Schulterprellung: Schmerzensgeld für eine beschädigte Schulter
Letzte Aktualisierung am: 9. Juli 2024
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Oft ist die Beweglichkeit bei einer Schulterprellung eingeschränkt
Zu einer Schulterprellung – fachlicher Ausdruck „Schulterkontusion“ – kommt es meist infolge eines Sturzes oder eines Schlages auf die Schulter.
Werden Sie z. B. als Radfahrer von einem Autofahrer übersehen, es kommt zum Unfall und Sie stürzen auf die Schulter, können Sehnen und Muskeln an dieser Stelle gequetscht werden, was eine Prellung nach sich zieht.
Oft schwillt die Schulter an, was mit großen Schmerzen vor allem dann einhergeht, wenn sie bewegt wird. Daher nehmen Betroffene bei einer Schulterprellung häufig eine Schonhaltung ein und versuchen, die Beweglichkeitseinschränkung einfach auszusitzen. Dies sollte jedoch vermieden werden.
Wann nach einer Schulterprellung Schmerzensgeld beantragt werden kann und welche Entschädigungssumme bei einer solchen Verletzung möglich ist, erklären wir im Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Schmerzensgeld bei Schulterprellung
Ja, sofern die Verletzung auf eine Fremdeinwirkung zurückzuführen ist, z. B. bei einer Gewalteinwirkung oder einem fremdverschuldeten Unfall.
Dies kommt auf die konkreten Umstände an und lässt sich nicht pauschal sagen. Die Schmerzensgeldtabelle gibt beispielhaft an, welche Beträge möglich sind.
Um die Höhe vom Schmerzensgeld festzulegen, werden unter anderem das Alter des Geschädigten, die Schwere und die Dauer der Schulterprellung berücksichtigt.
Wann können Geschädigte Schmerzensgeld bei einer Schulterprellung verlangen?
Der Anspruch auf Schmerzensgeld ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. In § 253 BGB heißt es, dass Betroffene nur dann für erlittene Verletzungen entschädigt werden müssen, wenn ihnen diese durch eine Fremdeinwirkung beigebracht wurden.
Wie lässt sich die Höhe vom Schmerzensgeld bei einer Prellung an der Schulter bestimmen?
Wie viel Schmerzensgeld bei einer Schulterprellung gezahlt werden muss, ist abhängig von mehreren Faktoren.
Diese können sich unter anderem auf das Alter des Geschädigten, die Intensität der Verletzung oder die Dauer der ärztlichen Behandlung beziehen.
Es muss also stets eine individuelle Einzelfallentscheidung getroffen werden.
Um bei Prellungen das Schmerzensgeld bzw. seine Höhe festzusetzen, wird eine sogenannte Schmerzensgeldtabelle benutzt. Neben den vergangenen Urteilen diverser Gerichte enthält sie zudem die Entschädigungssummen, die bei ähnlichen Verletzungen bzw. Schmerzen fällig wurden.
Den folgenden Auszug aus einer Schmerzensgeldtabelle können Sie gerne nutzen, um sich einen groben Überblick zu verschaffen, wie hoch bei einer Schulterprellung das Schmerzensgeld ausfällt. Trotzdem sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen, wenn Sie Ihren Anspruch geltend machen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Verletzung | Schmerzensgeldsumme | Gericht / Jahr (Aktenzeichen) |
---|---|---|
Schwere Schulterprellung und Hüftprellung | 7.500 € | OLG München / 2015 (Az. 10 U 4543/13) |
Schwere Schulterprellung und HWS-Syndrom 2. Grades (Schleudertrauma) | 5.000 € | OLG Köln / 2003 (Az. 12 U 267/00) |
Schwere Schulterprellung, weitere Prellungen an Ellbogen, Fuß und Knie, HWS-Distorsion | 1.750 € | OLG Düsseldorf / 2002 (Az. 1 U 212/01) |
Schulterprellung und HWS-Prellung | ca. 150 € | AG Herne / 1986 (Az. 2 C 337/86) |
Oberarmprellung und Schulterprellung | ca. 260 € | AG Herzberg am Harz / 1993 (Az. C 430/92) |
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