Immaterieller Schaden: Was ist genau darunter zu verstehen?
Letzte Aktualisierung am: 12. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Ein ideeller Schaden kann Schmerzensgeld begründen
Viele Menschen haben bereits mindestens einmal in ihrem Leben einen Vermögensschaden erlitten.
Dieser entsteht beispielsweise dann, wenn ein Gut beschädigt wurde – also beispielsweise Ihr Handy gestohlen, in Ihr Haus eingebrochen oder Ihr Fahrrad entwendet wurde. Anders verhält es sich aber bei einem sogenannten immateriellen Schaden.
Alle Schäden, die nicht zu Vermögensschäden gezählt werden können, gelten als immaterielle bzw. ideelle Schäden. Solche Schäden können nicht an Geldwerten festgemacht, sondern müssen anhand anderer Maßstäbe beziffert werden. Immaterieller Schadensersatz kann beispielsweise Schmerzensgeld sein.
Die bekannteste Form der Entschädigung, die nicht materiell bedingt ist, ist in § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) begründet. Aber wann genau ist eine Beeinträchtigung als immaterieller Schaden definiert? Welches Schmerzensgeld, wenn ein seelischer Schaden aufgetreten ist, steht Ihnen laut BGB zu? Lesen Sie in unserem Ratgeber mehr zum Thema.
Weitere Informationen zu immateriellen Schäden:
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FAQ: Immaterieller Schaden
Während Vermögensschäden an konkreten Geldwerten festgemacht werden können (bei einem Schaden am Fahrzeug wären das z. B. die Reparaturkosten), lassen sich immaterielle Schäden nicht exakt beziffern. Dazu zählen vor allem Verletzungen des Körpers, der Gesundheit und der sexuellen Selbstbestimmung.
Ja, hierfür kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen. Voraussetzung dafür ist, dass der immaterielle Schaden durch Fremdeinwirkung verursacht wurde, wie z. B. bei Verletzungen nach einem fremdverschuldeten Unfall.
Die Höhe vom Schmerzensgeld wird nach Einzelfall festgelegt, entweder indem sich Schädiger und Geschädigter auf einen Betrag einigen oder ein Gericht diesen bestimmt. Dabei werden u. a. die Art und Schwere des Schadens, die Ursache und die Folgen für den Geschädigten berücksichtigt.
Immaterieller Schaden: Was sagt das BGB zum Anspruch auf Entschädigung?
Die Definition und Erklärung einer Entschädigung bei einem immateriellen Schaden ist in § 253 des BGB gegeben. In § 253 BGB ist definiert:
1. Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.
2. Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.
Das bedeutet: Der Schaden, durch den Sie Verletzungen des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung erlitten haben, muss im Gesetz verankert sein.
Waren Sie beispielsweise an einem Autounfall beteiligt und haben Sie ein Schleudertrauma, eine HWS-Distorsion oder Prellungen erlitten, so kann auf Basis dieser Verletzungen der Gesundheit ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen.
Ein immaterieller Schaden kann hier demnach einen Schadensersatz begründen. Aber wie hoch kann das Schmerzensgeld – zum Beispiel bei Rückenschmerzen – genau sein?
Ein immaterieller Schaden bemisst sich an der Schwere des Unfalls
Wurde Ihnen aufgrund eines Unfalls eine Verletzung zugefügt, so können Sie Schmerzensgeld dafür verlangen, wenn Sie nicht selbst daran schuld sind oder lediglich eine Teilschuld tragen. Je nachdem, wie schwer Ihre Verletzung ist und ob Sie Folgeschäden davontragen, kann das Schmerzensgeld höher oder niedriger ausfallen.
Ein immaterieller Schaden, der durch eine Geldsumme entschädigt werden soll, bemisst sich daher immer an sogenannten Schmerzensgeldtabellen, in denen vergangene Gerichtsurteile gesammelt werden. So können sich Interessierte einen ersten Orientierungswert einholen, wenn ein immaterieller Schaden durch Schmerzensgeld entschädigt werden soll.
Wie sieht es mit seelischen Schäden aus?
Auch dann, wenn Sie sich körperlich keine Verletzung beim Unfall zugezogen haben, Sie aber eventuell schlimme Szenen mit ansehen mussten und davon ein Trauma erlitten, wird die Frage nach einer finanziellen Entschädigung schnell laut.
Aber ist auch ein seelischer, immaterieller Schaden durch Geld ein Stück weit ausgleichbar?
Grundsätzlich kann ein immaterieller Schadensersatz auch bei seelischem Schaden gezahlt werden, allerdings tut sich die deutsche Rechtsprechung damit noch etwas schwer, sind doch entsprechende Gutachten von Psychologen dafür notwendig. Ein solches Trauma nachzuweisen, ist schwierig. Oft wird deshalb nur bei einem schweren Schockschaden ein finanzieller Ausgleich geleistet.
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