Schmerzensgeld bei Zahnverlust: Welche Summe kann gezahlt werden?
Letzte Aktualisierung am: 19. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Unfälle bleiben fast nie ohne Folgen
Manche Dinge können einfach nicht wiedergutgemacht werden.
Hierzu zählen Unfälle oder Schlägereien mit Körperverletzungen, die Folgeschäden wie Schmerzen hinterlassen oder teure Operationen provozieren. Zu solchen Verletzungen gehört unter anderem auch der Zahnverlust.
Verlieren Sie bei einem un- oder teilverschuldeten Autounfall einen oder mehrere Zähne, so haben Sie normalerweise – je nach Ausmaß Ihrer Schuld – Anspruch auf Schmerzensgeld bei Zahnverlust.
Dieses soll im Zuge einer Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion dazu dienen, den Unfall und die erlittenen immateriellen Schäden zumindest zu einem kleinen Teil zu entschädigen. Aber wie hoch kann das Schmerzensgeld für Zähne ausfallen, die beim Unfall beschädigt wurden?
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Schmerzensgeld bei Zahnverlust
In der Regel dann, wenn der Zahnverlust auf einen fremdverschuldeten Unfall, Gewalt oder einen Behandlungsfehler durch einen Zahnarzt zurückzuführen ist.
Die Schmerzensgeldtabelle bietet eine Orientierung, welche Entschädigungssummen bei Zahnverlust möglich sind.
Den Antrag auf Schmerzensgeld können Sie bei der Versicherung des Schädigers stellen. Es ist ratsam, dass Sie sich hier im Vorfeld von einem Anwalt beraten lassen.
Zahnverlust: Wann ist Schmerzensgeld möglich?
Wurden Sie in einen schweren Autounfall verwickelt oder kamen Sie bei einem Auffahrunfall mit Ihrem Kiefer auf das Lenkrad auf, kann es sein, dass Sie sich dabei einen Zahn ausgeschlagen haben. Tragen Sie selbst keine oder nur eine geringe Teilschuld am Unfall, haben Sie in solch einem Fall normalerweise einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Auch bei einem Behandlungsfehler vom Zahnarzt besteht normalerweise solch ein Anspruch.
Der Zahnverlust zieht nämlich in der Regel einen teuren Ersatz durch eine Behandlung beim Zahnarzt nach sich und stellt eine Verletzung Ihrer Gesundheit dar. Der Anspruch auf Schmerzensgeld ist in § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Dieser besagt in Absatz 2:
Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.
Entsprechend kann eine Zahlung von Schmerzensgeld wegen einem Zahn, der Ihnen ausgeschlagen oder durch einen Unfall zu Bruch ging oder beschädigt wurde, seitens des Unfallverursachers bzw. dessen Versicherung erfolgen.
Schmerzensgeldtabelle bei Zahnverlust
Anhand einer Schmerzensgeldtabelle kann ausgemacht werden, welche Geldzahlung einem Unfallgeschädigten zustehen kann.
An Schmerzensgeldtabellen, die es in unterschiedlichen Ausführungen gibt, können sich Versicherungen und Gerichte orientieren, wenn Sie die Höhe vom Schmerzensgeld beim Zahnverlust bestimmen wollen.
Einen feststehenden Betrag gibt es dazu nicht.
Vielmehr muss im individuellen Fall eine Entscheidung bezüglich der Höhe einer Entschädigung gefällt werden. In einer Schmerzensgeldtabelle werden unterschiedliche Gerichtsurteile zur Zahlung von Schmerzensgeld gesammelt. Die Liste dient dann zur Orientierung bei der Festlegung zum Schmerzensgeld beim Zahnverlust.
Im Folgenden sollen einige Beispiele aufzeigen, welche Summen als Entschädigung nach einem Zahnverlust möglich sein können:
Verletzung | Schmerzensgeldsumme | Gericht / Datum (Aktenzeichen) |
---|---|---|
Zahnverlust (2 Zähne) | 4.000 Euro | OLG Hamm, 16.12.2014 (AZ: 26 U 81/14) |
Zahnverlust nach Behandlungsfehler | 2.500 Euro | OLG Hamm, 05.09.2014 (AZ: 26 U 21/13) |
Zahnverlust (Schneidezahn) | 1.500 Euro | OLG München, 22.11.2012 (AZ: 23 U 3830/12) |
Zahnverlust des falschen Zahnes nach ärztlichem Fehler | 700 Euro | LG Hamburg, 04.02.2011 (AZ: 323 O 170/10) |
Zahnverlust (drei Zähne) nach Oberkieferfraktur (inkl. Gehirnerschütterung, Platzwunde am Kopf) | 9.000 Euro | LG Darmstadt, 18.07.2012 (AZ: 19 O 91/09) |
Ist das Zivilgericht für einen Antrag notwendig?
Wollen Sie einen Antrag auf Schmerzensgeld wegen Zahnverlust stellen, können Sie dies normalerweise direkt beim Schädiger bzw. dessen Versicherung tun. Nur im Notfall – also dann, wenn sich die gegnerische Partei weigert zu zahlen – muss das Zivilgericht eingeschaltet werden.
Auch dann, wenn Sie mit den Vorschlägen der Versicherung nicht einverstanden sind, kann sich eine Klage vor Gericht lohnen.
Wenden Sie sich dazu unbedingt an einen Anwalt, der mit Verhandlungen über Schmerzensgeld vertraut ist.
Wollen Sie einen Antrag auf Schmerzensgeld wegen Zahnverlust stellen, sollten Sie sich vorher mit einem Rechtsanwalt zusammensetzen. Denn ein Anwalt ist mit der aktuellen Rechtsprechung vertraut und kann Sie dabei unterstützen, den höchstmöglichen Betrag für Sie herauszuholen. Zusätzlich haben Sie entsprechend mehr Zeit dafür, sich von den Schmerzen zu erholen, wenn Ihnen Schaden zugefügt wurde.
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