Schmerzensgeld bei einer Sprunggelenksfraktur: Finanzieller Ausgleich möglich?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 20. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wenn das Auftreten schwerfällt, kann eine Entschädigung erfolgen

Schmerzensgeld für Ihr Sprunggelenk? Wurden Sie beim Unfall verletzt, ist das möglich.
Schmerzensgeld für Ihr Sprunggelenk? Wurden Sie beim Unfall verletzt, ist das möglich.

Eine Sprunggelenksfraktur ist eine der häufigsten Knochenbrüche im Bereich der Beine. Hierbei kommt es zu einem Bruch des Außen- oder Innenknöchels, des unteren Schienbeinendes oder des Sprungbeins, was zu Schmerzen und großen Schwierigkeiten beim Auftreten und Laufen führen kann.

Eine Sprunggelenksfraktur kann Geschädigte im Alltag demnach stark einschränken. In den meisten Fällen wird der Bruch durch eine Unfallsituation ausgelöst, sodass Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben können.

Sind Sie gar nicht oder teilverschuldet an diesem Unfall, ist die Zahlung von Schmerzensgeld nach einer Sprunggelenksfraktur durch den Unfallgegner möglich. Aber wie viel Geld können Sie zum Ausgleich für die Verletzung erhalten? Wie kann Schmerzensgeld für das Sprunggelenk eingefordert werden?

FAQ: Schmerzensgeld bei einer Sprunggelenkfraktur

Bei einem Unfall ist mein Sprunggelenk gebrochen – bekomme ich Schmerzensgeld?

Wer bei einem Unfall verletzt wird oder einen anderen Schaden erleidet, kann Schmerzensgeld fordern.

Wie viel Schmerzensgeld ist bei einem gebrochenen Sprunggelenk gerechtfertigt?

Das muss im Einzelfall ein Gericht beurteilen. Klicken Sie hier, um anhand einiger Urteile, einen Eindruck zu erhalten.

Ich soll nur wenig Schmerzensgeld bekommen, warum?

Haben Sie eine Mitschuld an dem Unfall oder ist die Verletzung vergleichsweise gering, gibt es unter Umständen nur wenig Schmerzensgeld.

Sprunggelenksfraktur: Wann wird Schmerzensgeld gezahlt?

Für eine Sprunggelenksfraktur kann Schmerzensgeld gefordert werden, wenn Sie un- oder teilschuldig sind.
Für eine Sprunggelenksfraktur kann Schmerzensgeld gefordert werden, wenn Sie un- oder teilschuldig sind.

Grundsätzlich können Sie Schmerzensgeld bei einer Sprunggelenksfraktur vom Unfallgegner einfordern, wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen oder lediglich teilschuldig sind.

Je nachdem, wie Ihr Mitverschulden in der Unfallsituation bewertet wird, kann der Anspruch höher oder niedriger ausfallen.

In jedem Fall lohnt es sich, Schmerzensgeld beim Schädiger zu beantragen. Dies können Sie ganz einfach formlos beim Unfallverursacher oder dessen Versicherung tun. Letztere ist dann dafür verantwortlich, die Höhe des Schmerzensgeldes zu bestimmen und den Betrag an Sie auszuzahlen.

Beachten Sie: Oft verlangen Versicherungen von Unfallgeschädigten das Unterschreiben einer Abfindungsvereinbarung. Sie sollten allerdings beachten, dass Sie mit Ihrer Unterschrift jegliche Ansprüche auf eine weitere Entschädigung – auch in Zukunft – abtreten. Solch eine Erklärung sollten Sie nicht unterschreiben, besonders dann nicht, wenn Sie vorher nicht mit einem Anwalt darüber gesprochen haben.

Dieser kann Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen und für Sie den bestmöglichen Ertrag aus der unglücklichen Situation herausholen. Das ist auch dann sinnvoll, wenn sich die gegnerische Versicherung bzw. der Unfallgegner an sich gegen die Schmerzensgeldforderung weigert.

Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei einer Sprunggelenksfraktur?

Schmerzensgeld bei einer Sprunggelenksfraktur: Ein Auftreten nach dem Bruch ist aschwierig.
Schmerzensgeld bei einer Sprunggelenksfraktur: Ein Auftreten nach dem Bruch ist aschwierig.

Feste Beträge, wie hoch das Schmerzensgeld bei einer Sprunggelenksfraktur ausfallen kann, gibt es nicht.

Vielmehr orientieren sich sowohl Gerichte als auch Versicherungen an sogenannten Schmerzensgeldtabellen, die beispielsweise vom ADAC oder dem Oberlandesgericht Celle erstellt werden.

Diese Schmerzensgeldtabellen beinhalten Gerichtsurteile zum Thema Schmerzensgeld und geben Erfahrungs­werte bei dieser Verletzung vor, welche die Einstufung der Höhe der Entschädigung vereinfachen soll. Der folgende Auszug aus einer Schmerzensgeldtabelle soll Ihnen einige Beispiele dafür zeigen, wie hoch das Schmerzensgeld nach einer Sprunggelenksfraktur ausfallen kann:

VerletzungSchmer­zensgeld­summeGericht, Jahr (Akten­zeichen)
Schwere Sprung­gelenks­fraktur8.000 EuroOLG Hamm, 04.02.2014 (AZ: 9 U 149/13)
Fußfraktur / Sprung­gelenks­fraktur, Knie­verletzung, HWS-Syndrom6.666 EuroOLG Köln, 04.06.2012 (AZ: 5 U 1/12)
Sprung­gelenks­fraktur (Sprung­gelenks­stauchungs­fraktur), Schürf­wunden5.250 EuroOLG Celle, 03.07.2014 (AZ: 5 U 6/14)
Sprung­gelenks­fraktur4.000 EuroAG Koblenz, 28.06.2013 (AZ: 411 C 2278/12)

Wieso wird Schmerzensgeld eigentlich gezahlt? Grundsätzlich kommt dem Geld eine doppelte Funktion zu: die Ausgleichs- und die Genugtuungsfunktion. Ein Unfall, der mit erheblichen körperlichen Schmerzen einhergeht, bedeutet je nach Schwere auch immer eine gewisse Einschränkung für den Betroffenen. Schmerzensgeld soll dabei einen Ausgleich für diese Beeinträchtigungen bieten.

Gleichzeitig soll durch die Genugtuungsfunktion eine Befriedigung des Erlittenen insgesamt erreicht werden. Nicht nur die körperliche Beeinträchtigung soll demnach durch das Schmerzensgeld bei einer Sprunggelenksfraktur ausgeglichen werden, sondern alle Unannehmlichkeiten, die der Unfall für das Opfer bedeutete.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

2 Kommentare

  1. Nana

    20. Januar 2021 um 15:53

    Guten Tag
    Ich bin Frau Awada
    Ich wurde vor 3 Tagen angefahren und wurde verletzt, (Fuß bis Schienbein ) und mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus
    gefahren und wurde in der Notaufnahme aufgenommen, da hab ich direkt Schmerzmittel bekommen und meine Hose wurde mit
    einer Schere aufgeschnitten weil ich die selber nicht ausziehen könnte, mein Fuß war angeschwollen dick und blau, der
    Arzt hat ein Röntgenbild vom Fuß bis zum Knie gemacht, als er sich die Bilder anguckte stellte er fest das ein Riss am
    oberes Sprunggelenk ist, mir wurde ein Stiefel (sozusagen eine Schiene) gegeben und spritzen die ich mir selber zuhause
    ins Bauch spritzen soll damit mein Blut nicht verklumpt. Ich wurde nach 6 Stunden entlassen, allerdings sagte der Arzt
    mir, es kann sein das ich eine OP machen muss und gab mir ein Termin für nächsten Tag, am nächsten Tag bin ich wieder
    ins Krankenhaus gefahren und sollte MRT bilder machen um zu gucken ob die OP Notwehr ist oder nicht, der Arzt hat sich
    die CD vom MRT angeguckt und meinte ich muss keine OP machen, allerdings in einem Jahr vielleicht aber ich habe
    Physiotherapie und weiter spritzen bekommen und die Schiene (Stiefel ) muss 6 Wochen lang getragen werden. Meine Frage
    ist ob ich Schmerzensgeld in Anspruch nehmen kann und wenn ja wie viel ? Und wer wurde für die Kosten aufkommen
    Mit freundlichen Grüßen
    —————————————-

  2. Annemarie A.

    6. September 2017 um 11:28

    Habe bei meiner Freundin im Hof etwas zur Mülltonne gebracht. Hatte tagelang geregnet,war besonders vorsichtig. Der Hof war mit Moos bedeckt. Trotzdem bin ich am Rand aus gerutscht und habe mir eine Weber& Knövchelfraktion zugezogen. Die Konzeqwenzen sind für mich persönlich schlimm. Bin 70.Jsahre.

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