Unfall mit Personenschaden: Schmerzensgeld als Entschädigung

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 24. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wann besteht ein Anspruch auf immateriellen Schadensersatz?

Nach einem Unfall mit Personenschaden wird meist Schmerzensgeld fällig.
Nach einem Unfall mit Personenschaden wird meist Schmerzensgeld fällig.

Dem Statistischen Bundesamt zufolge wurden knapp 380.000 Autofahrer im Jahr 2015 in Unfälle mit Personen­schaden verwickelt. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass jeder dieser Fahrer auch dafür verantwortlich gemacht werden kann, dass es gekracht hat.

Wen beispielsweise nachweislich keine Schuld am Verkehrsunfall trifft, hat das Recht, einen Ersatz für entstandene Schäden und Kosten vom Unfallverursacher bzw. seiner Versicherung zu verlangen.

Dieser Schadensersatz erstreckt sich jedoch nicht nur auf das beschädigte Kfz, sondern auch auf körperliche Beeinträchtigungen, die aus dem Unfall mit Personenschaden resultieren. Schmerzensgeld steht demnach im Regelfall jeder Person zu, die Verletzungen nach einem unverschuldeten Autounfall zu beklagen hat. Wer bei einem Unfall mit Personenschäden das Schmerzensgeld zahlen muss und mit welcher Summe Geschädigte rechnen können, lesen Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Schmerzensgeld bei Personenschaden

Wer kommt für den immateriellen Schaden nach einem Unfall auf?

Nach einem Unfall zahlt stets derjenige, der diesen verursacht hat bzw. dessen Haftpflichtversicherung.

Wie wird die Höhe des Schmerzensgeld festgestellt?

Im Einzelfall wird genau geprüft, ob und wie viel Schmerzensgeld dem Geschädigten zusteht. Welche Kriterien ausschlaggebend sind, haben wir hier für Sie aufgelistet.

Kann mir das Schmerzensgeld versagt werden?

Wer eine Mitschuld am Unfall hat, bekommt unter Umständen kein oder weniger Schmerzensgeld.

Wer muss nach einem Unfall mit Personenschaden für das Schmerzensgeld aufkommen?

Wann genau ein Anspruch auf Schmerzensgeld geltend gemacht werden kann, ist in § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgehalten. Dort heißt es:

Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.“

Unfall mit Personenschaden: Das Schmerzensgeld stellt eine Art Wiedergutmachung dar.
Unfall mit Personenschaden: Das Schmerzensgeld stellt eine Art Wiedergutmachung dar.

Dies impliziert bereits, dass derjenige, der für den entstandenen Schaden verantwortlich ist, eine Wiedergut­machung dafür leisten muss. Bei einem Unfall mit Personenschaden ist das Schmerzensgeld daher vom Unfall­verursacher bzw. seiner Haftpflichtversicherung zu zahlen.

Bevor diese die Zahlung leistet, muss jedoch genau überprüft werden, ob es sich beim vermeintlichen Unfall­verursacher wirklich um den Allein­schuldigen handelt.

Möglicherweise lag aufseiten der geschädigten Partei ein Mitverschulden vor, was nach dem Unfall mit Personenschaden das Schmerzensgeld verringern würde.

Wird dem Geschädigten eine Teilschuld nachgewiesen, können an den Betroffenen nämlich ebenfalls Ansprüche auf Schadensersatz gestellt werden. Es kommt zu einer sogenannten Haftungsaufteilung. Das Schmerzensgeld wird jedoch nicht aufgeteilt. Es kann sich in einer solchen Situation bezahlt machen, einen Rechtsanwalt nach dem Unfall mit Personenschaden mit dem Schmerzensgeld bzw. seiner Durchsetzung zu beauftragen.

Unfall mit Personenschaden: Wie viel Schmerzensgeld ist möglich?

Was § 253 BGB jedoch nicht vorschreibt, ist, wie hoch die Entschädigungssumme letztendlich sein muss. Wird nach einem Unfall mit Personenschaden Schmerzensgeld fällig, richtet sich die Höhe demnach stets nach den Umständen des individuellen Einzelfalls. Die endgültige Entscheidung kann daher entweder außergerichtlich zwischen Versicherung und Geschädigtem oder von einem Richter im Zuge eines Gerichtsverfahrens getroffen werden.

Unfall mit Personenschaden: Die Höhe vom Schmerzensgeld ist abhängig von vielen Faktoren.
Unfall mit Personenschaden: Die Höhe vom Schmerzensgeld ist abhängig von vielen Faktoren.

Zur Orientierung wird normalerweise eine sogenannte Schmerzensgeld­tabelle genutzt, in der Urteile aus der Vergangenheit inklusive den jeweils zugesprochenen Entschädigungssummen festgehalten sind. Außerdem müssen folgende Aspekte miteinbezogen werden, um nach einem Unfall mit Personenschaden das Schmerzensgeld bestimmen zu können:

  • Art, Dauer und Intensität der Verletzungen
  • Mitverschulden der geschädigten Person
  • Dauer und Voraussetzung der stationären Behandlung
  • Vorhandensein von Entstellungen, Dauer- oder Folgeschäden
  • vorhandenes Vermögen von Geschädigtem und Schädiger
  • Dauer der Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit
Möchten Sie nach einem Unfall mit Personenschaden Schmerzensgeld beantragen, empfiehlt es sich, einen Anwalt mit ins Boot zu holen. So manche Versicherung versucht nur allzu oft, die Schadensersatzansprüche systematisch zu kürzen und lässt geschädigte Personen lange im Ungewissen. Mit einem Anwalt an Ihrer Seite sind Sie jedoch im Normalfall bestens gewappnet und können damit rechnen, das Schmerzensgeld zu erhalten, was Ihnen zusteht.
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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