Wann ist ein Einigungsprotokoll nach einem Unfall sinnvoll?
Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Die private Einigung ohne Versicherung und Co.
Hat es im Straßenverkehr gekracht, wartet zumeist eine Menge Arbeit auf die Unfallbeteiligten. Schließlich muss der Unfall der Versicherung gemeldet, die Schuldfrage geklärt und möglicherweise ein Gutachten eingeholt werden, um die Höhe der Schäden genau beziffern zu können.
Vielen Autofahrern raucht bereits nach den ersten Schritten der Kopf und sie fragen sich, ob es nicht einen Weg gibt, um dem ganzen Papierkram irgendwie zu entgehen.
Wann diese Handlungsweise empfehlenswert ist, welche Angaben ein Einigungsprotokoll beinhalten sollte und wann Sie darauf verzichten sollten, erfahren Sie im folgenden Ratgeber. Zusätzlich stellen wir Ihnen ein Muster von einem Einigungsprotokoll kostenlos zur Verfügung.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Das Einigungsprotokoll
Wenn ein Unfallprotokoll angefertigt wird, hält es in der Regel fest, wie die Unfallgegner sich privat und ohne Versicherungen geeinigt haben.
Ein Einigungsprotokoll ist in der Regel sinnvoll, wenn es sich um kleinere Schäden handelt, die bei einem Unfall entstanden sind, und keine Personen verletzt worden sind.
Es ist sinnvoll, in einem Einigungsprotokoll Daten wie Name und Adresse zu notieren. Auch die involvierten Kennzeichen und wie die Zahlung vonstatten geht oder gegangen ist, lohnt sich festzuhalten.
Einigungsprotokoll nach einem Unfall: Ja oder Nein?
Wurde bei einem Unfall lediglich ein Rücklicht in Mitleidenschaft gezogen oder ein Spiegel abgefahren, ist es in der Regel nicht unbedingt notwendig, die Versicherung hinzuzuziehen. Stattdessen können Sie die Schadensregulierung auch privat durch ein Einigungsprotokoll regeln.
Dazu sollten Sie jedoch in jedem Fall folgende Fragen mit „Ja“ beantworten können:
- Liegt die Höhe des vorliegenden Schadens unter 750 Euro (Haftpflichtversicherung) bzw. 2.000 Euro (Kaskoversicherung)?
- Kann die Schuldfrage eindeutig geklärt werden?
Handelt es sich hingegen nicht mehr nur um einen Bagatellschaden, es sind mehr als zwei Personen an dem Unfall beteiligt oder Sie können nicht ausschließen, dass der Zusammenstoß bestimmte Folgeschäden mit sich bringt, sollten Sie auf ein Einigungsprotokoll verzichten. Bestehen Ihrerseits nur die leisesten Zweifel, ziehen Sie besser die Versicherung hinzu.
Was sollte ein Einigungsprotokoll beinhalten?
Wie Sie ein Einigungsprotokoll gestalten, liegt ganz in Ihrem Ermessen. Folgende Punkte sollten jedoch abgedeckt sein:
- Name und Adresse beider Unfallbeteiligter (sind Fahrer und Halter nicht identisch, müssen die Daten des Halters ebenfalls aufgeführt werden)
- Kennzeichen beider Kfz
- Hinweis darauf, dass die Zahlung nur einmal zu leisten ist
- Ausschluss weiterer Ansprüche
- Art der Zahlung (Überweisung, Bargeld, etc.)
- Unterschrift beider Unfallbeteiligter (inkl. Datum)
Muster für ein Einigungsprotokoll
Das folgende Muster können Sie kostenlos nutzen, um ein Einigungsprotokoll nach einem Unfall zu erstellen.
Bedenken Sie jedoch, dass es sich lediglich um eine Vorlage handelt und Sie diese noch individuell anpassen sollten.
Laden Sie sich das Muster von einem Einigungsprotokoll hier kostenlos herunter:
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