Unfall mit Teilschuld: Wer zahlt was?
Letzte Aktualisierung am: 28. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Wenn nach dem Unfall eine Teilschuld festgestellt wurde
Kaum ein Verkehrsunfall ist auf nur einen Verursacher zurückzuführen. Kracht es im Straßenverkehr, so haben meist mehrere Faktoren oder Fahrer ihren Teil dazu beigetragen.
In Bezug auf die anschließende Schadensregulierung ist es demnach keine Überraschung, dass die Klärung der Schuldfrage häufig im Fokus steht. Denn erst, wenn der Unfallverursacher ausgemacht werden konnte, kann der entstandene Schaden von der Versicherung übernommen werden.
Kompliziert wird es daher für die meisten Autofahrer erst dann, wenn es nach dem Autounfall um eine Teilschuld geht. Welche Versicherung muss für welchen Schaden aufkommen? Und wer entscheidet überhaupt, wann es sich um ein Mitverschulden handelt? In diesem Ratgeber erklären wir, wann eine Teilschuld nach einem Unfall vorliegt, wie dies überhaupt festgestellt werden kann und wessen Versicherung letztendlich in welcher Höhe für die entstandenen Schäden aufkommen muss.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Teilschuld
Von Teilschuld spricht man bei Unfällen dann, wenn beide, die in einen Unfall verwickelt waren, etwas dazu beigetragen haben. So bremst bspw. der Vordermann ohne ersichtlichen Grund. Der Auffahrende hielt aber bspw. auch den Sicherheitsabstand nicht ein.
Das kann pauschal nicht gesagt werden. Versicherungen entscheiden von Fall zu Fall, ob sie für den Schaden oder einen Teil des entstandenen Schadens aufkommen.
Durch Zeugenaussagen, Unfallskizzen und Unfallberichte wird ein genaues Bild des Unfallhergangs gezeichnet. So kann Teilschuld ggf. festgestellt werden.
Teilschuld beim Autounfall im Video
Wann liegt eine Teilschuld nach einem Unfall vor?
Um zu verdeutlichen, wann sich die Schuld auf beide Parteien verteilt, kann beispielsweise ein Auffahrunfall genannt werden. Entgegen der Annahme, dass den Auffahrenden dabei stets die Alleinschuld trifft, kann auch die eigentlich geschädigte Partei dazu beigetragen haben. Stellen Sie sich dazu folgendes Szenario vor:
- Sie sind mit Ihrem Auto innerhalb einer geschlossenen Ortschaft unterwegs und haben es etwas eilig.
- Ihr Vordermann hält sich penibel genau an die maximale Höchstgeschwindigkeit, weshalb sich der Abstand zwischen Ihrem und seinem Fahrzeug fast unmerklich verringert.
- Ohne ersichtlichen Grund bremst das Fahrzeug vor Ihnen plötzlich stark ab und Sie krachen in den Kofferraum.
Wie kann eine Teilschuld nach einem Autounfall festgestellt werden?
Die wohl beste Methode, um die Schuldfrage nach einem Unfall zu klären, besteht darin, die Polizei direkt zum Unfallort zu rufen. Die Beamten sorgen nämlich dafür, dass ein ordnungsgemäßer Unfallbericht angefertigt wird und können sich direkt ein Bild von den Schäden an beiden Fahrzeugen sowie möglichen Verletzungen von Opfern machen.
Auch das Befragen von Zeugen fällt in den Aufgabenbereich der Polizei. Auf diese Weise kann Meinungsverschiedenheiten der Unfallbeteiligten entgegengewirkt und leichter festgestellt werden, ob eine Teilschuld vorliegt oder nicht. Ein Polizeiprotokoll hat bei der Versicherung im Regelfall zudem mehr Gewicht. Letzten Endes kann die Schuldfrage auch durch ein Kfz-Gutachten geklärt werden.
Was welche Versicherung bei einer Teilschuld übernimmt
Wer inwieweit für einen entstandenen Schaden aufkommen muss, wenn eine Teilschuld nach einem Autounfall festgestellt wurde, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). In § 254 heißt es dazu:
Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.“
Konnte die Teilschuld nach einem Kfz-Unfall von einem Sachverständigen festgestellt werden, so entscheiden die Versicherungen im Anschluss über die prozentuale Kostenübernahme der jeweiligen Partei.
Ich habe eine Frage,kann ich teilschuld von meiner Versicherung bekommen wenn ich einen Unfall hatte,…mein Auto war geparkten zweiter reihe“ ,ich sass aber nicht im auto,ein anderes hat mich gestriffen…Nun die Versicherung des anderes kommt zu 100% dafür auf,meine hat mich hochgestuft und gemeint 25% teilschuld. Kann ich hier noch was machen?
Danke im vorraus