Die Unfallstelle richtig absichern – Wie Sie am besten vorgehen

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 10. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Das Absichern einer Unfallstelle

Die Priorität nach einem Verkehrsunfall ist: Den Unfall absichern.
Die Priorität nach einem Verkehrsunfall ist: Den Unfall absichern.

Sie sind in einen Unfall involviert. Doch was müssen Sie am Unfallort unbedingt tun? Worauf müssen Sie achten?

Es ist gar nicht so einfach, in einer solchen Situation einen kühlen Kopf zu bewahren, doch das ist vor allem bei den ersten Maßnahmen elementar wichtig. Bevor Sie den etwaigen verletzten Personen Hilfe leisten, sollten Sie für das Absichern der Unfallstelle sorgen.

Dies gehört zu den Sofortmaßnahmen, nach dem ein Verkehrsunfall passiert ist. Damit verhindern Sie, dass weitere Personen gefährdet werden und dabei schützen Sie zusätzlich sich selbst sowie alle anderen Unfallbeteiligten.

FAQ: An der Unfallstelle richtig vorgehen

Warum ist es so wichtig, die Unfallstelle abzusichern?

Sichern Sie die Stelle des Unfalls ab, sorgen Sie für Ihre eigene Sicherheit und schützen gleichzeitig den nachfolgenden Verkehr.

Worauf muss ich bei der Absicherung der Unfallstelle achten?

Wichtig ist, das Fahrzeug möglichst am Fahrbahnrand abzustellen und die Warnblinkanlagen einzuschalten. Stellen Sie auch das Warndreieck auf und ziehen Sie bestenfalls die Warnweste an. Nehmen Sie Erste-Hilfe-Maßnahmen vor, falls sie notwendig sind, und kontaktieren Sie ggf. den Notruf.

Muss ich mich selbst in Gefahr bringen, um die Unfallstelle zu sichern?

Nein. Wenn Sie sich bei der Unfallsicherung selbst in gesundheitliche Gefahr bringen würden, sind Sie nicht verpflichtet einzugreifen. Sie müssen in diesem Fall aber unbedingt den Notruf wählen (110).

Im Video: So verhalten Sie sich bei einem Unfall richtig

Im Video finden Sie wichtige Hinweise zum richtigen Verhalten bei einem Unfall.
Im Video finden Sie wichtige Hinweise zum richtigen Verhalten bei einem Unfall.

Vorgehensweise: Wie sollten Sie einen Unfallort absichern?

Die Vorgehensweise nach einem Unfall ist unter anderem auch in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt – unter § 34 „Unfall“:

Nach einem Verkehrsunfall hat, wer daran beteiligt ist,

  1. unverzüglich zu halten,
  2. den Verkehr zu sichern und bei geringfügigem, Schaden unverzüglich beiseite zu fahren,
  3. sich über die Unfallfolgen zu vergewissern,

[…]

Die ersten Schritte dienen vor allem dazu, den übrigen Verkehr zu schützen und für die eigene Sicherheit zu sorgen.

Zur Absicherung der Unfallstelle platzieren Sie ein Warndreieck.
Zur Absicherung der Unfallstelle platzieren Sie ein Warndreieck.

Denn oft geschehen im Zuge eines Autounfalls Folgeunfälle, die durch eine korrekte Absicherung der Unfallstelle verhindert werden. Zudem können Sie das Gefahrenpotential minimieren.

Besonders wichtig ist dies bei vielbefahrenen Straßen oder auf der Autobahn, da aufgrund der hohen Geschwindigkeiten kaum Zeit zum Reagieren bleibt.

Auch wenn Sie die Unfallstelle absichern, sollten Sie auf Ihre eigene Gesundheit und Sicherheit achten.

Die ersten wichtigen Schritte

Wenn Sie als Zeuge einen Unfall beobachten oder daran beteiligt sind, sollten Sie:

  • die Fahrzeuge an den Fahrbahnrand abstellen.
  • die Warnblinkanlage am Auto einschalten
  • eine Warnweste anlegen.
  • ein Warndreieck aufstellen.
  • den Notruf kontaktieren
  • die Erste-Hilfe-Maßnahmen (Verletzte versorgen) einleiten

Wenn Sie die Unfallstelle absichern, ist darauf zu achten, dass Sie sich außerhalb der Fahrbahn befinden. Auf der Autobahn sollten Sie sich hinter Leitplanke aufhalten, um das Warndreieck aufzustellen.

Wichtig! Wenn Sie die Unfallstelle sichern, ist das Warndreieck in einem ausreichenden Abstand zum Auto aufzustellen – mindestens 100 Meter vor dem Unfallort. Es sollte gut sichtbar aufgestellt werden.

Noch ein paar wichtige Tipps

Im Falle, dass Sie eine Unfallstelle absichern wollen, haben wir noch einige Informationen für Sie zusammengetragen.

  • Wenn Sie mit dem Warndreieck dem Verkehr entgegengehen, ist es zu empfehlen, dieses auf Brusthöhe vor sich her zu tragen. Zudem können Sie die Hülle auf dem Beifahrersitz legen, somit vergessen Sie es später nicht.
  • Falls Sie eine Warnleuchte mitführen, die jedoch nur für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen verpflichtend ist, sollten Sie diese auch auf dem Dach anbringen. Eine Beleuchtung ist besonders wichtig bei Dunkelheit.
  • Seit Juli 2014 besteht eine Warnwestenpflicht, auch für Privatpersonen. Zuvor mussten bereits alle Fahrer, die mit gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen unterwegs waren, im Notfall ebenselbe anziehen. Es ist ratsam, für jeden Fahrgast eine Weste dabei zu haben.
  • Warten Sie auf keinen Fall im Unfallauto auf die Einsatzkräfte.

Absichern einer Unfallstelle durch die Feuerwehr

Das Absichern einer Unfallstelle durch die Feuerwehr geschieht bei sehr gefährlichen Situationen.
Das Absichern einer Unfallstelle durch die Feuerwehr geschieht bei sehr gefährlichen Situationen.

Sollte die Situation außergewöhnlich gefährdend sein, bringt es nichts, wenn Sie sich und andere dieser Gefahr aussetzen. Dann ist es sinnvoller, die Absicherung der Unfallstelle der Feuerwehr zu überlassen.

Das kann zum Beispiel notwendig sein, wenn der Unfall ein Benzinleck verursacht hat und der Treibstoff austritt oder wenn der Unfall mitten auf der Autobahn passiert. In einem solchen Fall, haben Sie keine Handlungsoptionen, um die Unfallstelle selbst abzusichern.

In dieser Situation ist unverzüglich ein Notruf abzusetzen. Wenn Sie die Unfallstelle nicht absichern, sondern die Feuerwehr, folgen Sie den Anweisungen der Fachkräfte.

Merke: Unfallstelle absichern – Erste Hilfe leisten – Rettungsdienst alarmieren!

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

1 Kommentar

  1. Heiner

    18. Juli 2021 um 11:51

    Wie kennzeichnet die Feuerwehr (die Polizei) ein verunglücktes Fahrzeug,welches
    außerhalb der Fahrbahn,z.b im Straßengraben oder auf dem angrenzenden Gelände
    liegen bleibt, bevor es also beseitigt worden ist ,die Insassen aber bereits versorgt wurden?

    Jeder Passant(!) muss sich doch verpflichtet fühlen,anzuhalten und nachzusehen,ob noch
    verletzte Insassen im Unfallfahrzeug sind!!
    Mein Vorschlag,ein Warndreieck auf das Fahrzeug zu stellen (4/1994) , wurde in den Wind
    geschlagen — oder wohl nicht verstanden.

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