Schmerzensgeld bei einem Tinnitus: Wenn das Piepen im Ohr einen Ausgleich fordert
Letzte Aktualisierung am: 16. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Wie äußert sich ein Tinnitus?
Jeder, der bereits einmal einen Tinnitus hatte, kennt die Qualen, die damit einhergehen. Besonders an normalerweise ruhigen Orten macht sich solch eine Krankheit besonders hartnäckig bemerkbar.
Egal, ob als Piepen, Summen, Rattern oder Rauschen: Ohrgeräusche, die durch keine genaue Außenquelle ausgemacht werden können, belasten den Geschädigten im Alltag stark und schränken ihn ein.
Denn der Tinnitus kann Betroffene auch am Schlafen, am Entspannen oder bei der Arbeit stören. Ein Tinnitus kann beispielsweise als Nebenfolge entstehen, wenn Sie ein Schleudertrauma nach einem Autounfall erleiden.
Aber können Sie aufgrund des Tinnitus Anspruch auf Schmerzensgeld haben? Wie viel Geld können Sie fordern, wenn der Tinnitus nach einem Autounfall nicht mehr verschwindet?
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Schmerzensgeld bei Tinnitus
Ja, sofern Sie keine Schuld oder nur eine geringe Teilschuld an dem Unfall tragen, besteht hier üblicherweise ein Schmerzensgeldanspruch.
Eine pauschale Summe kann hier nicht genannt werden, da Schmerzensgeld immer nach Einzelfall festgelegt wird. Die Schmerzensgeldtabelle zeigt, welche Beträge bei Tinnitus möglich sind.
Wollen Sie Schmerzensgeld beantragen, benötigen Sie nicht zwingend einen Anwalt. Es ist jedoch empfehlenswert, da Ihnen dieser mit seiner Erfahrung zur Seite stehen und Sie über das richtige Vorgehen beraten kann.
Schmerzensgeld bei einem Tinnitus nach einem Verkehrsunfall
Ein Tinnitus kann entstehen, wenn Sie in einen Autounfall geraten. Denn: Als Nebenfolge eines Schleudertraums – also einer HWS-Distorison – ist ein Tinnitus nicht selten. Waren Sie am Unfall gänzlich unschuldig oder wird Ihnen nur eine Teilschuld zugestanden, können Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund des Tinnitus haben. Wie viel Geld Sie dabei herausschlagen können, ist von verschiedenen Faktoren wie der Schwere Ihrer Verletzungen, dem Grad Ihrer Schuldigkeit sowie dem Bestehen möglicher Folgeschäden abhängig.
Einen Antrag auf Schmerzensgeld bei einem Tinnitus nach einem Autounfall müssen Sie beim Schädiger bzw. dessen Versicherung stellen. Letztere setzt dann einen Wert für die Entschädigungszahlung fest. Reicht Ihnen diese Summe nicht aus, haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, eine Klage vor dem Zivilgericht einzureichen.
Wenn Sie diesen Weg wählen, empfiehlt es sich besonders, für das folgende Verfahren einen Anwalt für Schmerzengeld hinzuzuschalten. Dieser kann Ihnen mit seiner Erfahrung auf dem Gebiet des Schmerzensgeldes zur Seite stehen und Ihnen helfen, den Ihren Schmerzen entsprechenden Geldbetrag einzufordern.
Schmerzensgeldtabelle für einen Tinnitus: Welche Zahlung ist möglich?
Es gibt keine konkreten Zahlen, die eine Entschädigung durch Schmerzensgeld bei einem Tinnitus festlegen.
Gerichte oder auch Versicherungen orientieren sich deshalb bei der Festlegung einer genauen Zahl an bereits erfolgten Entscheidungen und Urteilen zum gleichen Thema, die in sogenannten Schmerzensgeldtabellen gesammelt werden.
Welches Schmerzensgeld Ihnen beim Tinnitus gezahlt wird, ist allerdings immer eine Einzelfallentscheidung und wird anhand vieler individueller Faktoren der Verletzung berechnet. Die Tabellenwerte können also nie eins zu eins auf Ihre Situation übertragen werden und bieten auch keine Garantie auf eine ebenso hohe Geldzahlung.
Der folgende Auszug einer Schmerzensgeldtabelle soll zeigen, welche Beträge beim Schmerzensgeld aufgrund eines Tinnitus in der Vergangenheit möglich waren:
Verletzung | Schmerzensgeldsumme | Gericht, Datum (Aktenzeichen) |
---|---|---|
Gehörschädigung nach HWS-Syndrom (inkl. mittelschwerem Tinnitus), Prellungen | 12.000 Euro | OLG Naumburg, 28.03.2013 (AZ: 1 U 97/12) |
Tinnitus | 3.500 Euro | OLG Hamm, 13.07.2010 (AZ: 9 U 89/09) |
Hochfrequenter Tinnitus | 2.000 Euro | AG Meschede, 13.05.2015 (AZ: 6 C 411/13) |
Gehörverletzung inkl. vorübergehendem Tinnitus nach Ohrfeige | 600 Euro | AG Menden, 07.09.2011 (AZ: 4 C 177/11) |
Es gibt verschiedene Schmerzensgeldtabellen, an denen sich Richter und Versicherungen orientieren können, wenn sie das Schmerzensgeld nach einem Tinnitus festlegen wollen. Die Beck’sche ist nur eine von diesen. Weitere sind beispielsweise die Tabelle vom Oberlandesgericht in Celle sowie die Schmerzensgeldtabelle vom ADAC. Da alle in etwa die gleichen Urteile aufnehmen, unterscheiden sie sich nur geringfügig in ihrem Inhalt.
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