Rettungsgasse – Wie wird sie gebildet?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Bußgeldrechner: Blaulichtverstoß

Bußgeldtabelle zur Rettungsgasse

Tatbe­standBuß­geldPunk­teFahr­verbot
Sie bil­deten auf einer Auto­­bahn oder Außer­­orts­­straße keine freie Gas­se zur Durch­­fahrt von Po­lizei- oder Hilfs­fahr­­zeu­gen, ob­wohl der Ver­kehr stockt­e.200 €21 Monat
... mit Behin­­derung240 €21 Monat
... mit Gefähr­­dung280 €21 Monat
... mit Sach­be­schä­digung320 €21 Monat
Sie unter­l­ießen es, einem Ein­satz­­fahr­zeug mit blauem Blink­licht und Martins­­horn sofort freie Bahn zu schaf­fen.240 €21 Monat
... mit Gefähr­­dung280 €21 Monat
... mit Sach­be­schä­digung320 €21 Monat
Unberechtigtes Nutzen einer Rettungsgasse, die außerorts bei stockendem Verkehr gebildet wurde240 €21 Monat
... mit Behin­­derung280 €21 Monat
... mit Gefähr­­dung300 €21 Monat
... mit Sach­be­schä­digung320 €21 Monat

Unfall auf der Autobahn

Als Autofahrer sind Sie gesetzlich verpflichtet, bei einem Stau eine Rettungsgasse zu bilden.
Als Autofahrer sind Sie gesetzlich verpflichtet, bei einem Stau eine Rettungsgasse zu bilden.

Jeder, der schon einmal mit seinem Fahrzeug auf der Autobahn unterwegs war, wird die Situation kennen. Plötzlich ertönt das Martinshorn und im Rückspiegel erkennen Sie einen Einsatzwagen der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes.

Nun heißt es für Sie: Auch wenn Sie sich auf der linken Spur befinden, sollten Sie dem Einsatzfahrzeug eine freie Fahrt ermöglichen. So soll eine schnelle Hilfe bei einem Unfall auf Autobahnen garantiert werden.

Aber was passiert, wenn sich auf der Autobahn ein Stau gebildet hat? Wie können Sie als Autofahrer dazu beitragen, dass der Rettungswagen sein Ziel schnell erreicht?

Wie ist bei einem Stau eine Rettungsgasse zu bilden? Und wo ist die Gasse für Rettungsfahrzeuge, wenn die Fahrbahn mehr als zwei Spuren für jede Richtung aufweist?

FAQ: Rettungsgasse

Wie bilde ich eine Rettungsgasse?

Eine Anleitung zur Bildung der Rettungsgasse finden Sie hier.

Wo muss die Rettungsgasse auf der Autobahn bei mehr als zwei Spuren gebildet werden?

In diesem Fall hat die Bildung der Rettungsgasse immer rechts von dem äußersten linken Fahrstreifen zu erfolgen bzw. links von allen anderen Fahrstreifen.

Ist die Bildung der Rettungsgasse nur in Deutschland Pflicht?

Nein, auch in vielen anderen Ländern muss eine Rettungsgasse gebildet werden, wie z. B. in Österreich oder der Schweiz.

Video: Infos zur Rettungsgasse

Was Sie bezüglich der Rettungsgasse wissen sollten, erfahren Sie auch in diesem Video.
Was Sie bezüglich der Rettungsgasse wissen sollten, erfahren Sie auch in diesem Video.

Wie bilden Sie eine Rettungsgasse?

Aber wie sollten Sie als Autofahrer vorgehen, wenn auf der Autobahn eine Rettungsgasse gebildet werden muss, weil sich ein Einsatzfahrzeug nähert? Wichtig ist zunächst, dass Sie trotz der ungewohnten Situation Ruhe bewahren und nicht hektisch reagieren. Im Folgenden soll eine Schritt-für-Schritt-Anleitung aufzeigen, wie Sie sich im Notfall verhalten sollten:

Je nachdem, wie viele Spuren eine Autobahn hat, ist die Rettungsgasse entsprechend zu bilden.
Je nachdem, wie viele Spuren eine Autobahn hat, ist die Rettungsgasse entsprechend zu bilden.
  1. Reduzieren Sie die Geschwindigkeit mit Ihrem Auto. Das sollte allerdings nicht zu plötzlich geschehen. Bremsen Sie nicht abrupt ab, sondern fahren Sie lediglich etwas langsamer.
  2. Weisen Sie folgende Autofahrer und dem Fahrer des Einsatzwagens mit dem Blinker darauf hin, in welche Richtung Sie mit Ihrem Auto fahren wollen, um Platz zu schaffen.
  3. Sollten Sie sich an einer Kreuzung mit Ampeln befinden, können Sie diese auch leicht überfahren, wenn dadurch Platz für nachfolgende Fahrzeuge geschaffen werden kann. Achten Sie vorher allerdings immer darauf, dass kein anderes Fahrzeug quer über die Kreuzung fährt und Sie keinen Unfall verursachen oder dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.
  4. Ist die Fahrbahn einspurig, sollten Sie sich möglichst weit rechts halten.
  5. Ist die Fahrbahn zweispurig, sollten sich Autos auf der linken Spur jeweils links einordnen, Fahrzeug auf der rechten Spur möglichst weit rechts.
  6. Ist die Autobahn mehr als zweispurig, ist die Rettungsgasse immer zwischen der linken Spur und den anderen – dann rechten – Spuren zu bilden. Um auszuweichen, können Sie auch den Standstreifen mitbenutzen.
  7. Achten Sie immer darauf, ausreichenden Abstand zu anderen Fahrzeugen zu halten. Das ist besonders im Stau schwierig, sollte trotzdem aber so gut es geht beachtet werden.

Wenn Sie sich an die genannten Vorkehrungen halten, sollte das Bilden einer Rettungsgasse auf der Autobahn oder auf anderen Straßen, die sich außerorts befinden, nicht zum Problem werden.

Zudem ist es notwendig, dass Sie sich als Verkehrsteilnehmer vorsichtig und rücksichtsvoll verhalten und nicht hektisch handeln. Denn von diesem Verhalten wird niemand im Straßenverkehr – weder Sie noch die Fahrer des Einsatzwagens – profitieren können. Im Notfall kann eine Rettungsgasse Leben retten.

Übrigens: Es ist nicht rechtmäßig und auch nur wenig sinnvoll, den Standstreifen für Einsatzfahrzeuge freizugeben. Viele Autofahrer sind der Meinung, dass auch der Standstreifen von Rettungswagen, der Feuerwehr oder der Polizei genutzt werden kann, da dieser sowieso frei bleiben sollte. Das ist jedoch nicht richtig.

Denn: Nicht immer ist der Standstreifen auch ausreichend befestigt, sodass es Einsatzfahrzeuge schwer haben könnten, diesen durchgängig zu befahren. Zudem stören Aus- und Einfahrten die kontinuierliche Fahrt des Rettungswagens. Es ist deshalb nicht nur sinnvoller, sondern auch rechtlich verpflichtend, als Autofahrer die Rettungsgasse – je nach Spurenzahl der betreffenden Fahrbahn – zu bilden.

Behinderung von Einsatzfahrzeugen im Stau

Besonders dann, wenn Sie auf der Autobahn auf einen Stau stoßen, sollten Sie sich an die Regeln der Rettungsgasse in Deutschland zurückbesinnen. Denn hier ist es besonders wichtig, dass Sie sich bereits am Stauende relativ weit links bzw. rechts einordnen, um die Bildung einer Rettungsgasse zu ermöglichen.

Stehen Sie erstmal mittig im Stau, ist es aufgrund des Platzmangels schwieriger, dem Rettungswagen oder der Feuerwehr eine Rettungsgasse zu ermöglichen.

Hier gilt wieder das gleiche Prinzip wie bei Rettungsgassen im fließenden Verkehr:

  • Bei einspurigen Straßen sollten Sie sich möglichst weit rechts halten, um Rettungswagen oder der Feuerwehr bei Einsatzfahrten links auf der Spur Platz zu machen.
  • Bei zweispurigen Straßen fahren die Autos auf der linken Spur nach links, die auf der rechten nach rechts, um in der Mitte eine Rettungsgasse zu ermöglichen. Dabei darf auch der Standstreifen zum Ausweichen genutzt werden.
  • Ist die Autobahn, auf der Sie fahren, mehrspurig, wird die Rettungsgasse immer rechts neben dem Fahrstreifen ganz links und somit links von allen anderen Fahrstreifen gebildet. Fahren Sie also in der Mitte, müssen sie bei der Bildung einer Rettungsgasse auf einer dreispurig ausgerichteten Fahrbahn nach rechts ausweichen.
Die Rettungsgasse auf einer Autobahn ermöglicht Einsatzfahrzeugen ein schnelles Durchkommen.
Die Rettungsgasse auf einer Autobahn ermöglicht Einsatzfahrzeugen ein schnelles Durchkommen.

Besonders bei stockendem Verkehr oder Stau ist es wichtig, dass Sie die Rettungsgasse bilden. Hierzu sind Sie zudem gesetzlich verpflichtet. Deshalb sollten Sie direkt beim ersten Erkennen eines Staus daran denken, ihr Fahrzeug möglichst weit nach links bzw. rechts zu lenken.

Aber auch bei fließendem Verkehr sollten Sie so aufmerksam sein, dass Sie jederzeit eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeug bilden können, wenn sich ein Rettungswagen oder die Polizei mit Blaulicht und Martinshorn nähert.

Die Rettungsgasse im Ausland

Nicht nur in Deutschland, auch in anderen europäischen Ländern ist es zwingend erforderlich, eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge zu bilden. Ebenso in Nachbarländern wie beispielsweise Österreich oder der Schweiz muss eine Rettungsgasse für Rettungswagen oder die Feuerwehr freibleiben. Das gilt nicht nur in Stausituationen, sondern auch im fließenden Verkehr.

Strafen bei Missachtung der Rettungsgassenpflicht

Wenn Sie die Bildung einer Rettungsgasse behindern, kann Ihnen zudem ein Bußgeld für diese Verkehrsordnungswidrigkeit drohen. Denn § 11 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt:

Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“

Müssen Sie zur Bildung einer Rettungsgasse ausweichen, dürfen Sie auch den Standstreifen benutzen.
Müssen Sie zur Bildung einer Rettungsgasse ausweichen, dürfen Sie auch den Standstreifen benutzen.

Entsprechend ist die Bildung einer Rettungsgasse für jeden Autofahrer bei stockendem Verkehr oder Stau verpflichtend. Wenn Sie dieses Gebot missachten und die Ermöglichung der Rettungsgasse behindern, werden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog fällig.

Sollten Sie einem Einsatzfahrzeug mit Blinklicht und Martinshorn das Durchkommen erschweren, drohen Ihnen eine Geldbuße von 240 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat.

Wenn der Verkehr auf einer Autobahn oder einer anderen Straße außerorts stocken sollte und Sie der Polizei oder anderen Einsatzfahrzeugen keine Rettungsgasse ermöglicht haben, kostet das ein Bußgeld von mindestens 200 Euro und es drohen zwei Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Geht der Tatbestand mit einer Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung einher, erhöht sich das Bußgeld auf bis zu 320 Euro.

Zudem sollten Sie immer daran denken, dass Sie bei einem Unfall mit der Rettungsgasse zur Versorgung der verletzten Personen beitragen und die freigehaltene Spur dazu beitragen kann, Leben zu retten.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

Bildnachweise

12 Kommentare

  1. Alexandra

    4. Oktober 2018 um 20:11

    Hallo! Welche Tatbestandnummer im Bußgeldkatalog hat das Ausnutzen einer Rettungsgasse? Und wie teuer ist das? Wie gesagt, es geht mir nicht um das Nicht Bilden einer Rettungsgasse, sondern das durchfahren.
    LG

    1. bussgeldrechner.org

      5. Oktober 2018 um 13:57

      Hallo Alexandra,

      das Durchfahren einer Rettungsgasse kann zum einen dem Tatbestand 105600 „Sie überholten außerhalb geschlossener Ortschaften verbotswidrig rechts.“ zugeordnet werden und kann mit einem Bußgeld von 100 Euro geahndet werden. Zum anderen tragen Sie aber bei Durchfahren der Rettungsgasse nicht zur Bildung dieser bei und somit wäre auch der Tatbestand 111600 „Sie bildeten auf einer Autobahn oder Außerortsstraße keine vorschriftsmäßige Gasse zur Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen, obwohl der Verkehr stockte.“ erfüllt, was 200 Euro nach sich ziehen kann.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  2. Christian

    5. Oktober 2017 um 19:49

    Welches Bußgeld erwartet eigentlich Fahrer, die die Rettungsgasse befahren um schneller voran zu kommen?

    1. bussgeldrechner.org

      23. Oktober 2017 um 10:49

      Hallo Christian,
      durch die Verschärfung der Sanktionen müssen Fahrer, die keine Rettungsgasse bilden mindestens mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro und zwei Punkten rechnen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      1. yerusha

        2. Februar 2018 um 19:07

        Moin, wo kann ich denn jemanden, der genau das getan hat (Rettungsgasse befahren) anzeigen / melden? Die Wegeheld-App gibt das irgendwie nicht her.

        1. bussgeldrechner.org

          12. Februar 2018 um 9:45

          Hallo,
          Sie können entsprechende Verstöße bei der Polizei melden.

          Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  3. W., Rolf

    28. Juli 2017 um 23:07

    Was gilt bei vierspurigen Autobahnen?
    Die ganz links fahrenden Autos nach links ausweichen und die auf den anderen drei Spuren nach rechts ausweichen. Richtig?

    1. bussgeldrechner.org

      31. Juli 2017 um 8:49

      Hallo Rolf,

      das ist korrekt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  4. Nico

    5. Juli 2017 um 10:44

    Auch nach Aussage des Bundesministeriums für Verkehr darf der Standstreifen nicht zur Bildung der Rettungsgasse verwendet werden, er darf nur im Notfall falls sonst besonders breite Rettungsfahrzeuge nicht durch die Rettungsgasse kommen zum ausweichen benutzt werden:
    [von der Redaktion entfernt]

  5. Charlie

    3. Juli 2017 um 19:50

    Strafen wie in Österreich auf 2.000 Euro anheben. Wer mutwillig Rettungskräfte behindert oder ihnen auf dem Standstreifen folgt: Strafe verdoppeln. Wer die Rettungskräfte auslacht: Auch nochmal verdoppeln.

  6. Hermann

    20. Juni 2017 um 17:36

    Was unter 6. mit „ausweichen“ gemeint ist, könnte etwas genauer erklärt werden. Nach Wikipedia darf der Standstreifen in Deutschland beim Rettungsgasse bilden nicht als Fahrbahn genutzt werden. Auch in einem ADAC-Beispielvideo wird der Standstreifen nicht genutzt.

    1. bussgeldrechner.org

      22. Juni 2017 um 10:33

      Hallo Hermann,
      beim Bilden einer Rettungsgasse dürfen Sie über den Standstreifen ausweichen. Allerdings ist es nicht zulässig auf diesem bis zur nächsten Ausfahrt zu fahren.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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