Die Nutzungsausfallentschädigung nach einem Verkehrsunfall
Letzte Aktualisierung am: 13. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten
Nutzungsausfall oder Nutzungsausfallentschädigung?
Wenn ein Unfall passiert und das Fahrzeug beschädigt wird, steht es dem Fahrer nicht mehr zur Verfügung. In diesem Falle gibt es zwei Möglichkeiten, um die Zeit der Reparatur oder den Zeitraum für eine Ersatzbeschaffung bei Totalschaden zu überbrücken: einen Mietwagen oder die Nutzungsausfallentschädigung in Anspruch nehmen.
Doch was ist im Allgemeinen unter einem Nutzungsausfall zu verstehen? Wie können Sie einen Nutzungsausfall geltend machen? Und wie wird dieser überhaupt berechnet? Im folgenden Ratgeber beantworten wir Ihnen diese und weitere Fragen zum Thema Nutzungsausfallentschädigung.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Nutzungsausfallentschädigung
Es handelt es sich hierbei um eine Entschädigung, die ein Autobesitzer erhält, wenn sein Fahrzeug aufgrund eines fremdverschuldeten Unfalls nicht benutzbar ist.
Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung wird von einem Gericht festgelegt. Hierbei wird berücksichtigt, wie stark der Ausfall des Fahrzeugs den Geschädigten beeinträchtigt.
Nein. Nehmen Sie sich nach einem Unfall einen Mietwagen, kommt die Versicherung des Unfallverursachers für diesen auf, aber Sie enthalten nicht obendrein noch eine Nutzungsausfallentschädigung.
Definition zur Nutzungsausfallentschädigung
Bei einem Nutzungsausfall geht es darum, für die Nichtnutzung einer Sache über einen bestimmten Zeitraum entschädigt zu werden.
Die Rechtsprechung geht in diesem Fall davon aus, dass die entgangene Nutzung einen Vermögensschaden verursacht, der wiederum durch das Schadensersatzrecht ersatzfähig ist. Dies ist im § 249 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nachzulesen.
Ein Schadensersatz erfolgt dann, wenn eine Sache für Geld zu erwerben ist. Eine weitere Voraussetzung ist jene, dass zum Beispiel das Kraftfahrzeug von allgemeiner und zentraler Bedeutung für die Lebenshaltung ist.
Wenn Sie mit Ihrem Auto also in einen Unfall geraten und dieses für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr zur Verfügung steht, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz, d. h. die Nutzungsausfallentschädigung greift an dieser Stelle.
Die Nutzungsausfallentschädigung beim Pkw
Der Geschädigte hat nach einem Autounfall zwei Optionen für die Dauer der Reparatur des Kfz oder für den vollständigen Ausfall der Verfügbarkeit desselben, um entschädigt zu werden.
Er kann auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Mietwagen nach dem Unfall in Anspruch nehmen oder ihm wird für den gesamten Zeitraum des Nutzungsausfalls des Kfz eine Nutzungsausfallentschädigung gezahlt.
Die Dauer sowie die Höhe der Auszahlung sind vom Gericht festzulegen.
Eine grundsätzliche Voraussetzung dafür ist, dass Sie als Fahrzeughalter eine tatsächliche Beeinträchtigung Ihrer Lebensumstände beweisen müssen. Sie müssen aufzeigen, dass Sie Ihren Pkw in der Phase des Nutzungsausfalls nutzen möchten.
Das heißt Ihr Wille und die Möglichkeit zur Nutzung sollten vor Gericht nachgewiesen werden. Es gilt demnach, ob das beschädigte Fahrzeug überhaupt in der Reparatur- oder Wiederbeschaffungszeit benutzt worden wäre.
Dabei kann es vor allem sehr kompliziert sein, den Nutzungsausfall zu berechnen. Nachfolgend möchten wir durch diesen Ratgeber etwas Licht ins Dunkel bringen.
Der Nutzungsausfall beim Pkw
Der Nutzungsausfall sowie die Entschädigung sind nur dann relevant, wenn ein Fahrzeughalter in einen unverschuldeten Unfall geraten ist. Wenn Sie anschließend die Möglichkeit, einen Mietwagen zu nutzen, ausschlagen, können Sie sich für die Nutzungsausfall-Dauer entschädigen lassen.
Eine Nutzungsausfallentschädigung können Sie dann bei der Versicherung der Gegenpartei und in der Regel beim Unfallverursacher einfordern. Dies ermöglicht, wie bereits erwähnt, der Aspekt des Schadensersatzes, der hier greift.
Ein derartiger Schaden ist in anerkannten Tabellen – der sogenannten Nutzungsausfalltabelle – aufgelistet.
Die Nutzungsausfalltabelle
Vorab sei darauf hingewiesen, dass ein Nutzungsausfall immer individuell an die Situation angepasst und neu berechnet werden muss. Dennoch gibt es für die Nutzungsausfallentschädigung eine Tabelle, die seit 1966 besteht. Sie ist für die Gerichte eine gute Orientierung und dient als Berechnungsgrundlage.
Diese Tabelle wird seitdem ständig aktualisiert und den immer wieder neuen Gegebenheiten angepasst. Damals haben folgende Autoren die Nutzungsausfalltabelle zusammengestellt und entwickelt: Sanden, Danner, Küppersbusch, Seifert, Kuhn. Daneben wird sie vielerorts auch als „EurotaxSchwacke“ bezeichnet.
In dieser Darstellung zur Berechnung vom Nutzungsausfall sind mehr als 38.000 Fahrzeugmodelle aufgeführt.
Ob die Zahlen in dieser Tabelle der tatsächlichen Beeinträchtigungen der Geschädigten wirklich entsprechen, wird immer wieder heiß diskutiert. Dennoch hat sich die Rechtsprechung, vor allem durch ein Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) auf die Anwendung dieser Zahlen geeinigt. Die Angaben in der Nutzungsausfalltabelle gelten damit als Standardwerte, um eine Nutzungsausfallentschädigung festzulegen.
Aufbau und Funktionsweise einer Nutzungsausfalltabelle
Die 38.000 Fahrzeugmodelle sind zunächst in elf Gruppen unterteilt. Die Bezeichnung ist alphabetisch von A bis L. Dabei ist der Wert aufsteigend, d. h. die Modelle aus der L-Kategorie sind besonders wertvoll, wohingegen ein Fahrzeug, das der A-Gruppe zugeordnet wird, eher minderwertig ist.
Daneben existierte ein fester Tagessatz für den jeweiligen Typ, entsprechend seiner Gruppenzugehörigkeit. Im Folgenden stellen wir Ihnen die Nutzungsausfalltabelle zur Verfügung:
Fahrzeuggruppe | Tägliche Nutzungsausfallentschädigung |
---|---|
A | 23 € |
B | 29 € |
C | 35 € |
D | 38 € |
E | 43 € |
F | 50 € |
G | 59 € |
H | 65 € |
J | 79 € |
K | 119 € |
L | 175 € |
Das sieht dann ganz konkret so aus, dass für ein Fahrzeug aus der A-Gruppe ein Satz von 23 Euro festgelegt wurde. Ein geschädigter Fahrer, der ein Auto aus der Kategorie L besitzt, kann im Gegensatz dazu bereits mit einem Tagessatz von 175 Euro rechnen.
Wichtig! Zur Berechnung des Nutzungsausfalls ist jedoch nicht nur das Fahrzeugmodell ausschlaggebend, sondern auch die Wertminderung.
Mit der Dauer der Nutzung mindert sich der Wert eines Pkw. Dementsprechend muss die Kategorisierung in der Tabelle erfolgen. Gemeinhin ist davon auszugehen, dass ein fünf Jahre altes Auto um eine Gruppe herabgestuft werden muss. Nach zehn Jahren sind dies bereits zwei Gruppen im Vergleich zum Neuwert.
Vor allem die Einstufung in die verschiedenen Gruppen und die Beeinflussung durch die Wertminderung stehen auch unter Experten immer wieder in der Kritik. Denn insbesondere in den vergangenen Jahren hat sich die Qualität der Fahrzeuge generell verbessert und gewandelt. Es ist davon auszugehen, dass heute ein Auto, das fünf Jahre durchschnittlich genutzt und gut gepflegt wurde, kaum Mängel aufweist.
Eine derartige Herabstufung von Fahrzeugmodellen hat im Übrigen dazu geführt, dass Gutachten immer wieder von den sogenannten überdurchschnittlich gepflegten Fahrzeugen und vom sehr guten Erhaltungszustand sprechen. Damit entsteht natürlich ein gewisses Zerrbild zum wirklichen Bild.
Die Werte für die Entschädigung setzen sich aus den Vorhaltekosten und dem Nutzungswert des Fahrzeugs zusammen. Unter den Vorhaltekosten sind die Grundkosten zu verstehen wie steuerliche Abgaben, Versicherungen, Betriebskosten oder Abschreibungen. Das bedeutet, diese Kosten muss der Halter aufwenden, um das Fahrzeug tatsächlich nutzen zu können.
In der Regel gelten für gewerbliche und nur in der Freizeit genutzte Fahrzeuge nur die Vorhaltekosten.
Interessant: Bei einem gewerblichen Nutzungsausfall müssen die unmittelbare und mittelbare Gewinnerzielung unterschieden werden. Dabei geht es um den entgangen Gewinn sowie um den konkreten Nutzungsausfall.
Mietwagen in Anspruch nehmen oder Nutzungsausfall gelten machen?
Eine Nutzungsausfallentschädigung zu beantragen, sollte immer dann in Betracht gezogen werden, wenn die Schuldfrage bei einem Unfall nicht eindeutig zu klären ist. Im Falle, dass ein Gericht eine Teilschuld für beide Beteiligten feststellt, ist nämlich derjenige, der einen Mietwagen genutzt hat, verpflichtet einen Teil der Kosten selbst zu übernehmen.
Im Vergleich dazu ist es bei einem Nutzungsausfall etwas anders gelagert. Hierbei wird die Nutzungsausfallentschädigung um den Schuldanteil des jeweils Betroffenen gekürzt und niemand muss zusätzlich etwas zurückzahlen.
Wichtig! Wird Ihnen als Geschädigter ein kostenfreies Ersatzfahrzeug für die Zeit, in der Ihr eigenes Auto repariert wird, angeboten, lehnt ein Gericht gemäß eines BGH-Urteils in der Regel eine Nutzungsausfallentschädigung ab.
Sonderfall: Ein Zweitwagen steht zur Verfügung
In erster Linie erheben Versicherer den Einwand, dass ein etwaiger Zweitwagen zur Verfügung stand, den der Geschädigte entweder besitzt oder nutzen kann. Demnach besteht in einem solchen Fall keine wirkliche Einschränkung, denn notwendige Wege können mit dem Zweitwagen zurückgelegt werden.
In den meisten Situationen wird dieser Wagen jedoch von anderen Mitgliedern des Haushalts ständig genutzt. Auch wenn dann ein Arrangement stattfindet, indem beide den Pkw nutzen, kommt es zu Einschränkungen und Beeinträchtigungen des „normalen“ Tagesablaufs.
Zudem sollte die Wertigkeit der Fahrzeuge vergleichbar sein, was oftmals auch nicht der Fall ist. Denn viele betrachten den Zweitwagen als ein zusätzliches Fahrzeug und kaufen sich meistens eher einen Kleinwagen als beispielsweise einen zweiten Mittelklassewagen.
Laut BGH-Urteil aus den 70er Jahren wird dennoch eine Nutzungsausfallentschädigung gewährt. Hier wird von einer sogenannten Fühlbarkeit der Nutzung gesprochen.
Der Nutzungsausfall bei einer Reparatur
Wie zuvor erwähnt, ist es elementar bei einer Entschädigung bezüglich eines Nutzungsausfalls, dass der Geschädigte die konkrete Beeinträchtigung dadurch nachweisen muss. Im Gegensatz dazu ist eine rein fiktive Abrechnung bei einem Sachschaden möglich.
Doch für eine Nutzungsausfallentschädigung muss der Nutzungswillen und die Nutzungsmöglichkeit dargelegt werden. Das passiert natürlich alles im Konjunktiv. Denn folgende Fragen müssen Sie dabei beantworten:
- Hätten Sie das Fahrzeug tatsächlich benutzt?
- Wären Sie tatsächlich in der Lage gewesen, das Auto zu nutzen?
Der Nutzungswille
Vor allem dann wird der Nutzungswille angezweifelt, wenn der Betroffene, sein Pkw gar nicht oder nicht zeitnah nach dem Unfall zur Reparatur bringt sowie sich um kein Ersatzfahrzeug kümmert.
Versicherungen gehen dann von einem sogenannten Mobilitätsverzicht aus. Die Rechtsprechung geht jedoch von der ständigen Nutzung eines Fahrzeugs aus, wenn es für den Straßenverkehr zugelassen ist. Sie geht also von einem dauerhaften Nutzungswillen aus.
Generell lässt sich an dieser Stelle festhalten, dass die Entscheidungen darüber individuell getroffen werden müssen.
Der Geschädigte hat demnach darzulegen, wie sein Verhalten in Bezug auf die Nutzung vor dem Unfall ausgesehen hat. Dabei geht es jedoch nicht darum detailgetreu darzustellen, zu welchem Zweck und in welchem Umfang der Betroffene das Kfz genutzt hätte.
Im Sachvortrag inklusive der Nutzungsgewohnheiten spielt lediglich der grundsätzliche Wille eine Rolle.
Die Nutzungsmöglichkeit
Als Grundvoraussetzung gilt der Reparaturnachweis, um sowohl den Nutzungswillen als auch die Möglichkeit zur Nutzung bei einem Nutzungsausfall zu beweisen.
Geschieht dies nicht, erfolgt für den Geschädigten lediglich ein Ersetzen des fiktiven Sachschadens.
Im Übrigen trifft dieser Fall auch dann zu, wenn der betroffene Fahrzeughalter im Krankenhaus ist oder bettlägerig erkrankt ist. Damit fehlt ihm die Möglichkeit, das Fahrzeug auch zu nutzen.
Ebenso entfällt es bei all jenen, deren Führerschein entzogen wurde oder die sich auf einer Urlaubsreise befinden.
Eine Ausnahme für die Inanspruchnahme einer Nutzungsausfallentschädigung trotz der genannten Umstände tritt dann ein, wenn Sie als Fahrer beweisen können, dass ein Verwandter oder ein Dritter, das Fahrzeug hätte nutzen können.
Der Reparaturnachweis
Eine Reparatur ist zwingende Voraussetzung für eine Nutzungsausfallentschädigung. Dafür müssen ganz bestimmte Papiere und Aussagen gesammelt werden.
Welche Komponenten sollte ein Reparaturnachweis enthalten?
- Fotoaufnahmen mit passendem Nachweis zum Datum
- Werkstattrechnung
- Inaugenscheinnahme durch einen Beauftragten der Versicherung
- Sachverständigengutachten
- Zeuge
Die Nutzungsausfallentschädigung und ihre Dauer – Worauf zu achten ist
In Bezug auf den Nutzungsausfall unterliegt die Dauer bestimmten Vorgaben. Es ist darauf zu achten, dass Sie ab dem Unfallzeitpunkt beginnt. Eine Nutzungsausfallentschädigung wird dann im Zeitraum von vierzehn Tagen rechtlich gewährt.
Eine Entschädigung nach dieser Zeitspanne ist eher ausgeschlossen. Dennoch wird das Gericht in den meisten Fällen, die Zeit der Gutachtenerstellung und der Überlegung, ob eine Reparatur oder ein Ersatzwagen im Einzelfall besser sind, mit einbeziehen.
Dennoch ist es ratsam, sein Fahrzeug so schnell wie möglich zu reparieren, um eine Nutzungsausfallentschädigung zu bekommen. Die kurze Dauer einer Gewährung einer derartigen Entschädigung ist zudem gewählt worden, damit der Geschädigte seiner Schadenminderungspflicht nachkommt.
Die Behebung des Schadens sollte nicht mutwillig verzögert werden, um den Betrag der Nutzungsausfallentschädigung bewusst zu erhöhen.
Nach dem Unfall ist unverzüglich ein Termin mit der Werkstatt auszumachen und auf eine zeitnahe Reparatur zu drängen. Das begünstigt zudem die Glaubhaftigkeit bei der Frage nach dem Nutzungswillen.
Außerdem ist besonders darauf zu achten, dass die Reparaturzeit im Gutachten nicht ausreicht, um nachzuweisen, wie lange der Nutzungsausfall besteht. Das sorgfältige Vorbereiten und Begleiten der Reparatur ist hilfreich um etwaigen Einsprüchen seitens des Schädigers entgegenzuwirken.
Der Nutzungsausfall bei einem Motorrad
Im Gegensatz zur Ausfallentschädigung bei einem Kfz ist die Situation bei Motorrädern etwas anders gelagert. Denn in den meisten Fällen wird das Motorrad als leicht zu ersetzendes Fahrzeug betrachtet, denn oft gibt es in einem solchen Haushalt ein Auto, das genutzt werden kann.
Damit ist in den wenigsten Fällen eine Entschädigung gerechtfertigt, da der Geschädigte nicht auf den Gebrauch zwingendermaßen angewiesen ist.
Laut Rechtsprechung ist ein Nutzungsausfall ausgeschlossen vor allem, wenn das Motorrad nur in der Freizeit genutzt wurde.
Wenn der Betroffene den Nutzungswillen darlegen kann und sein Kraftrad für den täglichen Ablauf benötigt, kann die Nutzungsausfallentschädigung wiederum in der Tabelle abgelesen werden. Für die Gruppe A ist dann mit einem Tagessatz von 10 Euro zu rechnen und für C mit 19 Euro.
Wichtig! Reine Freizeitfahrzeuge (Quads, Oldtimer, Wohnmobile) sind von Ausfallentschädigung ausgeschlossen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn im Zeitraum des Nutzungsausfalles, eine Reise mit dem Wohnmobil geplant war.
Was ist zu beachten beim Nutzungsausfall bei einem Totalschaden?
Im Falle vom Nutzungsausfall bei wirtschaftlichem Totalschaden besorgt sich der Betroffene in der Regel einen Ersatzwagen.
Für den Zeitraum der Wiederbeschaffung muss dann ein Nutzungsausfall auch beim Totalschaden zugestanden werden. Dieser beträgt aber auch nur vierzehn Tage.
Gerade für den Kauf eines neuen Fahrzeugs scheint dies jedoch sehr kurz zu sein und ist immer wieder Gegenstand vieler Verhandlungen. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle darf der Geschädigte zunächst das Schadensgutachten abwarten. Im konkreten Fall wurde zudem dem Betroffenen ein Zeitraum von fast vier Wochen zugesprochen (26 Tage).
Diese Zahl hat sich folgendermaßen zusammengesetzt:
- Die Zeitspanne zwischen der Schadensaufnahme und dem Vorliegen eines Schadensgutachtens
- Eine Überlegungsfrist zwischen einem und drei Tagen
- Die Wiederbeschaffungsdauer eines neuen Fahrzeugs, die der Sachverständige festgelegt hat
Nutzungsausfallentschädigung – Ein Musterbrief
Eine Nutzungsausfallentschädigung muss vor Gericht eingefordert werden. Hierfür reicht bereits ein formloses Schreiben, indem Sie Ihren Nutzungswillen und die Nutzungsmöglichkeit darlegen.
Dabei sollten sie selbstverständlich auf Ihren persönlichen Fall eingehen. Das folgende Muster soll Ihnen lediglich zur Orientierung dienen.
Für mein beschädigtes Fahrzeug (Modellbezeichnung und Angabe des Baujahrs) steht mir laut EurotaxSchwacke-Tabelle, gemäß der Gruppe XX, bei einer Nutzungsausfalldauer von XX Tagen eine Nutzungsausfallentschädigung in Höhe von XX Euro Nutzwert pro Tag zu. Das ergibt insgesamt einen Betrag von XX Euro.Ich nutze den Pkw täglich, um (kurze Darstellung wie zum Beispiel der Weg zur Arbeit). Da mir das Fahrzeug reparaturbedingt nicht zur Verfügung stand, war ich auf die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen.
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