Nackenschmerzen nach einem Unfall: Wird Schmerzensgeld gezahlt?
Letzte Aktualisierung am: 19. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Ein schmerzender Nacken kann auf ein Schleudertrauma zurückgeführt werden
Nackenschmerzen können eine Vielzahl von Ursachen haben: Eine Überlastung der Muskulatur aufgrund einer ständigen Fehlhaltung, der altersbedingte Verschleiß der Halswirbelsäule oder Entzündungen sind nur einige Beispiele.
Treten Nackenschmerzen allerdings nach einem Unfall auf, ist ein Schleudertrauma häufig maßgeblich dafür. Die Symptome reichen dabei von Schmerzen an Nacken und Kopf über Sehstörungen bis hin zu Schwindel und Übelkeit.
Schuld an den Beschwerden ist eine Überdehnung der Halswirbelsäule (HWS), zu der es des Öfteren aufgrund des plötzlichen Zusammenstoßes im Zuge eines Autounfalls kommt. Doch begründet es einen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn Geschädigte nach einem Unfall über Nackenschmerzen klagen? In welcher Höhe bewegt sich die mögliche Entschädigungssumme in einem solchen Fall? Antworten auf diese Fragen erhalten Sie in unserem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Nackenschmerzen nach dem Unfall
Ob ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht, ist in jedem Einzelfall individuell festgelegt werden. Dies kann auf zwei Wegen geschehen. Welche das sind, erfahren Sie mit einem Klick hier.
Das hängt ebenfalls vom Einzelfall ab. Hier erhalten Sie einige Beispiele.
Der Geschädigte steht in der Tat in der Beweispflicht. Sie können z. B. ein Gutachten erstellen lassen.
Wann kann Schmerzensgeld eingefordert werden?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in Deutschland, wann geschädigte Personen nach einem Unfall im Straßenverkehr einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben. § 253 BGB besagt dazu:
Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.“
Sind die Nackenschmerzen nach einem Unfall auf einen Schaden zurückzuführen, welcher der betroffenen Person unverschuldet von einem Dritten beigebracht wurde, rechtfertigt dies demnach eine Entschädigung in Form von Schmerzensgeld.
Bevor es jedoch zur Zahlung dieser Entschädigungssumme kommen kann, muss untersucht werden, aufgrund welcher Verletzung es überhaupt zu den Nackenschmerzen nach dem Unfall kam.
Nackenschmerzen nach einem Unfall: Wie viel Schmerzensgeld wird fällig?
Leiden Personen nach einem unverschuldeten Autounfall an Nackenschmerzen, kann das Schmerzensgeld bzw. seine Höhe auf zwei verschiedene Arten festgelegt werden:
- Außergerichtliche Verhandlungen mit der Versicherung des Schädigers, bei der sich auf die Höhe des Schmerzensgeldes geeinigt wird
- Verhandlung vor Gericht, bei der ein Richter die Höhe der zu zahlenden Entschädigungssumme festlegt
Unabhängig davon, für welche Variante Sie sich entscheiden, kommt bei der Festsetzung der Höhe des Schmerzensgeldes bei Nackenschmerzen nach einem Unfall eine sogenannte Schmerzensgeldtabelle zum Einsatz. Neben Urteilen aus der Vergangenheit enthält eine solche außerdem Entschädigungssummen, die bei ähnlichen Verletzungen und Schmerzen gezahlt werden mussten.
Dies ist ein weiterer Grund dafür, weshalb der jeweilige Schaden genau definiert werden muss. Ansonsten könnte kein angemessener Vergleich stattfinden.
Diesem Auszug einer Schmerzensgeldtabelle können Sie entnehmen, in welcher Höhe sich die Entschädigungssumme bei Nackenschmerzen nach einem Unfall ungefähr bewegt.
Als Beispiel wurde eine Verletzung der Wirbelsäule bzw. ein Schleudertrauma genommen:
Verletzung | Schmerzensgeldsumme | Gericht / Jahr (Aktenzeichen) |
---|---|---|
Leichte Wirbelsäulenverletzung | 650 € | AG Aachen / 2004 (Az. 80 C 617/03) |
Leichtes Schleudertrauma mit Arbeitsunfähigkeit von acht Tagen | 250 € | LG München / 1994 (Az. 19 S 6068/94) |
Schweres Schleudertrauma mit enormem dauerhaftem Schaden | ca. 12.800 € | OLG Hamm / 1993 (Az. 6 U 58/89) |
Schleudertrauma zweiten Grades | ca. 500 € | LG Hamburg / 1992 (Az. 306 O 250/90) |
Schleudertrauma ersten Grades, Knieprellung mit Bluterguss, Brustbeinprellung, vaginale Blutung in der 22. Schwangerschaftswoche | ca. 4.000 € | OLG Stuttgart / 1990 (Az. 11 U 136/89) |
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