Busunfall: Wer haftet für die Schäden und die Verletzungen?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 8. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wie handle ich nach einem Busunfall?

Haftet für einen Busunfall automatisch der Fahrer?
Haftet für einen Busunfall automatisch der Fahrer?

Aus dem Jahresbericht 2015 der Unfallforschung der Versicherer (UDV) geht hervor, dass ein schwerer Busunfall eher selten vorkommt. Die Forscher setzten die Fahrleistung und die Anzahl der beförderten Personen in Relation. Es zeigt sich: Im Auto sterben die meisten Personen, dicht gefolgt von den Unfällen mit einer Straßenbahn. Erst mit einigem Abstand tauchen die Busunfälle in der Statistik auf.

Kommt es also zu einem Unfall mit einem Bus, gehen diese meist glimpflich aus. Doch gerade wenn Personen verletzt werden, stellt sich die Frage, ob Fahrgäste einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben.

Wir erklären in diesem Ratgeber, was zu beachten ist, wenn ein Bus in einen Unfall verwickelt ist. Außerdem gehen wir darauf ein, wie Eltern auf einen Unfall mit dem Schulbus hinsichtlich der Schadensersatzforderungen reagieren sollten. Wann haftet ein Busfahrer für einen Busunfall?

Verkehrsunfall mit einem Bus: So sollten Beteiligte agieren

In den letzten Jahren mauserte sich die Reisebus-Branche zu einer echten Konkurrenz der Bahn. Die Fahrten gelten als komfortabel und besonders preiswert. Noch dazu zeigt die Statistik: Diese Beförderungsoption ist sicher.

Angesichts der Strecke, die solche Reisebusse zurücklegen, sollten sich die Passagiere allerdings vor Fahrtantritt vor Augen führen, wie auf einen Busunfall zu reagieren ist. Nicht selten führt die Fahrt über die Autobahn, gerade dort zählt schnelles und überlegtes Handeln.

Doch auch in der Stadt kann es mit einem Linienbus zum Unfall kommen. Sie sollten wie folgt handeln:

  • Unfallort absichern, ggf. Warnwesten anziehen
  • Erste Hilfe leisten und den Notruf absetzen
  • Unfallbericht und –skizze ausfüllen, Fotos anfertigen, Personalien austauschen
  • Kontakt zum Busunternehmen herstellen

Kommt es zu Verletzten, ist die Polizei zu informieren. Allerdings empfiehlt es sich, bei einem Busunfall immer die Polizei zu rufen, so sind alle Beteiligten und insbesondere der Busfahrer auf der sicheren Seite.

In welchen Fällen haftet der Busfahrer für den Verkehrsunfall?

Nach einem Busunfall sollte umgehend die Polizei gerufen werden.
Nach einem Busunfall sollte umgehend die Polizei gerufen werden.

Nach einem Busunfall liegen die Nerven aller blank. Besonders der Busfahrer ist meist geschockt, angesichts seiner Verantwortung, die er für all seine Passagiere trägt. Doch muss dieser nach dem Busunfall die Schäden aus seiner eigenen Tasche regulieren?

Sofern der Fahrer des Busses keine Schuld trägt, ist die Haftung schnell geklärt: Der Unfallgegner bzw. seine Haftpflichtversicherungen muss für den Schaden und die Regulierung der Verletzungen aufkommen. Was passiert aber, wenn der Fahrer an dem Unfall mit dem Reisebus oder ähnlichem Schuld hat?

In diesem Fall sind die Schadensersatzansprüche an das Verkehrsunternehmen bzw. den Reiseveranstalter zu richten. Anders sieht dies allerdings aus, wenn der Fahrer den Busunfall fahrlässig verursacht hat. Dann muss dieser unter Umständen einen Teil selbst regulieren. Bei Vorsatz entfällt die Haftung vollständig auf den Fahrer.

Welchen Pflichten müssen Fahrgäste nachkommen?

Neben dem Busfahrer tragen auch die Insassen Verantwortung, denn sie müssen jeder Zeit mit einer plötzlichen Bremsung und ggf. mit einem Busunfall rechnen. Aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verkehrsbetriebe geht deshalb hervor, dass die Passagiere einer Selbstschutzpflicht unterliegen.

Konkret bedeutet dies: Während der Fahrt müssen Sie sitzen bleiben oder sich an den Stangen bzw. Schlaufen festhalten. Bremst der Busfahrer also plötzlich und Sie verletzen sich bei dem Busunfall, weil Sie sich nicht festgehalten bzw. gesessen haben, tragen Sie selbst die Schuld. Unter diesen Umständen ist es meist nicht möglich, Schadensersatz zu fordern. Dies gilt allerdings nur, wenn der Busfahrer auch verkehrsbedingt bremsen musste.

Die Rechtsprechung verlangt von dem Busfahrer nach einem Unfall nicht, dass er sich vor Fahrtantritt davon überzeugt, dass alle Insassen sitzen bzw. sich festhalten. Er darf also anfahren, bevor alle einen Platz gefunden haben.

Wann gilt die gesetzliche Gurtpflicht?

Laut § 21a Straßenverkehrsordnung gilt eine Anschnallpflicht:

Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein; […]. Das gilt nicht für […] Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,[…]

Demnach müssen sich Passagiere im öffentlichen Nahverkehr nicht anschnallen. Anders sieht dies allerdings bei Reisebussen aus. In diesen dürfen keine stehenden Fahrgäste transportiert werden, dementsprechend gilt die Anschnallpflicht.

Nach einem Unfall mit dem Schulbus kommt die gesetzliche Schülerunfallversicherung für die Schadensregulierung auf.
Nach einem Unfall mit dem Schulbus kommt die gesetzliche Schülerunfallversicherung für die Schadensregulierung auf.

Kommt es also mit einem Reisebus zu einem Unfall und Sie sind nicht angeschnallt, können Sie je nach Umstand keinen Schadensersatzanspruch geltend machen. Achten Sie daher immer auf die Anweisungen des Beförderungspersonals und nutzen Sie die Sicherheitsgurte, um bei einem Busunfall abgesichert zu sein.

Experten empfehlen in Linienbussen entgegen der Fahrtrichtung zu sitzen, so werden Sie bei einem plötzlichen Bremsmanöver in den Sitz gedrückt und laufen nicht Gefahr, durch den Bus geschleudert zu werden.

Exkurs: Der Bundesgerichthof (BGH) entschied im Jahre 2016 (Az. X ZR 117/15), dass die Fahrt mit einem Reisebus als Transfer zwischen Flughafen und Hotel bei All-Inclusive-Angeboten zum „Reiseerfolg“ (§ 651 c BGB) zählt. Kommt es auf dieser Strecke zu einem Unfall mit dem Reisebus, stellt dies einen Reisemangel dar und die Urlauber können die Rückzahlung des Reisepreises verlangen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie durch den Busunfall Verletzungen davontragen.

Schulbusunfall: Wann greift die gesetzliche Schülerunfallversicherung?

Gerade in ländlichen Gegenden ist der Schulbus immer noch ein beliebtes Transportmittel, um den Nachwuchs in die Schule zu bringen. Wie steht es aber um die Haftung bei einem Autounfall mit dem Schulbus?

Bei einem Busunfall dieser Art greift die gesetzliche Schülerunfallversicherung. Verletzt sich also ein Schul- oder Kitakind auf dem Weg dorthin oder während des Aufenthalts vor Ort, kommt die Versicherung für etwaige Kosten auf. Gleiches gilt übrigens auch für Studenten, die sich auf dem Weg zur Uni oder in dieser verletzen.

Die Meldepflicht des Unfalls obliegt der entsprechenden Einrichtung, nicht dem Verunfallten bzw. dessen Eltern. Hat sich auf dem Weg in die Schule, Ihr Kind durch einen Unfall verletzt, so sollten Sie schnellstmöglich einen sogenannten Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen. Dieser ist für die Behandlung zuständig. Nach einem Busunfall werden die Verletzten zumeist gleich in ein entsprechendes Krankenhaus eingeliefert, in welchem ein Durchgangsarzt tätig ist.

Die gesetzliche Schülerunfallversicherung greift übrigens auch, wenn die Eltern eine Fahrgemeinschaft bilden oder das Kind während der beruflichen Tätigkeit in fremde Obhut geben.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

1 Kommentar

  1. Ruetters

    13. September 2023 um 10:51

    Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund meines strassenbahnunfalls am 17.5.2022 mittels mittelschweres hirntrauna Kur 6 Wochen Krankenhaus ca 4 Monate , jetzt nur noch 3,5 Stunden arbeiteten vorher 26 Stunden in der Woche , möchte der Straßenbahnfahrer Schmerzensgeld fordern , gibt keine Zeugen Polizei hat den Fall geschlossen , Anwalt von mir hat einfach dann die Akte geschlossen – hatte auch nicht einmal mit mir über den Unfall gesprochen .
    Jetzt will meine Versicherung Ansprüche einfach regulieren warum auf welcher Grundlage denn er hat doch auch keine Zeuge. Anhaltspiunkte lt Ermittlungsakte -fremdverschulden -liegt nicht vor.
    lt ihm besteht keine Grundlage auf Schadensersatz
    Mit freundlichen Grüßen
    B rütters
    Bitte um rückinfo wäre nett

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