollen.

Bei kleinen Tieren wird außerdem geraten, vorsichtig mit einer Vollbremsung umzugehen. Im Zweifelsfall kann diese schlimmere Nachwirkungen haben als eine Kollision mit einem Kleintier. Denn: Ihnen wird bei diesem Aufprall vermutlich wenig passieren. Ein Auffahrunfall bei einer Vollbremsung allerdings kann weitaus schlimmere Konsequenzen haben

Was tun bei einem Wildunfall?

Obwohl Sie sich an alle Sicherheitsvorkehrungen gehalten haben, ist er manchmal unvermeidlich: der Wildunfall mit dem Auto. Jetzt ist es wichtig, dass Sie – genau wie bei einem Unfall mit Personenbeteiligung – nicht in Panik geraten. Ebenso wenig dürfen Sie den Unfallort einfach verlassen, denn obwohl bei einem Wildunfall keine Fahrerflucht besteht, wenn Sie sich entfernen, so können Sie doch gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, wenn das angefahrene Tier noch leben sollte.

Bei einem Wildunfall mit einem Eichhörnchen zahlt die Versicherung nicht immer.
Bei einem Wildunfall mit einem Eichhörnchen zahlt die Versicherung nicht immer.

In diesem Fall gilt: Sie sollten das Tier jedoch keinesfalls anfassen oder versuchen, selbst zu helfen. Denn bei einem wilden Tier kann nicht vorausgesagt werden, wie es sich verhalten wird, wenn ein Mensch versuchen will, diesem zu helfen. Im schlimmsten Fall könnten Sie sich selbst in Gefahr bringen.

Auch, wenn das Tier bereits verstorben ist – also wenn es sich um sogenanntes Fallwild handelt – sollten Sie die Aufgabe der Nachsorge dem Jagdpächter überlassen. So kann auch die Übertragung von Krankheiten wie Tollwut vermieden werden.

Entsprechend sollten Sie sich auch nach einem Wildunfall ähnlich wie bei einem Verkehrsunfall verhalten. Sichern Sie die Unfallstelle mit einem Warndreieck und benachrichtigen Sie die Polizei. Diese kann den Schaden dann aufnehmen. Dabei ist es egal, ob ein Reh oder Wildschwein den Unfall verursacht hat.

Nach der Aufnahme des Unfalls durch die Polizei kann diese den Jagdpächter informieren, der sich um das verletzte oder tote Tier kümmert. Tut dieser das nicht, so springt das Stadtamt ein. Sollte das Wild – zum Beispiel das Reh – nach dem Unfall geflüchtet sein, ist aber verletzt, so muss sich auch in diesem Fall der Jagdpächter darum kümmern, dass das Tier nicht irgendwo im Wald an seinen Verletzungen verstirbt.

Wer zahlt bei einem Wildunfall?

Nachdem der erste Schock überwunden wurde, stellt sich dem Fahrer die Frage, wer die Kosten für die Reparatur an dessen Kfz übernimmt, das durch den Aufprall beschädigt wurde. Je nachdem, welches Tier mit Ihrem Wagen kollidiert ist, können die Schäden durchaus beträchtlich sein. Viele stellen sich deshalb die Frage nach einem Wildunfall: Wer zahlt den Schaden?

Das Verhalten bei einem Wildunfall mit dem Motorrad ist ähnlich wie beim Auto.
Das Verhalten bei einem Wildunfall mit dem Motorrad ist ähnlich wie beim Auto.

Gut ist in diesem Fall, wenn Sie sich ganz auf Ihre Versicherung verlassen können. Zunächst sei gesagt, dass bei einem Wildunfall die Haftpflicht gar nicht zahlt. Diese ist für den Schaden nicht verantwortlich.

Sie kommt allerdings für Schäden auf, die außerhalb Ihres Wagens entstanden sind. Beispielsweise dann, wenn Sie durch den Unfall eine Leitplanke oder einen –pfosten beschädigt haben. Wurde Ihr Auto beschädigt, kommt beim Wildunfall die Teilkasko- bzw. die Vollkaskoversicherung für den Schaden auf. Aber bezahlt die Versicherung jeden Wildunfall?

Was beim Wildunfall die Versicherung zahlt

Ob Ihre Versicherung die Schäden an Ihrem Unfallwagen übernimmt, hängt deshalb davon ab, welche Versicherung Sie für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben. Diese Frage stellt sich zum Beispiel bei einem Reh-Unfall: Wer zahlt hier den Schaden?

Eine Teilkasko bei einem Wildunfall zahlt beispielsweise nur dann, wenn es zu einem Unfall mit sogenanntem ‚Haarwild‘ gekommen ist. Darunter fällt Schwarzwild, Hasen, Füchse, Marder sowie Rot- und Damwild. Allerdings muss hierbei beachtet werden, dass bei einem Wildunfall die Selbstbeteiligung bei der Teilkaskoversicherung noch abgezogen wird.

Eine andere Situation ergibt sich dann, wenn Sie aufgrund eines Ausweichmanövers nicht mit dem entsprechenden Tier, sondern beispielsweise mit einem anderen Auto oder einem Baum zusammenstoßen. Sollten Sie dann Schäden an ihrem Fahrzeug vorfinden, zahlt die Teilkaskoversicherung nicht.

Denn wären Sie nicht ausgewichen und stattdessen mit dem Wildtier kollidiert, hätte der Schaden an Ihrem Auto durchaus kleiner ausfallen können. Das gilt besonders dann, wenn Sie wegen kleinen Tieren wie zum Beispiel einem Eichhörnchen ausgewichen sind.

Wenn Sie eine Vollkaskoversicherung besitzen, dann wird Ihnen jeder Schaden, der durch ein Wildtier an Ihrem Auto entstanden ist, ersetzt. Dabei ist es zudem irrelevant, ob Sie den Unfall mit dem wilden Tier beweisen können. Denn die Beweislast liegt in diesem Fall bei der Versicherung.

Ein Wildunfall mit Nutztieren ist strenggenommen kein Wildunfall und wird von der Versicherung nicht übernommen.
Ein Wildunfall mit Nutztieren ist strenggenommen kein Wildunfall und wird von der Versicherung nicht übernommen.

Sollten Sie nicht mit einem Wildtier, sondern mit einem Nutz- oder Haustier zusammengestoßen sein, dann müssen Sie sich in jedem Fall mit dem Besitzer des Tieres in Verbindung setzen.

In diesem Fall zahlt die Versicherung nicht. Diese springt nur in dem Fall ein, in dem Wildtiere in die Unfälle mit Ihrem Kfz verwickelt waren. Auch bei sogenanntem ‚Federwild‘ wie Bussarden oder Eulen, wird ein Schaden von der Versicherung oftmals nicht ersetzt.

Wann liegt die Beweislast bei Ihnen?

Besonders im Hinblick auf Schäden, die Ihre Versicherung bei einem Wildunfall übernehmen soll, ist die Beweislast überaus wichtig. Falls Sie einem Wildtier auf der Fahrbahn ausweichen sollten, kann es schnell passieren, dass Sie der Versicherung beweisen müssen, dass Sie tatsächlich einem Tier ausweichen mussten und nicht lediglich durch eine Unaufmerksamkeit von der Straße abgekommen sind.

Zudem sind die Schäden am Wagen nach einem Ausweichmanöver meist um einiges größer, als diese durch den Aufprall mit einem Tier möglich wären.

Um eine bestmögliche Beweisführung zu garantieren, können Sie entweder darauf hoffen, dass Zeugen den Unfall verfolgt haben oder Sie installieren eine Dashcam in Ihrem Fahrzeug, sodass der nächste Unfall komplett aufgezeichnet werden kann.

Einen Wildunfall melden

Neben dem Anruf bei der Polizei nach einem Wildunfall sollten Sie auch unbedingt den Förster bzw. den Jagdpächter über den Wildunfall informieren. Oft geschieht dies auch direkt seitens der Polizei. Das ist nicht nur für Ihre Versicherung wichtig, sondern auch für den Jagdpächter zur Übersicht über den jeweiligen Tierbestand der Landschaft. Auch bestehende Überreste an Ihrem Auto als Beweis für den Unfall mit dem Wild sollten Sie fotografisch dokumentieren.

Ein Wildunfall mit dem Auto hat oft schwere Konsequenzen.
Ein Wildunfall mit dem Auto hat oft schwere Konsequenzen.

Zu diesem Zweck wird außerdem von der Polizei eine Bestandsaufnahme vorgenommen. Diese Belege sind für Ihre Versicherung sehr wichtig, da andernfalls nicht garantiert werden kann, dass der Unfall wirklich geschehen ist. Eine Begehung des Unfallortes kann deshalb auch zur positiven Rückmeldung der Versicherung nach einem Wildunfall führen.

Außerdem können Sie auch eine Bescheinigung über den Wildunfall vom Jagdpächter erhalten. Dieser ist zur Ausstellung dieser Bescheinigung allerdings nicht verpflichtet. Entsprechend sollten Sie sich besser selbst darum kümmern, die entsprechenden Belege für den Unfall zu sichern.

Zudem sollten Sie wissen, dass nicht jede Versicherung die Bescheinigung des Jagdpächters anerkennt. Das ist immer eine Einzelfallentscheidung und je nach Versicherung unterschiedlich. Oft wird seitens Ihrer Versicherung auch ein Gutachter geschickt, der das Unfallfahrzeug genau unter die Lupe nimmt.

Deshalb sollten Sie die Überreste des Wildtieres – so unappetitlich das auch klingt – das Sie angefahren oder überfahren haben, so lange wie nötig an Ihrem Fahrzeug belassen. Diese Beweise können der Versicherung durchaus nützlich sein, wenn der Schaden erfasst wird.

Wildunfall mit einem Motorrad

Natürlich kann es nicht nur vorkommen, dass Sie mit einem PKW mit einem Reh, Hirsch oder Wildschwein kollidieren. Es kann auch sein, dass Ihnen ein Wildtier vor das Motorrad läuft.

In diesem Fall sind die Ausmaße meist verheerender, da Unfälle mit dem Motorrad oft weniger glimpflich ausgehen als mit einem Auto – besonders, was den Fahrer des Motorrads betrifft. In diesem besonderen Fall kann das Draufhalten auf das Wildtier weitaus schlimmere Folgen haben als bei einem Auto.

Wildunfälle in Deutschland geschehen oft auf Land- oder Waldstraßen.
Wildunfälle in Deutschland geschehen oft auf Land- oder Waldstraßen.

Dementsprechend ist ein Motorradfahrer gewillter, ein Ausweichmanöver zu riskieren, um das Wildtier zu umfahren. Doch auch hier sollte Vorsicht geboten sein!

Ein Motorradfahrer kann – genauso wie ein PKW – mit dem Gegenverkehr oder mit an der Seite aufgereihten Bäumen oder ähnlichem kollidieren. In diesem Fall läge die Beweislast gegenüber der Versicherung wieder beim Fahrer.

Wildunfälle: eine Statistik

Wildunfälle in Deutschland sind keine Seltenheit. Entsprechend sollten Sie sich immer wieder daran erinnern, was Sie im Notfall in solch einer Situation tun müssen, um schlimmere Folgen zu vermeiden. Der deutsche Jagdverband meldete im Jahr 2013 beispielsweise fast 200.000 Wildunfälle mit Fallwild, also mit Tieren, die bei diesem Unfall nicht nur verletzt wurden, sondern zu Tode gekommen sind.

Insgesamt über 220.000 Wildtiere wurden bei Unfällen in Deutschland im Jagdjahr 2013/2014 verletzt. Entsprechend sind Wildunfälle keine Seltenheit und sollten durchaus ernst genommen werden – auch und besonders in Bezug auf die Nachwirkungen, die solch ein Unfall haben kann.

Erhöhen Sie deshalb besonders in Waldgebieten und grünen Landschaften Ihre Aufmerksamkeit und achten Sie auch auf den Straßenbahnrand. So können Sie schnell auf plötzlich auftretende Tiere reagieren.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

6 Kommentare

  1. Daniel

    22. Oktober 2019 um 20:52

    Wir sind geschädigte im Falle eines scheuenden Pferdes (kein Wild) aber der Pferdehalter zeigt sich nicht einsichtig und gibt uns (Mopedfahrer) die Schuld. Wie geht man hier am besten vor? Wir freuen uns auf Feedback

    1. bussgeldrechner.org

      10. Dezember 2019 um 16:10

      Hallo Daniel,

      wir empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  2. Uwe

    25. Februar 2018 um 17:38

    Hallo,
    ich hatte einen Wildunfall mit einem Leihwagen. Der Mietvertrag sagt „Vollkasko mit SB“ und dass ich einen Schaden nicht tragen muss, wenn ich ihn nicht zu vertreten habe. Die Mietfirma sagt, ich müsse die SB tragen. Es gab da wohl mal ein Urteil, das das gegenteilig regelte und die Herausgabe der SB an den Mieter bestätigte. Wie ist da der aktuelle Stand?
    Besten Dank

    1. bussgeldrechner.org

      5. März 2018 um 8:28

      Hallo Uwe,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  3. Christian S.

    13. November 2016 um 11:35

    Hallo,
    hatte gestern Abend einen Wildunfall. Mir lief ein Reh ins Seitenteil meines Autos. Das Reh wurde dabei getötet. An meinem KFZ wurde die hintere linke Tür beschädigtigt. Ich rief den Jagdpächter, dieser beseitigte das Reh.
    Da ich keine Teilkasko habe und mein Fahrzeug nur haftpflichtversichert ist, frage ich mich wer nun den ‚Schaden bezahlt?

    mfg Christian Stöhr

    1. bussgeldrechner.org

      14. November 2016 um 8:44

      Hallo Christian,
      in diesem Fall müssen Sie leider selbst für den Schaden haften. Versicherungen zahlen in der Regel nur bei einer Teil- oder Vollkasko einen Schaden, der durch einen Wildunfall verursacht wurde. Um sicher zu gehen, können Sie allerdings bei Ihrer Haftpflicht nachfragen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

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