Schmerzensgeld bei einem Schädelhirntrauma
Letzte Aktualisierung am: 15. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Ein Trauma ist nicht ungefährlich
Ein Schlag auf den Kopf oder ein Fall aus großer Höhe können ein Schädelhirntrauma (kurz: SHT) nach sich ziehen. Auch bei einem schweren Autounfall kann ein Schädelhirntrauma häufig die Folge sein.
Durch äußere Krafteinwirkung auf den empfindlichen Kopf entsteht diese Verletzung, die schnell lebensbedrohlich sein kann.
Denn häufig können Hirnblutungen mit einem solchen Trauma einhergehen, die ein echtes Risiko für die Gesundheit darstellen und schnell behandelt werden müssen. Wurden Sie un- oder nur teilverschuldet in einen Unfall verwickelt oder gerieten in eine Schlägerei, mit der Sie nichts zu tun hatten, können Sie im Anschluss bei der Diagnose eines Schädelhirntraumas Schmerzensgeld beim Schädiger einfordern.
Aber wie geht das genau? Und welche Höhe kann das Schmerzensgeld beim Schädelhirntrauma 1. Grades und höher haben?
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Schmerzensgeld bei Schädelhirntrauma
Wurde das Trauma durch Fremdeinwirkung verursacht, z. B. bei einem Verkehrsunfall, haben Sie in der Regel Anspruch auf Schmerzensgeld vom Schädiger.
Ja, die Schwere wirkt sich auf die Höhe des Schmerzensgeldes aus. Die Entschädigungssumme für ein Schädelhirntrauma ersten Grades ist üblicherweise geringer als bei einem Schädelhirntrauma dritten Grades.
Dies hängt von den jeweiligen konkreten Umständen der Verletzung ab. Eine Orientierung bietet die Schmerzensgeldtabelle.
Abstufungen in der Schwere der Verletzung
Ein Schmerzensgeld für eine Kopfverletzung wie ein Schädelhirntrauma kann unterschiedlich hoch ausfallen. Maßgeblich ist dies von der Schwere der Verletzung abhängig und ob Sie womöglich Folge- oder bleibende Schäden aufgrund des Traumas erleiden. Besteht auch nach dem Unfall eine starke Beeinträchtigung, fällt das Schmerzensgeld bei Schäden normalerweise höher aus.
Grundsätzlich gibt es beim Schädelhirntrauma verschiedene Abstufungen der Verletzungen: das leichte, das mittelschwere oder das schwere Schädelhirntrauma. Früher wurden dafür die Bezeichnungen 1., 2. oder 3. Grades verwendet, die wir in diesem Texte daher synonym verwenden. Der Anspruch auf Schmerzensgeld ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
In § 253 ist festgelegt, dass auch ein immaterieller Schaden, der einer Person entsteht, durch eine Geldzahlung vom Schädiger ausgeglichen werden muss.
Tragen Sie also keine (alleinige) Schuld am Unfall, so haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Schmerzensgeld bei einem Schädelhirntrauma. Dieses müssen Sie direkt beim Schädiger bzw. dessen Versicherung beantragen oder – wenn sich Komplikationen ergeben sollten – vor Gericht einklagen. Holen Sie sich in einem solchen Fall unbedingt die Hilfe von einem Anwalt. Dieser kann Ihnen den nötigen Beistand bei der Verhandlung leisten und das beste Ergebnis für Sie herausschlagen.
Auch dann, wenn Ihnen eine Teilschuld zugesprochen wird, kann es sein, dass Ihnen bei einem Schädelhirntrauma Schmerzensgeld gezahlt wird. Das ist vom Unfallhergang und vom Grad Ihres Mitverschuldens abhängig. Allerdings kann sich dieser Anspruch auf Entschädigung für die Schmerzen dann verringern.
Schmerzensgeld beim Schädelhirntrauma 1. Grades: Höhe vom Schweregrad abhängig
In den aktuellen Schmerzensgeldtabellen wird die Zahlung von Schmerzensgeld ebenfalls nach Schweregraden unterschieden.
Demnach gibt es für jeden der drei genannten eine eigene Tabelle anhand derer die Höhe der Zahlung für die Entschädigung der Schmerzen festgemacht werden kann.
Versicherungen und Gerichte orientieren sich nämlich daran, was bereits früher in Verhandlungen an Schmerzensgeld beim Schädelhirntrauma festgelegt wurde.
Ein SHT 1. Grades kann geringeres Schmerzensgeld bedeuten als Verletzungen einer höheren Stufe. Anhand einiger Auszüge aus einer Schmerzensgeldtabelle soll aufgezeigt werden. Welches Schmerzensgeld beispielsweise beim Schädelhirntrauma 1. oder 2. Grades möglich ist:
Verletzung | Schmerzensgeldsumme | Gericht, Datum (Aktenzeichen) |
---|---|---|
Schädelhirntrauma 1. Grades mit HWS-Distorsion und Schwindelattacken | 2.500 Euro | OLG Düsseldorf, 08.10.2013 (AZ: I-1 U 226/12) |
Schädelhirntrauma 1. Grades mit Kopfplatzwunde und HWS-Distorsion | 1.333 Euro | AG Bautzen, 06.05.2015 (AZ: 20 C 747/14) |
Schädelhirntrauma 2. Grades mit Gehirnquetschungsblutung und resultierender Schädigung | 55.000 Euro | OLG Köln, 12.12.2014 (AZ: 19 U 39/14) |
Schädelhirntrauma 2. Grades mit Gehirnquetschung, Bluterguss, Gehirnblutung | 20.000 Euro | OLG Brandenburg an der Havel, 17.01.2012 (AZ: 6 U 96/10) |
Schweres Schädelhirntrauma mit Gehirnschädigung und Hirnödem | 200.000 Euro | OLG Oldenburg, 07.01.2014 (AZ: 12 U 130/13) |
Schädelhirntrauma 3. Grades mit Gesichtsschädelfraktur, Hämatom, Gehirnblutung, Gehirnödem, Leistungsminderung und Epilepsie | 110.000 Euro | LG Köln, 06.05.2010 (AZ: 29 O 4/09) |
Es wird deutlich: Je schwerer die Verletzung ist, desto mehr Schmerzensgeld beim Schädelhirntrauma ist möglich. Allerdings ist die Festlegung der Zahlungshöhe immer im Einzelfall unter Hinzuziehung aller wichtigen Details zu entscheiden.
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