Schmerzensgeld beim Nasenbeinbruch
Letzte Aktualisierung am: 15. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Anspruch auf Schadensersatz, wenn Ihnen die Nase gebrochen wurde?
Die Nasenbeinfraktur – oder auch Nasenbeinbruch genannt – ist eine relativ häufig vorkommende Verletzung. Die Nase gilt aufgrund ihrer hervorstehenden Lage als gefährdeter Körperteil, da sie besonders oft bei Schlägereien oder Unfällen beschädigt wird.
Sollten Sie in eine Situation geraten, bei der Sie einen Schlag auf die Nase erhalten oder in der diese irgendwo anstößt – wie beispielsweise bei einem Verkehrsunfall, wenn der Airbag nicht auslöst oder der Aufprall zu hart ist – kann ein Nasenbeinbruch die Folge sein.
Sind Sie un- oder teilverschuldet in solch eine Situation geraten, haben Sie gegenüber dem Schädiger meist einen Anspruch auf Schmerzensgeld bei einem Nasenbeinbruch. Aber in welcher Höhe kann dieses gezahlt werden? Wo muss ein Antrag auf Schmerzensgeld für eine gebrochene Nase gestellt werden?
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Schmerzensgeld bei Nasenbeinbruch
Wurde Ihnen die Nase gebrochen und Sie tragen keine Schuld (oder nur eine geringe Teilschuld) an der Verletzung, besteht in der Regel ein Schmerzensgeldanspruch.
Dies hängt vom Einzelfall ab. Einen Überblick über mögliche Entschädigungssummen gibt Ihnen die Schmerzensgeldtabelle.
Nein, es ist nicht zwingend notwendig, hier einen Anwalt zu beauftragen. Es ist aber ratsam, sich zumindest über ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten zu lassen.
Wann beim Nasenbeinbruch Schmerzensgeld gefordert werden kann
Wenn Sie selbst nicht die alleinige Schuld daran tragen, dass Ihnen eine Nasenbeinfraktur zugefügt wurde – beispielsweise weil Sie unverschuldet in eine Schlägerei verwickelt oder überfallen wurden – haben Sie normalerweise einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Dies ist in § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festgelegt.
Demnach haben Sie auch bei immateriellen Schäden ein Anrecht darauf, eine Geldzahlung zu erhalten, um wenigstens einen kleinen Teil der Schmerzen wiedergutmachen zu können. Im deutschen Recht soll das Schmerzensgeld sowohl eine Ausgleichs- als auch Genugtuungsfunktion erfüllen. Auch eine gebrochene Nase kann ein Schmerzensgeld begründen, da dies eine Körperverletzung darstellt.
Antrag auf Schmerzensgeld bei Nasenbeinfraktur
Das Schmerzensgeld, das beim Nasenbeinbruch gezahlt werden kann, muss beim Schädiger bzw. dessen Versicherung beantragt werden. Ihr erster Schritt sollte demnach sein, den Verursacher bzw. Täter zu kontaktieren und diesem Ihre Forderung mitzuteilen.
Sie haben auch die Möglichkeit, sich direkt an dessen Versicherung zu wenden, um das Schmerzensgeld bei gebrochener Nase zu erhalten.
Weigert sich der Täter bzw. dessen Versicherung, können Sie auch eine Klage einreichen. Kommt es zu einer Verhandlung wegen Nasenbeinfraktur und gefordertem Schmerzensgeld, sollten Sie einen Anwalt einschalten. Dieser kann Sie vor Gericht unterstützen und Ihnen helfen, das bestmögliche Ergebnis für Sie herauszuschlagen.
Schmerzensgeldtabelle bei einer Nasenbeinfraktur
Wurde Ihnen die Nase gebrochen, kann Schmerzensgeld zumindest zu einem kleinen Teil eine Entschädigung dieser Körperverletzung bedeuten. Gerichte und Versicherungen richten sich bei der Festlegung der Höhe vom Schmerzensgeld bei einem Nasenbeinbruch oft nach einer sogenannten Schmerzensgeldtabelle.
Diese gibt Aufschluss über verschiedene Urteile von Gerichten, die sich bereits mit Fragen rund um Schmerzensgeld beim Nasenbeinbruch beschäftigt haben. Ein Auszug aus der Beck’schen Schmerzensgeldtabelle soll im Folgenden aufzeigen, welche Summen bei einer Entschädigung möglich sind:
Verletzung | Schmerzensgeldsumme | Gericht, Datum (Aktenzeichen) |
---|---|---|
Schwere Nasenbeinfraktur | 8.000 Euro | OLG Celle, 24.11.2011 (AZ: 5 U 157/11) |
Nasenbeinfraktur und Gehirnerschütterung sowie Schädelprellung | 5.000 Euro | LG Bielefeld, 17.03.2014 (AZ: 5 O 8/13) |
Nasenbeinfraktur mit Gehirnerschütterung und Schneidezahnfraktur, Hüftprellung | 3.000 Euro | LG Berlin, 22.05.2012 (AZ: 42 O 219/11) |
Nasenbeinfraktur nach Schlag ins Gesicht | 1.278,23 Euro | AG Flensburg, 10.08.2000 (AZ: 68 C 88/00) |
Benötigen Sie einen Anwalt?
Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, für die Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Schmerzensgeld einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Allerdings kann dieser hilfreich sein, wenn sich die Gegenseite weigert, das Schmerzensgeld nach einem Nasenbeinbruch zu zahlen oder wenn Sie das Gefühl haben, Sie werden bezüglich der Entschädigung der Körperverletzung übers Ohr gehauen und mit einer zu geringen Zahlung abgespeist. Ein Anwalt, der sich mit Schmerzensgeld gut auskennt, kann Ihnen dann beratend zur Seite stehen.
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