Schockschaden: Wann begründet er Schmerzensgeld?
Letzte Aktualisierung am: 12. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Auch seelische Schäden können eine Entschädigung erfordern
Neben schweren körperlichen Verletzungen, die ein Verkehrsunfall oder zum Beispiel ein Überfall hervorrufen kann, ist dieses Vorkommnis auch oft Auslöser psychischer Probleme.
Denn die Angst, dass solch eine Situation noch einmal passieren kann ist – zumindest in der unmittelbaren Zeit nach dem Unfall – allgegenwärtig.
Zusätzlich können verstörende und grausame Szenen eines Unfalls einem Opfer, aber auch einem Augenzeugen, stark zusetzen.
In solchen Fällen ist oft ein Schockschaden nach einem Unfall daran schuld, dass Beteiligte nicht mehr wirklich in ihren Alltag zurückfinden und zum Teil auch eine Therapie nötig ist. Aber ist ein Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Schockschaden ebenfalls möglich? Und woran orientiert sich dessen Höhe? Lesen Sie hier mehr zum Schadensersatz nach einem Schock!
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Schmerzensgeld nach Schockschaden
Ja, vorausgesetzt, Sie haben den Unfall nicht selbst verschuldet bzw. tragen nur eine geringe Teilschuld.
Dies lässt sich nicht pauschal sagen, da es hier immer auf die konkreten Umstände ankommt. Die Schmerzensgeldtabelle bietet eine Orientierung über mögliche Beträge.
Melden Sie Ihren Anspruch zunächst bei Ihrem Schädiger bzw. dessen Versicherung an. Können Sie sich nicht auf einen angemessene Summe einigen, sollten Sie eine Schmerzensgeldklage einreichen. In diesem Fall urteilt das Gericht über die Höhe des Schmerzensgeldes.
Immaterieller Schaden und Schmerzensgeld
Auch ein immaterieller Schaden kann einen Anspruch auf Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld begründen. Als immateriell werden laut § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Schäden bezeichnet, die keine Vermögensschäden sind und demnach nicht durch einen exakten Geldwert ausgewiesen werden können.
In solchen Fällen kann ebenfalls Schmerzensgeld vom Unfallgegner bzw. dessen Versicherung gezahlt werden.
Wurden Sie unschuldig oder lediglich teilverschuldet in den Unfall oder den Überfall verwickelt, so ist die Versicherung des Täters normalerweise dazu verpflichtet, Ihrem Schmerzensgeldanspruch nachzukommen, wenn die Verletzung so schwer ist, dass Sie dadurch in Ihrem Alltag stark beeinträchtigt werden.
Dieser Nachweis ist im Hinblick auf einen Schockschaden nicht leicht zu erbringen. In der Regel ist es dafür notwendig, einen Arzt zu konsultieren, der Ihnen ein Gutachten über den Schockschaden ausstellt. Mit diesem Gutachten können Sie bei der gegnerischen Versicherung dann Schmerzensgeld einfordern.
Es kann sein, dass sich die Versicherung des Unfallgegners weigert, eine Zahlung zu leisten oder die Höhe vom Schmerzensgeld für den Schockschaden zu niedrig ausfällt. Betroffene sind deshalb in der Regel gut damit beraten, einen Anwalt, der sich mit der Zahlung von Schmerzensgeld gut auskennt, hinzuzuziehen. Dieser kann die Angelegenheit für Sie regeln und sich mit der gegnerischen Partei auseinandersetzen.
Schockschaden: Das Schmerzensgeld richtet sich nach einer Schmerzensgeldtabelle
Um die Höhe vom Schmerzensgeld festlegen zu können, orientieren sich Richter und auch Versicherungen oft an sogenannten Schmerzensgeldtabellen.
In diesen werden Urteile vergangener Gerichtsverhandlungen gesammelt.
Hier wurde das Schmerzensgeld nach einem Schockschaden oder anderen sowohl körperlichen als auch psychischen Verletzungen bereits festgelegt.
Die Höhe des Schmerzensgeldes bei einem Schockschaden richtet sich größtenteils nach der Schwere der Verletzung, nach eventuell bleibenden Folgeschäden und nach dem Anteil Ihrer Mitschuld am Geschehenen. Die Schwere der Verletzung bei solch einer psychischen Beeinträchtigung zu beurteilen, obliegt in diesem Fall einem Fachmann.
Sind Sie durch den Schockschaden stark in Ihrem Alltag eingeschränkt, kann das Schmerzensgeld höher ausfallen. Die folgende Tabelle enthält einige Beispiele zum Thema Schmerzensgeld beim Schockschaden, an denen Sie sich grob orientieren können. Beachten Sie allerdings, dass in jedem Fall individuell über den Schmerzensgeldanspruch entschieden wird.
Verletzung | Schmerzensgeldsumme | Gericht, Jahr (Aktenzeichen) |
---|---|---|
Psychische Beeinträchtigung (einem Schockschaden ähnlich) | 3.834,69 Euro | LG Duisburg, 03.04.1987 (AZ: 4 S 450/86) |
Schockschaden und schwere psychische Beeinträchtigungen | 1.533,88 Euro | LG Frankfurt am Main, 02.01.2001 (AZ: 12 O 116/00) |
Schockschaden (Angstausbrüche, Schlafstörungen, schwere Depression) | 0 Euro | LG Berlin, 13.04.2005 (AZ: 23 O 415/04) |
Ein Schockschaden führt in Deutschland nicht häufig auch zu einer Zahlung von Schmerzensgeld. Nur in extremen Fällen – beispielsweise wenn ein Ehemann einen schweren Unfall und den daraus resultierenden Tod seiner Frau miterleben muss – kann solch ein Anspruch geltend gemacht werden. Die Einschränkungen im Leben des Betroffenen durch den Schock müssen über das übliche Maß hinausgehen. Diese Beurteilung vorzunehmen, erfordert Expertise, Einfühlungsvermögen und meist auch Erfahrungen auf diesem Gebiet.
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