Auffahrunfall – Worauf sollten Sie achten?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 29. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Was tun bei einem Auffahrunfall?

Auffahrunfälle passieren oft bei nur kurzer Unaufmerksamkeit.
Auffahrunfälle passieren oft bei nur kurzer Unaufmerksamkeit.

Eine Sekunde im Feierabendverkehr nicht aufgepasst – und schon ist er passiert: der Auffahrunfall. Das kann nämlich schneller gehen, als so manch einer denkt. Dabei reicht es aus, kurz von einem Werbeschild oder Ihrem Handy am Steuer abgelenkt zu sein.

Der Vordermann bremst an einer roten Ampel oder weil ein Kind vor dem Fahrzeug auf die Straße läuft – und Sie fahren ihm hintendrauf. Dieser Unfall ist nicht nur ärgerlich, sondern kann bei einer bestimmten Geschwindigkeit in der Regel bereits Folgen für Ihre und die Gesundheit des Vordermanns haben.

FAQ: Auffahrunfall

Wie verhalte ich mich bei einem Auffahrunfall richtig?

Was Sie im Fall eines Auffahrunfalls beachten müssen, erfahren Sie hier.

Muss ich bei einem Auffahrunfall die Polizei rufen?

Handelt es sich lediglich um einen Sachschaden und keinen Personenschaden, ist dies nicht zwingend erforderlich. Ist die Schuldfrage allerdings nicht geklärt, sollten Sie trotzdem die Polizei herbeirufen.

Hat der Auffahrende bei einem Auffahrunfall immer Schuld?

Nicht immer, aber in den meisten Fällen wird ihm zumindest eine Teilschuld zugeschrieben. Dies wird üblicherweise dadurch begründet, dass der Auffahrunfall nicht geschehen wäre, wenn er einen ausreichenden Sicherheitsabstand eingehalten hätte.

Fahrschulfrage im Video: Was kann zu Auffahrunfällen führen?

Mögliche Gründe für Auffahrunfälle im Video erklärt.
Mögliche Gründe für Auffahrunfälle im Video erklärt.

Weiterführende Ratgeber zum Auffahrunfall:

Das richtige Verhalten nach einem Auffahrunfall

Nicht immer kommt es bei einem Auffahrunfall auch zu einem Personenschaden. Oft ist lediglich ein Blechschaden zu vermelden, der zwar auch ärgerlich, allerdings weniger konsequenzenreich ist. Bei einem Blechschaden sollten Sie den Warnblinker setzen, um den nachfolgenden Verkehr auf das Hindernis aufmerksam zu machen.

Wenn es möglich ist, sollten die Unfallfahrzeuge außerdem von der Fahrbahn genommen werden. Am Straßenrand oder einem anderen Platz kann das Problem dann leichter gelöst werden. Ist das nicht umsetzbar, sollten Sie die Unfallstelle mit einem Warndreieck absichern. Ziehen Sie außerdem Ihre Warnweste über, um die anderen Verkehrsteilnehmer vorzuwarnen.

Nach einem Auffahrunfall muss die Polizei nicht immer gerufen werden.
Nach einem Auffahrunfall muss die Polizei nicht immer gerufen werden.

Sollte es bei dem Auffahrunfall zu einem Personenschaden gekommen sein, sollten Sie zudem einen Notruf absetzen und gegebenenfalls Erste Hilfe leisten. In jedem Fall sollten Sie die Unfallfahrzeuge fotografieren und den Unfall so gut wie möglich protokollieren.

Außerdem sollten die Fahrer der Unfallwagen Ihre Kontaktdaten austauschen. Das dient dazu, dass die Versicherung später genau weiß, wer welchen Schaden bezahlen muss.

Auffahrunfall – muss die Polizei benachrichtigt werden?

Generell gilt, dass bei einem Auffahrunfall mit Personenschaden immer auch die Polizei informiert werden muss. Sollte nur ein Blechschaden vorliegen, müssen Sie das nicht tun. Allerdings ist es immer hilfreich, die Polizei einzuschalten, damit es nicht zu Streitigkeiten zwischen den Beteiligten kommt.

Gerade dann, wenn die Schuldfrage bei einem Auffahrunfall noch nicht geklärt ist. Da die Polizei den Schaden beim Unfall protokolliert, kann diese auch die Streitigkeiten schlichten. Außerdem kann im Nachhinein mit der Versicherung eindeutig geklärt werden, wer für welche Zahlung aufkommen muss.

Die Schuld bei einem Auffahrunfall

Weit verbreitet ist die Ansicht im Verkehrsrecht, dass der Fahrer des auffahrenden Fahrzeugs auch die Schuld am Auffahrunfall hat. Das ist tatsächlich in vielen Fällen so, da der Fahrer im hinteren Wagen eigentlich einen Sicherheitsabstand zum Vordermann einhalten müsste, der es ihm erlaubt, rechtzeitig zu bremsen. Auffahrunfälle sollen so vermieden werden. Allerdings ist die Aussage nicht immer anzuwenden.

Ein Auffahrunfall kann schnell geschehen, wenn ein Kind beim Spielen auf die Straße läuft.
Ein Auffahrunfall kann schnell geschehen, wenn ein Kind beim Spielen auf die Straße läuft.

Wenn ein Auto einen Auffahrunfall provoziert, indem der Fahrer ohne ersichtlichen Grund bremst, kann diesem eine Teilschuld zugeschrieben werden. Auch bei einem Auffahrunfall an einer Ampel kann deshalb dem vorausfahrenden Fahrer ein Teil der Schuld zugewiesen werden, wenn der hintere Fahrer auffährt.

Um diese Schuld restlos klären zu können, ist in der Regel die Polizei hilfreich. Wenn die Schuldfrage abgehakt wurde, kann sich die Versicherung des Schuldigen – meist des Auffahrenden – um die Begleichung des Schadens kümmern.

Wie Sie Auffahrunfälle vermeiden

Fahren Sie immer vorausschauend und aufmerksam und halten Sie den Sicherheitsabstand laut Verkehrsrecht zum vorausfahrenden Fahrzeug ein, um einen Auffahrunfall – auch bei plötzlichen Bremsungen – zu vermeiden.

Im Video: So verhalten Sie sich bei einem Unfall richtig

Im Video finden Sie wichtige Hinweise zum richtigen Verhalten bei einem Unfall.
Im Video finden Sie wichtige Hinweise zum richtigen Verhalten bei einem Unfall.
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

5 Kommentare

  1. Robin

    19. Juli 2019 um 15:48

    Hallo
    Ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen, da ich einen Auffahrunfall verursacht habe.
    Heute ist der 19.07. aber der Unfall war schon am 02.04.
    Meine Frage daher: „Gibt es eine Frist bis wann ein Bußgeldbescheid an mich ausgestellt werden muss bis er seine Gültigkeit verliert.“

    Vielen Dank im voraus

    Robin

  2. Jacqueline

    31. Dezember 2017 um 0:46

    Hallo
    Ich befand mich auf einer abknigenden vorfahtsstraße der ich weiterhin folgte beim abbiegen sah ich etwas schwartzes auf der straße liegen erschrak mich wollte ausweichen und knallte voll in ein parkentes auto.
    Meine frage da ich fahranfänger bin und noch probezeit habe möchte ich gerne wissen mit welcher strafe ich rechnen mus.

    1. bussgeldrechner.org

      2. Januar 2018 um 14:05

      Hallo Jacqueline,

      das kann nur unter Berücksichtigung der Umstände beurteilt werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, dieser kann Akteneinsicht beantragen.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  3. Tom

    22. Juli 2017 um 12:22

    Hallo, ich hatte einen Auffahrunfall in der Probezeit auf der Autobahn, es war ein Stop and Go also war im Stau. Der Vorrausfahrende Fahrzeug fuhr los ich fuhr auch los und nach ca. 50 Metern bremste der Vorraussfahrende Fahrzeug ab ich bemerkte es spät und es krachte. Kein Personenschaden nur leichte Blechschaden. Polizei wurde gerufen, die meinten zu mir ich müsste 35 Euro zahlen aber dass konnte ich vor Ort nicht zahlen. Bekomme ein Post und müsste dort Überweisen.

    Frage:

    Kriege ich Punkte ? Wird meine Probezeit verlängert ? Führerschein wurde nicht abgenommen ( muss ich abgeben ) ??

    PS: Auf den Handezettel wurde angekreuzt:

    „Der Vorgang wird an die Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium in Kassel abgegeben“ — hat des eine Bedeutung ?
    mfg

    1. bussgeldrechner.org

      24. Juli 2017 um 11:05

      Hallo Tom,
      die Sanktionen, welche nach einem Unfall drohen, hängen in der Regel vom Verstoß ab, welcher zur Kollision führte. In Ihrem Fall könnte es sich dabei zum Beispiel um einen Abstandsverstoß handeln. Dieser wird in der Probezeit als A-Verstoß gewertet, sodass eine Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar droht.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

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