Personalienaustausch nach einem Unfall: Pflicht oder Kür?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 25. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Weshalb der Austausch der Personalien nach einem Unfall so wichtig ist

Nach einem Verkehrsunfall ist der Personalienaustausch für alle Beteiligten Pflicht.
Nach einem Verkehrsunfall ist der Personalienaustausch für alle Beteiligten Pflicht.

Kommt es zu einem Unfall, reagieren viele Betroffene geschockt. Gerade wenn Personen verletzt werden, gilt es allerdings schnell und besonnen zu reagieren. Wie sollten Sie sich also nach einem Verkehrsunfall verhalten?

Wählen Sie den Notrufsichern Sie die Unfallstelle ab und helfen Sie den Verletzten. In solchen Fällen kommt die Polizei hinzu, insofern müssen Sie keine Sorge haben, einen wichtigen Schritt zu vergessen.

Regelmäßig wird bei einem kleinen Schaden, wie einem Parkschaden, die Polizei allerdings nicht hinzugezogen und die Unfallbeteiligten regeln alle Angelegenheiten unter sich. Dann sind Sie auf sich gestellt und sollten keinen wichtigen Punkt vergessen. Als solcher ist auch der Personalienaustausch zu betrachten. Doch ist dieser auch Pflicht und wozu ist er überhaupt gut?

FAQ: Personalienaustausch

Warum muss bei einem Unfall ein Austausch der Personalien erfolgen?

Der Austausch der Personalien dient nach einem Unfall dazu, dass alle Unfallbeteiligten wissen, mit wem sie es zu tun haben. Das ist letztendlich auch für die Schadensregulierung wichtig.

Ist der Personalienaustausch gesetzlich vorgeschrieben?

Ja, gemäß § 34 StVO müssen Unfallbeteiligte ihre Daten untereinander austauschen bzw. zur Feststellung ihrer Personalien beitragen.

Was geschieht, wenn der Austausch verweigert wird?

Verweigern Beteiligte nach einem Unfall den Austausch der Personalien, sollten Betroffene die Polizei verständigen.

Wozu ist der Personalienaustausch da?

Durch den Personalienaustausch soll sichergestellt werden, dass alle Unfallbeteiligten wissen, mit wem sie es zu tun haben. Darüber hinaus benötigen auch die Versicherungen diese Informationen nach einem Verkehrsunfall, um die Schadensregulierung in die Wege zu leiten.

Meldet ein Unfallgegner den Unfall seiner Versicherung nicht, besteht für den anderen immer noch die Option die Meldung selbst zu übernehmen – vorausgesetzt, Sie haben an einen Personalienaustausch gedacht.

Welche Daten und Angaben sind auszutauschen?

Folgende Informationen sind auszuhändigen:

  • Name und Anschrift aller Unfallbeteiligten
  • Name und Anschrift der Fahrer (und ggf. des Halters)
  • Kennzeichen der Fahrzeuge
  • Versicherungsnummer und Versicherer

Um die Sache zu vereinfachen und um sicherzugehen, dass Sie nichts vergessen, sollten alle Unfallbeteiligten einen Unfallbericht ausfüllen. Auf diesem werden nicht nur die Daten niedergeschrieben, sondern auch die Schäden an den Fahrzeugen und der Unfallhergang skizziert. Den Bericht können Sie dann einfach an die Versicherung weiterreichen.

Was regelt die Gesetzgebung?

Der Personalienaustausch ist nicht nur sinnvoll, sondern sogar Pflicht. Dies geht aus dem § 34 Abs. 1 Satz 5b der Straßenverkehrsordnung (StVO) hervor:

Nach einem Verkehrsunfall hat, wer daran beteiligt ist, […] anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten […] auf Verlangen den eigenen Namen und die eigene Anschrift anzugeben sowie den eigenen Führerschein und den Fahrzeugschein vorzuweisen und nach bestem Wissen Angaben über die Haftpflichtversicherung zu machen, […].

Der Personalienaustausch ist unerlässlich, um die Schadensregulierung in die Wege leiten zu können.
Der Personalienaustausch ist unerlässlich, um die Schadensregulierung in die Wege leiten zu können.

Verlassen Sie den Unfallort, bevor Sie Ihre Personalien ausgetauscht haben, begehen Sie keinen Kavaliersdelikt, sondern Fahrerflucht. Nach§ 142 Strafgesetzbuch droht eine Freiheitsstrafevon bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Auch mit Versicherung drohen Probleme.

Sollten Sie in einen Unfall verwickelt sein und der Unfallfahrer fährt einfach davon, versuchen Sie sich zumindest das Kennzeichen zu merken.

Mit Hilfe dessen können Sie beim Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 2502600 die zuständige Haftpflichtversicherung erfahren und dann den Schaden selbst melden.

Können Sie beispielsweise nach einem Parkschaden die Personalien nicht austauschen, da der Unfallgegner nicht an seinem Auto ist, dürfen Sie in keinem Fall einfach einen Zettel mit Ihren Daten an die Windschutzscheibe heften und wegfahren. Auch dies ist Fahrerflucht. Sie haben 30 bis 90 Minuten am Unfallort zu warten und müssen dann den Personalienaustausch auf anderem Wege durchführen, indem Sie beispielsweise die Polizeibenachrichtigen.

Der Unfallgegner verweigert den Personalienaustausch

Kommt es am Unfallort zu Unstimmigkeiten, sollten Sie sich auf keine Diskussion einlassen. Rufen Sie stattdessen die Polizei um Hilfe. Die Beamten können dann die Personalien des Unfallgegners aufnehmen.

Wie ist vorzugehen, wenn der Unfallgegner verletzt ist und deshalb der Personalienaustausch nicht stattfinden kann? Auch in einem solchen Fall ist die Polizei der richtige Ansprechpartner. Diese darf Ihnen die Personendaten des anderen aushändigen, sodass Sie die Schadensmeldung vornehmen können.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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