Schmerzensgeld: Wenn ein Rippenbruch finanziellen Ausgleich erfordert
Letzte Aktualisierung am: 14. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Beim Unfall die Rippe gebrochen?
Ein Rippenbruch oder eine Rippenfraktur kann starke Schmerzen verursachen.
Selbst bei alltäglichen Dingen wie dem Atmen oder Husten kann ein Rippenbruch so sehr schmerzen, dass Einschränkungen in der Lebensführung möglich sind. In anderen Fällen jedoch kann es auch sein, dass gar keine Beschwerden auftreten und der Rippenbruch größtenteils symptomlos verläuft.
Egal, wie sich ein Rippenbruch bei Ihnen äußert: Sind Sie un- oder lediglich teilverschuldet in einen Unfall oder eine Schlägerei geraten, bei der Sie einen Rippenbruch erlitten, kann Schmerzensgeld vom Unfallgegner bzw. Schädiger verlangt werden.
Aber welche Summe können Geschädigte an Schmerzensgeld bei einem Rippenbruch einfordern? Nach welchen Maßstäben wird die Höhe bemessen? Und welche Bedeutung hat in diesem Zusammenhang eine Schmerzensgeldtabelle? Lesen Sie im nachfolgenden Ratgeber mehr zum Thema!
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Schmerzensgeld bei Rippenbruch
Haben Sie sich den Rippenbruch durch Fremdverschulden, z. B. bei einem Kfz-Unfall, zugezogen, besteht üblicherweise ein Schmerzensgeldanspruch gegen den Verursacher.
Mögliche Entschädigungssummen können Sie der Schmerzensgeldtabelle entnehmen. Beachten Sie jedoch, dass diese lediglich eine Orientierung bieten, weil Schmerzensgeld immer nach Einzelfall festgelegt wird.
Den Antrag auf Schmerzensgeld müssen Sie bei der Versicherung des Schädigers stellen. Es ist ratsam, sich hier von einem Anwalt hinsichtlich des richtigen Vorgehens beraten zu lassen.
Wann ruft eine Rippenfraktur ein Schmerzensgeld hervor?
Eine Rippenfraktur ist eine Verletzung des Brustkorbs, die relativ häufig vorkommt. Oft sind Stürze oder Autounfälle Auslöser für einen Rippenbruch, aber auch körperintensive Sportarten wie Rugby oder Hockey können schnell eine Rippenfraktur verursachen.
Sollten Sie in solch eine Situation geraten, an der Sie nicht oder nur zum Teil selbst die Schuld tragen und fügen sich einen Rippenbruch zu, kann Schmerzensgeld gezahlt werden.
Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in einen Autounfall verwickelt werden, der durch den Unfallgegner beim Überfahren einer roten Ampel, eines Stoppschildes oder anderen Verkehrszeichen verursacht wurde.
Wichtig für die Geltendmachung eines Anspruchs auf Schmerzensgeld bei einer Rippenfraktur ist die Bescheinigung der Verletzung durch einen Arzt. Dies sollte relativ zeitnah nach dem Unfall geschehen, da sonst der Zusammenhang zwischen der Verletzung und dem Unfall in Frage gestellt werden könnte.
Grundsätzlich sind verschiedene Stufen der Verletzung am Brustkorb möglich und beeinflussen die Höhe des Schmerzensgeldes. So kann lediglich eine einzige Rippe gebrochen sein – oder gleich mehrere.
Bei einer Rippenserienfraktur kann das Schmerzensgeld höher ausfallen als bei lediglich einer gebrochenen Rippe. Von einer Rippenserienfraktur wird gesprochen, wenn mehrere Rippen einer Seite beschädigt wurden. Wenn eine Rippe nicht nur einmal, sondern mehrmals gebrochen ist, ist die Rede von einer Rippenreihenfraktur.
Wo müssen Sie den Antrag auf Schmerzensgeld beim Rippenbruch stellen?
Der Anspruch auf Schmerzensgeld ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. § 253 Absatz 2 BGB besagt:
Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.
Das bedeutet: Auch ein immaterieller Schaden kann durch eine Geldzahlung zumindest teilweise ausgeglichen werden. Dem Schmerzensgeld wird dabei sowohl eine Genugtuungs- als auch eine Ausgleichsfunktion zuteil.
Der Geschädigte soll durch den Geldbetrag nicht nur eine Entschädigung für erlittene Schmerzen erhalten, sondern auch den (zeitweiligen) Verlust der Lebensqualität ausgleichen.
Da der Schädiger für die Zahlung eines Schmerzensgeldes zuständig ist, muss Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld bei einem Rippenbruch bei diesem geltend gemacht werden. Das geht auf direktem Wege – allerdings können Sie sich auch an die Versicherung des Schädigers wenden. Denn diese muss die Zahlung im Endeffekt leisten.
Weigert sich diese, nach einem Rippenbruch ein Schmerzensgeld zu zahlen oder ist die von der Versicherung vorgeschlagene Summe zu niedrig, um die Schmerzen ausgleichen zu können, ist auch der Gang zum Zivilgericht möglich. In einer Verhandlung wird dann über die Höhe vom Schmerzensgeld beim Rippenbruch entschieden. Ein Anwalt kann in solch einem Fall hilfreich sein, um Sie und Ihre Interessen vor Gericht zu vertreten.
Benötigen Sie unbedingt einen Anwalt?
Grundsätzlich sind Sie nicht gezwungen, einen Anwalt für Schmerzensgeld mit Ihrem Fall zu beauftragen. Allerdings ist ein rechtlicher Beistand empfehlenswert, wenn Sie beispielsweise eine Teilschuld am Unfall trifft. Denn in diesem Fall kann sich die Versicherung des Schädigers weigern, ein Schmerzensgeld zu zahlen. In solch einer Situation ist die Hilfe eines Anwalts sinnvoll, um das für Sie bestmögliche Ergebnis herauszuholen.
Sie sollten sich an einen Anwalt wenden, der bereits Erfahrungen in Fällen der Zahlung von Schmerzensgeld gemacht hat. Denn dieser kann am besten einschätzen, welchen Betrag Sie erwarten können, wenn Sie einen Antrag auf Schmerzensgeld nach einem Rippenbruch stellen.
Zusätzlich kann der Anwalt sich auch mit der gegnerischen Partei und dessen Versicherung verständigen, was Ihnen wiederum die Möglichkeit gibt, sich von der Rippenfraktur in aller Ruhe zu erholen.
Schmerzensgeldtabelle: Was beim Rippenbruch gezahlt werden kann
Gerichte und auch Versicherungen treffen ihre Entscheidungen über ein mögliches Schmerzensgeld nicht einfach ins Blaue hinein.
Sie orientieren sich maßgeblich an sogenannten Schmerzensgeldtabellen, die verschiedene Gerichtsurteile zu bestimmten Themen sammeln.
Die Festlegung eines Schmerzensgeldes erfolgt also normalerweise über Erfahrungswerte.
Besonders die Schwere Ihrer Verletzungen sowie die Möglichkeit, dass Folgeschäden bleiben können, sind ausschlaggebend für die Höhe vom Schmerzensgeld nach einem Rippenbruch. Aber welche Werte sind konkret möglich? Der folgende Auszug aus einer Schmerzensgeldtabelle soll aufzeigen, welche Beträge Sie bei einem Schmerzensgeld nach einem Rippenbruch herausschlagen können:
Verletzung | Schmerzensgeldsumme | Gericht, Datum (Aktenzeichen) |
---|---|---|
Rippenserienfraktur und Zahnverletzungen (6 Zähne) | 15.000 Euro | LG Würzburg, 29.03.2011 (AZ: 63 O 2223/08) |
Rippenserienfraktur | 3.500 Euro | LG Freiburg im Breisgau, 28.04.2014 (AZ: 6 O 217/13) |
Rippenfraktur und schwere Brustkorbprellung | 1.500 Euro | LG Bielefeld, 04.02.2010 (AZ: 2 O 294/09) |
Rippenfraktur und Brustkorbtrauma | 1.500 Euro | OLG Naumburg, 21.07.2011 (AZ: 4 U 23/11) |
Rippenfrakturen | 1.250 Euro | AG Tecklenburg, 09.03.2012 (AZ: 5 C 243/11) |
Je nachdem, wie viele Rippen verletzt wurden und welche Begleiterscheinungen damit einhergehen, kann das Schmerzensgeld nach einem Rippenbruch sehr hoch ausfallen. Das wird individuell entschieden. Die obige Tabelle stellt dabei lediglich Richtwerte dar, die allerdings nur zur Orientierung dienen können und keinen gesetzlichen Anspruch auf diese Höhe der Zahlung bedeuten.
Welche Schmerzensgeldtabellen gibt es?
Es gibt viele Schmerzensgeldtabellen, die ähnlich aufgebaut sind und ebenfalls Urteile aus aktuellen Gerichtsverhandlungen sammeln. Dazu gehören unter anderem:
- Beck’sche Schmerzensgeldtabelle,
- die Schmerzensgeldtabelle vom ADAC (Autoren: Hacks, Ring, Böhm)
- die Schmerzensgeldtabelle vom Oberlandesgericht Celle
Die Schmerzensgeldtabellen unterscheiden sich geringfügig in ihrer Urteilssammlung, können theoretisch aber alle zur Orientierung bei einem Schmerzensgeldanspruch genutzt werden.
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