Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall: So werden sie gebildet
Letzte Aktualisierung am: 4. Juli 2024
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Wer zahlt wie viel Prozent und wieso?
Kam es zu einem unverschuldeten Unfall im Straßenverkehr, so hat die geschädigte Partei im Regelfall Anspruch auf Schadensersatz. Kosten, die im Zusammenhang mit dem entstandenen Schaden stehen (Reparatur, Nutzungsausfall, Mietwagen, etc.) müssen demnach von der Versicherung des Unfallgegners übernommen werden.
Diese Vorgehensweise im Verkehrsrecht ist wohl den meisten Autofahrern bekannt. Unsicher werden die meisten erst, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt werden kann. Liegt beispielsweise auf beiden Seiten ein Mitverschulden vor, kommen sogenannte Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall ins Spiel. Sie sollen für eine gerechte Aufteilung der Haftung bzw. der Kosten sorgen.
In diesem Ratgeber informieren wir Sie darüber, wie Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen erstellt werden, ob diese möglicherweise bei bestimmten Unfallarten schon im Vorfeld festgelegt sind und in welchen Verhältnissen die Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall angegeben werden.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Haftungsquote bei Unfall
Haftungsquoten kommen zum Einsatz, wenn beide Unfallbeteiligte eine Teilschuld am Unfall tragen. Die Haftungsquote bestimmt dann, welchen Anteil jeder an den Kosten für die Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners zu tragen hat.
Die Haftungsquote wird von den Versicherungen der beiden Unfallbeteiligten bestimmt.
Die Haftungsquote hängt davon ab, welche Unfallpartei prozentual gesehen wie viel Schuld am Unfall trägt. Dies geht entweder aus dem Unfallbericht hervor oder wird mit einem Gutachten festgestellt. Haben beide Unfallbeteiligten gleich viel Schuld, beträgt die Haftungsquote 50:50.
Welche Funktion haben Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall?
Eine Haftungsquote bei einem Verkehrsunfall wird normalerweise nur dann wirklich benötigt, wenn es keinen alleinigen Unfallverursacher gibt, sondern eine Teilschuld vorliegt. Denn ist nur eine Partei schuld, so liegen die Haftungsquoten bei 100 zu 0.
Es geht dabei um den prozentualen Anteil, der letzten Endes gezahlt werden muss.
Der Verursacher des Unfalls ist demnach dazu verpflichtet, 100 Prozent der Kosten zu tragen, dem Unfallopfer werden 0 Prozent abgeknüpft.
In einer solchen Situation könnte eigentlich auch auf die Erstellung von Haftungsquoten verzichtet werden, da die Schuldfrage eindeutig geklärt ist und somit feststeht, wer für den Schaden aufkommt.
Wie werden Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall erstellt?
Zunächst bedarf es einer genauen Untersuchung des Unfallgeschehens, um die jeweiligen Haftungsquoten nach einem Verkehrsunfall zu erstellen. Dabei kann unter anderem der von beiden Parteien noch am Unfallort ausgefüllte Unfallbericht oder ein polizeiliches Protokoll nach der Unfallaufnahme hilfreich sein.
Reichen diese Nachweise nicht aus, um zu rekonstruieren, weshalb es überhaupt gekracht hat, wird in der Regel ein Kfz-Gutachter von der Versicherung hinzugezogen. Anhand der vorliegenden Schäden ist er in der Lage, zu analysieren, weshalb es zum Unfall kam und kann daraufhin ein Gutachten erstellen.
Folgende Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall stehen ihm dabei zur Auswahl:
- 90 zu 10
- 80 zu 20
- 70 zu 30
- 60 zu 40
- 50 zu 50
Sind beide Fahrer gleichermaßen Schuld am Unfall, müssen sie in Bezug auf die Haftung jeweils 50 Prozent der Kosten des anderen tragen. Wird einer Partei hingegen eine Schuld von 70 Prozent zugeschrieben, muss die andere demnach für 30 Prozent des Schadens aufkommen.
Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall: Ein Beispiel
Fahren Sie beispielsweise einen VW Golf (Schaden: 900 Euro) und werden in einen Unfall mit einem Porsche (Schaden: 9.000 Euro) verwickelt, verhält es sich trotz einer Haftungsquote von 50 zu 50 so, dass Sie höhere Kosten zu tragen haben als Ihr Unfallgegner.
Dieser bzw. seine Versicherung schuldet Ihnen nämlich in diesem Fall 450 Euro, wobei Ihre Versicherung 4.500 Euro berappen muss. Selbst bei einem beidseitigen Verschulden mit einer jeweiligen Haftung von 50 Prozent muss dies demzufolge nicht für die gleichen Kosten sprechen.
Kurz vor einer nicht einsehbaren Linkskurve wollte mich ein 400cm Motorroller überholen und es kam zur Kollision. Trotz Gehenverkehrs und vorschriftsmäßien Verhaltens beim abbiegen wurde mir eine 50% Teilschuldauferlegt, weil ich angeblichdie doppelte Rückschaupflicht nicht eingehalten hätte. So läuft hier das Verkehrsrecht in Deutschland.