Schmerzensgeld bei einer Prellung: Entschädigung für gequetschtes Gewebe

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 12. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bewegungseinschränkungen sind bei einer Prellung nicht selten

Wann besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld bei einer Prellung?
Wann besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld bei einer Prellung?

Eine Prellung entsteht meist bei einem Sturz, einem Schlag oder dem Aufprall eines Gegenstandes auf die betroffene Stelle. Dabei kommt es zu einer Quetschung des Gewebes.

Was zurückbleibt, ist oft eine Schwellung mit einem einhergehenden Bluterguss – einem sogenannten blauen Fleck. Der medizinische Fachausdruck für eine Prellung lautet „Kontusion“.

Vor allem wenn die verletzte Stelle bewegt oder belastet wird, empfinden Betroffene starke Schmerzen. Teilweise ist auch mit Bewegungseinschränkungen zu rechnen. Je nachdem, wo sich die Prellung befindet, können weitere Symptome hinzukommen. Bei einer Schädelprellung ist beispielsweise mit Bewusstlosigkeit, epileptischen Anfällen oder Sehstörungen zu rechnen.

Wann ein Anspruch auf Schmerzensgeld bei einer Prellung besteht und in welcher Höhe sich die Entschädigungssumme in etwa bewegt, klärt der folgende Ratgeber.

Weitere Informationen zum Schmerzensgeld bei verschiedenen Prellungen:

FAQ: Schmerzensgeld bei einer Prellung

Wann kann Schmerzensgeld bei einer Prellung geltend gemacht werden?

Wenn die betroffene Person unverschuldet Teil eines Unfalls wird, verletzt wird und sich dabei eine Prellung zuzieht, hat sie Anspruch auf Schmerzensgeld.

Wer zahlt das Schmerzensgeld bei einer Prellung?

In der Regel zahlt die Versicherung des Unfallgegners das Schmerzensgeld.

Wie hoch ist die Summe des Schmerzensgeldes bei einer Prellung?

Je nach der Schwere des Schadens entscheidet sich die Höhe des Schmerzensgeldes. So betrug bei einem Fall in Kassel das Schmerzensgeld 7.000 Euro.

Wann können Sie Schmerzensgeld bei einer Prellung geltend machen?

Im BGB ist geregelt, wann eine Prellung Schmerzensgeld nach sich zieht.
Im BGB ist geregelt, wann eine Prellung Schmerzensgeld nach sich zieht.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in Deutschland, wann Geschädigte einen Anspruch auf Schmerzensgeld bei einer Schädelprellung oder anderen Verletzungen haben. § 253 BGB besagt dazu:

Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögens­schaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.“

Rührt die jeweilige Prellung von einem unverschuldeten Unfall her und wurde dem Geschädigten entsprechend durch die Fremdeinwirkung einer dritten Person zugefügt, kann eine Entschädigung dafür gefordert werden. Das Schmerzensgeld bei einer Prellung muss dann von der Versicherung des Unfallverursachers gezahlt werden.

Doch wie hoch fällt z. B. bei einer Schädelprellung das Schmerzensgeld aus? Bei der Bestimmung der Höhe der Entschädigungssumme sind einige Faktoren zu berücksichtigen. Es kommt daher stets auf den Einzelfall und die jeweilige Verletzung an.

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe vom Schmerzensgeld bei Prellungen?

Unter anderem sind die Art und die Schwere der Verletzungen bzw. der Schmerzen, die Dauer der benötigten ärztlichen Behandlung sowie mögliche Folge- oder Dauerschäden ausschlaggebend dafür, wie viel Schmerzensgeld für Prellungen gezahlt wird. Dass multiple Prellungen mehr Schmerzensgeld nach sich ziehen, ist daher schon fast selbstverständlich.

Geschädigte haben die Möglichkeit, sich entweder außergerichtlich mit der Versicherung des Unfallverursachers über die zu zahlende Höhe vom Schmerzensgeld bei einer Prellung zu einigen oder diese im Zuge einer Gerichtsverhandlung von einem Richter festsetzen zu lassen.

Schmerzensgeld bei einer Prellung: Ein Anwalt kann Sie bei der Durchsetzung unterstützen.
Schmerzensgeld bei einer Prellung: Ein Anwalt kann Sie bei der Durchsetzung unterstützen.

In beiden Fällen kommt jedoch eine sogenannte Schmerzensgeldtabelle zum Einsatz. Sie enthält Urteile aus der Vergangenheit inklusive der Entschädigungssummen, die damals gezahlt werden mussten.

Möchten Sie sich einen Überblick über das mögliche Schmerzensgeld bei einer Prellung verschaffen, kann der folgende Auszug einer solchen Schmerzensgeld­tabelle der ersten Orientierung dienen:

VerletzungSchmer­zensgeld­summeGericht / Jahr (Akten­zeichen)
Starke Prellungen, leichte Gehirner­schütterung, posttrau­matisches Belastungs­syndrom7.000 EuroLG Kassel / 2005
(Az. 8 O 2358/02)
Prellungen, Blutergüsse, Schürf­wunden an Armen und Beinen4.000 EuroOLG Olden­burg / 2006
(Az. 4 O 3620/04)
Prellungen, Zahnfraktur, HWS-Distorsion, zeitweilige Kopf­schmerzenca. 2.300 EuroLG Münster / 1992
(Az. 1 S 329/91)
Prellungen und HWS-Syndrom (Schleuder­trauma)1.800 EuroOLG München / 2008
(Az. 10 U 3865/08)
Knie­prellung400 EuroAG Kandel / 2012
(Az. 1 C 413/11)
Übrigens: Wer Schmerzensgeld nach einer Körperverletzung aufgrund erlittener Prellungen beantragen möchte, sollte einen Anwalt hinzuziehen. Dieser weiß genau um die Tricks der Versicherungen, die auszuzahlende Summe grundlos zu kürzen und kann Sie daher genau vor einem solchen Unterfangen bewahren.
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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