Unfall mit dem Mietwagen – was ist jetzt zu tun?
Letzte Aktualisierung am: 10. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Was passiert nach einem Unfall mit dem Mietwagen?
Ein Unfall mit einem Leihwagen kann schneller passieren, als Ihnen lieb ist. Besonders dann, wenn Sie mit dem Fahrzeug, das Sie fahren, nicht vertraut sind, ist eine Gefahrensituation zumeist nicht ausgeschlossen.
Aber welche Versicherung kommt für die Kosten auf, wenn Sie den Unfall nicht mit Ihrem eigenen Auto verursachen, sondern ein Leihwagen in den Unfall involviert ist?
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Unfall mit Mietwagen
Mietwagen besteht eine Haftpflichtversicherung. Diese zahlt die Schäden des Unfallgegners. Für Schäden am Mietwagen muss hingegen eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden.
Sichern Sie die Unfallstelle und leisten Sie ggf. Erste Hilfe für Verletzte. Wichtig ist, dass Sie auf jeden Fall die Polizei verständigen, selbst wenn es nur ein Blechschaden ist, damit diese den Unfall aufnehmen kann.
Tipps für einen Mietwagen-Unfall im Ausland erhalten Sie hier.
Wie sollten Sie sich nach einem Autounfall mit dem Mietwagen verhalten?
Wenn Sie einen Unfall mit Ihrem Leihwagen verursachen oder mit diesem in einen Unfall verwickelt werden, müssen Sie sich zunächst an die Regeln halten, die auch nach einem normalen Unfall mit einem Auto zu beachten sind. Entsprechend sollten Sie die Unfallstelle mit einem Warndreieck absichern, die Warnweste anziehen und die Warnblinkanlage einschalten. Gegebenenfalls sollten Sie Erste Hilfe leisten und auf jeden Fall die Polizei verständigen.
Denn: Die Polizei sollte den Schaden am Mietwagen aufnehmen. Das ist besonders für die Versicherung sinnvoll, da diese sich später um die Begleichung der Kosten kümmern muss. Oft ist die zwingende Benachrichtigung der Polizei auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Autovermieters nachzulesen.
Sollten Sie die Polizei nach einem Unfall nicht benachrichtigen, könnte Ihr Versicherungsschutz erlöschen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Unfall mit Personenschaden handelt oder ob lediglich ein Blechschaden beim Geschädigten vorliegt.
Unfall mit dem Leihwagen: Wer zahlt den Schaden?
Größtenteils ist die Übernahme der Kosten davon abhängig, welches Paket Sie beim Abschluss des Mietvertrags dazugebucht haben. Grundsätzlich ist ein Mietwagen – genau wie jedes andere Fahrzeug auch – durch eine Haftpflichtversicherung geschützt.
Das heißt im Falle eines Unfalls: Ihr Unfallgegner wird durch die Kfz-Haftpflichtversicherung für die von Ihnen provozierten Schäden an dessen Auto entschädigt.
Allerdings sind in dieser Haftpflichtversicherung die Schäden an Ihrem Mietwagen nicht eingeschlossen. Für den Schutz Ihres Wagens muss eine zusätzliche Versicherung hinzugebucht werden. Wenn Sie mit Ihrem Mietauto in einen Unfall geraten, selbst aber an diesem nicht Schuld sind, greift umgekehrt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Mietwagen-Unfall: Welche Versicherung greift?
Wurde Ihr Leihwagen bei einem Unfall beschädigt, kommt es darauf an, ob Sie eine Teilkasko- oder eine Vollkaskoversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen haben. Eine Teilkasko zahlt meist nur die Kosten von Schäden, die von äußeren Einwirkungen beeinflusst wurden (wie beispielsweise durch einen Wildunfall). Haben Sie eine Vollkasko abgeschlossen, ist ein Leihwagen bei einem Unfallschaden meist komplett abgesichert.
Dabei ist allerdings bei einem Unfall mit einem Mietwagen die Selbstbeteiligung zu beachten. Haben Sie eine Vollkasko mit Selbstbeteiligung abgeschlossen, zahlen Sie einen Anteil am Unfallschaden vom Kfz selbst.
Wie hoch diese Kosten sind, ergibt sich aus der Höhe der mit dem Verleih abgemachten Selbstbeteiligung. Eine Vollkasko ohne Selbstbeteiligung ist um einiges teurer, zahlt allerdings alle Schäden am Mietwagen bei einem Unfall, ohne dass Sie selbst etwas hinzusteuern müssen.
Komplett zahlen müssen Sie die Mietwagenkosten für Schäden nach einem Unfall nur dann, wenn Sie vorsätzlich oder fahrlässig einen Unfall mit dem Auto verursacht haben. Dann springen Versicherungen meist nicht ein.
Unfall mit dem Mietwagen im Ausland
Hat Ihr Mietwagen einen Schaden im Ausland genommen, sollten Sie die dort zuständige Polizei kontaktieren und alle notwendigen Unfallvorkehrungen treffen, die auch in Deutschland notwendig wären. Ein Autounfall mit dem Leihwagen sollte von der Polizei aufgezeichnet und genau protokolliert werden. Danach sollten Sie sich schnellstmöglich mit Ihrer Autovermietung in Verbindung setzen, um die weitere Vorgehensweise bezüglich der Versicherung zu besprechen.
Hallo guten Tag. Ich hatte so einen Fall in Kroatien gehabt. Die Abgabe des Fahrzeuges war um 5:00 Uhr der Unfall ist aber um 7:00 geschehen. Das Auto ist auch Vollkasko gewesen. Das war eigentlich abgemacht, dass ich das Auto zwischen 5:00 bis 8:00 abgebe. Aber im Vertrag steht 5:00 ! Als ich den Händler drauf angesprochen habe, hat er gesagt das bedeutet ab 5:00 und alles hat seine Richtigkeit. Diese Ausgabe war aber leider nur mündlich .
Was wird auf mich zukommen?
Mit freundlichen Grüßen