Parkschaden: Wenn beim Ausparken ein Unfall passiert

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 10. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Unfall mit Parkschaden – was sollten Sie tun?

Ein Parkschaden sollte von einem Gutachter bewertet werden, um die Versicherungsleistung zu bestimmen.
Ein Parkschaden sollte von einem Gutachter bewertet werden, um die Versicherungsleistung zu bestimmen.

Ein Unfall beim Einparken ist schnell geschehen. Allein die falsche Einschätzung der Größe Ihres Autos zur Breite der Parklücke – und schon ist der Parkplatzunfall passiert.

Aber wem müssen Sie diesen Parkschaden jetzt melden? Müssen Sie die Polizei rufen? Oder reicht es als Verursacher, einen Zettel an der Windschutzscheibe vom Auto zu hinterlassen? Welche Versicherung zahlt den Schaden? Diese und weitere Fragen sollen im folgenden Ratgeber geklärt werden.

FAQ: Parkschaden

Ich habe ein parkendes Auto beschädigt. Wie lange muss ich auf den Besitzer warten?

Das Gesetz schreibt vor, dass Sie eine angemessene Zeit zu warten haben. Was das aber konkret heißt, hängt von den individuellen Umständen ab (Schwere des Schadens, Tageszeit, Witterungsbedingungen etc.). Sie sollten wenigstens 30 Minuten warten.

Die Wartezeit ist verstrichen und der Besitzer noch nicht aufgetaucht. Wie muss ich weitergehen?

Melden Sie sich bei der Polizei und informieren Sie diese über den Unfall. Sie wird Ihre Kontaktdaten aufnehmen und sich mit dem Besitzer in Verbindung setzen. Es genügt nicht, einen Zettel mit Ihren Daten am Auto zu hinterlassen!

Ich habe nicht bemerkt, dass ich einen Parkschaden verursacht habe, und bin weggefahren. Ist das Fahrerflucht?

Hatten Sie wirklich keine Kenntnis von dem Parkunfall, müssen Sie keine Sanktionen wegen Fahrerflucht fürchten. Allerdings muss ein Gutachter zuvor feststellen, dass es tatsächlich möglich ist, dass Sie den Unfall nicht bemerkt haben.

Video: Parkschaden – Reicht ein Zettel?

Video: Reicht es, bei einem Parkschaden einen Zettel am Auto zu hinterlassen?
Video: Reicht es, bei einem Parkschaden einen Zettel am Auto zu hinterlassen?

Unfall auf dem Parkplatz: Was tun bei einem Parkschaden?

Parkplatzunfälle sind nicht selten. Häufig sind es allerdings nur Blech- und keine Personenschäden, die vermeldet werden. Wenn Sie beim Einparken einen Unfall verursachen sollten und der Besitzer des Unfallwagens nicht in der Nähe ist, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, eine angemessene Zeit auf den Besitzer zu warten. Dies ist in § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) so vorgeschrieben. Wie lange genau eine ‚angemessene Zeit‘ dauert, ist nicht vorgegeben.

Es wird empfohlen, bei einem leichten Parkunfall zwischen 15 und 30 Minuten abzuwarten. Sollte ein schwerer Unfall geschehen sein, sind auch ein bis zwei Stunden Wartezeit möglich. Nach dieser Wartezeit müssen Sie Ihre Kontaktdaten am beschädigten Auto hinterlassen und sich unverzüglich beim Geschädigten oder bei der Polizei melden, um Ihre Mitschuld am Unfall beim Parken zu bestätigen.

Fahrerflucht nach Parkschaden

Wenn Sie nach einem Parkunfall Fahrerflucht begehen, kann das Folgen für Sie haben.
Wenn Sie nach einem Parkunfall Fahrerflucht begehen, kann das Folgen für Sie haben.

Sollten Sie weder am Unfallort warten, noch dem Besitzer vom Auto eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme geben, gilt dies als Parkschaden mit Fahrerflucht.

Selbst dann, wenn Sie mit bloßem Auge keinen offensichtlichen Schaden oder Kratzer am anderen Fahrzeug erkennen, muss dies von entsprechenden Gutachtern geprüft werden.

Sollte der Fahrer des beschädigten Fahrzeugs den Schaden bemerken, ohne dass Sie sich zu der Tat bekannt haben, kann der Parkschaden eine Anzeige für Sie bedeuten.

Laut StGB können Sie dafür entweder mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Um diese Strafe für Fahrerflucht bei einem Parkschaden zu vermeiden, sollten Sie sich als Verursacher immer bei der Polizei melden, wenn beim Parken ein Unfall an einem Kfz verursacht wurde.

Unfall auf dem Parkplatz: Wer zahlt bei Unkenntnis?

Sollten Sie nicht gemerkt haben, dass Sie ein anderes Auto touchiert und deshalb einen Schaden verursacht haben, steht Ihnen beim Parkschaden bezüglich einer Fahrerflucht keine Strafe zu. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil aus dem Jahr 2006. Trotzdem muss in diesem Fall Ihre Versicherung für den Schaden aufkommen.

Einen Unfall auf dem Parkplatz sollten Sie unverzüglich der Polizei melden.
Einen Unfall auf dem Parkplatz sollten Sie unverzüglich der Polizei melden.

Ob ein Unfall für einen Autofahrer spürbar ist oder nicht, kann ein Gutachter aufgrund der vorhandenen Beschädigungen bewerten.

Es kann sein, dass dieser nach der Behauptung des Verursachers, den Unfall nicht bemerkt zu haben durch die Begutachtung der Schäden feststellt, dass eine Nicht-Bemerkung des Unfalls ausgeschlossen ist. Dann ist der Tatbestand der Fahrerflucht erfüllt und Sie können eine Strafe erhalten.

Der Parkschaden und die Versicherung

Welche Versicherungen für welche Schäden haften, ist klar geregelt. Wenn Sie ein parkendes Auto gerammt haben,  sollte Ihre Haftpflichtversicherung für den Schaden am anderen Kfz aufkommen. Dafür müssen Sie den Parkschaden allerdings nicht nur der Polizei, sondern auch der Versicherung melden.

Wenn das andere Fahrzeug allerdings nicht gehalten hat, sondern selbst auch gefahren ist und ein Parkplatzunfall passiert, ist oft eine Einigung der Versicherungen beider Verkehrsteilnehmer nötig. In der Regel teilen sich beide Versicherungen dann die Kosten zu jeweils 50 %. Das ist jedoch auch davon abhängig, welcher Autofahrer die Schuld an dem Unfall trägt.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

13 Kommentare

  1. Manuela

    27. Januar 2024 um 12:37

    Hallo,habe mal eine Frage,bin auf einem Parkplatz mit dem Auto beim rückwärts Ausfahren gegen ein anderes parkendes Auto an den Kotflügel gekommen, habe selber die Polizei gerufen und es ist auch kein großer Schaden . Ich habe für diesen Schaden 128.Euro Strafe erhalten und einen Punkt in Flensburg…..! Warum solch hohe Strafe?Hat da jemand eine Antwort drauf

  2. Frank

    18. Februar 2023 um 12:42

    Ich habe auf unserem Privatparkplatz ein parkendes Auto angefahren. Zahlt meine Kfz-Versicherung im Rahmen der Vollkasko meinen Schaden? Muss für beide Autos ein Gutachten erstellt werden? Oder geht über Kostenvoranschlag?

  3. Bettina

    3. Februar 2023 um 12:21

    Habe beim Ausparken einen Blechschaden (Schramme) verursacht habe die Polizei gerufen und mußte vor Ort eine Ordnungsstrafe von 35€ zahlen. Ist das richtig?

  4. Kimberly

    13. September 2021 um 11:24

    Hallo ihr lieben,

    wie sieht es denn aus, wenn man während der Arbeitszeit auf der öffentlichen Straße geparkt hat. Einer Fahrerflucht begannen hat und man nun sein Auto nach Feierabend mit schaden vorfindet?

    Wer zahlt hier? Die Polizei wurde dazu gerufen und anzeige gegen unbekannt gemacht. Hat jemand eine Idee und kann helfen?
    Beste Grüße

  5. Volker

    30. Oktober 2019 um 19:30

    Die Polizei ist nicht bereit, vernünftig zu ermitteln. Ich konnte alle Daten (Kennzeichen, Datum, Uhrzeit) zum Unfall (beim Türöffnen auf einem Parkplatz wurde meine Beifahrerseite beschädigt) mitteilen. Ich musste 3 mal zur Polizeidienststelle in 672xx Grün… fahren, weil die Polizisten keine Zeit hatten, bis dann endlich die Schadenmeldung auf einem Schmierzettel aufgenommen wurde. Zwei Stunden später erhielt ich einen Anruf mit dem Hinweis, dass die Kollegen an dem anderen Fahrzeug keinen Schaden festgestellt hätten und somit der Fall für die Polizei erledigt sei. Da ich den Zustand meines Autos sehr genau kenne und zu 100 Prozent überzeugt bin, dass der Schaden von dem Fahrer dieses Autos verursacht wurde, forderte ich im Rahmen der Ermittlung zum unerlaubten Entfernen auch eine Gegenüberstellung der Fahrzeuge, um die Parksituation nachzubilden und um festzustellen, dass die Delle in meiner Beifahrertür und die weißen Lackspuren genau in der Höhe des Berührungspunktes der beiden Fahrzeuge bei geöffneter Fahrertür des Schädigerautos passt. Ich musste mir Sätze anhören wie z. Bsp. …glauben Sie vielleicht wir hätten nichts anderes zu tun… wenn die Kollegen keine Schaden am anderen Fahrzeug feststellen konnten, dann ist da auch nichts …. wenn Sie meinen, dass wir unsere Arbeit nicht richtig machen, dann nehmen Sie sich doch einen Anwalt…. der Schaden kann auch von jedem anderen Auto verursacht worden sein…
    Ergebnis ist, dass die Versicherung des Gegners, nachdem der Polizeibericht angefordert wurde, natürlich die Regulierung des Schadens ablehnt.
    Meine Erkenntniss:
    Eine Fahrerflucht bei der Polizei anzuzeigen kann man sich sparen, da stößt man nur einen Verwaltungsakt an. Als ich dem Polizist die Frage stellte, er soll sich mal in meine Lage versetzen und sich dann die Frage stellen, welche Erwartung er hätte, wie die Polzei ermitteln soll, wurde das Telefongespräch von ihm mit dem Satz….wünsche Ihnen noch eine schönen Abend… beendet und einfach aufgelegt.

  6. Maik P

    30. September 2019 um 20:54

    Guten Tag, habe beim ausparken ein parkendes Auto angefahren welches einen Sachschaden von über 5000euro hat laut Gutachten.
    An meinem Auto ist kaum ein schaden zu sehen, mein Beifahrer hat bei der Polizei,genau wie ich auch, angegeben den Aufprall nicht bemerkt zu haben.
    Bin innerhalb der 24std zur Polizei gefahren und habe meine Aussage verfasst.
    Droht mir jetzt eine MPU?? LG Maik

    1. bussgeldrechner.org

      10. Oktober 2019 um 14:00

      Hallo Maik,
      eine pauschale Einschätzung dazu ist uns nicht möglich. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. Jochen

    26. Februar 2019 um 12:58

    Ist für eine Meldung des Unfalls bei der Polizei zwingend notwendig? Braucht man dies für die Versicherung, oder kann man das auch einfach so.

    1. bussgeldrechner.org

      21. März 2019 um 14:19

      Hallo Jochen,
      bei einem Parkschaden können Sie mögliche Ansprüche auch nur mit der anderen Partei klären. Die Polizei ist allerdings zu verständigen, wenn der Geschädigte nicht am Unfallort angetroffen wird.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. Mehmet B.

    6. August 2017 um 19:32

    Schön Guten Tag Unswahr geht um eine beschädigung das ist am Februar passiert der besitzter sagt das ich wahr aber ich hab Grad im febraur Erst bestanden was soll ich machen ??

    1. bussgeldrechner.org

      7. August 2017 um 9:00

      Hallo Mehmet,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      – Die Redaktion

  9. Steve

    29. April 2017 um 11:48

    2. Absatz im Text oben ist sachlich FALSCH

    Es wird empfohlen, bei einem leichten Parkunfall zwischen 15 und 30 Minuten abzuwarten. Sollte ein schwerer Unfall geschehen sein, sind auch ein bis zwei Stunden Wartezeit möglich. Nach dieser Wartezeit müssen Sie Ihre Kontaktdaten am beschädigten Auto hinterlassen und sich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei melden, um Ihre Mitschuld am Unfall beim Parken zu bestätigen.
    MAN HAT KEINE 24 STD ZEIT DEN UNFALL BEI DER POLIZEI ZU MELDEN
    Diese Frist gilt allenfalls im Zusammenhang mit Strafmilderung bei Selbstanzeige

    1. bussgeldrechner.org

      4. Mai 2017 um 10:25

      Hallo Steve,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Wir werden Ihre Anmerkungen prüfen und den Text ggf. anpassen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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