Schmerzensgeld bei einer Prellung: Entschädigung für gequetschtes Gewebe
Letzte Aktualisierung am: 12. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Bewegungseinschränkungen sind bei einer Prellung nicht selten
Eine Prellung entsteht meist bei einem Sturz, einem Schlag oder dem Aufprall eines Gegenstandes auf die betroffene Stelle. Dabei kommt es zu einer Quetschung des Gewebes.
Was zurückbleibt, ist oft eine Schwellung mit einem einhergehenden Bluterguss – einem sogenannten blauen Fleck. Der medizinische Fachausdruck für eine Prellung lautet „Kontusion“.
Vor allem wenn die verletzte Stelle bewegt oder belastet wird, empfinden Betroffene starke Schmerzen. Teilweise ist auch mit Bewegungseinschränkungen zu rechnen. Je nachdem, wo sich die Prellung befindet, können weitere Symptome hinzukommen. Bei einer Schädelprellung ist beispielsweise mit Bewusstlosigkeit, epileptischen Anfällen oder Sehstörungen zu rechnen.
Wann ein Anspruch auf Schmerzensgeld bei einer Prellung besteht und in welcher Höhe sich die Entschädigungssumme in etwa bewegt, klärt der folgende Ratgeber.
Weitere Informationen zum Schmerzensgeld bei verschiedenen Prellungen:
- Schmerzensgeld bei einer LWS-Prellung
- Schmerzensgeld bei einer Prellung am Knie
- Schmerzensgeld bei einer Rippenprellung
- Schmerzensgeld bei einer Schulterprellung
- Schmerzensgeld bei einer Thoraxprellung
- Schmerzensgeld bei multiplen Prellungen
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Schmerzensgeld bei einer Prellung
Wenn die betroffene Person unverschuldet Teil eines Unfalls wird, verletzt wird und sich dabei eine Prellung zuzieht, hat sie Anspruch auf Schmerzensgeld.
In der Regel zahlt die Versicherung des Unfallgegners das Schmerzensgeld.
Je nach der Schwere des Schadens entscheidet sich die Höhe des Schmerzensgeldes. So betrug bei einem Fall in Kassel das Schmerzensgeld 7.000 Euro.
Wann können Sie Schmerzensgeld bei einer Prellung geltend machen?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in Deutschland, wann Geschädigte einen Anspruch auf Schmerzensgeld bei einer Schädelprellung oder anderen Verletzungen haben. § 253 BGB besagt dazu:
Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.“
Rührt die jeweilige Prellung von einem unverschuldeten Unfall her und wurde dem Geschädigten entsprechend durch die Fremdeinwirkung einer dritten Person zugefügt, kann eine Entschädigung dafür gefordert werden. Das Schmerzensgeld bei einer Prellung muss dann von der Versicherung des Unfallverursachers gezahlt werden.
Welche Faktoren beeinflussen die Höhe vom Schmerzensgeld bei Prellungen?
Unter anderem sind die Art und die Schwere der Verletzungen bzw. der Schmerzen, die Dauer der benötigten ärztlichen Behandlung sowie mögliche Folge- oder Dauerschäden ausschlaggebend dafür, wie viel Schmerzensgeld für Prellungen gezahlt wird. Dass multiple Prellungen mehr Schmerzensgeld nach sich ziehen, ist daher schon fast selbstverständlich.
Geschädigte haben die Möglichkeit, sich entweder außergerichtlich mit der Versicherung des Unfallverursachers über die zu zahlende Höhe vom Schmerzensgeld bei einer Prellung zu einigen oder diese im Zuge einer Gerichtsverhandlung von einem Richter festsetzen zu lassen.
In beiden Fällen kommt jedoch eine sogenannte Schmerzensgeldtabelle zum Einsatz. Sie enthält Urteile aus der Vergangenheit inklusive der Entschädigungssummen, die damals gezahlt werden mussten.
Möchten Sie sich einen Überblick über das mögliche Schmerzensgeld bei einer Prellung verschaffen, kann der folgende Auszug einer solchen Schmerzensgeldtabelle der ersten Orientierung dienen:
Verletzung | Schmerzensgeldsumme | Gericht / Jahr (Aktenzeichen) |
---|---|---|
Starke Prellungen, leichte Gehirnerschütterung, posttraumatisches Belastungssyndrom | 7.000 Euro | LG Kassel / 2005 (Az. 8 O 2358/02) |
Prellungen, Blutergüsse, Schürfwunden an Armen und Beinen | 4.000 Euro | OLG Oldenburg / 2006 (Az. 4 O 3620/04) |
Prellungen, Zahnfraktur, HWS-Distorsion, zeitweilige Kopfschmerzen | ca. 2.300 Euro | LG Münster / 1992 (Az. 1 S 329/91) |
Prellungen und HWS-Syndrom (Schleudertrauma) | 1.800 Euro | OLG München / 2008 (Az. 10 U 3865/08) |
Knieprellung | 400 Euro | AG Kandel / 2012 (Az. 1 C 413/11) |
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