Schadensersatz: Was steht im Gesetz?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 4. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 13 Minuten

Was ist Schadensersatz? Eine Definition

Schadensersatz ist im BGB geregelt.
Schadensersatz ist im BGB geregelt.

Was bedeutet Schadensersatz? Schon Kinder lernen, dass wenn sie etwas kaputt machen, sie die Verantwortung dafür übernehmen müssen. Tränenreich ist der Moment, in dem das Sparschwein für eine mutwillig zerstörte Sache herhalten muss.

Auch wenn Eltern häufig nur einen symbolischen Betrag einziehen und noch genug Kleingeld für Süßigkeiten bleibt, wurde die Lektion in der Regel gelernt.

Auch nach dem Älterwerden bleibt dieses Prinzip bestehen. Wird jemandem durch das eigene Handeln ein materieller oder immaterieller Schaden zugeführt, muss dafür ein Ausgleich erfolgen.

Dieser heißt Schadensersatz. In der juristischen Sprache wird ein Schaden als eine Verschlechterung eines Rechtsgutes verstanden. Ursächlich ist stets ein schädigendes Ereignis.

Um das Ausmaß einer Beschädigung genauer bestimmen zu können, wird der Zustand bzw. die Beschaffenheit eines Rechtsgutes vor und nach dem Ereignis betrachtet und miteinander verglichen. Die Differenz ist dann der eigentliche Schaden. Juristisch werden mehrere Arten von Schäden unterschieden und auch rechtlich verschieden gehandhabt. Unterteilt wird in materielle und immaterielle Schäden.

Materielle SchädenImmaterielle Schäden
Sach­schädenPersonen­schäden
Vermögens­schädenEntgan­gene Urlaubs­freude
Streu­schädenVerletzung des Persön­lichkeits­rechts
entgangener GewinnFreiheits­entziehung
Verletzung sexueller Selbsbe­stimmung

Aber wie genau sind die gesetzlichen Regelungen zum Schadensersatz? Wann verjährt der Anspruch und wie wird eine Schadensersatzleistung beantragt? Wie verhält es sich bei einer Teilschuld und wann sollten Betroffene eine Klage auf Schadensersatz einreichen? Der folgende Ratgeber soll Sie darüber aufklären, wie Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz geltend machen können. Außerdem finden Sie ein Muster, das Sie downloaden können.

FAQ: Schadensersatz

Was bedeutet Schadensersatz eigentlich?

Verursachen Sie Schäden, egal ob an einem Menschen, einem Fahrzeug oder anderen Sachgegenständen, müssen Sie für diese aufkommen. Die gesetzliche Grundlage zum Schadensersatz finden Sie hier.

Wann steht mir Schadensersatz zu?

Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie ohne Schuld in einen Unfall verwickelt waren und Ihr Auto oder im schlimmsten Fall Sie selbst einen Schaden erlitten haben.

Wie kann ich meine Ansprüche durchsetzen?

Um Schadensersatzansprüche geltend zu machen, empfiehlt sich die Hilfe eines Anwalts. Handelt es sich etwa um einen Unfall im Straßenverkehr, wäre ein Anwalt für Verkehrsrecht hier der richtige Ansprechpartner.

Was steht zum Schadensersatz im BGB?

Jährlich kommt es zu mehreren Millionen Unfällen (2015: 2,5 Millionen) auf deutschen Straßen. Zu beklagen sind nicht nur Sach-, sondern auch Personenschäden und Verkehrstote. Es verwundert also nicht, dass der Verkehrsunfall zu den häufigsten Ursachen für eine Schadensersatzforderung zählt.

Grundsätzlich gilt, dass der Verursacher für entstandene Schäden aufkommt. Dank Haftpflichtversicherungsgesetz ist die Schadensregulierung in der Regel gesichert, selbst dann, wenn der Verursacher nicht über ausreichend Vermögen verfügt.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird der Schadensersatz grundlegend geregelt. Paragraph 823 beschreibt dabei im Rahmen des Deliktrechts die Schadensersatzpflicht. Ihr Grundsatz besteht im Ausgleich des Schadens.

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Der Unfallverursacher ist schadensersatzpflichtig.
Der Unfallverursacher ist schadensersatz­­pflichtig.

Deutlich wird, dass es sich beim Schadensersatz um Ansprüche handelt, welche durch ein schuldhaftes Verletzen eines Rechts entstanden sind. Für den Schädiger besteht dann gegenüber dem Geschädigten eine sogenannte gesetzliche Schadensersatzpflicht. Er muss den Schaden ersetzen, weil er unerlaubte Handlungen begangen hat. In den meisten Fällen besteht die Entschädigung in Geldbeträgen.

Bei einem Verkehrsunfall greift dagegen die Gefährdungshaftung gemäß § 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Ein schuldhaftes Verhalten ist daher nicht immer zwingend notwendig, wenn es um berechtigte Ansprüche auf Schadensersatz geht.

Die Vorgehensweise beim Schadensersatz regelt das Zivilrecht ab dem § 249 BGB. Demnach muss jeder, der zum Schadensersatz verpflichtet ist, einen Zustand herstellen, der bestehen würde, wenn das schädigende Ereignis nicht stattgefunden hätte. Eine Reparatur ist das klassische Beispiel um diese Form der Wiedergutmachung zu veranschaulichen. Bei immateriellen Rechtsgütern wie Personenschäden besteht der Schadensersatz in einem Schmerzensgeld.

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Welche Voraussetzungen müssen für Schadensersatz erfüllt werden?

Damit es zur Schadensersatzzahlung kommen kann, müssen bestimmte Parameter erfüllt sein. Unstrittig ist, dass es zu einem Schaden durch ein bestimmtes Ereignis gekommen sein muss. Es muss zweifelsfrei bewiesen werden, dass z. B. ein Unfall die entsprechende Beschädigung hervorgerufen hat.

Besteht kein Kausalzusammenhang, kann für einen Schaden auch keine Entschädigung verlangt werden. So wird beispielsweise ein Kratzer am Seitenflügel nicht von der Versicherung übernommen, wenn dieser nicht vom Unfall herbeigeführt worden sein kann. Daher ist es auch so wichtig, dass ein Gutachter die Schäden am Fahrzeug genau prüft.

Neben dem Kausalzusammenhang muss es auch ein schuldhaftes Verhalten gegeben haben. Der Schädiger muss seinen vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten nicht nachgekommen sein oder hat diese bewusst verletzt. Das heißt im Umkehrschluss, dass, wenn keiner Schuld ist, auch niemand belangt werden kann. Eine Ausnahme bildet die Gefährdungshaftung. Hier reicht die Gefährdung für einen Schadensersatzanspruch.

Schadensersatz aus einem Vertrag

Im Gesetz wird zwischen gesetzlichen und vertraglichen Schadensersatzansprüchen unterschieden. Im ersten Fall geht es um den vorsätzlichen bzw. fahrlässigen Verstoß gegen ein Gesetz, woraus sich ein Recht auf Entschädigung ergeben kann.

Aus einem Vertragsverhältnis können sich aber auch Schadensersatzansprüche ergeben, wenn eine Vertragspartei bestimmte vereinbarte Verpflichtungen nicht erfüllt. Bei einem Verstoß gegen die sogenannten Leistungspflichten gibt es die Möglichkeit zum kleinen und zum großen Schadensersatz.

Beim kleinen Schadensersatz behält der Gläubiger die mangelhafte Sache und erhält den Wertunterschied zu einer mangelfreien Sache. Beim großen Schadensersatz wird die mangelhafte Sache vom Gläubiger zurückgegeben. Dies kann einen Anspruch auf Schadensersatz für die Nichterfüllung des gesamten Vertrags begründen. Unerhebliche Pflichtverletzungen schließen aber einen großen Schadensersatz aus.

Bei einem Verkehrsunfall kommt allerdings nicht die vertragliche Haftung, sondern eher der deliktische bzw. gesetzliche Schadensersatz zum Tragen. Hierbei entsteht ein Anspruch aus einem Schaden, der in einer unerlaubten Haftung oder Gefährdung begründet ist.

Die Beweislast trägt beim Schadensersatz der Geschädigte.
Die Beweislast trägt beim Schadensersatz der Geschädigte.

Wer muss die Beweislast beim Schadensersatz tragen?

Bei der Beweislast geht es um die Frage, wer einen Vorteil daraus ziehen würde, wenn ein Sachverhalt nicht restlos aufgeklärt wird.

Wer also trägt nach deutschem Recht das Risiko einer Nichtaufklärung?

Bestehen gesetzliche Schadensersatzansprüche gemäß § 823 BGB ist grundsätzlich der Gläubiger bzw. Anspruchsteller in der Pflicht, zu beweisen, dass er durch die Handlungen eines anderen geschädigt worden ist und dieses Verhalten auch schuldhaft war.

Beim Schadensersatz trägt die Beweislast nach deutschem Recht also der Geschädigte.

Kam es beispielsweise durch eine Fahrlässigkeit zu einem Unfall, muss der Geschädigte beweisen, welchen Schaden er erlitten hat. Mittels Gutachten eines Sachverständigen kann zudem der Unfallhergang rekonstruiert und der genaue Schaden beziffert werden. Hilfreich ist auch, wenn die Polizei einen Unfall aufgenommen hat.

Erhält der Schädiger z. B. ein Bußgeld für einen Verkehrsverstoß im Zusammenhang mit dem Unfall, wäre das für die Beweisführung des Anspruchsstellers vorteilhaft.

Schadensersatz fordern: Wie ist dabei vorzugehen?

Wer bei einem Unfall einen Schaden erlitten hat, muss seinen Anspruch auf Schadensersatz beim Verursacher oder seiner Haftpflichtversicherung anmelden.

Dafür empfiehlt sich grundsätzlich immer der Postweg. Per Einschreiben haben Betroffene stets einen Beleg dafür, dass der Anspruch rechtzeitig erhoben wurde. Je nach Fall müssen Sie aber entsprechend vorgehen. Es wird unterschieden zwischen materieller und immaterieller Schadensersatzforderung. Letztere zielt auf die Zahlung eines Schmerzensgeldes ab.

Sie wollen Schadensersatz geltend machen? Unser Muster hilft Ihnen dabei.
Sie wollen Schadensersatz geltend machen? Unser Muster hilft Ihnen dabei.

Mit unserem Muster haben Sie ein Beispiel, wie Sie eine solche Forderung nach einem Verkehrsunfall gegenüber der Versicherung des Schädigers formulieren können.

Das Dokument müssen Sie natürlich noch an Ihren speziellen Fall anpassen.

Je nachdem, welche Ihrer Rechte verletzt worden sind und welche Art von Schadensersatz Sie verlangen wollen, ist es ausfüllen.

Den Unfall sollten Sie so genau wie möglich schildern. Erklären Sie, wie es zum Schaden gekommen ist und führen Sie alle Positionen auf, für die der Schädiger schadensersatzpflichtig ist.

Schadensersatz geltend machen: Muster

Absender:
Herr/Frau Mustermann
Musterstraße xx
xxxxx Musterstadt

 

Adressat:
Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung
Musterstraße xx
xxxxx Musterstadt

 

Datum tt.mm.jjjj

 

Forderung von Schadensersatz nach einem Auffahrunfall
[Polizeiliches Aktenzeichen: xxxxxxxx]

Sehr geehrte Damen und Herren,

am [Datum des Unfalls] kam es gemeinsam mit Ihrem Versicherten um [Zeit] auf der [Ort] zu einem Unfall, bei dem sein Fahrzeug der Marke [Marke] mit dem Kennzeichen [Kennzeichen] auf meinen Pkw aufgefahren ist.

Folgendermaßen stellt sich der Unfallhergang dar: Ich fuhr die xx-Straße in Richtung xx-Straße entlang und musste aufgrund des roten Ampelsignals halten. In diesem Moment näherte sich mir Ihr Versicherungsnehmer von hinten, ohne seine Geschwindigkeit vorher zu drosseln und fuhr auf. Infolgedessen traf er meinen Pkw am Heck, welches schwer beschädigt wurde.

Ich sehe Ihren Versicherungsnehmer in der Alleinschuld für die mir erlittenen Schäden, weil ich mich gemäß der Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) verhalten habe.

Die entstandenen Schäden setzen sich wie folgt zusammensetzen:

  • Begutachtung der Unfallschäden durch eine Kfz-Werkstatt: xxx Euro.
  • Sachschaden am Pkw in Höhe von xxx Euro, bestehend aus:
    • eingedelltem Heck (xxx Euro)
    • Lackschäden (xxx Euro)
    • zersplittertem Rücklicht (xxx Euro)
    • etc.

Folgende Kosten mache ich daher bei Ihnen infolge dieses Unfalls geltend:

  • Reparaturen (xxx Euro)
  • Kosten für den beauftragten Gutachter (xxx Euro)
  • Abschleppen des Fahrzeugs (xxx Euro)
  • Nutzungsausfallentschädigung (xxx Euro)

In Summe sind das xxx,xx Euro.

Überweisen Sie mir den oben genannten Betrag zur Beseitigung des Schadens binnen 14 Tagen (spätestens also bis zum tt.mm.jjjj) auf mein Konto:

Kontoinhaber: [Kontoinhaber]
IBAN: [IBAN]
Verwendungszweck: [Verwendungszweck]

Mit der Überweisung erkennen Sie Ihre Eintrittspflicht grundsätzlich an. Sind Sie nicht mit allen aufgeführten und Ihnen in Rechnung gestellten Schäden einverstanden, bitte ich Sie, wenigstens die unstrittigen Beträge zu bezahlen, um Zinsschäden zu vermeiden.

Die notwendigen Nachweise des Gutachters etc. finden Sie als Belege anbei. Außerdem sind dem Schreiben Fotos vom Unfallschaden sowie eine Skizze des Unfallherganges angehängt.

Für weitere Fragen stehe ich gern telefonisch und persönlich zur Verfügung.

[Telefonnummer]

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ort, Datum, Unterschrift

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Laden Sie sich das Muster von einer Forderung von Schadensersatz hier kostenlos herunter:

Forderung von Schadensersatz (Muster).doc

Forderung von Schadensersatz (Muster).pdf

Nach einem Unfall muss Schadensersatz gezahlt werden.
Nach einem Unfall muss Schadensersatz gezahlt werden. § 823 BGB bildet die Rechtsgrundlage.

Schadensersatz bei Mitverschulden

Liegt bei einem Unfall eine Teilschuld beim Geschädigten vor, verändert sich die Schadensersatzhaftung.

Bei einer Alleinschuld des Verursachers ist der Fall in der Regel klar. Sämtliche Schäden sind von ihm bzw. seiner Versicherung zu tragen. Bei einem Mitverschulden müssen Geschädigte einen Teil der Kosten selbst tragen.

Maßgebend ist der § 254 BGB.

(1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.

(2) Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, den Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen musste, oder dass er unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern. Die Vorschrift des § 278 findet entsprechende Anwendung.

Demnach wird bei der Schadensregulierung genau darauf geachtet, welchen Anteil der Geschädigte am Unfall (Entstehung und Entwicklung des Schadens) hatte. Entsprechend kann sich der Anspruch auf Schadensersatz mindern. Auch der Ausschluss von Schadensersatz kann einer Mitverschuldung folgen.

Außerdem ist zu beachten, dass nicht nur die aktive Mitwirkung relevant ist, sondern auch ein Unterlassen. Besteht beispielsweise die Möglichkeit, einen Unfall zu vermeiden und der Geschädigte ergreift diese Chance nicht, kann ihm eine Teilschuld zulasten gelegt werden.

Der schädigende Unfallgegner erhält allerdings selbst kein Anrecht auf Schadensersatz. Vielmehr bedeutet es, dass der Geschädigte ein gewisses Maß an Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Er hat sich folglich ganz oder teilweise selbst in eine Lage gebracht, in der sich das Handeln des Unfallgegners schädigend ausgewirkt hat.

Insofern ist es ein Verschulden gegen sich selbst. Er ist seiner Pflicht, sein eigenes Schutzinteresse zu wahren, nicht nachgekommen, weshalb er kein Anrecht auf einen vollständigen Schadensersatz hat.

Schadensersatz: Fordern Sie auch die Abschleppkosten.
Schadensersatz: Fordern Sie auch die Abschleppkosten.

Schadensersatz bei Fahrerflucht

Laut Definition ist beim Schadensersatz stets der Schädiger Adressat für die Wiedergutmachung. Nun ist es allerdings nicht selten, dass sich ein Unfallverursacher seiner Verantwortung entzieht. Immer häufiger kommt es zur Fahrerflucht.

Nicht immer handelt es sich dabei um kleine Parkrempler, denen lediglich ein Kratzer im Lack oder eine kleine Beule an der Stoßstange folgt. Auch bei Crashs mit Personenschaden oder erheblichem Sachschaden wird sich unerlaubt vom Unfallort entfernt.

Für die Schadensregulierung ist dies eine Katastrophe, denn in der Regel bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen. Die Aufklärungsrate bei Fahrerflucht ist vergleichsweise gering, weshalb nur selten der wahre Schuldige ausgemacht werden kann. Ohne den Unfallverursacher bestehen zwar berechtigte Schadensersatzansprüche, diese können allerdings nicht geltend gemacht werden.

Es hilft dann auch nichts, dass der Tatbestand „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ schwer bestraft wird. Gemäß § 142 Strafgesetzbuch (StGB) erhalten Täter je nach Schwere eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Laut Bußgeldkatalog werden darüber hinaus drei Punkte in Flensburg vergeben.

Doch was können Geschädigte tun, wenn der schadensersatzpflichtige Unfallgegner nicht greifbar ist? Der erste Weg sollte zur Polizei führen, um dort „Anzeige gegen Unbekannt“ einzureichen. Auf diese Weise haben Betroffene einen Nachweis für den Unfall. Bei viel Glück können die Beamten den Täter auch ermitteln, wodurch die Schadensregulierung gesichert wäre.

Bleibt der Verursacher unbekannt, müssen andere Wege gegangen werden. Hat der Geschädigte beispielsweise eine Kaskoversicherung, ist es oftmals möglich, die Kosten für den entstandenen Schaden durch diese begleichen zu lassen. Steht auch dieser Weg nicht offen, weil z. B. nur eine Haftpflicht abgeschlossen wurde, kann unter Umständen die Verkehrsopferhilfe die Schadensregulierung übernehmen.

Gegenüber der Verkehrsopferhilfe besteht allerdings kein Anspruch auf Schadensersatz. Als Garantiefond entscheidet sie je nach Einzelfall selbst, ob sie die Kosten übernimmt. In der Regel tut sie das auch nur bei schweren Unfällen mit erheblichem Sachschaden sowie Personenschaden. Kleinere Schäden wie Parkrempler müssen dagegen selbst getragen werden.

Schmerzensgeld ist eine Form von Schadensersatz.
Schmerzensgeld ist eine Form von Schadensersatz.

Haftung gegenüber Dritten

Besonders tragisch ist es, wenn beim Verkehrsunfall Personen nachhaltig verletzt werden oder ihr Leben verlieren.

Auch wenn der Schadensersatzpflichtige wohl kaum den Verlust eines geliebten Menschen gegenüber den Angehörigen ausgleichen kann, versucht das Bürgerliche Gesetzbuch eine Art Kompensation leistbar zu machen. Daher müssen auch Schadensersatzansprüche Dritter erfüllt werden.

So sind beispielsweise im Fall einer Tötung gemäß § 844 BGB die Beerdigungskosten sowie eine Geldrente gegenüber unterhaltspflichtigen Personen (z. B. Ehefrau, Kinder) zu bezahlen. Laut § 845 BGB müssen darüber hinaus auch entgangene Dienste, zu denen der Getötete verpflichtet war, kompensiert werden. Auch hierfür kann die Zahlung einer Geldrente einen Ausgleich bilden.  Ein Mitverschulden des Verletzten bzw. Getöteten folgt dem bereits besprochenen § 254 BGB. Je nach Größe der Teilschuld können Schadensersatzansprüche gemindert oder gar vollkommen ausgeschlossen sein.

Schmerzensgeld – eine Art Wiedergutmachung

Der eigentliche Schadensersatz kann nur bei materiellen Gütern erfolgen. Bei immateriellen Gütern wie dem Recht auf körperliche Unversehrtheit wird eher vom Schmerzensgeld gesprochen. Es soll in den Fällen, in denen kein direkter Vermögensschaden entstanden ist, für Kompensation sorgen. Zu nennen sind die Verletzung des Körpers, die Beeinträchtigung der Gesundheit sowie die Einschränkung der Freiheit.

Es gestaltet sich schwierig, bei immateriellen Gütern einen adäquaten Ausgleich zu finden. So gibt es zwar Schmerzensgeldtabellen, an denen sich Gerichte bei der Höhe der Entschädigung orientieren, aber letztlich entscheidet stets ein Richter, wie viel Schmerzensgeld gezahlt werden muss. Neben der objektiven Entschädigung besteht das Schmerzensgeld auch stets zu einem Teil aus einer subjektiven Entschädigung, welche eine Genugtuungsfunktion erfüllt.

Wann ist eine Schadensersatzklage notwendig?

Eine Klage auf Schadensersatz ist immer dann notwendig, wenn sich auf dem üblichen Weg keine Einigung erreichen lässt bzw. keine Partei bei Streitigkeiten nachgeben mag. Verweigert beispielsweise die Haftpflichtversicherung des Schädigers die Leistung von Schadensersatz, weil sie ein Mitverschulden vermutet oder bestimmte Punkte der Forderung für ungerechtfertigt erachtet, ist der Weg zu einem Richter, der eine gerichtliche Entscheidung herbeiführt, in der Regel nicht zu vermeiden.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, einen Anwalt zu Rate zu nehmen, wenn sich die Fronten verfestigen. Insbesondere dann, wenn der Rechtsweg beschritten werden soll, kann ein Volljurist äußerst hilfreich sein. Sind die Schadensersatzforderungen berechtigt, müssen die Anwalts- und Gerichtskosten von der Gegenpartei übernommen werden.

Welches Gericht ist zuständig?

  • Amtsgericht (Streitwert bis 5.000 Euro / ohne Anwalt möglich)
  • Landgericht (Streitwert über 5.000 Euro / nur mit Anwalt möglich)

Klage auf Schadensersatz gegen einen Rechtsanwalt

Ist es möglich, den eigenen Anwalt auf Schadensersatz zu verklagen? Grundsätzlich steht auch dieser Weg offen. Sollte ein Rechtsanwalt durch sein Handeln bzw. seine Beratung einen Schaden verursachen, greift die sogenannte Anwaltshaftung. Voraussetzung ist allerdings, dass der Anwalt eine Pflichtverletzung begangen hat. Diese nachzuweisen, kann unter Umständen schwierig werden.

Eine Schadensersatzklage lässt sich manchmal nicht vermeiden.
Eine Schadensersatzklage lässt sich manchmal nicht vermeiden.

Verjährung vom Schadensersatz

Es gibt keine pauschale Frist, welche bei der Verjährung angegeben werden kann. Vielmehr richtet sich der Zeitraum bis zur Verjährung nach den juristischen Grundlagen, auf denen ein Schaden zu bewerten ist. Beim Schadensersatz aus einem Vertrag beträgt die Frist in der Regel drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem der Schaden entstanden ist. Maßgeblich ist der § 199 BGB.

Bei einem gesetzlichen Schadensersatzanspruch können es bis zu 30 Jahre sein, bevor dieser verjährt. Abhängig ist dies aber von der Schadenseinheit, d. h. dass die Schäden als ein Ganzes betrachtet und mit ihrem Eintreten abgeschlossen werden. Sie verjähren gemeinsam.

Um Spätschäden ebenfalls absichern zu können, sollten Geschädigte aus einem Unfall (z. B. bei Personenschaden) daher ein Feststellungsurteil erstreiten, um die Haftung des Schädigers feststellen zu lassen. Dadurch lassen sich Ansprüche aus vorhersehbaren und nicht vorhersehbaren Spätschäden absichern.

Sind Leistungen aus Schadensersatz steuerbar oder nicht steuerbar?

Im Steuerrecht wird zwischen „echtem“ und „unechtem“ Schadensersatz unterschieden. Von einem „echten“ Schadensersatz wir gesprochen, wenn ein Schädiger ausschließlich aufgrund einer gesetzlichen bzw. vertraglichen Verpflichtung für einen Schaden einstehen muss. Diese Zahlung ist von der Umsatzsteuer befreit und somit nicht steuerbar. Im Gegensatz dazu müssen für den „unechten“ Schadensersatz Steuern gezahlt werden, weil hier eine Leistung erbracht wird und somit eine Art Entgelt existiert. Dadurch ist er auch steuerbar.

Das Gutachten ist Teil Ihrer Schadensersatzforderung.
Das Gutachten ist Teil Ihrer Schadensersatzforderung.

Schadensersatz am Beispiel von einem Auffahrunfall

Angenommen es kam an einer Ampel zu einem Auffahrunfall, bei dem die Schuldfrage eindeutig geklärt ist. Beschädigt wurden das Heck, der Lack und die Rückleuchten.

Zum Personenschaden ist es nicht gekommen. Wichtig ist natürlich, dass die Personen- bzw. Versicherungsdaten getauscht werden. Auch das Ausfüllen des europäischen Unfallberichts ist empfehlenswert.

Nach dem Unfall müssen Sie herausfinden, wie hoch der Schaden ist. Bei Bagatellschäden bis ca. 715 Euro reicht der Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt Ihrer Wahl. Bei höheren Beträgen übernimmt die gegnerische Seite auch die Kosten für einen Gutachter, den Sie ebenfalls frei wählen können.

Zwei Werte sind hier besonders von Bedeutung: Restwert und Wiederbeschaffungswert. Viele denken, dass beim Schadensersatz der Zeitwert entscheidet, der Wiederbeschaffungswert ist aber weitaus wichtiger. Während der Restwert angibt, wie viel das Fahrzeug nach dem Crash noch wert ist, drückt der Wiederbeschaffungswert aus, was es kosten würde, Ihr Fahrzeug im unbeschädigten Zustand erneut zu erwerben.

Der Zeitwert kann nicht maßgeblich sein, da er beispielsweise den „wahren“ Preis von Oldtimern nicht korrekt abbilden kann. Der Wiederbeschaffungswert setzt sich dagegen aus Zeitwert plus Wiederbeschaffungsaufwand zusammen. Der bezifferte Schaden ergibt sich dann aus Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Bei einem Neuwagen kann aber auch der Neupreis entscheidend sein.

Welche Kosten können in dem Beispiel im Rahmen des Schadensersatzes übernommen werden:

  • Abschleppkosten
  • Reparaturkosten
  • Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfall
  • Schmerzensgeld (nur beim Personenschaden)

Schadenersatz oder Schadensersatz? Was ist richtig?

Zunächst die gute Nachricht: Korrekt sind beide Begriffe, allerdings wird „Schadenersatz“ vornehmlich in Österreich verwendet, während in Deutschland meist vom „Schadensersatz“ gesprochen wird. Entsprechend verhält es sich bei den Wörtern „schadenersatzpflichtig“ und „schadensersatzpflichtig“.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

1 Kommentar

  1. Peter

    22. März 2024 um 9:36

    Bei Verkersunfällen mit Schschäden neigen Gerichte oft zu Teilschultd beider Müssen dan die Jeweiligen Haftpflicht versicherungen dann Jeweils den Schaden Zahlen? Oder entfällt dan der Versicherungsschutz.

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