Schmerzensgeld bei einer Knieprellung: Geld für ein beschädigtes Knie
Letzte Aktualisierung am: 14. Juli 2024
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Wenn das Knie aufgrund einer Prellung anschwillt und schmerzt
Unter einer Knieprellung wird eine stumpfe Verletzung des Kniegelenks verstanden. Personen, die beispielsweise bei einem Unfall auf das Knie stürzen oder im Zuge dessen einen Schlag an der betroffenen Stelle abbekommen, haben im Anschluss oft unter einer Knieprellung zu leiden.
Vor allem wenn das Knie bewegt wird, machen sich die Schmerzen bemerkbar. Die Fähigkeit des Streckens oder des Beugens ist häufig eingeschränkt.
Dies liegt an der Schwellung, die mit dieser Art der Verletzung einhergeht. Ob die Kniescheibe ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen wurde, sollte von einem Arzt abgeklärt werden. Wann ein Anspruch auf Schmerzensgeld bei einer Prellung am Knie besteht und in welcher Höhe sich die zu zahlende Entschädigungssumme bewegt, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Schmerzensgeld bei einer Knieprellung
Ja, wenn die Knieprellung durch einen fremdverschuldeten Unfall oder eine andere Form der Fremdeinwirkung verursacht wurde, besteht ein Schmerzensgeldanspruch.
Die konkrete Schmerzensgeldsumme wird immer nach Einzelfall festgelegt. Eine Orientierung bietet hier die Schmerzensgeldtabelle.
Zuerst sollten Sie Ihren Anspruch bei der Versicherung des Schädigers anmelden. Können Sie sich mit dieser nicht auf eine Summe einigen, können Sie eine Schmerzensgeldklage bei Gericht einreichen.
Wann führt eine Prellung am Knie zu Schmerzensgeld?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in Deutschland, wann Geschädigte einen Anspruch auf die Zahlung von Schmerzensgeld haben. Gemäß § 253 BGB ist dies der Fall, wenn die jeweiligen Verletzungen bzw. Schmerzen durch die Fremdeinwirkung einer dritten Person entstanden.
Knieprellung: Wie viel Schmerzensgeld ist möglich?
Um die Höhe vom Schmerzensgeld bei einer Knieprellung festzusetzen, bedarf es stets einer individuellen Einzelfallentscheidung.
Je nachdem, wie schwer die Verletzung ist, wie viel Zeit die ärztliche Behandlung in Anspruch nimmt und ob dauerhafte Schäden zurückbleiben, kann dies die Summe beeinflussen.
Zur Bestimmung vom Schmerzensgeld bei einer Prellung am Knie wird eine sogenannte Schmerzensgeldtabelle verwendet. In einer solchen befinden sich vergangene Urteile sowie Entschädigungssummen, die bei ähnlichen Verletzungen gezahlt werden mussten.
Möchten Sie Schmerzensgeld bei Prellungen beantragen, sollten Sie zuvor einen Anwalt um Rat fragen. Dieser stellt sicher, dass Sie nicht eine geringere Summe ausgezahlt bekommen oder sich keine sonstigen Nachteile für Sie ergeben. Folgender Auszug aus einer Schmerzensgeldtabelle kann eine Orientierung bieten und aufzeigen, wie viel Schmerzensgeld bei einer Knieprellung ungefähr möglich ist:
Verletzung | Schmerzensgeldsumme | Gericht / Jahr (Aktenzeichen) |
---|---|---|
Knieprellung, Schädelprellung und Hautabschürfungen | ca. 130 € | AG Westerstede / 1989 (Az. 2 C 77/89) |
Knieprellung und Abschürfungen | 250 € | OLG Braunschweig / 2002 (Az. 3 U 47/02) |
Schulterprellung und Knieprellung | ca. 1.000 € | AG Kassel / 2000 (Az. 423 C 3497/99) |
Knieprellung, Knieschürfwunde mit länger andauernden Beschwerden, HWS-Syndrom (Schleudertrauma) | 1.500 € | AG Essen / 2008 (Az. 29 C 161/08) |
Prellungen an Brustwirbelsäule, Becken, Ellbogen, Knie, Unterschenkel und Sprunggelenk | 2.000 € | LG Duisburg / 2013 (Az. 12 O 71/12) |
Hatte bei einem unverschuldeten Schaden eine recht schwere Knieprellung mit
einer Nachbehandlung durch DRK Einreibung von Voltaren Schmerzgel forte die
für ca. 6 Wochen.