Jochbeinbruch: Schmerzensgeld für Verletzungen am oberen Bereich der Wange
Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Ein Jochbeinbruch ist oft mit starken Schmerzen verbunden
Den äußeren Rand der Augenhöhlen bildet beim menschlichen Körper das sogenannte Jochbein, welches sich am oberen Bereich der Wange befindet. Verletzungen oder Brüche an dieser Stelle sind meist auf eine direkte Gewalteinwirkung infolge eines Sturzes, eines Zusammenstoßes oder eines Schlages ins Gesicht zurückzuführen.
Es ist nicht unüblich, dass bei einem Jochbeinbruch noch weitere Knochenpartien in Mitleidenschaft gezogen werden. Auch eine Infektion der Kieferhöhle ist in diesem Zusammenhang möglich. Da sich die jeweiligen Knochenteile nicht selten verschieben, haben die Opfer bei einem Jochbeinbruch häufig mit großen Schmerzen zu kämpfen.
Eine Operation lässt sich in diesem Fall nicht umgehen. Wann Sie bei einem erlittenen Jochbeinbruch Schmerzensgeld geltend machen können und wie hoch die Summe in etwa ausfällt, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Schmerzensgeld bei Jochbeinbruch
Ein Schmerzensgeldanspruch kann bestehen, wenn der Jochbeinbruch auf einen fremdverschuldeten Unfall oder eine Gewalteinwirkung, z. B. einen Schlag, zurückzuführen ist.
Es kann hier kein pauschaler Betrag genannt werden, da die Höhe vom Einzelfall abhängt. Eine Orientierung bietet die Schmerzensgeldtabelle.
Entweder indem Sie sich mit der Versicherung des Schädigers auf eine angemessene Höhe einigen oder indem ein Gericht das Schmerzensgeld festlegt.
Wann Geschädigte Schmerzensgeld bei einem Jochbeinbruch beantragen können
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in Deutschland, wann geschädigte Personen einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben. In § 253 BGB heißt es dazu:
Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.“
Wird demzufolge die gesundheitliche oder körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt, können Betroffene bei einem Jochbeinbruch Schmerzensgeld verlangen.
Zudem muss ihnen die Verletzung durch die Fremdeinwirkung einer dritten Person (etwa im Zuge einer Körperverletzung) zugefügt worden sein. Im Regelfall fällt es in das Aufgabengebiet der Versicherung des Schädigers, die Entschädigungssumme aufzubringen.
Um bestimmen zu können, wie hoch bei einer Jochbeinfraktur das Schmerzensgeld ausfällt, müssen jedoch stets die individuellen Folgen berücksichtigt werden, die aus dem Unfall resultierten. Eine pauschale Aussage kann dementsprechend nicht getroffen werden.Wie viel Schmerzensgeld zieht eine Jochbeinfraktur nach sich?
Faktoren, welche bei einem Jochbeinbruch das Schmerzensgeld bzw. seine Höhe beeinflussen, sind unter anderem die Schwere der vorliegenden Verletzung, die Dauer der benötigten ärztlichen Behandlung, die Zeit der Arbeitsunfähigkeit oder mögliche Dauer- bzw. Folgeschäden.
Möchten Sie als geschädigte Partei bei einem Jochbeinbruch Schmerzensgeld beantragen, stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung, um die Höhe der Summe festzusetzen:
- Sie einigen sich außergerichtlich mit der Versicherung des Schädigers auf einen angemessenen Betrag.
- Sie lassen das Schmerzensgeld in einer entsprechenden Verhandlung vor Gericht von einem Richter festlegen.
Eine sogenannte Schmerzensgeldtabelle kommt bei beiden Möglichkeiten zum Einsatz. In einer solchen sind vergangene Urteile inklusive der zu zahlenden Entschädigungssummen festgehalten, die bei ähnlichen Schäden gezahlt werden mussten.
Auch wenn bei einem Jochbeinbruch das Schmerzensgeld bzw. seine Höhe immer in einer Einzelfallentscheidung festgesetzt werden muss, bietet Ihnen der folgende Auszug aus einer Schmerzensgeldtabelle zumindest einen groben Überblick:
Verletzung | Schmerzensgeldsumme | Gericht / Jahr (Aktenzeichen) |
---|---|---|
Jochbeinfraktur, Augenhöhlenfraktur, beidseitige Unterkieferfraktur sowie Zahnverlust | 5.000 € | LG Düsseldorf / 2006 (Az. 15 O 488/05) |
Jochbeinfraktur, Unterkieferfraktur, Polytrauma mit Pneumothorax links, Oberschenkelfraktur rechts, Unterarmfraktur | ca. 15.000 € | OLG Köln / 1990 (Az. 20 U 247/89) |
Jochbeinfraktur, Kieferfraktur mit Zahnverletzungen, Beckenfraktur | ca. 3.000 € | OLG Celle / 1986 (Az. 5 U 244/85 |
Jochbeinkomplexfraktur links, Zahnbrückenfraktur, Ellbogenverletzung, Prellungen und Schürfwunden | ca. 4.000 € | LG Kaiserslautern / 1990 (Az. 3 O 54/89) |
Jochbogenverletzung, Monokelhämatom, multiple Prellungen, Schürfwunden und zwei abgebrochene Zähne | ca. 500 € | AG Hannover / 1983 (Az. 31 C 770/81) |
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