Was ist unter der Wertminderung bei einem Fahrzeug zu verstehen?
Letzte Aktualisierung am: 31. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Die Wertminderung nach einem Unfall
Wenn Sie in einem Unfall verwickelt sind und dabei kein Totalschaden entsteht, führt der Weg zunächst in die nächste Werkstatt. Denn aufgrund des Schadensersatzes haben Sie den Anspruch auf die vollkommene Instandsetzung Ihres Fahrzeugs.
In den meisten Fällen verursacht ein Unfallschaden eine Wertminderung. Was genau darunter zu verstehen ist und wie Sie diese gegebenenfalls berechnen können, erfahren Sie im nachstehenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Wertminderung
Hier erfahren Sie, was mit dem Begriff Wertminderung gemeint ist und wie sich die technische und kaufmännische Wertminderung unterscheiden.
Eine Beispielsrechnung zur Ermittlung der Wertminderung nach einem Unfall, finden Sie hier.
Nein, Fahrzeuge verlieren mit der Zeit an Wert, das ist ein ganz natürlicher Prozess. Diesem können Sie durch eine gute Pflege entgegenwirken.
Schadensersatz nach einem Unfall – Was ist Wertminderung?
Nach einem Autounfall können trotz fachmännischer Reparatur Mängel nicht vollständig behoben werden. Zudem kann nach einem Unfall nicht der gleiche Kaufpreis für ein verunfalltes Auto erzielt werden wie vor dem Verkehrsunfall. Die daraus resultierende technische Wertminderung sowie die Vermögenseinbußen oder merkantile Wertminderung bei einem Verkauf müssen beziffert werden.
Das erfolgt mit dem sogenannten merkantilen Minderwert. Dieser ist ein Rechtsbegriff, der im Bereich des Schadensersatzrechts eine Rolle spielt, das wiederum im Bürgerlichen Gesetzbuch reglementiert ist.
Die Wertminderung bei einem Auto ist ein fiktiver Wert, der zunächst festgelegt werden muss. Dies erfolgt auf Grundlage einer Berechnung seitens der Versicherung.
Die technische und kaufmännische Wertminderung
Wichtig! Merkantil ist an dieser Stelle als kaufmännisch zu verstehen.
Der Bundesgerichtshof hat festgelegt, dass zwingend die merkantile und einer technische Wertminderung bei einem Schaden zu unterscheiden sind.
Die kaufmännische Minderung bemisst sich daran, dass ein potentieller Käufer aufgrund des Verdachts von verborgenen Mängeln bei einem reparierten Fahrzeug nicht mehr bereit ist, den vollen Kaufpreis zu bezahlen.
Neben den möglicherweise unerkannten Schäden spielt auch die Sorge um Spätfolgen eine Rolle.
Er wird durch einen Zuschlag auf die Reparaturkosten seitens der Versicherung ausgeglichen.
Die gesetzliche Grundlage dafür bildet der § 251 BGB:
Soweit die Herstellung nicht möglich oder zur Entschädigung des Gläubigers nicht genügend ist, hat der Ersatzpflichtige den Gläubiger in Geld zu entschädigen.
Die technische Wertminderung beschreibt den Wertverlust nach einem Unfall, der aus der nicht vollständigen Beseitigung der Schäden resultiert.
Wie Sie eine Wertminderung richtig berechnen
Bislang existiert noch keine einheitliche Formel für die Berechnung einer Wertminderung. Ein Kfz-Gutachten, das durch einen Sachverständigen erstellt wurde, enthält auch Angaben zur Wertminderung.
Dabei werden in den meisten Fällen verschiedene Berechnungsmodelle herangezogen. Aus den unterschiedlichen Ergebnissen ermitteln die Gutachter einen Durchschnittswert.
Damit liegt die Bezifferung des Minderwerts auch teilweise im Ermessen des Sachverständigen.
Aufgrund dessen wird seit Langem immer wieder Kritik an der Berechnung der Wertminderung, die durch einen Unfall hervorgerufen wird, geübt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat insofern versucht, eine Einheitlichkeit zu schaffen, indem er Grundsätze zur Ermittlung des Minderwerts aufgestellt hat.
- Dabei soll die Feststellung der Wertminderung bei einem Kfz unter stetiger Beobachtung des regionalen sowie überregionalen Marktes festgestellt werden.
- Außerdem hat der BGH die Methode von Ruhkopf-Sahm als sachgerecht bezeichnet.
Dieses Modell definiert die Wertminderung bei einem Auto nach einem Unfall als prozentualen Anteil einer Summe, die sich aus dem Wiederbeschaffungswert und den Reparaturkosten zusammensetzt.
Hierbei sei anzumerken, dass mit den voraussichtlichen Kosten, die bei einer Instandsetzung vom Schaden entstehen, gerechnet wird.
Weitere Faktoren, die in dieser Berechnung mit herangezogen werden, sind das Alter und die Schadenshöhe.
Die folgende Tabelle zeigt eine Methode zur Berechnung der Wertminderung. Sie beinhaltet eine rechnerische Relation zwischen den Reparaturkosten und der Neuanschaffung eines Kfz. Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Tabelle und das darauffolgende Beispiel Ihnen lediglich als Orientierungshilfe dienen sollen.
Anteil der Reparaturkosten am Wiederbeschaffungwert | 10-30% | 30-60% | 60-90% |
---|---|---|---|
Wertminderung im 1. Zulassungsjahr | 5% | 4% | 3% |
Wertminderung im 2. Zulassungsjahr | 6% | 5% | 4% |
Wertminderung im 3./4. Zulassungsjahr | 7% | 6% | 5% |
Eine Beispiel-Rechnung
Liegt ein Wiederbeschaffungswert in Höhe von 15.000 Euro vor und beläuft sich die Reparatur für den Unfallschaden auf 3.000 Euro, ergibt sich daraus ein Anteil von 20 Prozent.
Befindet sich des Weiteren das Fahrzeug im ersten Zulassungsjahr kann der Tabelle ein Minderwert von 5 % entnommen werden.
Werden nun der Wiederbeschaffungswert und die Reparaturkosten addiert, ergibt sich eine Summe von 18.000 Euro, die in Relation zur Wertminderung gesetzt werden muss.
Daraus ergibt sich eine Wertminderung für den Unfallwagen von 900 Euro.
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