Unfall mit Personenschaden: Schmerzensgeld als Entschädigung
Letzte Aktualisierung am: 24. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Wann besteht ein Anspruch auf immateriellen Schadensersatz?
Dem Statistischen Bundesamt zufolge wurden knapp 380.000 Autofahrer im Jahr 2015 in Unfälle mit Personenschaden verwickelt. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass jeder dieser Fahrer auch dafür verantwortlich gemacht werden kann, dass es gekracht hat.
Wen beispielsweise nachweislich keine Schuld am Verkehrsunfall trifft, hat das Recht, einen Ersatz für entstandene Schäden und Kosten vom Unfallverursacher bzw. seiner Versicherung zu verlangen.
Dieser Schadensersatz erstreckt sich jedoch nicht nur auf das beschädigte Kfz, sondern auch auf körperliche Beeinträchtigungen, die aus dem Unfall mit Personenschaden resultieren. Schmerzensgeld steht demnach im Regelfall jeder Person zu, die Verletzungen nach einem unverschuldeten Autounfall zu beklagen hat. Wer bei einem Unfall mit Personenschäden das Schmerzensgeld zahlen muss und mit welcher Summe Geschädigte rechnen können, lesen Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Schmerzensgeld bei Personenschaden
Nach einem Unfall zahlt stets derjenige, der diesen verursacht hat bzw. dessen Haftpflichtversicherung.
Im Einzelfall wird genau geprüft, ob und wie viel Schmerzensgeld dem Geschädigten zusteht. Welche Kriterien ausschlaggebend sind, haben wir hier für Sie aufgelistet.
Wer eine Mitschuld am Unfall hat, bekommt unter Umständen kein oder weniger Schmerzensgeld.
Wer muss nach einem Unfall mit Personenschaden für das Schmerzensgeld aufkommen?
Wann genau ein Anspruch auf Schmerzensgeld geltend gemacht werden kann, ist in § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgehalten. Dort heißt es:
Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.“
Dies impliziert bereits, dass derjenige, der für den entstandenen Schaden verantwortlich ist, eine Wiedergutmachung dafür leisten muss. Bei einem Unfall mit Personenschaden ist das Schmerzensgeld daher vom Unfallverursacher bzw. seiner Haftpflichtversicherung zu zahlen.
Bevor diese die Zahlung leistet, muss jedoch genau überprüft werden, ob es sich beim vermeintlichen Unfallverursacher wirklich um den Alleinschuldigen handelt.
Möglicherweise lag aufseiten der geschädigten Partei ein Mitverschulden vor, was nach dem Unfall mit Personenschaden das Schmerzensgeld verringern würde.
Unfall mit Personenschaden: Wie viel Schmerzensgeld ist möglich?
Was § 253 BGB jedoch nicht vorschreibt, ist, wie hoch die Entschädigungssumme letztendlich sein muss. Wird nach einem Unfall mit Personenschaden Schmerzensgeld fällig, richtet sich die Höhe demnach stets nach den Umständen des individuellen Einzelfalls. Die endgültige Entscheidung kann daher entweder außergerichtlich zwischen Versicherung und Geschädigtem oder von einem Richter im Zuge eines Gerichtsverfahrens getroffen werden.
Zur Orientierung wird normalerweise eine sogenannte Schmerzensgeldtabelle genutzt, in der Urteile aus der Vergangenheit inklusive den jeweils zugesprochenen Entschädigungssummen festgehalten sind. Außerdem müssen folgende Aspekte miteinbezogen werden, um nach einem Unfall mit Personenschaden das Schmerzensgeld bestimmen zu können:
- Art, Dauer und Intensität der Verletzungen
- Mitverschulden der geschädigten Person
- Dauer und Voraussetzung der stationären Behandlung
- Vorhandensein von Entstellungen, Dauer- oder Folgeschäden
- vorhandenes Vermögen von Geschädigtem und Schädiger
- Dauer der Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit
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