Auffahrunfall: Welches Bußgeld wird fällig?
Letzte Aktualisierung am: 28. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Bußgeldkatalog: Auffahrunfall
Grund für Auffahrunfall | Bußgeld in € | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Als Vorausfahrender ohne Grund bremsen | 30 | ||
Zu hohe Geschwindigkeit | 35 | ||
Mindestabstand nicht eingehalten | 35 | ||
Beim Wiedereinordnen einem anderen Fahrer aufgefahren | 35 | ||
Licht am Auto ausgeschaltet trotz Dunkelheit | 35 | ||
Keine rechtzeitige Abblendung, obwohl ein Auto mit geringem Abstand fuhr | 35 | ||
In einer geschlossenen Ortschaft das Fahrzeug unbeleuchtet auf der Straße abgestellt | 35 | ||
Die Unfallstelle nicht schnell genug geräumt, sodass ein weiterer Unfall entsteht | 35 | ||
Bei winterlichen Verhältnissen ohne Winterreifen gefahren | 120 | 1 | |
Während der Fahrt am Handy gewesen | 200 | 2 | 1 Monat |
Nach dem Auffahrunfall kommt das Bußgeld – Wer zahlt es?
Verkehrsunfälle sind in Deutschland keine Seltenheit. Eine Art von Unfall, den viele schon einmal erlebt haben, ist der Auffahrunfall. Häufig genügt dafür schon eine kurze Unachtsamkeit des Fahrers. Sie werfen einen Blick aufs Handy und schon ist es passiert: Sie sind Ihrem Vordermann hineingefahren. Oder müssen ruckartig abbremsen, weil Ihr Vordermann seinerseits durch eine Unaufmerksamkeit fast die rote Ampel übersehen hat.
Die Fragen, die dabei häufig aufkommen, sind: Bin ich als Hintermann immer schuld, wenn ich meinem Vordermann hineingefahren bin? Muss ich nach einem Auffahrunfall ein Bußgeld zahlen? Auf wie viel Euro beläuft sich der Bußgeldbescheid?
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Bußgeld nach einem Auffahrunfall
Hier spielt der Verkehrsverstoß eine Rolle, der als Ursache für den Unfall gelten kann (z. B. Abstandsunterschreitung, Geschwindigkeitsüberschreitung, Alkohol am Steuer, Handy am Steuer u. v. m.). Einige Beispiele für mögliche Bußgelder finden Sie in dieser Bußgeldtabelle.
Nein. Zwar lässt der Anscheinsbeweis zunächst den Auffahrenden schuldig erscheinen (mehr zum Anscheinsbeweis lesen Sie hier). Aber durch einen Kfz-Gutachter oder durch Zeugenbefragungen der Polizei kann die Schuldfrage so geklärt werden, dass der tatsächlich Schuldige für das Bußgeld aufkommen muss – und das kann durchaus auch der Vorausfahrende sein.
Die Schuldfrage kann bereits durch die Aussagen der Unfallbeteiligten geklärt werden. Ansonsten befragt die Polizei Zeugen oder der Kfz-Gutachter macht sich anhand des entstandenen Schadens und des Unfallhergangs ein Bild, das helfen kann, die Schuldfrage zu klären.
Ausschlaggebend ist dann, ob es sich bei dem Auffahrunfall um einen B- oder A-Verstoß handelt. Das ergibt sich zumeist aus dem zugrunde liegenden Verstoß, der zu dem Unfall führte. Mehr zu den Konsequenzen eines Auffahrunfalls in der Probezeit lesen Sie hier.
Muss ich nach einem Auffahrunfall immer ein Bußgeld bezahlen, wenn ich der Hintermann bin?
Gerade, wenn es um Unfälle geht, ist vieles von der Schuldfrage abhängig. Diese ist gerade bei Auffahrunfällen nicht immer so einfach zu klären, wie vielleicht zunächst gedacht.
Im Gegensatz zu vielen Unfällen, nach denen die Frage danach, wer den Unfall verursacht hat, häufig schon an der Art des Unfalls erkennbar ist, ist bei einem Auffahrunfall viel möglich. Eventuell ist der unachtsame Hintermann schuldig, aber es ist auch durchaus möglich, dass der Vordermann abgelenkt war und deswegen zu spät und jäh bremste.
Am Auffahren können auch beide schuld sein. Von Fall zu Fall entscheidet sich, wie hoch nach dem Auffahrunfall das Bußgeld ist. Ob der zu geringe Sicherheitsabstand den Unfall verursacht hat oder ob der Vordermann beispielsweise mit seinem Handy beschäftigt war und deshalb zu spät gebremst hat, macht, wenn es zum Bußgeld kommt, eine Menge aus. Denn verbotswidrige Handynutzung zieht in der Regel ein Fahrverbot nach sich. Nicht eingehaltener Sicherheitsabstand kostet laut Bußgeldkatalog mindestens 35 Euro.
Bei einem Unfall fällt der Verdacht zunächst immer auf den Auffahrenden, da ein Anscheinsbeweis vorliegt. Anscheinsbeweis heißt hier, dass es so aussieht, als hätte der Auffahrende den korrekten Abstand gemäß § 4 StVO nicht eingehalten. Falls die Frage offenbleibt, wer der Schuldige ist, sucht die Polizei Antworten bei Zeugen.
Wer kommt für den Schaden auf?
In der Regel muss nach dem Auffahrunfall ein Bußgeld gezahlt werden. Aber die entstandenen Schäden können darüber hinaus auch Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Die Polizei klärt, wer für den Schaden verantwortlich ist. Derjenige, dem die Schuld zugesprochen wird bzw. dessen Versicherung kommt dann für den entstandenen Schaden des Unfallgegners auf.
Wenn sich herausstellt, dass beide Unfallparteien eine Ordnungswidrigkeit begangen haben und dadurch der Unfall entstand, trägt in der Regel jeder eine Teilschuld. Die Versicherungen der beiden Fahrer tragen dann zumeist nur den anteiligen Schaden des Unfallgegners – entsprechend der Schuldquote. Ein Kfz-Gutachter nimmt dabei häufig jedes Fahrzeug in Augenschein. Anhand des Unfallhergangs, des Polizeiberichts und des entstandenen Schadens kann er ggf. einschätzen, wer mehr Schuld am Unfall trägt. Der Schaden wird anschließend ins Verhältnis gesetzt – beispielsweise 70:30 zugunsten desjenigen, der weniger Schuld am Unfall trägt, beispielsweise der Vordermann.
Hier zahlt also beispielsweise die Versicherung des Vordermanns 70 Prozent des Schadens des Unfallgegners. Die des Hintermanns zahlt 30 Prozent des Schadens des anderen. Für den Rest der eigenen Schäden muss dann jeder für sich aufkommen.
Handelt es sich beim Auffahrunfall um einen B-Verstoß und hat der Betroffene sich nichts weiter zu schulden kommen lassen, geschieht in der Regel nichts weiter. Wenn jedoch der erste A-Verstoß, also ein schwerer Verstoß, zugrunde liegt, weil Sie bspw. den Auffahrunfall alkoholisiert verursacht haben, kann die Probezeit sich um vier Jahre verlängern und Sie müssen ein Aufbauseminar belegen. Sind Sie schon in der verlängerten Probezeit, droht eine Verwarnung. Handelt es sich bereits um den zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mit meinem Firmenwagen einen Auffahrunfall verursacht. Ich habe den Si herheitsabstand eingehalten und habe mich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit gehalten.
Der Vordermann machte plötzlich eine Vollbremsung, da ein Hund über die Strasse lief. Ich habe das gar nicht so schnell mitbekommen und schon reichte mein Bremsweg nicht mehr aus und es kam zum Unfall.
Mein Firmenwagen ist Vollkasko versichert mit 1500,-€ SB. Diese SB würde aber mein Arbeitgeber übernehmen, es sei denn ich hätte fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.
Sogar bei einer einfachen Fahrlässigkeit, kann es sein dass ich einen Teil der SB übernehmen muss.
Ich würde gern wissen ob der beschriebene Unfall überhaupt unter den Begriff Fahrlässigkeit fällt.
Wenn ja wäre ja jeder Unfall, den ich verursache, fahrlässig und die Firma würde nie die SB übernehmen.
Vielleicht kann mir ja hier Jemand weiterhelfen?
Mit freundlichem Gruß
Ingo