Unfall ohne Führerschein/Fahrerlaubnis: Was können die Konsequenzen sein?
Letzte Aktualisierung am: 8. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Wenn es zu einem Unfall ohne Führerschein kam
Autos sind praktisch und genießen ein gewisses Image. Der Reiz, auch ohne Führerschein oder sogar ohne Fahrerlaubnis ins Auto zu steigen, ist für manchen groß, die Gefahr erwischt zu werden gering. Das größere Wagnis stellt oftmals das Unfallrisiko dar.
Daneben gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen dem Fahren ohne Führerschein und dem Fahren ohne Fahrerlaubnis, der sich auf die Beantwortung der Frage massiv auswirkt. Welche Konsequenzen kann es also haben, einen Unfall ohne Führerschein zu verursachen?
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Unfall beim Fahren ohne Führerschein
Führen Fahrer den Führerschein lediglich nicht mit, wird dafür ein Verwarnungsgeld fällig. Fahren Sie allerdings ohne Fahrerlaubnis, ist das eine Straftat. Hier kommt zu den Sanktionen des Unfalls auch eine Geld- bzw. Freiheitsstrafe hinzu. Mehr dazu hier.
Ja, die Versicherung kann das als Obliegenheitsverletzung ansehen und die Zahlung ganz bzw. teilweise verweigern. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
In diesem Fall begehen sie eine weitere Straftat. Auch dies kann mit einen Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann in Verbindung mit einer Fahrerflucht zu höheren Strafen führen.
Fahren ohne Führerschein: Wird ein Unfall dann besonders sanktioniert?
Im Gegensatz zum Fahren ohne Fahrerlaubnis ist es lediglich eine Ordnungswidrigkeit, ein Kfz zu bewegen, ohne die gesetzlich vorgeschriebenen amtlichen Dokumente wie den Führerschein oder die Fahrzeugpapiere mitzuführen.
Daher geht ein Unfall ohne Führerschein meist ohne besondere Konsequenzen einher. Wer ohne entsprechende Nachweise der Fahrerlaubnis in eine Polizeikontrolle gerät, hat normalerweise nichts weiter als ein 10 Euro hohes Verwarngeldzu befürchten.
Denn auch wenn der Nachweis daheim liegt: Die grundsätzliche Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs besteht. Daher bleibt es in der Regel ohne besondere Konsequenzen, wenn ohne Führerschein ein Unfall gebaut wurde.
Doch während ein Unfall ohne Führerschein sich in Strafe und Abwicklung in der Regel kaum von einem Unfall mit Führerschein unterscheidet, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat und kann schwerwiegende Folgen haben.
Beachten Sie: Es gilt auch als Fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn Ihnen diese entzogen wurde oder Sie im Zuge einer Ordnungswidrigkeit oder Verkehrsstraftat von einem Fahrverbot betroffen sind. Dann können ähnliche Strafen und Konsequenzen aus einem Unfall erwachsen.
Unfall ohne Fahrerlaubnis
§ 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) legt das Strafmaß für das Fahren ohne Fahrerlaubnis fest:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist […].
In welcher Art und Höhe das Strafmaß ausgenutzt wird, wenn es zu einem Unfall kommt, und ob beispielsweise noch weitere Straftatbestände wie eine Trunkenheitsfahrt hinzukommen, ist nicht pauschal zu beantworten – denn es kommt maßgeblich sowohl auf den Unfallhergang als auch die Unfallfolgen an.
Regressansprüche der Versicherung
Zudem wiegen die zivilrechtlichen Folgen oft noch schwerer. Ein Unfall nicht nur ohne Führerschein, sondern auch ohne Fahrerlaubnis kann den Versicherungsschutz des Wagens zum Erlöschen bringen.
Denn das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist nach § 5 der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV) eine sogenannte Obliegenheitsverletzung.
Eine Obliegenheit bezeichnet eine im Vertrag festgelegte Verhaltensvorschrift, die der Versicherte einhalten muss, um im Versicherungsfall Anspruch auf die Leistungen seiner Versicherung zu haben. Dazu gehört beispielsweise auch die Beitragszahlungspflicht oder die Anzeigepflicht eines Versicherungsfalls.
Diese führt dazu, dass die Haftpflicht zwar die Unfallkosten zunächst übernimmt, den Verursacher jedoch in Regress nimmt und bis zu 5000 Euro von diesem zurückfordert. Diese Regressgrenze kann sich zudem noch erhöhen oder ganz wegfallen, wenn mehrere Obliegenheitsverletzungen festgestellt werden – etwas zusätzlich Drogen oder Alkohol am Steuer.
Achtung! Die Kostenübernahme der Versicherung bezieht sich nur auf die zivilrechtlichen Forderungen wie Reparaturkosten oder Schadenersatz. Wusste der Fahrzeughalter von der Fahrt und hat diese zugelassen, kann auch er haftbar gemacht werden. Strafrechtliche Konsequenzen wie Geldstrafen sind davon nicht berührt – diese muss der Unfallverursacher selbst tragen.
Fahrerflucht: Unfall ohne Führerschein oder Fahrerlaubnis
Wer beim Fahren ohne Führerschein/Fahrerlaubnis einen Unfall verursacht, könnte möglicherweise auf den Gedanken verfallen, vom Unfallort zu fliehen. Doch auch dies ist eine Straftat und kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bzw. einer Geldstrafe geahndet werden (§ 142 StGB).
Auch hier gilt: Während ein Unfall ohne Führerschein keine gesonderten Auswirkungen auf Strafmaß oder Unfallregulierung hat, kann die fehlende Fahrerlaubnis in Kombination mit der Fahrerflucht zu einer Verlängerung der Freiheitsstrafe bzw. einer Erhöhung der Geldstrafe beitragen.
Daneben ist auch die Fahrerflucht eine Obliegenheitsverletzung im Sinne des KfzPflVV. Zwei Obliegenheitsverletzungen wiederum könnten den Versicherungsschutz aufheben. In einem solchen Fall müsste der Unfallverursacher für alle Schäden und Ansprüche des Unfallgegners aufkommen. Insbesondere bei Personenschäden steigen die Summen schnell in schwindelerregende Höhen, etwa für lebenslange Renten aufgrund einer Erwerbsunfähigkeit.
Darum sollten Autofahrer immer am Unfallort warten, in der Regel mindestens 30 Minuten, oder unverzüglich die Polizei informieren. Sind Menschen verletzt, muss gegebenenfalls Erste Hilfegeleistet werden und/oder der Rettungsdienst alarmiert werden.
Bei einem Unfall ohne Führerschein ist nicht immer ein Rechtsanwalt nötig, aber sicherlich hilfreich. Bestand allerdings keine Fahrerlaubnis oder steht eine Fahrerflucht im Raum, sollten Betroffene nach einem Unfall unbedingt einen versierten Anwalt für Verkehrsrecht einschalten!
Verfasse einen neuen Kommentar Antwort abbrechen