Unfallbericht beim Fahrradunfall: Ist das unbedingt nötig?
Letzte Aktualisierung am: 8. Juli 2024
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Wozu braucht es nach einem Fahrradunfall einen Unfallbericht?
Kommt es innerhalb Europas zu einem Verkehrsunfall, kann der europäische Unfallbericht die Schadensregulierung erheblich vereinfachen. Er bietet die Möglichkeit, dass alle Beteiligten den Unfallhergang aus ihrer Sicht darlegen können und sie die nötigen Informationen austauschen.
Es ist daher ratsam, dass Autofahrer immer zwei Exemplare des Unfallberichts im Handschuhfach aufbewahren. Üblicherweise kommt der Bericht an der Unfallstelle zum Einsatz, wenn es zu einem Autounfall kam. Doch kann der Unfallbericht auch bei einem Fahrradunfall genutzt werden?
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Unfallbericht bei einem Fahrradunfall
Ein Unfallbericht ist auch bei einem Fahrradunfall wichtig für die Schadensregulierung. Alle Unfallbeteiligten sollten einen solchen anfertigen.
Wie bei einem Unfall mit dem Auto ist auch bei Fahrradunfall wichtig, dass alle relevanten Informationen im Bericht enthalten sind. Welche das sind, erklärt der Ratgeber hier.
Wofür ist ein Unfallbericht gedacht und was gehört hinein?
Kommt es zwischen einem Fahrradfahrer und einem Autofahrer zu einem Unfall, sind die Sichtweisen auf das Geschehene meist sehr unterschiedlich. Welches Verhalten ist daher ratsam? Es bietet sich an, dass Sie auch nach einem Fahrradunfall einen Bericht schreiben.
Der Fahrrad- und der Autofahrer füllen zusammen einen Unfallbericht nach dem Fahrradunfall aus.Wichtig ist, das für beide jeweils ein Bericht geschrieben wird und dass beide den Unfallbericht unterschreiben.
Der Unfallbericht beim Fahrradunfall ist deshalb so wichtig, weil in diesem alle Schäden und der Unfallhergang festgehalten werden. Auf dessen Grundlage machen sich die Versicherungen ein Bild von den zu regulierenden Schäden und beurteilen, wer an dem Verkehrsunfall Schuld hat.
Daraus ergibt sich, wer wem eine Entschädigung leisten muss. Führte eine Ordnungswidrigkeit zum Verkehrsunfall, ist mit einem Bußgeld und unter Umständen weiteren Sanktionen zu rechnen, die sich aus dem Bußgeldkatalog ergeben. Darüber hinaus klärt die Schuldfrage in diesem Fall die Polizei.
Ist nach dem Fahrradunfall jemand verletzt, ist nicht nur ein Krankenwagen sondern auch die Polizei zu benachrichtigen. Diese füllt dann ein polizeiliches Unfallprotokoll aus, welches die Versicherungen häufig einfordern. Reichen Sie dazu einfach das Aktenzeichenweiter.
Worauf ist bei einem Unfallbericht nach einem Fahrradunfall zu achten?
Was muss in dem Unfallbericht nach einem Fahrradunfall alles stehen? Wichtig ist, dass Sie folgende Fakten festhalten:
- Ort und Zeitpunkt des Unfalls
- Art des Unfalls
- Ursache
- Anzahl und Daten der Beteiligten
- Folgen, wie Verletzungen und Schäden am Auto und am Fahrrad
Darüber hinaus sollten auch die Daten von Zeugenaufgeschrieben und Fotos vom Unfallort und den Schäden angefertigt werden.
Nach einem Autounfall ist es üblich, dass sich die Unfallbeteiligten auch die Fahrzeugpapiere und Führerscheine zeigen und diese eventuelle abfotografieren. Dies erübrigt sich natürlich auf der Seite des Fahrradfahrers. Auch kann kein Kennzeichen aufgeschrieben werden. Lassen Sie die entsprechenden Felder im Unfallbericht nach einem Fahrradunfall frei.
Statt der Schäden am Fahrzeug, kann im Falle des Fahrradfahrers der Schaden am Fahrradbeschrieben werden. Außerdem ist es ratsam, dass sowohl der Autofahrer wie auch der Fahrradfahrer die Unfallskizze ausfüllen.
Denken Sie daran, nicht nur die Positionen des Autos zu skizzieren, sondern auch aufzunehmen, wie das Fahrrad liegt und aus welchen Richtungen Sie jeweils kamen. Darüber hinaus sind Ampelnund Verkehrsschilder nicht zu vergessen. Zur besseren Illustration können Sie auch die Straßennamen notieren.
Während Autofahrer den Unfallbericht gut im Handschuhfach aufbewahren können, ist es für die Fahrradfahrer etwas schwieriger. Es bietet sich an, zwei Exemplare des Unfallberichts im Rucksack oder der Tasche aufzubewahren, damit auch Sie welche nach einem Fahrradunfall zur Hand haben.
Ist der Fahrradfahrer verletzt, bleibt meist keine Zeit für einen Unfallbericht beim Fahrradunfall. Unter Umständen wissen Sie nicht mal den Namen und die Anschrift der verletzten Person. Kontaktieren Sie in einem solchen Fall die örtliche Polizeidienststelle. Hier erhalten Sie weitere Informationen.
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