Genugtuungsfunktion vom Schmerzensgeld: Was ist damit gemeint?
Letzte Aktualisierung am: 18. Juli 2024
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Aus welchen Gründen wird eigentlich Schmerzensgeld gezahlt?
Wer beispielsweise unverschuldet in einen Unfall im Straßenverkehr hineingezogen wurde, kann dafür im Regelfall einen Schadensersatz geltend machen.
Dieser erstreckt sich jedoch nicht nur auf die Schäden am Fahrzeug, sondern auch auf körperliche Beeinträchtigungen, die aus dem Verkehrsunfall resultierten.
Der Schadensersatz für erlittene Verletzungen wird in Form von Schmerzensgeld gezahlt. Was durch die Zahlung des Schmerzensgeldes gewährleistet werden soll, wo die Unterschiede zwischen Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion beim Schmerzensgeld liegen und was Geschädigte außerdem in Bezug auf den Anspruch auf Schmerzensgeld beachten sollten, lesen Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Die Genugtuungsfunktion
Um Schmerzensgeld zu erhalten, ist die Voraussetzung, dass Sie in einen Unfall verwickelt und unverschuldet verletzt wurden.
Das Genugtuungsfunkion des Schmerzensgeldes soll der geschädigten Person eine gewisse Bereicherung bringen und ihm das Recht auf Vergeltung zuteilwerden lassen.
Die Genugtuungsfunktion soll den Täter bestrafen und an seine Schuld erinnern und für die geschädigte Person eine Wiedergutmachung bzw. ein Schadensersatz sein.
Welche Funktionen verfolgt das Schmerzensgeld?
Wann Geschädigte Anspruch auf Schmerzensgeld haben, ist in § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) definiert. Dort heißt es:
Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.“
Handelt es sich beispielsweise um einen selbstverschuldeten Schaden, kann kein Schmerzensgeld geltend gemacht werden. Das Gleiche gilt, wenn die Tat weder vorsätzlich noch grob fahrlässig begangen wurde. Trägt der Geschädigte jedoch keine Schuld an dem Unfall, steht ihm Schadensersatz zu. Der sogenannten „billigen Entschädigung in Geld“ kommen dabei zwei wichtige Funktionen zu:
- Ausgleichsfunktion
- Genugtuungsfunktion
Neben dem Ausgleich für den erlittenen immateriellen Schaden soll Geschädigten durch die Genugtuungsfunktion beim Schmerzensgeld außerdem eine gewisse Bereicherung bzw. das Recht auf Vergeltung zuteilwerden.
Die erste Funktion bezieht sich demnach auf die Vorteile des Opfers durch den Ausgleich, wobei die zweite darauf abzielt, den Schädiger zu bestrafen und dem Opfer Genugtuung zu verschaffen.
Auswirkungen der Genugtuungsfunktion auf das Schmerzensgeld
Schon Kindern wird beigebracht, dass sie sich etwa bei einem Spielkameraden entschuldigen müssen, wenn sie diesem – wenn auch versehentlich – wehgetan haben. Ähnlich verhält es sich auch bei der Genugtuungsfunktion vom Schmerzensgeld: Die Zahlung der Entschädigungssumme fungiert sozusagen als Wiedergutmachung und soll für Gerechtigkeit sorgen.
Die Genugtuungsfunktion beeinflusst das Schmerzensgeld zudem in seiner Höhe. Folgende Aspekte spielen bei der Bemessung eine Rolle:
- Verschuldungsgrad (Kann dem Schädiger Vorsatz vorgeworfen werden?)
- Vermögensverhältnisse (In welcher finanziellen Situation befinden sich Schädiger und Opfer?)
- Regulierungsverzögerung (Versucht der Schädiger, die Zahlung des Schmerzensgeldes hinauszuzögern?)
Nicht nur die Vermögensverhältnisse von Opfer und Täter haben demnach Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden Summe.
In Bezug auf die Genugtuungsfunktion vom Schmerzensgeld muss außerdem bedacht werden, ob der Schädiger vorsätzlich handelte oder ob er versucht, die Wiedergutmachung und damit auch die Genugtuung unnötig herauszuzögern.
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