Schmerzensgeld einklagen: Ist das notwendig?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 26. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wann eine Klage auf Schmerzensgeld unvermeidbar ist

Sie müssen nicht in jedem Fall vor Gericht Schmerzensgeld einklagen.
Sie müssen nicht in jedem Fall vor Gericht Schmerzensgeld einklagen.

Wurden Sie in einen Unfall im Straßenverkehr verwickelt, an dem Sie keine Schuld trugen, so haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Schadens­ersatz in Form von Schmerzensgeld. Dies ist in § 253 des Bürgerlichen Gesetz­buches (BGB) festgeschrieben.

Natürlich kann das Geschehene dadurch nicht rückgängig gemacht werden, als Geschädigter erhalten Sie jedoch zumindest einen finanziellen Ausgleich für erlittene Verletzungen, der gleich­zeitig eine Genugtuungsfunktion erfüllt.

Die Zahlung des Schmerzensgeldes ist Aufgabe der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Daher sollten Sie sich zunächst an diese Adresse wenden, um Ihren Anspruch geltend zu machen. Leider versucht die gegnerische Versicherung des Öfteren, die Höhe des Schmerzensgeldes so gering wie möglich zu halten. In diesem Fall ist es durchaus ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen. Dieser ist eher in der Lage, zu entscheiden, welcher Betrag angemessen ist.

Möchten Sie sich als geschädigte Person mit einer offensichtlich zu niedrigen Summe nicht abfinden und eine außergerichtliche Einigung mit der gegnerischen Versicherung scheint ebenfalls unmöglich, so bleibt Ihnen nur noch eine Möglichkeit: Sie müssen das Schmerzensgeld einklagen. Wie Sie dabei am besten vorgehen und an welchen Faktoren sich die Höhe des Schmerzensgeldes orientiert, erklärt der folgende Ratgeber.

FAQ: Schmerzensgeld einklagen

Wann sollte ich eine Schmerzensgeldklage einreichen?

Zunächst sollten Sie versuchen, Ihren Schmerzensgeldanspruch bei Ihrem Schädiger bzw. dessen Versicherung geltend zu machen. Nur wenn hier keine Einigung getroffen werden kann, ist eine Klage bei Gericht nötig.

Brauche ich einen Anwalt, um Schmerzensgeld einklagen zu können?

Sofern das Verfahren nur vor dem Amtsgericht- und nicht dem Landgericht geführt wird, besteht kein Anwaltszwang. Trotzdem ist es empfehlenswert, sich als juristischer Laie von einem Anwalt beraten zu lassen, damit Ihnen keine Fehler unterlaufen, die Ihren Schmerzensgeldanspruch schmälern könnten.

Wie hoch fällt das Schmerzensgeld aus?

Die Höhe des Schmerzensgeldes wird je nach Einzelfall vom Gericht festgelegt. Oftmals orientieren sich die Richter dabei anhand von Schmerzensgeldtabellen.

Wie Sie Schmerzensgeld einklagen können

Ein Anwalt kann Sie bei der Klage auf Schmerzensgeld unterstützen.
Ein Anwalt kann Sie bei der Klage auf Schmerzensgeld unterstützen.

Bleibt Ihnen keine andere Wahl als das Ihnen zustehende Geld einzuklagen, sollten Sie zunächst einen Anwalt konsultieren. Dieser kann Sie bereits bei der Formulierung der Klage unterstützen. Schleichen sich hier nämlich Fehler ein, kann der Anspruch auf Schmerzensgeld dadurch geschmälert werden.

Möchten Sie Schmerzensgeld einklagen, so bietet sich eine sogenannte „unbezifferte Leistungsklage“ an.

Folgende Punkte sollten dabei besondere Beachtung finden:

  • In welchem Rahmen bewegt sich die Höhe des Schmerzensgeldes?
  • Welche Verletzungen und möglichen Folgeschäden sind durch den Unfall entstanden?
  • Inwiefern steht der körperliche und/oder seelische Schaden im Zusammenhang mit dem Verkehrs­unfall?

Die Beweispflicht liegt in diesem Fall bei Ihnen als geschädigte Person. Sie müssen mit­hilfe diverser Gutachten und Meinungen von Sachverständigen Ihren entstandenen Schaden sowie die Verletzungen belegen, um Schmerzensgeld einklagen zu können. Nachdem die Klage auf Schmerzensgeld bei Gericht eingereicht wurde, kommt es in der Regel zu einem Verfahren – es sei denn, die gegnerische Versicherung möchte sich doch noch außergerichtlich mit Ihnen auf eine bestimmte Summe einigen, etwa um die anfallenden Gerichtskosten zu vermeiden.

Übrigens: Die Versicherung des Unfallgegners ist verpflichtet, die Kosten für Ihren Anwalt sowie die Gerichtskosten zu übernehmen. Sollte der Unfallverursacher nicht in der Lage sein, das Geld zu zahlen, müssen jedoch Sie als Geschädigter die Anwaltskosten tragen. Sie sollten sich daher – wenn möglich – über die finanzielle Situation des Gegners informieren, bevor Sie Schmerzensgeld einklagen.

Wie bemisst sich die Höhe des Schmerzensgeldes?

Spätestens, wenn Sie nach einem Unfall mit dem Auto Schmerzensgeld einklagen möchten, müssen Sie angeben, in welcher Höhe sich dieses ungefähr bewegen sollte. Diese Angabe richtet sich normalerweise stets nach den Umständen des individuellen Einzelfalls und kann nicht pauschal festgelegt werden.

Schmerzensgeld einklagen: Die Höhe ist von vielen Faktoren abhängig.
Schmerzensgeld einklagen: Die Höhe ist von vielen Faktoren abhängig.

Ihr Anwalt kann Sie bei der Festlegung unterstützen, indem er eine sogenannte „Schmerzensgeldtabelle“ zurate zieht. In dieser sind vergangene Urteile diverser Gerichte zusammengefasst, die als Orientierungshilfe fungieren.

Es ist genau festgehalten, für welche Verletzung Unfallopfer in der Vergangenheit welche Höhe an Schmerzensgeld einklagen konnten.

Unter anderem spielen die Intensität, das Ausmaß und die Art der erlittenen Schäden, die Dauer der notwendigen Heilbehandlung, mögliche Folgeschäden oder Narben eine Rolle.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

1 Kommentar

  1. walter

    30. August 2019 um 0:43

    hallo habe mich auf meinn rolattor geesen dann ist er zusammen gebrochen.linkes knie prellung abschürfungen,linke schulter komplett abriß der rotatorenmanschette rolattor ist für 120kg ,ich bin 96kg schweißnäte sehr mangelhaft (leienhaft) bin vom fach servus walter

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