Schmerzensgeld: Können auch Kinder zur Kasse gebeten werden?
Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
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Wenn aus Spaß purer Ernst wird
Es ist allgemein bekannt, dass sich Kinder der Gefahren, die im Verkehr lauern, teilweise nicht im Entferntesten bewusst sind. Aufgrund ihrer Unerfahrenheit ist das Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden, um einiges höher als bei Erwachsenen. Rennt z. B. ein Kind unachtsam auf die Straße, kann dies einen Verkehrsunfall provozieren.
Selbst wenn der betroffene Autofahrer in letzter Sekunde noch ausweichen konnte und dem kleinen Racker nichts passiert ist, muss dies nicht automatisch auch für den Fahrer gelten. Verursacht dieser unverschuldet einen Unfall und wird verletzt, begründet dies in der Regel einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Doch sind Kinder in diesem Fall zur Zahlung verpflichtet?
Dieser Frage geht der folgende Ratgeber auf den Grund. Zudem wird beleuchtet, ob auch Kinder einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben, wenn sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Schmerzensgeld von Kindern
Kinder können erst ab zehn Jahren strafrechtlich zu einer Zahlung von Schmerzensgeld aufgefordert werden. Wenn sie das Schmerzensgeld nicht bezahlen können, können Eltern einspringen.
Nein. Es ist möglich, dass das Kind in den nächsten dreißig Jahren den verzinsten Schadensersatz zahlen kann.
Wenn ein Kind unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird und dabei Verletzungen davon trägt, kann Schmerzensgeld geltend gemacht werden. In der Regel ist das Schmerzensgeld für Kinder höher als das für Erwachsene.
Wann die Zahlung von Schmerzensgeld für ein Kind zur Pflicht wird
Um für einen Fehler zur Verantwortung gezogen zu werden, muss sich bei Kindern normalerweise zunächst einmal ein Gefühl dafür entwickeln, was richtig und was falsch ist. Daher sind viele Eltern nachsichtig, wenn die Kleinen sich nicht immer korrekt verhalten.
Etwas anders verhält es sich jedoch, wenn sich durch ihr Fehlverhalten ein anderer Mensch Verletzungen zuzieht. Doch müssen für die daraus resultierende Zahlung vom Schmerzensgeld die Kinder oder deren Eltern aufkommen?
Die Antwort auf diese Frage findet sich in § 828 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Kinder können demnach unter sieben Jahren nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die anderen durch ihr Verhalten zugefügt wurden.
Aber was gilt in puncto Schmerzensgeld für Kinder, die das siebte Lebensjahr bereits vollendet haben? Auch dieser Aspekt wird in § 828 BGB beleuchtet.
Dort heißt es unter anderem:
Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug […] einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.“
Erst wenn also das zehnte Lebensjahr vollendet wurde, können bei der Zahlung von Schmerzensgeld Kinder zur Kasse gebeten werden. Da ein Kind logischerweise in einem solchen Alter noch nicht über die dazu notwendigen Mittel verfügt, können die Eltern einspringen.
Wann muss Schmerzensgeld bei Kindern gezahlt werden?
Schmerzensgeld kann an Kinder sowie an Erwachsene gleichermaßen gezahlt werden, wenn sie unverschuldet Opfer eines Unfalls wurden. Dabei sollte jedoch erwähnt werden, dass die Höhe vom Schmerzensgeld bei Kindern oft die bei Erwachsenen übersteigt – auch, wenn ähnliche Schäden vorliegen.
Der Grund dafür liegt auf der Hand: Je jünger die geschädigte Person, desto größer ist das Risiko für Dauer- oder Folgeschäden.
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