Schulterprellung: Schmerzensgeld für eine beschädigte Schulter

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 9. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Oft ist die Beweglichkeit bei einer Schulterprellung eingeschränkt

Kam es bei einem Fahrradunfall zu einer Schulterprellung, kann Schmerzensgeld fällig werden.
Kam es bei einem Fahrradunfall zu einer Schulterprellung, kann Schmerzensgeld fällig werden.

Zu einer Schulterprellung – fachlicher Ausdruck „Schulterkontusion“ – kommt es meist infolge eines Sturzes oder eines Schlages auf die Schulter.

Werden Sie z. B. als Radfahrer von einem Autofahrer übersehen, es kommt zum Unfall und Sie stürzen auf die Schulter, können Sehnen und Muskeln an dieser Stelle gequetscht werden, was eine Prellung nach sich zieht.

Oft schwillt die Schulter an, was mit großen Schmerzen vor allem dann einhergeht, wenn sie bewegt wird. Daher nehmen Betroffene bei einer Schulter­prellung häufig eine Schonhaltung ein und versuchen, die Beweglichkeits­einschränkung einfach auszusitzen. Dies sollte jedoch vermieden werden.

Wann nach einer Schulterprellung Schmerzensgeld beantragt werden kann und welche Entschädigungssumme bei einer solchen Verletzung möglich ist, erklären wir im Ratgeber.

FAQ: Schmerzensgeld bei Schulterprellung

Steht mir bei einer Schulterprellung Schmerzensgeld zu?

Ja, sofern die Verletzung auf eine Fremdeinwirkung zurückzuführen ist, z. B. bei einer Gewalteinwirkung oder einem fremdverschuldeten Unfall.

Wie viel Schmerzensgeld steht mir bei einer Schulterprellung zu?

Dies kommt auf die konkreten Umstände an und lässt sich nicht pauschal sagen. Die Schmerzensgeldtabelle gibt beispielhaft an, welche Beträge möglich sind.

Woran wird die Höhe des Schmerzensgelds festgemacht?

Um die Höhe vom Schmerzensgeld festzulegen, werden unter anderem das Alter des Geschädigten, die Schwere und die Dauer der Schulterprellung berücksichtigt.

Wann können Geschädigte Schmerzensgeld bei einer Schulterprellung verlangen?

Der Anspruch auf Schmerzensgeld ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. In § 253 BGB heißt es, dass Betroffene nur dann für erlittene Verletzungen entschädigt werden müssen, wenn ihnen diese durch eine Fremdeinwirkung beigebracht wurden.

Bei einer Schulterprellung kann demnach Schmerzensgeld geltend gemacht werden, wenn diese beispielsweise aus einem unverschuldeten Unfall resultierte. Ist eine dritte Person schuld daran, muss im Regelfall ihre Versicherung das Schmerzensgeld aufbringen.

Wie lässt sich die Höhe vom Schmerzensgeld bei einer Prellung an der Schulter bestimmen?

Die Höhe vom Schmerzensgeld bei einer Schulterprellung kann variieren.
Die Höhe vom Schmerzensgeld bei einer Schulterprellung kann variieren.

Wie viel Schmerzensgeld bei einer Schulterprellung gezahlt werden muss, ist abhängig von mehreren Faktoren.

Diese können sich unter anderem auf das Alter des Geschädigten, die Intensität der Verletzung oder die Dauer der ärztlichen Behandlung beziehen.

Es muss also stets eine individuelle Einzelfallentscheidung getroffen werden.

Um bei Prellungen das Schmerzensgeld bzw. seine Höhe festzusetzen, wird eine sogenannte Schmerzensgeldtabelle benutzt. Neben den vergangenen Urteilen diverser Gerichte enthält sie zudem die Entschädigungssummen, die bei ähnlichen Verletzungen bzw. Schmerzen fällig wurden.

Den folgenden Auszug aus einer Schmerzensgeldtabelle können Sie gerne nutzen, um sich einen groben Überblick zu verschaffen, wie hoch bei einer Schulterprellung das Schmerzensgeld ausfällt. Trotzdem sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen, wenn Sie Ihren Anspruch geltend machen, um auf der sicheren Seite zu sein.

VerletzungSchmer­zensgeld­summeGericht / Jahr (Akten­zeichen)
Schwere Schulter­prellung und Hüft­prellung7.500 €OLG München / 2015
(Az. 10 U 4543/13)
Schwere Schulter­prellung und HWS-Syndrom 2. Grades (Schleuder­trauma)5.000 €OLG Köln / 2003
(Az. 12 U 267/00)
Schwere Schulter­prellung, weitere Prellungen an Ellbogen, Fuß und Knie, HWS-Distorsion1.750 €OLG Düssel­dorf / 2002
(Az. 1 U 212/01)
Schulter­prellung und HWS-Prellungca. 150 €AG Herne / 1986
(Az. 2 C 337/86)
Oberarm­prellung und Schulter­prellungca. 260 €AG Herz­berg am Harz / 1993
(Az. C 430/92)
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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