Unfall: Wie die Schuldfrage geklärt wird
Letzte Aktualisierung am: 14. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Schuldzuweisungen nach einem Verkehrsunfall
Dem Statistischen Bundesamt zufolge krachte es im Jahr 2015 alle 13 Sekunden im deutschen Straßenverkehr. Unabhängig davon, ob lediglich ein Blechschaden aus einem Verkehrsunfall resultierte oder ob es auch zu einem Personenschaden kam, stellt sich den meisten schnell die Frage: Wer ist schuld am Zusammenstoß?
Nach einem Unfall kann die Schuldfrage oft nicht direkt im Anschluss geklärt werden. Ein Schuldanerkenntnis werden wohl weder Sie, noch der Unfallgegner abgeben. Je nachdem, welche Umstände im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall standen, kann eine Teilschuld oder eine Alleinschuld vorliegen. Um dies festzustellen, wird häufig die Polizei dazugerufen. Wurden Menschen verletzt, ist dies laut Verkehrsrecht sogar Pflicht.
Wie sich nach einem Autounfall die Schuldfrage klären lässt, welche Möglichkeiten nach einem Unfall ohne Polizei bestehen und was in puncto Versicherung auf Sie zukommt, wenn die Schuldfrage nach einem Unfall ungeklärt ist, lesen Sie in diesem Ratgeber.
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- Schuldanerkenntnis
- Unfall mit Teilschuld
- Schuldfrage bei einem Auffahrunfall
- Einigungsprotokoll nach einem Unfall
- Am Unfall sind beide schuld – Wer zahlt was?
- Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Schuldfrage
Falls die Schuldfrage nicht am Unfallort geklärt werden kann, lohnt es, eine Unfallskizze und einen Unfallbericht anfertigen zu lassen. Sie kann helfen, eine Antwort auf die Schuldfrage zu finden.
Wenn die Polizei nicht vor Ort des Unfalls gewesen ist, ist es möglich, ein Kfz-Gutachten der Autos professionell anfertigen zu lassen. Das kann helfen, die Schuldfrage zu klären.
Wenn die Polizei die Schuldfrage nicht klären kann, lohnt es sich für Sie, einen Sachverständigen zu engagieren, der die in den Unfall verwickelten Fahrzeuge genauer unter die Lupe nimmt und damit zur Antwort auf die Schuldfrage beitragen kann.
Falls auch hier die Antwort auf die Schuldfrage nicht gefunden wird, kann es passieren, dass die Versicherung für den Schaden nicht aufkommt.
Nach dem Unfall: Wer hat Schuld daran?
Nach einem Unfall sollte die Schuldfrage vor allem in Bezug auf die Schadensregulierung schnell geklärt werden. Schließlich muss festgestellt werden, wessen Versicherung für den entstandenen Schaden am Auto aufkommt. Die folgende Vorgehensweise kann hilfreich dabei sein, die Schuldfrage nach einem Autounfall zu klären:
- Fertigen Sie eine Unfallskizze an: Diese gibt möglicherweise Aufschluss darüber, wie sich der Unfall überhaupt ereignen konnte.
- Erstellen Sie einen Unfallbericht: In Zusammenarbeit mit dem Unfallgegner können Sie in diesem die jeweiligen Schäden, den Tag sowie die Uhrzeit des Unfalls und Angaben zu Fahrzeugen und Versicherung dokumentieren. Beide Parteien sollten den Bericht unterschreiben, um nach dem Unfall die Schuldfrage leichter klären zu können. Von einem direkten Schuldanerkenntnis ist jedoch abzuraten.
- Schießen Sie Fotos vom Unfallort: Bilder sagen oft mehr als tausend Worte. In der heutigen Zeit geht kaum noch jemand ohne Handy oder Smartphone aus dem Haus, was in einer solchen Situation durchaus von Vorteil sein kann.
Wie kann nach einem Unfall ohne Polizei die Schuldfrage geklärt werden?
Ist nach einem Autounfall die Schuldfrage ungeklärt und Sie haben die Polizei nicht gerufen, besteht immer noch die Möglichkeit, sich an einen Kfz-Gutachter zu wenden. Dieser kann durch eine professionelle Untersuchung des Fahrzeugs feststellen, wie die vorliegenden Schäden entstanden sein könnten und so dazu beitragen, nach einem Unfall die Schuldfrage zu klären.
Nach einem Unfall ist die Schuldfrage ungeklärt: Streikt die Versicherung?
Wenn nach einem Verkehrsunfall die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt werden kann, ist dies besonders in puncto Versicherung ärgerlich. Ihre Versicherung und die vom Unfallgegner kommunizieren im Regelfall miteinander und können die Übernahme vom entstandenen Schaden so lange verweigern, bis die Schuldfrage geklärt wurde.
Sie engagieren in diesem Fall meist selbst einen Sachverständigen, der die in den Verkehrsunfall verwickelten Fahrzeuge genauer unter die Lupe nimmt.
Sollte nach einem Unfall die Schuldfrage auch dann noch nicht geklärt werden können, besteht die Möglichkeit, dass die Versicherungen untereinander einen Vergleich aushandeln und sich so einigen. Es wird in diesem Fall von einer Teilschuld von beiden Unfallbeteiligten gesprochen.
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