Wenn bei einem Unfall beide schuld sind: Wer zahlt was?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 12. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Geteilte Schuld ist halbe Schuld

Tragen nach einem Unfall beide Fahrer die Schuld, kommen oft einige Fragen auf.
Tragen nach einem Unfall beide Fahrer die Schuld, kommen oft einige Fragen auf.

Nach einem Unfall im Straßenverkehr übernimmt im Regelfall die Versicherung vom Unfallgegner bzw. -verursacher die Kosten der Reparatur für Schäden am Fahrzeug des Unfallopfers.

Dazu muss jedoch erst einmal die Schuldfrage nach einem Verkehrsunfall geklärt werden, sprich wer genau für den Zusammenstoß verantwortlich war.

Nicht selten kommt es jedoch vor, dass das Fehlverhalten mehrerer Autofahrer zu einem Unfall führte. Wie verhält es sich also, wenn an einem Unfall beide Fahrer schuld sind? Wer zahlt was? Schließlich wird weder die Versicherung des einen noch die des anderen Unfallbeteiligten zustimmen, die Übernahme des Schadens allein zu stemmen.

In diesem Ratgeber informieren wir Sie darüber, wann überhaupt davon ausgegangen werden kann, dass beide Fahrer die Schuld an einem Unfall tragen und klären die Frage, ob beide Versicherungen für den entstandenen Schaden aufkommen müssen.

FAQ: Wenn beide beim Unfall schuld sind: Wer zahlt?

Wann sind mehrere am Unfall schuld?

Mehrere Personen können schuld am Unfall sein, wenn sie zum Unfall beigetragen haben.

Wer stellt den Schaden fest?

Es empfiehlt sich, die Polizei nach einem Unfall zu kontaktieren. Bei einem Personenunfall ist es sogar Pflicht. Vor Ort stellt die Polizei dann den Schaden fest und befragt Zeugen.

Wie wird entschieden, wer für den Schaden aufkommt?

Anhand des Schadens und des Unfallhergangs wird festgelegt, wer wie viel Schuld am Unfall trägt. Das wird je nach Teilschuld ins Verhältnis gesetzt (z. B. 30:70, 40:60 oder 50:50) und so von Versicherungen bezahlt.

Wie ist nach einem Unfall festzustellen, dass beide schuld sind?

Sind beide Parteien schuld an einem Unfall, so muss grundsätzlich auf beiden Seiten ein ordnungswidriges Verhalten vorliegen. Ein Beispiel dafür wäre ein Auffahrunfall.

Sind an einem Unfall beide Fahrer schuld? Die Polizei kann bei der Feststellung hilfreich sein.
Sind an einem Unfall beide Fahrer schuld? Die Polizei kann bei der Feststellung hilfreich sein.

Waren beide Fahrer unaufmerksam, beispielsweise weil der vorausfahrende ohne ersichtlichen Grund plötzlich abbremste und der nachfolgende den vorgeschriebenen Abstand nicht einhielt, liegt eine Teilschuld vor.

Demnach sind an diesem Unfall beide schuld. Doch wer zahlt nun was? In der Regel haben beide Fahrer das Recht auf Schadensersatz von der Versicherung des jeweils anderen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist in § 254 Folgendes geregelt:

Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.“

Hat es im Straßenverkehr gekracht, empfiehlt es sich, die Polizei zu informieren. Bei einem Unfall mit Personenschaden ist dies sogar Pflicht. Die Polizeibeamten fertigen im Regelfall ein Unfallprotokoll an und begutachten den Schaden an den Fahrzeugen direkt vor Ort. Auch Zeugen können befragt werden.

Nach einem Unfall sind beide schuld: Welche Versicherung zahlt was?

Am Unfall sind beide schuld, doch wer zahlt was? Das entscheidet ein Gutachter.
Am Unfall sind beide schuld, doch wer zahlt was? Das entscheidet ein Gutachter.

Ist die Schuldfrage nach der Begutachtung durch die Polizei immer noch ungeklärt, so kann ein Kfz-Gutachten Licht ins Dunkel bringen. Dabei untersucht ein Sachverständiger beide Fahrzeuge genau und analysiert, wie es jeweils zu dem vorliegenden Schaden kommen konnte. Dadurch kann letztendlich festgestellt werden, ob an dem Unfall wirklich beide schuld sind. Doch wer zahlt dann was? Dies ist relativ einfach:

Wie es in § 142 BGB schon heißt, muss festgestellt werden, wer zu wie viel Prozent Schuld an dem Unfall hat. Diese Aufgabe übernimmt ebenfalls der zuständige Gutachter.

Sind beide gleichermaßen schuld, trägt die Versicherung des einen 50 Prozent und die des anderen ebenfalls 50 Prozent der Kosten für die Reparatur des jeweiligen Fahrzeugs. Auch Quoten von 30 zu 70 Prozent oder 60 zu 40 Prozent sind möglich.

Auch wenn nach einem Unfall beide schuld sind – wer was zahlt, entscheidet laut Verkehrsrecht der Gutachter bzw. die Versicherungen.
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

4 Kommentare

  1. Niklas

    14. Dezember 2022 um 8:16

    Hallo ich hatte vor ein paar Wochen einen Unfall auf einem Parkplatz mir ist jemand in die Seite gefahren die Versicherung hat das mit Teilschuld 50/50 ausgelegt wie sieht es eigentlich aus wegen der Wertminderung bei Teilschuld bekommt man diese trotzdem von der Versicherung ?

  2. Mina

    8. April 2021 um 15:43

    Hallo
    Gestern ist mir ein Unfall passiert
    Es war eine enge Straße und ich hatte von meiner rechten Seite geparkte Autos und ich war am Ende des letzten Autos wo ich mich wieder rechts einordnen konnte aber der andere Fahrer der von der andere Straßen Seite kam hat mich garnicht gelassen zu anderen Seite wieder zu fahren und ist einfach weiter gefahren und so kam dann der Unfall ich habe direkt die Polizei angerufen damit sich das alles abklärt aber jetzt ist die Frage die das es zu einen 50-50 gekommen ist.
    Und ich habe auch ein Zeugen der das ganze gesehen hat das der andere Fahrer die Gelegenheit hatte mich vorbei zu lassen aber er ist einfach weiter auf mich gekommen

    Ich bin auch in der Probezeit vor 3 Jahren ca hab ich eine nachschulung gemacht und brauche ca noch ein Jahr bis dann diese 4 Jahre Probezeit ablaufen ich weiß jetzt nicht mehr weiter hab das ganze der Versicherung angemeldet und den Anwalt ein Sachverständiger hat es sich das auch angesehen jetzt warte ich auf weiterem ich habe nur 35 Euro jeweils beide Fahrer ein Betrag von 35 Euro für die Polizei zu zahlen

  3. Harald

    8. November 2018 um 17:42

    Hallo
    ich wollte von der [Angabe von Redaktion entfernt] kommend mit meinem LKW 7,5 T nach rechts in die [Angabe von Redaktion entfernt] einbiegen und hatte auch den rechten Blinker gesetzt.
    ICh wartete bis einige Fußgänger vor mir die Straße überquert hatten ! Plötzlich kam von hinten ein Pkw ,der mich obwohl in aufder rechten Spur stand und wie gesagt auch den rechten Blinker gesetzt hatte auch noch rechts überholte und mir bei diesem Überholmanöver meinen Blinker Abfuhr. Ich die Polizei angerufen .
    Wohl ich zwei Zeugen habe das bestätigt das ich den blinke rechts eingeschaltet habe . Ich ein Teil mit schuld sage die Polizei .? Das kann doch nicht sein oder .
    Mit freundlichen Grüßen
    Harald.

    1. bussgeldrechner.org

      19. November 2018 um 11:37

      Hallo Harald,
      eine Einschätzung dazu ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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