Unfallhergang beschreiben: Auf die Details kommt es an
Letzte Aktualisierung am: 5. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Wie muss ich nach einem Unfall richtig handeln?
Wer schon einmal in einen Unfall verwickelt war, kennt das hilflose Gefühl, welches die Beteiligten dann überfällt. Also erstes kontrollieren die meisten reflexartig, ob es zu Verletzten kam. Danach taucht die Frage auf, wie das bloß passieren konnte.
Gerade bei kleineren Unfällen, etwa einem Auffahrunfall, wird schnell über die Schuld diskutiert. Scheint offensichtlich, wer nicht aufgepasst hat. Doch mit solchen Anschuldigungen sollten sich alle Beteiligten zurück halten, ebenso sollte keiner die Schuld auf sich nehmen.
Wir erklären in diesem Ratgeber, wie eine Schilderung vom Unfallhergang aussehen sollte. Darüber hinaus gehen wir darauf ein, wie Beweise zu sichern sind und wann die Polizei nach dem Unfall gerufen werden muss. Hier erhalten Sie außerdem für die ausführliche Schilderung vom Unfallhergang ein Muster.
Inhaltsverzeichnis
Beweise und Unfallbericht: Unfallhergang umfassend schildern
Kracht es im dichten Verkehr oder auf der Autobahn, zählt vordergründig eines: Ruhe bewahren! Wer hastig und unüberlegt reagiert, kann die Situation unter Umständen verschlimmern. Beteiligte eines Unfalls sollten tief durchatmen und sich sammeln.
Die Unfallstelle ist abzusichern. Am wichtigsten ist es dann zu überprüfen, ob es zu Verletzungen kam. Dann ist umgehend ein Rettungswagen zu verständigen und Erste Hilfe zu leisten. Halten Sie Ausschau nach umstehenden Passanten, welche Ihnen helfen können.
Erst dann steht der eigentliche Unfallhergang im Mittelpunkt:
- Was genau ist passiert und wie konnte es dazu kommen?
- Wann und wo ist der Unfall passiert?
- Wie waren die äußeren Umstände? (nasse Fahrbahn etc.)
- Mit welcher Geschwindigkeit und in welche Richtung fuhren die Personen?
- Welche Verkehrszeichen/Ampeln hatte die Parteien zu beachten?
Versuchen Sie, diesen Fragen gemeinsam auf den Grund zu gehen. Wüste Beschimpfungen sind an dieser Stelle weniger zielführend.
Die Beschreibung vom Unfallhergang sollte sachlich und ausführlich vorgenommen werden. Schuldzuweisungen sind fehl am Platze. Die Schuldfrage muss nicht am Unfallort geklärt werden, dies übernehmen die Versicherungen. Vielmehr geht es darum, die Fakten und Einzelheiten neutral zusammen zu fassen und sich einen Überblick über den Schaden am jeweiligen Fahrzeug zu verschaffen.
Unfallskizze und Unfallbericht: Eine prägnante Formulierung vom Unfallhergang ist wichtig
Um den Unfallhergang leichter zu beschreiben, steht ein sogenannter Unfallbericht zur Verfügung. Auf diesem können Beteiligte den Ablauf des Verkehrsunfalls und die Schäden festhalten. Teil dessen ist eine Unfallskizze.
Auf dieser soll die Straßenführung und die Richtung der Fahrzeuge eingetragen werden. Darüber hinaus sind etwaige Verkehrszeichen und Straßennamen zu notieren.
Zu guter Letzt zeichnen die Parteien die Position der Autos auf der Straße zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes auf.
Sie können den Verkehrsunfall mit einem Unfallbericht festhalten. Die Skizze hilft dabei, die Situation zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes darzulegen. Der Bericht ist zweimal auszufüllen und dem Unfallgegner auszuhändigen. Denken Sie an die Unterschriften.
Formulierung vom Unfallhergang: Diese Vorlage hilft Ihnen
Auf dem Unfallbericht sind in erster Linie die eigenen Daten und die des Unfallgegners zu notieren. Lassen Sie sich zur Überprüfung der Angaben dieser den Personalausweis oder Führerschein zeigen. Darüber hinaus werden die Versicherungsnummer und die Anschrift des Versicherers aufgeschrieben.
Außerdem werden die Schäden an den Kfz festgehalten. Wer Schuld an dem Autounfall trägt, ist nicht zu notieren. Der Bericht ist für jede Partei auszufüllen und zu unterschreiben.
Um den Unfallhergang zu beschreiben, hilft dieses Muster. Das Dokument sollte zweimal ausgedruckt und im Handschuhfach verwahrt werden.
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Wie sollten Unfallbeteiligte Beweise sichern?
Neben dem Unfallbericht und der Skizze, sollte der Hergang des Unfalls auch durch Beweise festgehalten werden. Hierzu zählen in erster Linie Fotos. Diese sind allerdings nicht nur auf den Schaden am Auto zu beschränken, sondern sollten auch vom Unfallort und der Umgebung angefertigt werden.
Darüber hinaus können Zeugen den Unfallhergang beschreiben. Sprechen Sie diese an und notieren sich die Kontaktdaten. Kommt es zwischen den Unfallgegnern oder den Versicherungen zu Unklarheiten, können diese oft aushelfen.
Steht eine Gerichtsverhandlung an, sind die Zeugen eine wichtige Komponente, um die Angelegenheit zu klären.
Polizei rufen: Ja oder nein?
Um sich in Sachen Unfallhergang absichern zu lassen, tendieren die Unfallgegner häufig dazu, die Polizei zu rufen. Gerade wenn Streit entsteht oder sich eine Partei wenig kooperativ zeigt, kann dies helfen.
Grundsätzlich gilt aber, dass die Polizei nur gerufen werden muss, wenn es zu einem Personenschaden kam und/oder der Schadenswert über 750 Euro liegt. Ansonsten können Beteiligte die Unfallhergänge durch den Bericht selbst festhalten und Beweise sichern.
Ziehen Sie die Beamten hinzu, nehmen diese ein Unfallprotokoll auf, auf welchem unter Umständen auch notiert wird, wer ihrer Meinung nach Schuld hat. Beschränkt sich der Schaden allerdings auf einen Wert von bis zu 750 Euro, kann die Polizei eine Gebühr verlangen.
Nach einem Unfall ist die Versicherung zu informieren
Ist der Verkehrsunfall verdaut, begeben sich die Unfallgegner an die Schadensregulierung. Dabei stellt sich die Frage, wer die Versicherung kontaktiert, um den Autounfall zu melden. Hierbei gilt: Jeder hat seine Versicherung zu informieren – binnen einer Woche.
Der Unfallverursacher schaltet seine Haftpflichtversicherung ein, welche sich mit dem Unfallopfer oder dessen Versicherer auseinandersetzt. Der Unfallhergang wird dann beleuchtet und die Schuldfrage mit der Versicherung des Geschädigten final geklärt.
Bekommt das Unfallopfer eine Teilschuld zugesprochen, wird der Schaden entsprechend der Haftungsquote reguliert. Trägt der Unfallverursacher die alleinige Schuld, übernimmt seine Versicherung die gesamte Schadensregulierung.
Kommt es im Nachhinein zu Fragen rund um den Unfallhergang, kann ein Gutachter weiterhelfen. Wird dieser von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bestellt, hat das Unfallopfer das Recht, ebenfalls einen Sachverständigen seines Vertrauens hinzuzuziehen.
Verletzungen und Schäden am Auto: Diese Ansprüche haben Geschädigte
Dem Geschädigten erwachsen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall einige Ansprüche, die wir nun kurz beleuchten wollen.
Zum einen darf das Unfallopfer ein Gutachten anfertigen lassen. Der Sachverständige sollte selbst gewählt werden. Schlägt die Versicherung diesen vor, muss der Gutachter nicht akzeptiert werden.
Zum anderen kann ein Anwalt eingeschaltet werden, der sich mit der gegnerischen Versicherung auseinander setzt. Die Kosten für diese Fachleute trägt der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners, sofern dieser die alleinige Schuld trägt.
Hinzu kommen unter anderem folgende Ansprüche:
- Übernahme der Reparaturkosten
- Nutzungsausfallentschädigung bzw. ein Mietwagen (Komfort dem Unfallwagen entsprechend)
- Merkantiler Minderwert
- Abschleppkosten
- Kostenpauschale
Rief der Unfall verletzte Personen hervor, entsteht unter Umständen ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Arztkosten und sonstige Auslagen müssen vom Unfallgegner getragen werden. Darüber hinaus ist eine Entschädigung in Geld zu zahlen. Kommt es über den Unfallhergang oder das Schmerzensgeld zum Streit, sollte umgehend ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden.
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