Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?
Letzte Aktualisierung am: 19. November 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Der Totalschaden bei einem Auto
Tagtäglich passieren Unfälle auf deutschen Straßen. Dabei fallen manche glimpflicher aus als andere. Nur gut, wenn niemand verletzt wird. Doch der Schock sitzt wohl immer tief nach einem solchen Erlebnis.
Besonders erschreckend kann es sein, wenn Sie zum Beispiel einen Blick auf ein Auto mit Totalschaden werfen. Daran erkennen Betroffene oft, welches Glück Sie vielleicht noch hatten und welche Kräfte bei einem Aufprall wirken können.
Vor allem bei der Kfz-Schadensregulierung ist ein Totalschaden von großer Bedeutung. Sie beschreibt den kompletten Prozess der Abwicklung eines Schadens und impliziert neben den Aspekten des Nutzungsausfalls auch Fragen nach dem Wiederbeschaffungswert. Dieser Betrag spielt wiederum eine zentrale Rolle, wenn ein sogenannter wirtschaftlicher Totalschaden von der Versicherung abgedeckt werden soll.
Erfahren Sie mehr zum Totalschaden bei einem Fahrzeug im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Totalschaden
Ein Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug so schwer beschädigt wurde, dass eine Reparatur entweder nicht möglich oder nicht rentabel ist.
Fallen die Reparaturkosten höher aus als die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des Fahrzeugs, gilt die Reparatur als nicht rentabel.
Detaillierte Informationen zur Abrechnung eines Totalschadens finden Sie hier.
Video: Was ist ein Totalschaden?
Wann ist ein Schaden bei einem Auto ein Totalschaden?
Dieser Frage vorangestellt, sei die Klärung des Begriffs vom Integritätsinteresse. Demnach hat ein Geschädigter ein Recht darauf, dass das Unfallfahrzeug in denselben Zustand zurückzuversetzen ist, in dem es sich vor dem Unfall befunden hat.
Im selben Atemzug muss die wirtschaftliche Belastbarkeit des Schädigers berücksichtigt werden. Das heißt, es muss geklärt werden, ob die Reparaturkosten zu rechtfertigen sind.
Generell sei zu definieren, dass ein Totalschaden einen Sachschaden darstellt, der oft bei Fahrzeugen oder Verkehrsmitteln auftritt, die in einen schweren Unfall verwickelt wurden.
Ein derartiger Schaden kann technisch entweder nicht mehr behoben werden oder eine Instandsetzung lohnt sich aus wirtschaftlichen Gründen nicht.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden bei einem Auto
Hierbei sind die Reparaturkosten ausschlaggebend. Sind diese höher als die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert eines Kfz, lohnt sich eine Reparatur nicht, sie ist nicht mehr wirtschaftlich.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden berücksichtigt also den Restwert und die Wiederbeschaffung eines Wagens.
Der Restwert beschreibt, was das beschädigte Fahrzeug im unreparierten Zustand wert ist. Er wird im Zusammenhang mit dem Totalschaden nur dann berücksichtigt, wenn der Schaden fiktiv abgerechnet wird. Dabei spielt das Kfz-Gutachten durch einen Sachverständigen eine zentrale Rolle.
Der Wiederbeschaffungswert macht eine Aussage zu dem Betrag, den ein Halter aufwenden muss, um ein entsprechendes Fahrzeug zu erwerben. Hierbei sind das Alter, die Ausstattung und der allgemeine Zustand zu berücksichtigen.
Um diesen Sachverhalt an einem Beispiel zu verdeutlichen:
Wird für die Reparatur eine Summe von 6.000 Euro veranschlagt und der Wiederbeschaffungswert auf 4.000 Euro sowie der Restwert auf 1.000 Euro festgelegt, besteht ein Totalschaden.
Denn: Zur Ermittlung vom wirtschaftlichen Totalschaden muss die Differenz zwischen dem Rest- und dem Wiederbeschaffungswert gebildet werden. Liegt dieser Betrag unter den veranschlagten Kosten für die Reparatur, liegt ein Totalschaden vor.
Im Beispiel ist die Differenz 3.000 Euro.
Vor allem wenn der Wiederbeschaffungswert aufgrund eines fortgeschrittenen Alters und einer unzureichenden Marktgängigkeit eher gering ausfällt, kann selbst bei einer geringen Beschädigung am Auto bereits ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen. Verkaufen lässt sich ein solches Fahrzeug in diesen Zustand nur schwer.
Ein technischer Totalschaden
Diese Form eines Totalschadens liegt dann vor, wenn es technisch unmöglich ist, den Zustand vor dem Unfall wiederherzustellen, selbst nicht mit dem entsprechenden Aufwand und den neuesten Techniken.
Landläufig wird dann auch vom Schrottwert gesprochen.
Aus einem technischen Totalschaden kann schnell ein wirtschaftlicher werden, wenn die Reparaturkosten jegliches Maß übersteigen.
In einem solchen Fall übernimmt die Versicherung nur noch die errechnete Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungs- und dem Restwert.
Wichtig! Laut Rechtsprechung besteht eine Ausnahme, bei der die Versicherung dennoch die Kosten für die Reparatur übernimmt. Wenn die Reparaturkosten den Wert der Wiederbeschaffung um nicht mehr als 130 Prozent übersteigen. In diesem Falle bleibt der Restwert jedoch unberücksichtigt. Diese Ausnahme ist nur möglich, wenn ein schützenswertes Interesse an der technischen Erhaltung des Kfz besteht.
Ein unechter Totalschaden
Von einem unechten Totalschaden bei einem Kfz wird immer dann gesprochen, wenn ein Neuwagen von einem Unfallschaden betroffen ist. Vorausgesetzt, das Fahrzeug ist so beschädigt, dass selbst nach der Reparatur dem Halter der gesamte Wiederbeschaffungswert zusteht.
Liegt bei einem Neuwagen ein Totalschaden vor, sollte unter anderem beachtet werden, dass die Zulassung nicht länger als vier Wochen zurückliegen darf, um den Neupreis von der Versicherung zu bekommen. Zudem sollte die Fahrleistung bei nicht mehr als 1000 km liegen.
Darüber erfolgt ein Abschlag zwischen 1 und 1,5 % des Neupreises pro 1000 km.
Die Abrechnung durch die Versicherung kommt einem wirtschaftlichen Totalschaden gleich.
Diese Neuwertentschädigung tritt zudem dann ein, wenn der Neuwagen so beschädigt wurde, dass dem geschädigten Halter eine weitere Benutzung des reparierten Wagens nicht zugemutet werden kann.
Eine Entschädigung in diesem Rahmen erfolgt nur, wenn das beschädigte Fahrzeug verkauft und ein Neuwagen erworben wird.
Wichtig! Bei einem unechten Totalschaden sollten die Reparaturkosten mindestens 30 Prozent des Fahrzeugwertes ausmachen, damit eine Neuwertentschädigung in Betracht gezogen werden kann.
Wie erfolgt bei einem Totalschaden die Abrechnung?
Die Abrechnung bei einem Totalschaden kann in vielerlei Hinsicht erfolgen.
An dieser Stelle ist zunächst die sogenannte fiktive Schadensabrechnung zu nennen. Der Geschädigte kann vom Schadensverursacher in der Regel die Reparaqturkosten (Instandsetzung) verlangen. Es ist irrelevant, ob das Unfallfahrzeug repariert, verkauft oder weiter benutzt wird.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden bei einem Kfz umschreibt die Tatsache, dass die Instandsetzung teurer ist als die Ersatzbeschaffung.
Zugunsten des geschädigten Fahrzeughalters wurde auf Grundlage des Integritätsinteresses entschieden, dass eine Toleranzgrenze besteht. Wie bereits erwähnt, liegt diese bei 30 Prozent.
Die Berechnung erfolgt auf der Basis des Wiederbeschaffungswertes und ohne Berücksichtigung des Restwerts. Letztlich bedeutet dies, dass die betroffene Person das Auto bis zu einem Richtwert von maximal 130 Prozent der Wiederbeschaffung reparieren lassen darf.
Um diesen Sachverhalt an einem Beispiel zu verdeutlichen:
Ein wirtschaftlicher Totalschaden bei einem Fahrzeug verursacht eine Abrechnung unter der Annahme eines Wiederbeschaffungswertes von 30.000 Euro und eines Restwerts von 9.000 Euro.
Dafür wird unter Einbeziehung des Betrags der Wiederbeschaffung ein maximaler Reparaturkostenaufwand von 39.000 Euro festgelegt (130 % von 30.000).
Wird ein wirtschaftlicher Totalschaden zur Reparatur gegeben, obwohl diese die 130-Prozent-Grenze überschreitet, kann der Geschädigte nur die Kosten der Wiederbeschaffung eines Ersatzwagens verlangen.
Auch wenn Sie die Reparatur selbst übernehmen, gilt im Übrigen die Marke von 130 Prozent. Nur der zur Herstellung erforderliche Geldbetrag wird betrachtet. Dieser wird zuvor durch einen Sachverständigen eingeschätzt und in einem Kfz-Gutachten festgehalten.
Dabei sollte auf eine fachgerechte Instandsetzung Wert gelegt werden.
Der Totalschaden bei Vollkasko
Folgende Bedingungen sind in einem solchen Versicherungsfall zu berücksichtigen:
- Der Neupreis wird in den ersten sechs Monaten nach der Erstzulassung vom Fahrzeug gewährt.
- Die Reparaturkosten bei einem Kfz müssen mindestens 80 Prozent des neuen Preises umfassen.
- Im Gegensatz zum Haftpflichtfall besteht kein Anspruch auf eine Wiederherstellung bis 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes bei einem Fahrzeug.
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