Verjährung vom Schmerzensgeld: Behalten Sie die Fristen im Blick

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 28. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Schmerzensgeldansprüche unterliegen einer Verjährungsfrist

Wann kommt es zur Verjährung vom Schmerzensgeld?
Wann kommt es zur Verjährung vom Schmerzensgeld?

Obwohl sich geschädigte Personen nach einem Unfall eigentlich ein wenig Ruhe gönnen sollten, um sich zu erholen, werden sie oft mit unzähligen Dingen konfrontiert, die erledigt werden müssen:

Sie sollten ein Auge darauf haben, dass der Unfallgegner den Schaden seiner Versicherung meldet, es muss ein Ersatz für das beschädigte Fahrzeug her und ein Gutachter sollte ggf. auch kontaktiert werden, um entstandene Schäden überhaupt beziffern zu können.

Dementsprechend ist es nicht gerade verwunderlich, dass die eine oder andere Sache zunächst in den Hintergrund rückt oder sogar gänzlich vergessen wird. So verhält es sich manchmal mit dem immateriellen Schadensersatz, der nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall geltend gemacht werden kann.

Betroffene sollten hierbei jedoch besonders aufmerksam sein, denn der Schmerzensgeldanspruch unterliegt einer Verjährung. Wann genau es zur Verjährung vom Schmerzensgeld, zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall, kommt und wann die maßgebliche Frist beginnt, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

FAQ: Verjährung von Schmerzensgeld

Wie lange dauert es bis zur Verjährung von Schmerzensgeld?

In der Regel verjährt Schmerzensgeld nach drei Jahren. Es gibt auch viele Ausnahmeregeln, in denen die Frist noch weiter nach hinten verlegt werden kann. Der Gang zum Anwalt lohnt sich hier.

Die Verjährung des Schmerzensgeldes ist abgeschlossen. Habe ich trotzdem noch Anspruch auf Schmerzensgeld?

Nein. Sobald die Frist abgelaufen ist, kann kein Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz mehr geltend gemacht werden.

Wann beginnt die Verjährung?

Die Frist der Verjährung beginnt am Ende des Jahres, in dem es zum Unfall kam.

Wann verjährt der Anspruch auf Schmerzensgeld?

Schmerzensgeld: Die Frist für die Verjährung ist im BGB festgeschrieben.
Schmerzensgeld: Die Frist für die Verjährung ist im BGB festgeschrieben.

Nach einem Verkehrsunfall bleibt geschädigten Personen nicht ewig Zeit, sich um die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche zu kümmern. Die Verjährung vom Schmerzensgeld macht ihnen dabei nämlich früher oder später einen Strich durch die Rechnung. Wann die Ansprüche genau verjähren, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. § 195 BGB zufolge beträgt die Verjährungsfrist beim Schmerzensgeld drei Jahre.

Es handelt sich dabei um die regelmäßige Verjährungsfrist im Zivilrecht, die immer dann greift, wenn keine anderweitigen Ausnahmevorschriften Anwendung finden.

Kam es erst einmal zur Verjährung der Schmerzensgeldansprüche, kann laut § 214 BGB kein Schadensersatz mehr gefordert werden.

Wann beginnt die Frist in puncto Schmerzensgeld?

Wie bereits erwähnt, tritt die Verjährung vom Schmerzensgeld in der Regel nach drei Jahren ein.

Doch welcher Zeitpunkt gilt als Startschuss für die Frist? Haben Geschädigte etwa ab dem Tattag drei Jahre Zeit, um ihre Ansprüche geltend zu machen?

Dem ist nicht so: Beim Schmerzensgeld beginnt die Verjährung am Ende des Jahres, in dem sich der Unfall ereignete, der den Schadensersatzanspruch rechtfertigt. Dies hält § 199 BGB fest. Zudem muss das Opfer in diesem Jahr Kenntnis von der Identität des Verursachers erlangt haben. Ein Rechtsanwalt kann Sie in einem solchen Fall beraten.

Folgendes Beispiel soll die Verjährung vom Schmerzensgeld konkretisieren:

Ein Anwalt kann Sie bei Fragen zur Verjährung vom Schmerzensgeld bestmöglich informieren.
Ein Anwalt kann Sie bei Fragen zur Verjährung vom Schmerzensgeld bestmöglich informieren.
  • Ein Autofahrer wurde im Februar 2015 unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt und hat daher Anspruch auf Schmerzensgeld von der Versicherung des Unfallgegners.
  • Die Verjährung von diesem Schmerzensgeldanspruch beginnt demnach am 31.12.2015.
  • Spätestens zum 31.12.2018 tritt die Verjährung vom Schmerzensgeld ein. Daher sollte sich der betroffene Autofahrer unbedingt im Vorfeld darum kümmern, seine Ansprüche geltend zu machen. Ein Anwalt kann dabei behilflich sein.

In Bezug auf die Verjährung von Schmerzensgeldansprüchen sieht das BGB außerdem eine Höchstgrenze von 30 Jahren vor. Gemäß § 199 BGB muss die geschädigte Person dabei weder Kenntnis von dem schädigenden Vorfall noch von dem Täter haben.

Zudem beginnt die Frist der Verjährung vom Schmerzensgeld ab dem Tag, an dem es zum Unfall kam. Auch hier kann der Gang zum Anwalt empfehlenswert sein, wenn Sie noch Fragen haben.
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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