Müssen Sie in jedem Falle die Polizei bei einem Unfall rufen?
Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Die Polizei bei einem Unfall benachrichtigen
Passiert ein Verkehrsunfall, sitzt der Schock zunächst tief; selbst in Situationen, in denen nur geringer Sachschaden zu verzeichnen ist.
Dennoch ist darauf zu achten, einen kühlen Kopf zu bewahren. Denn es muss an vielerlei Dinge gedacht werden, die in den ersten Momenten nach einem Unfall entscheidend sind.
Wer ruft die Polizei? Können Sie als Unfallbeteiligter die Beweise selbst sammeln und sichern? Worauf ist dabei zu achten? Wann und vor allem was muss der Versicherung gemeldet werden?
Danach schließen sich dann Fragen an, inwiefern die Schadensregulierung oder eine Nutzungsausfallentschädigung vonstatten gehen.
Doch an dieser Stelle geht es primär um die Frage, wann Sie die Polizei nach einem Unfall benachrichtigen sollten. Dabei spielt der Aspekt der rechtlichen Grundlage eine wichtige Rolle.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Muss die Polizei nach einem Unfall vor Ort sein?
Sie sind verpflichtet, die Polizei zur Unfallstelle zu rufen, wenn ein Unfallbeteiligter darauf besteht oder eine Person beim Unfall verletzt wurde.
Vor allem bei Personen- und Sachschäden notiert die Polizei an Ort und Stelle anhand detaillierter Listen wichtige Eckdaten zum Unfall. Bei kleineren Sachschäden führt die Polizei in der Regel nur eingeschränkte Maßnahmen der Beweissicherung durch.
Wenn Sie und keine andere Person durch den Unfall verletzt wurden, müssen Sie nicht die Polizei rufen.
Im Video: So verhalten Sie sich bei einem Unfall richtig
Zeitpunkt – Wann sollten Sie bestenfalls den Autounfall melden?
Die ersten Schritte nach einem Unfall hängen stark davon ab, was passiert ist und in welchem Ausmaß die Beteiligten davon betroffen sind.
Auf jeden Fall sollte es zunächst darum gehen, die Unfallstelle zu sichern. Das bedeutet, dass Sie ein Warndreieck aufstellen müssen. Dabei sollten Sie besonders vorsichtig an viel befahrenen Straßen und auf der Autobahn sein.
Damit tragen Sie dazu bei, dass keine Folge-Unfälle passieren und keine weiteren Personen verletzt werden.
Wenn Personen bei einem Verkehrsunfall verletzt wurden, hat die Versorgung der Opfer höchste Priorität.
Neben den Erst-Hilfe-Maßnahmen bedeutet das auch, einen Anruf bei der Notfallzentrale zu tätigen. Erst wenn die Versorgung mit den Sofortmaßnahmen erfolgt ist, können Sie der Polizei den Unfall melden.
Vorgehen – Verkehrsunfallaufnahme
Vor allem bei größeren Unfällen mit Sach- und Personenschäden erfolgt die Aufnahme der Daten an Ort und Stelle mithilfe einer detaillierten Checkliste, inklusive dem Schaden selbst, der Angaben zu Zeugen und Fahrer sowie zu den Verletzten.
Bei kleineren Sachschäden ist davon auszugehen, dass die Beamten nur eingeschränkte Maßnahmen der Beweissicherung durchführen. In diesen Situationen sollten Sie selbst zusätzlich Daten sowie Beweise aufnehmen und sichern. Bei einer späteren Schadensregulierung über die Versicherung kann dies sehr hilfreich sein.
Wichtig! Erfragen Sie bei den Polizeibeamten das Aktenzeichen vom Verkehrsunfall. Das ermöglicht einen reibungslosen Schriftverkehr.
Welche Faktoren enthält eine solche Unfallaufnahme?
- Beteiligte Fahrzeuge
- Schäden an den Fahrzeugen
- Unfallstelle
- Bremsspuren
- Kollisionsspuren
Mithilfe dieser Komponenten ist es in der Regel möglich, ein umfängliches Bild vom Unfallhergang nachzuzeichnen.
Wenn Sie jedoch die Polizei bei einem Unfall rufen, erfolgt keine vollständige Aufnahme vom Geschehen vor Ort.
Denn für eine ausreichende Unfallrekonstruktion bedarf es auch einiger Berechnungen. Dabei sind auch Rückstände vom Gummi der Autoreifen zu beachten sowie Aspekte wie die Vollbremsung oder andere Geschwindigkeitsveränderungen.
Auch die Befragung von Zeugen und Betroffenen kann auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, da sie aufgrund des Schocks nicht sofort vernehmungsfähig sind.
Sollten Sie nach einem Autounfall immer die Polizei rufen?
Hat sich bei einem Unfall niemand ernstlich verletzt und herrscht über den Hergang sowie über die Schuldfrage bei allen beteiligten Einigkeit, kann ein Autounfall auch ohne Polizei geklärt werden.
In dieser Situation ist es jedoch ratsam, einen Unfallbericht zu erstellen, in dem Sie selbst alle wichtigen Daten erfassen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Unfallbeteiligten und die etwaigen Zeugen das Schriftstück unterschreiben.
Bei der Bearbeitung eines Unfalls, der ohne Polizei abgewickelt wurde, kann die Versicherung sich in einigen Fällen auch querstellen, da kein Unfallbericht vorliegt. Das kann besonders ärgerlich sein bei der Schadensregulierung oder bei einer Klage auf Schmerzensgeld.
Wichtig! Worauf ist zu achten?
- Besteht ein Unfallbeteiligter, dass der Polizei unbedingt der Unfall zu melden ist, müssen Sie diesem Wunsch nachkommen.
- Sie müssen die Polizei bei einem Unfall rufen, wenn Personen verletzt sind.
- Sie sollten die Polizei rufen (nach einem Unfall), wenn der Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum im Raum steht.
Die Polizei dein Freund und Helfer. Schön wäre es. Bei meinem Unfall hat sich eine Zeugin gemeldet die Aussagen wollte. Sie wurde aber von der Polizei weggeschickt, weil angeblich alles geklärt wäre. Jetzt ist es vors Gericht gegangen und die Zeugin fehlt mir!
Ab welcher Schadenshöhe ist die Polizei verpflichtet Zeugen zu vernehmen? Hier wurde einer Zeugin die Aussage verweigert, mit der Begründung, der Unfallhergang ist geklärt. Die Beamten haben den Schaden der Fahrzeuge auf 2200 Euro taxiert. Der Schaden war aber 8000 Euro hoch. Jetzt fordert die gegnerische Haftpflichtversicherung eine 50% Teilschuld, weil angeblich der Blinker nicht betätigt wurde. Das konnte die Zeugin aber bestätigen.