LWS-Prellung: Schmerzensgeld für Verletzungen an der Lendenwirbelsäule
Letzte Aktualisierung am: 13. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Prellungen sind oft schmerzhafter als Knochenbrüche
Plötzliche, heftige und stauchende Bewegungen bei einem Unfall führen nicht selten zu Prellungen. Dabei wird das Gewebe an der betroffenen Stelle gequetscht, was wiederum Schäden an Muskeln, Sehnen und Bändern nach sich ziehen kann.
Eine Prellung an der Lendenwirbelsäule (LWS) sollten Betroffene in jedem Fall ernst nehmen. Bleibende Schäden nach einer LWS-Prellung sind glücklicherweise eher selten.
Allerdings verläuft das Rückenmark in der Wirbelsäule, weshalb die Möglichkeit eines dauerhaften Schadens von einem Arzt bzw. im Krankenhaus ausgeschlossen werden sollte. Eine Prellung bedeutet für Geschädigte oft große Schmerzen; selbst ein Knochenbruch wird teilweise als weniger schmerzhaft beschrieben.
Wann Sie bei einer LWS-Prellung Schmerzensgeld beantragen können und wie hoch die Entschädigungssumme ungefähr ausfällt, erfahren Sie im Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Schmerzensgeld für Verletzungen an der Lendenwirbelsäule
Nach einem Unfall haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn Sie unverschuldet in den Unfall involviert und verletzt worden sind.
Wie hoch das Schmerzensgeld ist, kann pauschal nicht gesagt werden. Es handelt sich immer um Einzelfallentscheidungen. Wie viel Schmerzensgeld in anderen Verhandlungen bei LWS-Prellungen vereinbart wurden, finden Sie in dieser Schmerzensgeldtabelle.
Die Versicherung des Unfallverursachers muss für das Schmerzensgeld aufkommen.
Wann gibt es nach einer LWS-Prellung Schmerzensgeld?
Der Anspruch auf Schmerzensgeld ist in § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festgehalten. Demzufolge können Betroffene eine Entschädigungssumme geltend machen, wenn ihre körperliche oder gesundheitliche Unversehrtheit durch eine dritte Person geschädigt wurde.
Wie viel Schmerzensgeld bei einer LWS-Prellung zu erwarten ist
Um bei einer LWS-Prellung das Schmerzensgeld bzw. seine Höhe zu beziffern, bedarf es stets einer individuellen Einzelfallentscheidung.
Ausschlaggebend sind beispielsweise die Intensität der Verletzung, die Dauer der ärztlichen Behandlung sowie mögliche Dauerschäden.
Um das Schmerzensgeld bei Prellungen zu bestimmen, wird eine sogenannte Schmerzensgeldtabelle benutzt.
In dieser sind vergangene Urteile und die dazugehörigen Entschädigungssummen festgehalten, die bei Verletzungen oder Schmerzen ähnlicher Art gezahlt werden mussten. Möchten Geschädigte bei einer LWS-Prellung Schmerzensgeld beanspruchen, sollten sie zur Unterstützung einen Anwalt konsultieren, um bei der Höhe der Summe nicht benachteiligt zu werden. Der folgende Auszug einer Schmerzensgeldtabelle kann Ihnen zumindest eine grobe Orientierung bieten:
Verletzung | Schmerzensgeldsumme | Gericht / Jahr (Aktenzeichen) |
---|---|---|
LWS-Prellung, BWS-Prellung, mittelschweres HWS-Syndrom (Schleudertrauma) | 3.000 Euro | OLG Saarbrücken / 2013 (Az. 4 U 587/10) |
LWS-Prellung und -Zerrung, HWS-Zerrung | ca. 1.500 Euro | LG Dortmund / 2001 (Az. 21 O 189/99) |
Schädelprellung, HWS-Prellung, LWS-Prellung, Beckenprellung, Knieprellung und Schürfwunden am Knie | ca. 500 Euro | LG Gießen / 2001 (Az. 4 O 345/00) |
Beckenprellungen, Nierenprellung und Prellungen der Lendenregion | ca. 1.480 Euro | AG Augsburg / 1986 (Az. C 772/85) |
HWS-Prellung mit Ausstrahlung auf den Bereich der Brust- und Lendenwirbel | ca. 1.000 Euro | AG Tübingen / 1991 (Az. 7 C 544/91) |
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