Wann ist ein Einigungsprotokoll nach einem Unfall sinnvoll?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Möchten Sie einen Unfall ohne Versicherung abwickeln, können Sie auf ein Einigungsprotokoll zurückgreifen.
Möchten Sie einen Unfall ohne Versicherung abwickeln, können Sie auf ein Einigungsprotokoll zurückgreifen.

Die private Einigung ohne Versicherung und Co.

Hat es im Straßenverkehr gekracht, wartet zumeist eine Menge Arbeit auf die Unfallbeteiligten. Schließlich muss der Unfall der Versicherung gemeldet, die Schuldfrage geklärt und möglicherweise ein Gutachten eingeholt werden, um die Höhe der Schäden genau beziffern zu können.

Vielen Autofahrern raucht bereits nach den ersten Schritten der Kopf und sie fragen sich, ob es nicht einen Weg gibt, um dem ganzen Papierkram irgendwie zu entgehen.

Handelt es sich beispielsweise nur um einen minimalen Schaden nach einem Parkrempler, so besteht durchaus die Möglichkeit, den Unfall ohne die Versicherung abzuwickeln. Stattdessen kann ein sogenanntes Einigungsprotokoll nach einem Autounfall von den Beteiligten erstellt werden.

Wann diese Handlungsweise empfehlenswert ist, welche Angaben ein Einigungsprotokoll beinhalten sollte und wann Sie darauf verzichten sollten, erfahren Sie im folgenden Ratgeber. Zusätzlich stellen wir Ihnen ein Muster von einem Einigungsprotokoll kostenlos zur Verfügung.

FAQ: Das Einigungsprotokoll

Was ist ein Einigungsprotokoll?

Wenn ein Unfallprotokoll angefertigt wird, hält es in der Regel fest, wie die Unfallgegner sich privat und ohne Versicherungen geeinigt haben.

Wann lohnt sich ein Einigungsprotokoll?

Ein Einigungsprotokoll ist in der Regel sinnvoll, wenn es sich um kleinere Schäden handelt, die bei einem Unfall entstanden sind, und keine Personen verletzt worden sind.

Worauf muss ich bei einem Einigungsprotokoll achten?

Es ist sinnvoll, in einem Einigungsprotokoll Daten wie Name und Adresse zu notieren. Auch die involvierten Kennzeichen und wie die Zahlung vonstatten geht oder gegangen ist, lohnt sich festzuhalten.

Einigungsprotokoll nach einem Unfall: Ja oder Nein?

Wurde bei einem Unfall lediglich ein Rücklicht in Mitleidenschaft gezogen oder ein Spiegel abgefahren, ist es in der Regel nicht unbedingt notwendig, die Versicherung hinzuzuziehen. Stattdessen können Sie die Schadensregulierung auch privat durch ein Einigungsprotokoll regeln.

Ein Einigungsprotokoll nach einem Unfall ist an einige Voraussetzungen geknüpft.
Ein Einigungsprotokoll nach einem Unfall ist an einige Voraussetzungen geknüpft.

Dazu sollten Sie jedoch in jedem Fall folgende Fragen mit „Ja“ beantworten können:

  • Liegt die Höhe des vorliegenden Schadens unter 750 Euro (Haftpflichtversicherung) bzw. 2.000 Euro (Kaskoversicherung)?
  • Kann die Schuldfrage eindeutig geklärt werden?

Handelt es sich hingegen nicht mehr nur um einen Bagatellschaden, es sind mehr als zwei Personen an dem Unfall beteiligt oder Sie können nicht ausschließen, dass der Zusammenstoß bestimmte Folgeschäden mit sich bringt, sollten Sie auf ein Einigungsprotokoll verzichten. Bestehen Ihrerseits nur die leisesten Zweifel, ziehen Sie besser die Versicherung hinzu.

Denn: Ist das Einigungsprotokoll nach einem Unfall erst einmal unterschrieben, können Sie keine Ansprüche mehr an den Unfallgegner stellen, nachdem dieser die im Protokoll festgehaltene Zahlung einmalig geleistet hat!

Was sollte ein Einigungsprotokoll beinhalten?

Unterschreiben Sie das Einigungsprotokoll, können Sie keine Ansprüche mehr an den Unfallverursacher stellen.
Unterschreiben Sie das Einigungs­protokoll, können Sie keine Ansprüche mehr an den Unfallverursacher stellen.

Wie Sie ein Einigungsprotokoll gestalten, liegt ganz in Ihrem Ermessen. Folgende Punkte sollten jedoch abgedeckt sein:

  • Name und Adresse beider Unfallbeteiligter (sind Fahrer und Halter nicht identisch, müssen die Daten des Halters ebenfalls aufgeführt werden)
  • Kennzeichen beider Kfz
  • Hinweis darauf, dass die Zahlung nur einmal zu leisten ist
  • Ausschluss weiterer Ansprüche
  • Art der Zahlung (Überweisung, Bargeld, etc.)
  • Unterschrift beider Unfallbeteiligter (inkl. Datum)

Muster für ein Einigungsprotokoll

Das folgende Muster können Sie kostenlos nutzen, um ein Einigungs­protokoll nach einem Unfall zu erstellen.

Bedenken Sie jedoch, dass es sich lediglich um eine Vorlage handelt und Sie diese noch individuell anpassen sollten.

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Laden Sie sich das Muster von einem Einigungsprotokoll hier kostenlos herunter:

Einigungsprotokoll (.doc)

Einigungsprotokoll (.pdf)

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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