Autotür gegen ein anderes Auto geschlagen: Welche Versicherung zahlt?
Letzte Aktualisierung am: 12. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Wie verhalte ich mich jetzt richtig?
Auf dem Parkplatz ist weit und breit nur noch eine Parkbucht zu finden. Da Sie es eilig haben, bleibt Ihnen keine Wahl und Sie quetschen sich zwischen zwei Autos rein. Beim Aussteigen passiert es dann: Ihre Autotür schlägt gegen ein anderes Auto.
Wie reagieren Sie nun richtig? Können Sie einen solch kleinen Unfall unter den Tisch fallen lassen? Sie überlegen, einen Zettel unter den Scheibenwischer zu klemmen, um Ihren Termin nicht zu verpassen. Aber begehen Sie dann Fahrerflucht?
Inhaltsverzeichnis
Autotür unvorsichtig geöffnet: Ein Unfall ist schnell passiert
Nach einem solchen Unfall durch das Öffnen der Tür, entsteht häufig ein Kratzer im Lack. Diesen Schaden sollten Sie nicht ignorieren, ansonsten drohen Konsequenzen – auch mit der Versicherung.
Haben Sie Ihre Autotür gegen ein anderes Auto geschlagen, handelt es sich um einen Unfall und entsprechend müssen Sie reagieren. Zusammen mit dem Unfallopfer sollten Sie einen Unfallbericht ausfüllen. Wie Sie vorgehen, wenn Sie das Unfallopfer nicht antreffen, erklären wir weiter unten.
Verursachen Sie durch Ihre Tür einen Unfall, können Sie auch die Polizei nach dem Unfall hinzuziehen, um den Schaden am Auto aufnehmen zu lassen. Dies ist insbesondere dann ratsam, wenn es zu Ärger mit dem Unfallopfer kommt.
Welche Versicherung zahlt bei einem solchen Schaden an der Tür?
Passiert, wenn Sie die Autotür öffnen, ein Unfall, ist Ihre Haftpflichtversicherung für die Schadensregulierung zuständig. Binnen einer Woche müssen Sie den Unfall bei Ihrem Versicherer anzeigen. Versäumen Sie diese Frist, kann Ihnen die Versicherung im schlimmsten Fall den Schutz versagen und Sie müssen für den von Ihnen verursachten Schaden selbst aufkommen.
Ggf. zahlt die Haftpflichtversicherung auch erstmal, nimmt Sie dann aber bis zu einer Höhe von 5.000 Euro in Regress.
Öffnet Ihr Beifahrer die Autotür und schlägt gegen ein anderes Auto, ist ebenfalls die Haftpflichtversicherung des Kfz-Halters zuständig und nicht die Privathaftpflicht des Beifahrers. Das entschied das Landgericht Saarbrücken im Jahr 2015 (Az. 13 S 117/15).
Entsteht auch an Ihrem Fahrzeug ein Schaden an der Tür, ist Ihre Vollkaskoversicherung dafür zuständig. Eine Teilkaskoversicherung kommt in diesem Fall nicht auf. Haben Sie erstere nicht abgeschlossen, müssen Sie die Werkstattrechnung aus eigener Tasche zahlen.
Autotür gegen ein anderes Auto gestoßen: Wann liegt Fahrerflucht vor?
Wann liegt, wenn Sie die Autotür gegen ein anderes Auto schlagen, Fahrerflucht vor? Das Strafgesetzbuch (StGB) definiert Fahrerflucht wie folgt:
Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(§ 142 Abs. 1 StGB)
Insofern sind Sie nach einem solchen Autounfall verpflichtet, dass Unfallopfer über diesen zu informieren und Ihre Daten weiterzugeben. Fahren Sie einfach davon, liegt Fahrerflucht vor.
Treffen Sie den Fahrer des beschädigten Fahrzeugs nicht an, müssen Sie nach § 142 Abs. 1 Nr. 2 StGB eine Wartezeit einhalten. Tun Sie dies nicht, begehen Sie nach § 142 Abs. 2 StGB ebenfalls Fahrerflucht. Je nach Unfallschaden beträgt diese Zeit bis zu 90 Minuten. Dann dürfen Sie sich vom Unfallort entfernen, müssen allerdings umgehend die Polizei über den Unfall benachrichtigen. Es genügt also laut Verkehrsrecht nicht, einen Zettel an den Scheibenwischer zu klemmen.
Fahrradunfall: Wenn die Autotür plötzlich aufgerissen wird
Schlagen Sie Ihre Autotür gegen ein anderes Auto, kommen dabei keine Personen zu Schaden. Anders sieht dies allerdings aus, wenn ein Fahrradfahrer gegen Ihre geöffnete Tür fährt. In diesem Fall sind schwere Verletzungen keine Seltenheit.
Nach einem solchen Verkehrsunfall sind umgehend die Rettungskräfte und die Polizei zu rufen. Darüber hinaus müssen Sie als Autofahrer bzw. Zeuge Erste Hilfe leisten. Verhindern können Sie solche Unfälle, indem Sie sich vor dem Öffnen der Tür umsehen. Fahrradfahrer sollten einen Sicherheitsabstand von mind. einem Meter zu parkenden Autos einhalten.
Es ist durchaus einsichtig und verständlich, dass hier das Recht des Geschädigten beim Öffnen einer Atotür und durch die Verursachung eines größeren Schadens vertreten wird.
Ich kenne aber auch die Gegenseite und habe sie gerade erfahren und bite auch darum, einmal Ihr Augenmerk auf diese Seite zu lenken.
Ich parkte mein Auto neben einem SUV und habe beim aussteigen aus meinem Auto die Seite des SUV gerade einmel minimal berührt. Der Besitzer des Autos prallte gleich mit der Bahuaprung auf mich zu, er sei Sachverständiger und ich habe einen Unfall verursacht. Außer einem geringfügigen Lackabrieb an seinem Auto war kein Schaden festzustellen. Kein Kratzer, keine Delle, nichts dergleichen.
Die Polizei hat den sog. Unfall aufgenommen. Jetzt habe ich damit zu rechnen, dass der Beschädigte die Autotür zu erheblichen Kosten neu lackieren lässt bzw. die Versicherungssumme einkassiert, da er als „Sachverständiger“ ganz sicher mit Werkstätten kooperiert. Ich betrachte dies als Missbrauchsfall bei vermeintlicher Sachbeschädigung.
und es ist nicht der erste Fall, den ich in dieser Angelegenhiet zu verzeichnen habe.
Ich habe auch schon erlebt, dass man mir die Verursachung einer Delle (auch Parkplatz vor Supermarkt) unterstellt hat, obwohl das Öffnen meiner Fahrertür ganz klar erwiesen hat, dass diese Delle nicht durch mein Fahrzeug verursacht sein konnte.
MeinEindruck ist, dass mit dieses tatsächlichen oder vermeintlichen „Unfällen“ an ruhenden Orten ein erheblicher Missbrauch entsteht, durch den ich mich nicht geschützt fühle.
Der sog. „Geschädigte“ kann erhebliche Kosten auf mich abwälzen.
MfG
Klara
Hallo, ich (18) habe ein Problem, ich war heute mit meiner Mutter bei Ikea und habe in einer etwas engeren Parklücke geparkt, ich habe meine Mutter gefragt ob sie aussteigen kann, ohne gegen das andere Auto zu kommen und sie sagte ja. Als wir fertig eingekauft hatten, ist meine Mutter beim einsteigen mit der Tür meines Autos gegen die Tür vom anderen Auto gestoßen, währen ich gerade den Einkaufswagen weggebracht habe. Ich hatte es also nicht gemerkt. Sie hat mir erst erzählt, was passiert ist, als wir schon wieder auf der Autobahn waren. Ich habe daraufhin die nächste Ausfahrt genommen und bin zurück zu Ikea gefahren, doch das Auto, was neben mir stand war nicht mehr da. Ich habe mir natürlich nicht das Kennzeichen gemerkt und habe jetzt keine Ahnung, wie ich den Fahrer kontaktieren soll. Wenn das Auto eine Dashcam hatte und der Fahrer so mein Kennzeichen hat, kann ich dann eine Anzeige wegen Fahrerflucht bekommen? Ich habe das ganze ja gar nicht bemerkt. Soll ich zur Polizei gehen und denen die Situation erklären? Ich bitte um Hilfe.