Die Schadensregulierung – Den Autounfall der Versicherung melden

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten

Was ist unter der Schadensregulierung zu verstehen?

Für die Schadensregulierung bei einem Kfz ist auf einiges im Vorfeld zu achten.
Für die Schadensregulierung bei einem Kfz gibt es Einiges im Vorfeld zu beachten.

Ein Unfall ist Teil des Risikos, wenn Sie mit einem Kraftfahrzeug im Straßenverkehr unterwegs sind. Eine Situation falsch eingeschätzt oder die eigenen Fähigkeiten überschätzt. Ein kurzer, unkonzentrierter Moment und schon kracht es. Das Geräusch lässt wohl jeden im ersten Moment zusammenzucken.

In den meisten Fällen ist glücklicherweise nur ein Blechschaden zu verzeichnen. Dennoch stehen die meisten Beteiligten erstmal unter Schock. Umso wichtiger ist es, genau zu wissen, wie Sie in einer solchen Situation am besten vorgehen, insbesondere wenn es um die sogenannte Schadensregulierung geht.

Weitere Informationen zur Schadensregulierung

FAQ: Schadensregulierung

Was bedeutet Schadensregulierung?

Ein Schadensfall liegt vor, wenn zum Beispiel ein Autofahrer einem anderen hinten aufgefahren ist. Die Abwicklung, die danach unmittelbar stattfindet, heißt Schadensregulierung. Diese umfasst den gesamten Ablauf nach einem Unfall bis hin zur Auszahlung entsprechender Gelder, die in so einem Fall Schadensersatz genannt werden.

Wie leite ich die Schadensregulierung ein?

Die Schadensregulierung beginnt in dem Moment, in dem Sie einen Schaden bei der Versicherung melden. Bei Ihrem eigenen Versicherer bleibt Ihnen dafür eine Frist von einer Woche. Sie können die Meldung zusätzlich bei der gegnerischen Versicherung abgeben, um sicherzustellen, dass auch diese darüber in Kenntnis gesetzt wird.

Für welche Schäden kommt meine Versicherung auf?

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist dazu da, die Schäden, die ein Versicherter bspw. bei einem anderen Auto verursacht hat, zu begleichen. Demnach zahlt sie in der Regel für selbstverschuldete Schäden. Das gilt jedoch nicht für das eigene Fahrzeug. Wenn Sie dieses zusätzlich absichern wollen, kommt nur eine (Teil-)Kaskoversicherung in Frage.

Definition: Schadensregulierung?

Unter der Schadensregulierung oder auch Schadensabwicklung ist der gesamte Ablauf nach einem Schaden zu verstehen. Dabei geht es in erster Linie darum, einen Schadensersatz zu bekommen. Gibt es einen Verantwortlichen, kann der Schaden grundsätzlich privat geregelt werden.

Sie sollten einen Schaden immer der Versicherung melden.
Schadensregulierung: Sie sollten einen Schaden immer der Versicherung melden.

Beim Vorliegen einer Haftpflichtversicherung wird das Risiko der Haftung abgedeckt und der Versicherer schaltet sich auf Antrag in die Ermittlungen ein.

Auf Basis der vertraglichen Vereinbarungen erfolgt die Zahlung eines Geldbetrags bis zur Deckungshöhe an den Geschädigten.

Möchten Sie dies in Anspruch nehmen, sollten Sie wissen, wie Sie sich an der Unfallstelle richtig verhalten müssen und wie die Schadensregulierung nach einem Unfall erfolgt.

Die gesetzliche Grundlage für die Schadensregulierung beim Kfz

Für ein Kfz fußt die Schadensregulierung darauf, dass jeder Fahrzeughalter angehalten ist, mindestens eine Haftpflichtversicherung zu besitzen. Dies wird unter anderem vom Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) geregelt. Dies ist jedoch nur auf das Inland begrenzt.

Der § 1 PflVG besagt Folgendes:

Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigen Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden […] abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen […] verwendet wird.

Daneben ist ein weiterer Paragraph zu beleuchten. Denn auch die Schadensersatzpflicht nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches spielt eine Rolle.

Dort heißt es:

  1. Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.
  2. Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Demnach werden die Kosten nach einem Unfall von den Versicherungen getragen. Möchten Sie also einen Schaden bei Ihrer Versicherung melden, ist auf einiges zu achten.

Schadensregulierung nach dem Unfall: Beweissicherung an der Unfallstelle

Bei einem Autounfall ist die Versicherung besonders am Ablauf interessiert.
Schadensregulierung: Bei einem Autounfall ist die Versicherung besonders am Ablauf interessiert.

Bevor Sie den Unfall bei der Versicherung melden, sollten Sie bereits am Unfallort die richtigen Maßnahmen durchführen und einleiten, damit der Prozess der Schadensregulierung so reibungslos wie möglich ablaufen kann.

Um ein exaktes Bild des Unfalls und der damit verbundenen Folgen an die Versicherungen zu übermitteln, ist die eigene Beweisaufnahme oder Dokumentation enorm wichtig.

Hierbei geht es um die wichtigen und relevanten Spuren, die den Unfallhergang sowie die Folgen aufzeigen. Denn: Sie bestimmen die Schadensregulierung.

Wenn Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben, müssen Sie als Betroffener beweisen, wie es zum Unfall kam, denn der Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung sollen in diesem Fall den Schaden begleichen.

Wichtige Beweismittel sind in jedem Falle Fotos vom Schaden und Unfallort sowie Zeugen, die den Unfallhergang beobachtet haben. Dabei empfiehlt es sich, sich die Personalien zu notieren. Außerdem ist ein Unfallbericht ratsam.

Wichtig! Bei den Bildern sollten Sie darauf achten, nicht nur die beteiligten Fahrzeuge festzuhalten, sondern auch markante Punkte aus der Umgebung. Verkehrsschilder, Ampeln oder Kanaldeckel sind bei der Einschätzung von Maßen und Abständen wichtig.

Bei der Schadensregulierung nach einem Unfall kann es auf das Urteil vom Sachverständigen ankommen.
Bei der Schadensregulierung nach einem Unfall kann es auf das Urteil vom Sachverständigen ankommen.

Die Sachverständigen können mit den Fotos den Standort besser bestimmen. Bei Bagatellschäden haben Sie auch die Möglichkeit, die Position der Fahrzeuge mit Kreide zu markieren.

Damit gewährleisten Sie eine schnellstmögliche Räumung der Unfallstelle. Daneben ist darauf zu achten, die Unfallstellen angemessen abzusichern (mit Warndreieck und Warnblinkanlage).

Für den Unfallbericht gibt es mittlerweile Vordrucke, die bestenfalls im Fahrzeug liegen und damit griffbereit sind. Diesen können Sie dann an Ort und Stelle ausfüllen. Der Unfallbericht ist von beiden Parteien zu unterschreiben.

Folgende Daten enthält ein derartiger Bericht:

  • Personalien der am Unfall Beteiligten
  • Identität der Fahrzeuge
  • Haftpflichtversicherer
  • Gegebenheiten und Umstände am Unfallort

Wichtig! Auf jeden Fall ist es zu vermeiden, am Unfallort die Verursachung des Unfallgeschehens zuzugeben. Ein Schuldanerkenntnis sollte nicht abgegeben werden.

Einen Unfall der Polizei melden

Auch bei nur leichten Verkehrsunfällen sollte die Polizei hinzugezogen werden. Ob und inwieweit der Unfall dann aufgenommen wird, entscheiden die Beamten vor Ort, nachdem sie sich einen Eindruck vom Geschehen gemacht haben.

Der Polizei den Unfall zu melden, ist in vielen Fällen ratsam.
Schadensregulierung: Der Polizei den Unfall zu melden, ist in vielen Fällen ratsam.

Sollte der Sachschaden sehr gering sein, wird meistens von einer förmlichen Aufnahme abgesehen und es wird keine polizeiliche Unfallakte angelegt. Dabei werden die Polizeibeamten in aller Regel dafür sorgen, dass die Unfallbeteiligten ihre Daten austauschen, um den Weg zur Schadensregulierung zu erleichtern.

Wenn ein umfangreicherer Sachschaden vorliegt, ist die Polizei in jedem Falle mit einzubeziehen.

Dies gilt auch, wenn es am Unfallort dazu kommt, dass der Unfallgegner seine bloße Beteiligung am Unfall bestreitet oder dem Geschädigten Vorwürfe macht. Dann ist eine Schlichtung oder zumindest eine Beruhigung der Situation von außen notwendig.

Auch wenn die Polizei hinzugezogen wird, sollten Sie Aussagen vermeiden, die ein etwaiges Schuldeingeständnis betreffen.

Absolut unverzichtbar ist die Meldung eines Verkehrsunfalls bei der Polizei, wenn der Verdacht auf Alkohol am Steuer oder Drogenkonsum besteht sowie bei einem möglicherweise provozierten oder gar vorgetäuschten Unfall.

Der Versicherung den Schaden melden

Sie sollten den Versicherungsschaden immer melden.
Schadensregulierung: Sie sollten den Versicherungsschaden immer melden.

Generell sei gesagt, dass ein Unfall, ohne die Versicherung einzuschalten, nicht ratsam ist, besonders wenn der Schaden beglichen werden soll und Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben möchten.

Sowohl der Unfallverursacher als auch der Geschädigte sollten die jeweiligen Versicherungen nach einem Unfall informieren.

Vor allem wenn die Schuldfrage nicht vollständig geklärt ist, sollte nach einem Verkehrsunfall die Versicherung kontaktiert werden. Denn möglicherweise muss die eigene Haftpflichtversicherung die Schadensregulierung am Fremdfahrzeug übernehmen.

Um den Kfz-Schaden zu melden, haben Sie generell eine Woche Zeit. Die Schadensmeldung muss schriftlich erfolgen. Dies ist auch in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrversicherung (AKB) nachzulesen (im Besonderen im § 7).

Wichtig! Bleiben Sie als Geschädigter in Kontakt mit dem Unfallgegner, denn er ist gesetzlich verpflichtet, den Versicherungsschaden zu melden. Gehen Sie auf keinen Vorschlag ein, der eine Begleichung vom Schaden ohne Zutun der Versicherung beinhaltet.

Sie können den Kfz-Unfall auch melden, indem Sie den Zentralruf der Autoversicherer kontaktieren. Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 25 02 600 können Sie diesen erreichen. Der Zentralruf der Versicherer e. V. ist ein Verband der Schadensversicherer.

In diesem Zusammenhang benötigen Sie den Namen sowie die Anschrift der Haftpflichtversicherung und das Kennzeichen des Fahrzeugs. Der Verkehrsunfall wird zur Schadensregulierung an die zuständige Haftpflichtversicherung weitergeleitet.

Die Schadensregulierung nach dem Unfall – Alternativen?

Wenn Sie der Versicherung den Unfall melden, ist darauf zu achten, dass dies innerhalb einer Woche geschieht.
Schadensregulierung: Wenn Sie der Versicherung den Unfall melden, ist darauf zu achten, dass dies innerhalb einer Woche geschieht.

Nicht nur von Vereinbarungen mit der Gegenpartei ohne das Hinzuziehen der Versicherung ist abzusehen, sondern auch von sogenannten „Alternativen“.

Interessenverbände aus Abschleppdiensten, Mietwagenunternehmen, Sachverständigen und Kfz-Werkstätten, die für die Geschädigten die unliebsamen Aufgaben und Erledigungen nach einem Autounfall übernehmen wollen und ein Gesamtpaket anbieten, handeln nicht nur im Interesse der Unfallbeteiligten.

Denn letzten Endes möchten diese mit den angebotenen Diensten Geld verdienen und bekommen einen Teil Ihrer Schadensregulierung.

Besonders bitter kann es dann werden, wenn sich herausstellt, dass Sie nach dem Unfall durch Ihre Versicherung gar keine Schadensregulierung bekommen. Dann bleiben Sie nämlich auf den Kosten der Interessenverbände sitzen.

Zwar hat der Bundesgerichtshof geurteilt, dass derartige Verträge nichtig sind, aber diese Dienstleistungen werden weiterhin angeboten und sind nur mit Vorsicht zu genießen. Das Urteil bezog sich darauf, dass ein derartiger Vertrag auf eine Rechtsberatung hinausläuft und damit gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstößt.

Trotz Unfallflucht die Versicherung informieren

Obwohl Sie am Unfallort richtig gehandelt und Beweismittel gesammelt haben, kann es vorkommen, dass Sie auf den Kosten sitzen bleiben.

Möchten Sie bei einer Unfallflucht Ihrer Versicherung den Schaden melden, können Probleme auftreten.
Schadensregulierung: Möchten Sie bei einer Unfallflucht Ihrer Versicherung den Schaden melden, können Probleme auftreten.

Vor allem dann wenn die gegnerische Partei Fahrerflucht begeht oder diese nicht korrekt versichert sind, haben Betroffene oft ein großes Problem in Bezug auf die Schadensregulierung.

Ohne Ansprechpartner oder beim Fehlen der Liquidität, welche im Normalfall durch die gegnerische Haftpflichtversicherung gegeben ist, müssen Geschädigte nach Alternativen Ausschau halten, um die Kosten für den Unfall zu decken.

In einer solchen Notsituation können Sie sich an zwei Vereine richten: Verkehrsopferhilfe e. V. und Deutsches Büro Grüne Karte e. V.

Verkehrsopferhilfe e. V.

Es lohnt sich nur dann der Haftpflicht, den Schaden zu melden, wenn Schäden am Fremdfahrzeug auftreten. Haben Sie nur eine Haftpflichtversicherung greift diese im Regelfall nicht bei Fahrerflucht. Über die Verkehrsopferhilfe können Sie dennoch einen Ausgleich erhalten.

Das Vorgehen bis zur Schadensregulierung ist dabei nicht wirklich anders als im Normalfall.

Der Verein kann aus einem Fond der deutschen Haftpflichtversicherer schöpfen und Sie bei der Schadensregulierung unterstützen.

Dabei ist zu bedenken, dass Sie als Betroffener nur darauf zurückgreifen können, wenn bei einer Unfallflucht ein erheblicher Sachschaden besteht, inklusive eines Personenschadens.

Bei einem etwaigen, unzureichenden Versicherungsschutz existieren keine Einschränkungen oder Voraussetzungen, um auf den Fond zuzugreifen.

Der Verein möchte damit eine Lücke im Pflichtversicherungsgesetz schließen.

Wichtig! Ein Anspruch auf die Unterstützung durch die Verkehrsopferhilfe besteht jedoch nicht.

Deutsches Büro Grüne Karte e. V.

Dieser Verein ist dann zu Rate zu ziehen, wenn es in Deutschland zu einem Unfall mit Beteiligung eines ausländischen Fahrzeugs kommt.

Deutsches Büro Grüne Karte hat seinen Sitz in Hamburg und übernimmt im Streitfall die Rolle des Haftpflichtversicherers. Damit haben Sie als Geschädigter einen Ansprechpartner in Deutschland.

Eine Schadensregulierung kann nicht übernommen werden, wenn der Unfall im Ausland passiert. Hierbei müssen Sie sich gegebenenfalls an den ausländischen Haftpflichtversicherer wenden.

Ein Autounfall und die Versicherung zahlt nicht – Was nun?

Die Versicherung zahlt oft nicht nach einem Unfall, wenn die Schuldfrage noch ungeklärt ist.
Schadensregulierung: Die Versicherung zahlt oft nicht nach einem Unfall, wenn die Schuldfrage noch ungeklärt ist.

Sie haben der Versicherung den Unfall gemeldet und die Schadensregulierung korrekterweise eingeleitete und dennoch verweigert Ihre Haftpflichtversicherung die Zahlung.

Die Versicherung zahlt nicht nach einem Unfall, was können Sie dann tun?

In der Regel bleibt Ihnen dann nur die Möglichkeit, den Rechtsweg einzuschlagen.

Doch welche Gründe kann es geben, die die Versicherer davon abhält eine Schadensregulierung zu leisten?

  • Die Schuldfrage ist noch ungeklärt.
  • Das Gutachten ist fehlerhaft.
  • Die Schadenshöhe ist unangemessen.

Wenn es nach einem Unfall heißt, die Versicherung zahlt nicht, lohnt sich der Weg zu einem Rechtsanwalt, der Ihre Interessen angemessen vertreten kann. Die Versicherung muss dann bestenfalls durch einen richterlichen Beschluss die Schadensregulierung übernehmen. In diesem Fall kann eine Rechtsschutzversicherung hilfreich sein.

Oft ist es jedoch so, dass die Haftpflichtversicherung nicht alle Posten der Schadensregulierung übernimmt. Denn nach einem Autounfall sollte die Versicherung bestenfalls verschiedene Zahlungsposten übernehmen. Beispielsweise wird die Autoreparatur von der Versicherung übernommen. Das heißt die Werkstattkosten, aber auch die Kosten für einen Mietwagen oder für den Nutzungsausfall sollten übernommen werden. Auch das Schmerzensgeld wird hinzugerechnet.

Wie setzt sich die Schadensregulierung zusammen?

Zunächst muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass eine Schadensregulierung immer vom individuellen Fall her beurteilt werden muss.

Die Autoreparatur übernimmt die Versicherung in den meisten Fällen.
Schadensregulierung: Die Autoreparatur übernimmt die Versicherung in den meisten Fällen.

Das bedeutet, dass viele unterschiedliche Faktoren Einfluss auf die Entscheidung sowie auf die endgültige Höhe der Schadensregulierung haben.

Im Folgenden finden Sie eine Liste, die Ihnen einen Eindruck von möglichen Komponenten zeigen soll.

Die Auflistung hat jedoch nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

  • Reparatur:

Für die Instandsetzung des Fahrzeugs können bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes verlangt werden. Die Kosten für die Autoreparatur können auch fiktiv erstattet werden. Sie können das Kfz reparieren lassen, unrepariert damit weiterfahren oder auch verkaufen. Falls ein Neuwagen am Unfall beteiligt war mit einer Fahrleistung bis zu 1000 km vier Wochen nach der Zulassung haben Sie sogar Anspruch auf eine Neuwertentschädigung.

Für ein Fahrzeug mit wirtschaftlichem Totalschaden bekommen Sie ebenso maximal 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes. Sollten die Kosten der Werkstatt dies übersteigen, ist eine Reparatur wirtschaftlich unvernünftig. In einem solchen Fall zahlt die Versicherung meistens den Betrag eines gleichwertigen Kfz und der Restwert des eigenen Autos wird davon abgezogen.

  • Merkantiler Minderwert:

Die Wertminderung wird durch den Sachverständigen festgestellt und in einem Gutachten festgehalten. Auch ein repariertes Auto hat voraussichtlich einen geringeren Verkaufserlös. Der Minderwert wird erstattet, auch wenn Sie das Kfz nicht verkaufen.

  • Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung:

Für die Zeit der Reparatur haben sie die Möglichkeit, einen Mietwagen zu benutzen oder eine Nutzungsausfallentschädigung zu bekommen. Dies geschieht auf Kosten der gegnerischen Versicherung.

  • Sachverständiger:

Gehen die Reparaturkosten bei einem Kfz über einen Wert von 750 Euro hinaus, kann ein Sachverständiger oder Gutachter beauftragt werden. Dieser kann das Fahrzeug begutachten.

Körperliche und seelische Schmerzen können mit einem bestimmten Geldwert entschädigt werden.

Übrigens: Auch bei einem Auffahrunfall ist die Versicherung zu informieren.
Schadensregulierung: Auch bei einem Auffahrunfall ist die Versicherung zu informieren.
  • Abschleppkosten:

Der Unfallgegner muss die Abschleppkosten tragen.

  • Verbringungskosten:

Dies meint den Kostenaufwand, der mit der Überführung eines Kfz zu einer Spezialwerkstatt verbunden ist.

  • Kostenpauschale:

Der Geschädigte erhält für den Zeitverlust und die Telefonat, die im direkten Zusammenhang mit dem Unfall stehe pauschalisierte Kosten von 25 Euro erstattet.

  • Haushaltsführungsschaden:

Die Person, die den Haushalt führt, hat ganz eigene Ersatzansprüche in der Unfallfolge. Denn auch die Tätigkeitsbehinderung, die durch den Ausfall eines Fahrzeugs entsteht, kann ausgeglichen werden. Die Beeinträchtigung, den Haushalt zu führen, wird nach den fiktiven Kosten einer Hilfskraft bemessen.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

11 Kommentare

  1. Hergert

    6. Januar 2022 um 10:02

    Guten Tag

    Meine Tochter hatte einen Unfall verursacht.
    Versicherung lief auf mich. In den letzten Monaten kam nichts.
    Mittlerweile ist das Auto auf Sie versichert, bei einer anderen Versicherung.
    Nun kam von der alten , das ein Schadeb reguliert wurde. Aber wir sind seit einiger Zeit nicht mehr bei der Versicherung .

    Was passiert jetzt?

  2. Karin

    11. August 2021 um 19:40

    Bin auf unseren großen Parkplatz rückwärts in das hinter mir zu unrechtmäßig parkendes Auto gefahren. Hat jetzt ein Loch in der Stoßstange. Habe den Besitzer des öfteren darauf angesprochen, wenn er es reparieren lässt. Wie lange kann und muss ich warten das er es reparieren lässt, auch wegen Folgeschäden.
    Mit freundlichen Grüßen

  3. Stefan

    8. Juli 2020 um 17:18

    Hallo, was kann ich tun wenn nach Gerichtsurteil das deutsche Grüne Karte Büro den Schaden trotzdem nicht reguliert?

  4. Kristin

    12. September 2018 um 6:54

    Guten Tag
    Ich habe einen Schaden in 2017 gehabt der der Versicherung auch gemeldet wurde – nun habe ich in einer Werkstatt etwas deshalb reparieren lassen und mit der Versicherung vorab telefoniert – diese hat mir die Schadensregulierung telefonisch zugesagt. Nun soll das Auto verkauft werden – was ist, wenn sich bis zum Verkauf noch kein Geld auf meinem Konto befindet – kann die Versicherung das Geld wegen des Verkaufs einbehalten oder gilt – Schadentag ist ausschlaggebend und da war ich Eigentümer und somit bekomme ich das Geld auf alle Fälle – auch wenn ich bis zur Überweisung kein Eigentümer des Fahrzeugs mehr bin?
    Glg
    Kristin

    1. bussgeldrechner.org

      17. September 2018 um 10:31

      Hallo Kristin,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Versicherung.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  5. Daniel H.

    2. Mai 2018 um 16:46

    Guten Tag,

    nachdem die Unfallgegnerin in mein geparktes Auto gefahren ist, liegt nun ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Der Wiederbeschaffungswert von 6800€ laut Gutachten und der Restwert des Autos von 2000 Euro laut Gutachten ergäbe dann ein an mich zu zahlender Betrag von 4800 Euro.

    Die gegnerische Versicherung sagt nun, dass das Auto jetzt jedoch ca. 2500 Euro wert wäre, da angeblich jemand das Auto für diesen Preis gekauft hätte. Laut Gutachten und Werkstatt lag jedoch kein Angebot vor.

    Jetzt die Frage: Lohnt es sich den Rechtsweg zu nehmen oder übersehe ich da etwas?

    1. bussgeldrechner.org

      8. Mai 2018 um 15:55

      Hallo Daniel H.,

      das kann nur ein Anwalt beurteilen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. lara

    29. Januar 2018 um 12:18

    Hallo
    meine Versicherung bezahlt einen Haftpflichtschaden an einen PKW den ich geschädigt habe. Ich wurde in der SF hochgestuft. Jetzt will ich meinen PKW verkaufen und brauche keinen neuen mehr, also auch keine Versicherung. Was passiert nun mit den Kosten die die Versicherung an den Gegner gezahlt hat

    1. bussgeldrechner.org

      12. Februar 2018 um 9:03

      Hallo Lara,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen am besten an Ihre Versicherung.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. Abadi

    8. September 2017 um 13:10

    Hallo,
    Ich bin spanisch , und habe ich ein Unfall gehabt. Ich habe Basis Versicherung. Mein Auto ist total kaputt, habe ich schade zu ein LKW gemacht. Mein Auto hat ein Problem mit die Lenkung gehabt. Die Polizei haben gesagt dass ich schuldig bin und sie haben mein Führerschein weg genommen und ich muss warten. Meine Frage ist was meine Versicherung zahlen muss?
    Danke

    1. bussgeldrechner.org

      11. September 2017 um 8:35

      Hallo Abadi,

      das kommt darauf an, was in Ihrem Vertrag mit der Versicherung festgeschrieben ist.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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