Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall: Ist das möglich?
Letzte Aktualisierung am: 10. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Diese Ansprüche haben Radler nach einem Unfall
Dem Statistischen Bundesamt zufolge kam es im Jahr 2015 zu insgesamt 78.068 Verkehrsunfällen, bei denen Fahrradfahrer Verletzungen erlitten. Neben den Fußgängern zählen sie zu den schwächsten Teilnehmern im Verkehr und bekommen bei einem Zusammenstoß die Auswirkungen direkt am eigenen Leib zu spüren.
Wird ein Radfahrer beispielsweise unverschuldet in einen Unfall mit einem Pkw verwickelt, kann er schwere Verletzungen davontragen.
Diese wiederum können einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen. Bei einem Fahrradunfall mit einem Pkw sind die Verletzungen des Radlers im Regelfall um einiges gravierender, als wenn lediglich zwei Radfahrer miteinander kollidieren. Mit wie viel Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall gerechnet werden kann und ob diese Summe geringer ausfällt, wenn der jeweilige Fahrradfahrer beim Unfall keinen Helm trug, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall
Es kann durchaus sein, dass Sie sich auf § 253 BGB berufen und damit Schmerzensgeld einfordern können.
Das kommt sehr auf den Schaden bzw. die Verletzungen an. Klicken Sie hier, um anhand einiger Urteile eine Vorstellung davon zu bekommen, wann und wie viel Schmerzensgeld gezahlt wird.
Obwohl es keine Helmpflicht für Fahrradfahrer gibt, kann der Fahrradfahrer eine Teilschuld bekommen, wenn er keinen Helm getragen hat. Das schmälert dann auch das Schmerzensgeld.
Wie hoch fällt das Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall aus?
Der Anspruch auf Schmerzensgeld ergibt sich aus § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Wird demnach die gesundheitliche oder körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt, kann dies das Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall rechtfertigen. Wie hoch diese Entschädigung ausfällt, ist gesetzlich jedoch nicht festgeschrieben.
Um die Höhe vom Schmerzensgeld zu bestimmen, ziehen die jeweiligen Richter sogenannte Schmerzensgeldtabellen zurate, in denen Urteile aus der Vergangenheit inklusive Entschädigungssummen festgehalten sind.
Unter Berücksichtigung der Parallelen zum vorliegenden Fall, der entstandenen Schäden und der jeweiligen Umstände kann nach einem Fahrradunfall das Schmerzensgeld anhand folgender Tabelle* individuell bestimmt werden:
Verletzung | Schmerzensgeldsumme | Gericht / Jahr (Aktenzeichen) |
---|---|---|
Mehrere Knochenbrüche und Spätfolgen durch nicht angekündigtes Überholmanöver mit zu geringem Abstand | 5.000 € | OLG Hamm / 2003 (Az. 6 U 105/03) |
Sturz mit Schürfwunden am Knie | 0 € | AG Wiesloch / 1984 (Az. 3 C 222/84) |
Schädelhirntrauma mit Dauerschäden nach dem Zusammenstoß mit einem Hund, der nicht angeleint war | 75.000 € | OLG Hamm / 2001 (Az. 27 U 6/01) |
Gehirnerschütterung und Platzwunde nach der Kollision von zwei Fahrradfahrern | ca. 2.500 € | OLG Nürnberg / 1999 (Az. 8 U 1893/99) |
Unterschenkeltrümmerbruch und Fraktur des Daumens nach einem Pedalbruch | 7.500 € | LG Oldenburg / 2004 (Az. 8 U 301/04) |
*Es handelt sich dabei lediglich um einen Auszug.
Fällt das Schmerzensgeld bei einem Fahrradunfall ohne Helm geringer aus?
Da die in Deutschland geltende Helmpflicht sich lediglich an Motorrad- und Kraftradfahrer richtet, Fahrradfahrer also ausschließt, kann ein fehlender Helm normalerweise nicht dazu führen, dass das Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall gekürzt wird.
Jedoch: Dass der betroffene Fahrradfahrer keinen Helm trug, hat zwar nicht direkt zum Unfall beigetragen, aber es kann davon ausgegangen werden, dass der Schaden geringer ausgefallen wäre, hätte er einen Helm getragen.
Trug er Verletzungen am Kopf davon, kann es zu einer Verringerung vom Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall kommen. Dies ist darin begründet, dass bei einer vorliegenden Teilschuld auf beiden Seiten die Schadensersatzansprüche zu gewissen Prozentsätzen aufgeteilt werden müssen. Der Schmerzensgeldanspruch wird jedoch nicht gesplittet. Um eine mögliche Mitschuld feststellen zu können, sollte in jedem Fall die Polizei nach einem Unfall zwischen Fahrrad- und Pkw-Fahrer hinzugezogen werden.
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