Schmerzensgeld bei einer Knieprellung: Geld für ein beschädigtes Knie

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 14. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Wenn das Knie aufgrund einer Prellung anschwillt und schmerzt

Wann können Sie Schmerzensgeld bei einer Knieprellung geltend machen?
Wann können Sie Schmerzensgeld bei einer Knieprellung geltend machen?

Unter einer Knieprellung wird eine stumpfe Verletzung des Kniegelenks verstanden. Personen, die beispielsweise bei einem Unfall auf das Knie stürzen oder im Zuge dessen einen Schlag an der betroffenen Stelle abbekommen, haben im Anschluss oft unter einer Knieprellung zu leiden.

Vor allem wenn das Knie bewegt wird, machen sich die Schmerzen bemerkbar. Die Fähigkeit des Streckens oder des Beugens ist häufig eingeschränkt.

Dies liegt an der Schwellung, die mit dieser Art der Verletzung einhergeht. Ob die Kniescheibe ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen wurde, sollte von einem Arzt abgeklärt werden. Wann ein Anspruch auf Schmerzensgeld bei einer Prellung am Knie besteht und in welcher Höhe sich die zu zahlende Entschädigungssumme bewegt, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

FAQ: Schmerzensgeld bei einer Knieprellung

Kann ich bei einer Knieprellung Schmerzensgeld verlangen?

Ja, wenn die Knieprellung durch einen fremdverschuldeten Unfall oder eine andere Form der Fremdeinwirkung verursacht wurde, besteht ein Schmerzensgeldanspruch.

Wie viel Schmerzensgeld steht mir bei einer Knieprellung zu?

Die konkrete Schmerzensgeldsumme wird immer nach Einzelfall festgelegt. Eine Orientierung bietet hier die Schmerzensgeldtabelle.

Wie kann ich meinen Schmerzensgeldanspruch bei einer Knieprellung durchsetzen?

Zuerst sollten Sie Ihren Anspruch bei der Versicherung des Schädigers anmelden. Können Sie sich mit dieser nicht auf eine Summe einigen, können Sie eine Schmerzensgeldklage bei Gericht einreichen.

Wann führt eine Prellung am Knie zu Schmerzensgeld?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in Deutschland, wann Geschädigte einen Anspruch auf die Zahlung von Schmerzensgeld haben. Gemäß § 253 BGB ist dies der Fall, wenn die jeweiligen Verletzungen bzw. Schmerzen durch die Fremdeinwirkung einer dritten Person entstanden.

Schmerzensgeld bei einer Knieprellung können Geschädigte demnach verlangen, wenn der Schaden bei einem unverschuldeten Unfall zustande kam. Die Versicherung des Unfallverursachers ist dann dazu verpflichtet, die Entschädigungssumme zu zahlen.

Knieprellung: Wie viel Schmerzensgeld ist möglich?

Es muss je nach Einzelfall entschieden werden, wie viel Schmerzensgeld bei einer Prellung am Knie fällig wird.
Es muss je nach Einzelfall entschieden werden, wie viel Schmerzensgeld bei einer Prellung am Knie fällig wird.

Um die Höhe vom Schmerzensgeld bei einer Knieprellung festzusetzen, bedarf es stets einer individuellen Einzelfall­entscheidung.

Je nachdem, wie schwer die Verletzung ist, wie viel Zeit die ärztliche Behandlung in Anspruch nimmt und ob dauer­hafte Schäden zurückbleiben, kann dies die Summe beeinflussen.

Zur Bestimmung vom Schmerzensgeld bei einer Prellung am Knie wird eine sogenannte Schmerzensgeldtabelle verwendet. In einer solchen befinden sich vergangene Urteile sowie Entschädi­gungssummen, die bei ähnlichen Verletzungen gezahlt werden mussten.

Möchten Sie Schmerzensgeld bei Prellungen beantragen, sollten Sie zuvor einen Anwalt um Rat fragen. Dieser stellt sicher, dass Sie nicht eine geringere Summe ausgezahlt bekommen oder sich keine sonstigen Nachteile für Sie ergeben. Folgender Auszug aus einer Schmerzensgeldtabelle kann eine Orientierung bieten und aufzeigen, wie viel Schmerzensgeld bei einer Knieprellung ungefähr möglich ist:

VerletzungSchmer­zensgeld­summeGericht / Jahr (Akten­zeichen)
Knie­prellung, Schädel­prellung und Hautab­schürfungenca. 130 €AG Wester­stede / 1989
(Az. 2 C 77/89)
Knie­prellung und Abschür­fungen250 €OLG Braun­schweig / 2002
(Az. 3 U 47/02)
Schulter­prellung und Knie­prellungca. 1.000 €AG Kassel / 2000
(Az. 423 C 3497/99)
Knie­prellung, Knieschürf­wunde mit länger andau­ernden Be­schwerden, HWS-Syndrom (Schleuder­trauma)1.500 €AG Essen / 2008
(Az. 29 C 161/08)
Prellungen an Brustwirbel­säule, Becken, Ellbogen, Knie, Unter­schenkel und Sprung­gelenk2.000 €LG Duisburg / 2013
(Az. 12 O 71/12)
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

1 Kommentar

  1. Heinz

    10. September 2018 um 14:37

    Hatte bei einem unverschuldeten Schaden eine recht schwere Knieprellung mit

    einer Nachbehandlung durch DRK Einreibung von Voltaren Schmerzgel forte die

    für ca. 6 Wochen.

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