Verjährung vom Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall: Wann tritt sie ein?
Letzte Aktualisierung am: 16. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Schadensansprüche nach einem Unfall rechtzeitig geltend machen
Immer wieder kommt es zu Verkehrsunfällen auf deutschen Straßen. Allein im Jahr 2016 konnten dem Statistischen Bundesamt zufolge ca. 308.000 Unfälle mit Personenschaden verzeichnet werden.
Geschädigte, die im Zuge eines solchen Unfalls unverschuldet verletzt wurden, haben gemäß § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) einen Anspruch auf Schadensersatz. Dieser wird in Form von Schmerzensgeld gezahlt.
Auch wenn geschädigte Personen nach einem Verkehrsunfall wohl tausende Sachen im Kopf haben, sollten sie es nicht auf die lange Bank schieben, diesen Anspruch auch geltend zu machen. Denn: Das Schmerzensgeld ist an gewisse Verjährungsfristen gebunden. Sind diese erst einmal überschritten, kann kein Schadensersatz mehr verlangt werden.
Wann die Verjährung vom Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall eintritt und wann die Frist genau beginnt, erklären wir im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Verjährung von Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall
Die Verjährung von Schmerzensgeld beginnt am Ende des Jahres, in dem es zum Schaden gekommen ist.
Nein, wenn das Schmerzensgeld bzw. der Schadensersatz verjährt ist, kann er nicht mehr geltend gemacht werden.
In der Regel verjährt der Anspruch auf Schmerzensgeld nach drei Jahren.
Verjährung: Wie lange Schmerzensgeld nach einem Unfall geltend gemacht werden kann
Wie bereits erwähnt, sollten Sie nach einem Verkehrsunfall nicht allzu lange damit warten, Schmerzensgeld zu beantragen. Im schlimmsten Fall kann es nämlich passieren, dass die Ansprüche bereits verjährt sind und Sie als Geschädigter somit leer ausgehen.
§ 195 BGB hält fest, wann es zur Verjährung vom Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall kommt und beschränkt in diesem Zusammenhang den Zeitraum auf drei Jahre.
§ 214 BGB besagt zudem, dass Geschädigte keine Möglichkeit mehr haben, ihre Ansprüche noch durchzusetzen, wenn die Verjährung vom Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall bereits eingetreten ist.
Welcher Zeitpunkt gilt als Startschuss für die Verjährungsfrist?
Entgegen der Annahme einiger Betroffener beginnt die Frist der Verjährung vom Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall nicht ab dem Tag, an dem sich der Unfall ereignete. Vielmehr beginnt die Uhr erst am Ende des Jahres zu laufen, in dem es zum Crash kam. Dies ist in § 199 BGB definiert.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass die geschädigte Person in diesem Jahr Kenntnis von der Identität des Schädigers erhalten hat. Erst dann kann die Verjährungsfrist starten. Um den Ablauf der Verjährung vom Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall etwas vereinfachter darzustellen, hier ein Beispiel:
- Im Mai 2016 wurde ein Autofahrer in einen Unfall verwickelt, an dem er nachweislich keine Schuld trägt. Daher kann er Schmerzensgeld von der Versicherung des Unfallgegners einfordern.
- Am 31.12.2016 beginnt demnach die Verjährungsfrist.
- Die Verjährung vom Schmerzensgeld nach diesem Verkehrsunfall tritt demzufolge spätestens zum 31.12.2019 ein.
Aus diesem Grund sollte der geschädigte Autofahrer nicht herumtrödeln, sondern sich rechtzeitig darum kümmern, den ihm zustehenden Schadensersatz geltend zu machen. Bei diesem Vorhaben kann ihm ein Anwalt unter die Arme greifen.
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