Mitschuld bei einem Unfall: Was bedeutet dies für die Unfallabwicklung?
Letzte Aktualisierung am: 14. August 2024
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Wissenswertes zum Mitverschulden
Ein Unfall ist schnell passiert. Viele Einflüsse prasseln auf den Autofahrer ein und nicht immer gelingt es, alle zugleich zu beachten. Manchmal hat ein Kfz-Führer die alleinige Schuld am Unfall – häufig zum Beispiel bei einem Rotlichtverstoß.
Nicht selten haben jedoch auch beide Unfallbeteiligten eine Mitschuld. Bei einem Unfall kann dies die Schadensregulierung sehr beeinflussen. Welche Aspekte sollten die Unfallbeteiligten beachten? Was heißt es für die Versicherungsleistungen, wenn ein Mitverschulden besteht?
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Mitschuld
§ 254 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bestimmt, wann bei einem Unfall von einer Mitschuld ausgegangen wird.
Trifft den Versicherungsnehmer eine Mitschuld, zahlt die Versicherung in der Regel den Schaden anteilig. Ein Beispiel dafür finden Sie hier.
In der Regel erfolgt bei einer Schadensmeldung eine Höherstufung. Das kann unabhängig von der Mitschuld geschehen. Gibt es Probleme bei der Schuldfrage, sollten Betroffene einen Anwalt hinzuziehen.
Rechtliche Grundlage der Mitschuld
Die rechtliche Grundlage zur Mitschuld findet sich in § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Dort heißt es:
(1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.
In der Realität liegt bei den meisten Unfällen auch eine Mitschuld vor. Beispielsweise wenn der eine Fahrer nicht ordnungsgemäß vor Einfahrt auf eine Kreuzung wartet, obwohl er dies hätte tun müssen, und der zweite Fahrer mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs ist. Auch die Schuldfrage beim Auffahrunfall kann geteilt beantwortet werden – zum Beispiel durch ein Unterschreiten des Sicherheitsabstandes durch den Auffahrenden und ein unnötig scharfes Bremsmanöver des Vorausfahrenden.
Schadensregulierung bei einem Unfall mit Mitschuld
Ist es zu einem Unfall gekommen, sollten Betroffene abgesehen von der Absicherung der Unfallstelle und der Ersten Hilfe folgende Verhaltensregeln beachten:
- Ziehen Sie immer die Polizei hinzu.
- Entfernen Sie sich nicht unerlaubt vom Unfallort.
- Tauschen Sie untereinander Ihre Personalien aus.
- Machen Sie Fotos der Unfallstelle und der Schäden an beiden Autos.
- Unfallbericht ausfüllen
- Versicherung innerhalb einer Woche benachrichtigen
In der Regel wird der Schaden an den Unfallwagen durch einen Sachverständigen beurteilt.
Aus dem Unfallhergehen ergibt sich in der Regel auch die Schadensregulierung – wen 20 Prozent Mitschuld trifft, dessen Haftpflicht zahlt normalerweise auch 20 Prozent des Schadens. Die gegnerische Versicherung müsste in dem Fall 80 Prozent tragen.
Nicht immer ist die Sachlage jedoch eindeutig. Je nachdem, wie der Polizeibericht und die Zeugenaussagen lauten und welche Einigung die Versicherungen untereinander erzielen, kann es zu Unstimmigkeiten kommen.Daher ist es in der Regel ratsam, einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten, wenn Ihnen nach einem Unfall eine Mitschuld zugesprochen werden soll. Können sich die Versicherungen der Beteiligten nicht einigen, wird der Fall vor Gericht verhandelt.
Mitschuld bei Bestehen einer Vollkaskoversicherung
Wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, muss sich weniger Sorgen um den Zuspruch einer Mitschuld am Unfall machen als jene, die bloß eine herkömmliche Kfz-Haftpflichtversicherung haben.
Denn die Kaskoversicherung übernimmt normalerweise auch Schäden, die durch eigenes Verschulden am eigenen Auto entstanden sind, sofern diese nicht vorsätzlich verursacht wurden, ohne die Schuldfrage zu stellen. Das kann insbesondere bei hohen Schadenssummen oder wenn die eigene Mitschuld den größten Teil der Schuld ausmacht, wichtig sein.
Nach einem Unfall: Höherstufung
Bei den allermeisten Versicherungen ist die Schadensmeldung mit einer anschließenden Höherstufung verbunden. Diese Anpassung des Schadensfreiheitsrabatts bei einer Mitschuld am Unfall führt zu einer Erhöhung des Kfz-Haftpflichtbeitrags.
Bei kleineren Bagatellschäden kann es daher durchaus sinnvoll sein, den Schaden selbst zu übernehmen und die Versicherung außen vor zu lassen. Beachten Sie jedoch, dass die (Spät)Folgen eines Unfalls von Laien nur schwer einzuschätzen sind.Ehe Sie in eine Schadensregulierung ohne Beteiligung der Versicherungen einwilligen, sollten Sie daher die Chance haben, das Auto begutachten zu lassen.
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