Auffahrunfall: Wer ist schuld daran?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 28. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Weshalb die Schuldfrage bei einem Auffahrunfall nicht immer eindeutig zu klären ist

Auffahrunfall: Wer hat Schuld?
Auffahrunfall: Wer hat Schuld?

Oft geschehen Auffahrunfälle aus reiner Unachtsamkeit. Sind Fahrer im Auto abgelenkt, weil sie sich beispielsweise mit ihrem Beifahrer unterhalten, am Navigationsgerät herumspielen oder eine SMS auf dem Handy tippen, bekommen sie teilweise gar nicht mit, was im Verkehr geschieht.

Auch das Überschreiten der maximal erlaubten Höchstgeschwindigkeit oder das Missachten vom vorgeschriebenen Sicherheitsabstand können Gründe dafür sein, dass ein Fahrer einem anderen auffährt und so in einen Unfall verwickelt. Und wer auffährt, hat ohnehin Schuld – so besagt es zumindest die meist im Volksmund vertretene Ansicht.

Doch ist es wirklich so einfach, festzustellen, wer an einem Auffahrunfall die Schuld trägt? Der Schuldfrage bei Auffahrunfällen widmen wir uns in folgendem Ratgeber. Zusätzlich erklären wir, wie Sie als Autofahrer dafür sorgen können, dass es erst gar nicht zu einem Unfall mit dem Vorder- oder Hintermann kommt.

FAQ: Schuldfrage bei einem Auffahrunfall

Wann ist der Vordermann am Auffahrunfall schuld?

Schuld am Auffahrunfall ist der Vordermann dann, wenn er bspw. ohne ersichtlichen Grund eine Vollbremsung durchführt und dem Hintermann kein Reaktionszeitraum bleibt. Mehr dazu hier.

Wann ist der Hintermann am Auffahrunfall schuld?

Die Schuld liegt beim Hintermann, wenn dieser aufgrund einer vorigen Ordnungswidrigkeit in seinen Vordermann hineinfährt. Ordnungswidrigkeiten, die hier häufig vorkommen, sind Verstöße gegen dem Mindestabstand und Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Wenn ich als Vordermann bremsen musste, weil bspw. ein Kind auf die Straße lief – bin ich dann schuld am Unfall?

An dieser Stelle wird Ihnen in der Regel keine Schuld zugesprochen. Wenn das Kind unbeschadet davongekommen ist, haftet häufig entweder das Kind selbst oder seine Eltern bzw. deren Versicherung.

Im Video: Was zu Auffahrunfällen führen kann

Mögliche Gründe für Auffahrunfälle im Video erklärt.
Mögliche Gründe für Auffahrunfälle im Video erklärt.

Wie kann bei einem Auffahrunfall die Schuldfrage geklärt werden?

Dass bei einem Auffahrunfall immer derjenige Schuld hat, der aufgefahren ist, kann so pauschal nicht gesagt werden. Es ist natürlich durchaus möglich, dass der Auffahrende die Schuld trägt, weil dieser z. B. den vorgeschriebenen Abstand nicht eingehalten hat, doch genauso kann es sein, dass sein Vordermann den Unfall provoziert hat.

Nach einem Auffahrunfall kann die Schuld bei beiden Parteien liegen.
Nach einem Auffahrunfall kann die Schuld bei beiden Parteien liegen.

In § 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wird dies folgendermaßen thematisiert:

Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.“

Es sind also der Fahrer des voraus­fahrenden sowie auch der des nach­folgenden Fahrzeugs dazu angehalten, Rücksicht zu nehmen und eine voraus­schauende Fahrweise an den Tag zu legen.

War der Auffahrende zu schnell mit dem Auto unterwegs und verringerte dadurch den Sicherheitsabstand zu seinem Vordermann, so liegt nach einem Auffahrunfall die Schuld wohl oder übel bei ihm. Im Regelfall kümmert sich die Versicherung um die Klärung der Schuldfrage.

Auffahrunfall: Wann die Schuld beim Vordermann liegt

Verhielt es sich jedoch so, dass der Vorausfahrende ohne ersichtlichen Grund eine Vollbremsung durchführte und Sie als Hintermann nicht mehr rechtszeitig reagieren konnten, so liegt die Schuld in der Regel nicht bei Ihnen bzw. dem Auffahrenden. Gründe, die hingegen ein Abbremsen aus heiterem Himmel rechtfertigen, sind beispielsweise

  • ein auf die Straße rollender Ball, weil Kinder folgen könnten oder
  • ein großes Tier, das über die Straße rennt.

Bremsen Sie bei einem Frosch oder einem Eichhörnchen, liegt laut Verkehrsrecht normalerweise kein zwingender Grund vor. Hier kann Ihnen eine Teilschuld zugesprochen werden. Bei einem Reh oder einem Wildschwein würden Sie durch Ihr Abbremsen jedoch einem größeren Übel entgegenwirken.

Sobald das Leben des Fahrers auf dem Spiel steht oder ohne das plötzliche Bremsmanöver ein schwerer Schaden entstehen würde, liegt ein „zwingender Grund“ laut StVO vor. In puncto Auffahrunfall läge die Schuld hier erneut beim Auffahrenden.

Wie lassen sich Auffahrunfälle vermeiden?

Auffahrunfall: Die Schuldfrage ist nicht immer leicht zu klären.
Auffahrunfall: Die Schuldfrage ist nicht immer leicht zu klären.

Nicht nur eine vorausschauende und vorsichtige Fahrweise kann dafür sorgen, dass ein Auffahrunfall gar nicht erst geschieht. Sie sollten weiterhin ausreichend Abstand halten und sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit halten.

Zusätzlich sollten Sie niemals ohne wichtigen Grund stark abbremsen, da ansonsten der vorprogrammierte Auffahrunfall Ihre Schuld wäre.

Eine Teilschuld ist übrigens auch dann möglich, wenn Sie in ein parkendes Fahrzeug krachten. Wurde das Kfz nicht ordnungsgemäß bzw. ohne notwendige Beleuchtung abgestellt, kann es durchaus sein, dass bei einem Auffahrunfall die Schuld zwischen beiden Parteien aufgeteilt werden muss. Die Versicherung kümmert sich in diesem Fall darum.
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

2 Kommentare

  1. Aurora

    24. Juli 2022 um 16:11

    … ein Fall…
    Ein Fahrer ist mit einem geliehenen Automatik-AUTO unterwegs. Fährt auf eine Kreuz zu, will wohl vermutlich die Kupplung treten ( die ein Autmatik nicht hat), tritt also die Bremse und macht eine, für den nachfolgenden Verkehr, unerwartbare Vollbremsung.
    Der Hintermann fährt auf und der nächste fährt diesem auch noch auf.
    Die, der Polizei gegenüber getätigte „Schutzbehauptung“ war, ein Hase wär auf der Straße gewesen – den hat allerdings niemand sonst gesehen.
    Diverse Zeugen, auch vom Gegenverkehr haben die Situation beobachtet und die „grundlose, plötzliche Vollbremsung“ bestätigt.
    Man könnte durchaus auch mal die Frage diskutieren, ob Leute, die sonst ausschließlich Schalter fahren, einfach so, ohne Übung/Einweisung auf den Straßenverkehr losgelassen werden. sollten.

  2. Vers

    9. März 2021 um 17:21

    Ich fahre durch ein Wohngebiet. Es ist 30, die ich auch einhalte.
    2 kleine Jungs, ausgerüstet mit Wasserspritz“pistolen“ – kann man es kaum noch nennen, Bazookas wäre treffender – kommen in letzter Sekunde aus ihrer Deckung und feuern. Frontscheibe zu. Ich muß – da ich nichts sehe – sofort stark bremsen. Der hinter mir Fahrende kriegt sein Fahrzeug gerade noch vorbei gezogen, hupt, brüllt rum und gibt mir deutlich durch Handzeichen zu verstehen, wie blöd ich bin. Die Kinder flitzen auf das Grundstück zurück.

    Alles noch mal glimpflich abgelaufen.
    Was ist wenn der hinter mir draufrauscht?
    Trifft die Aufsichtspflichtigen der Kinder nicht hier auch eine Schuld? Ohne diesen – naja- Lausbubenstreich kann man es ja fast nicht nennen – wäre der Unfall nicht passiert.

    Gibt es da Meinungen?

    Danke
    Vers

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