Auffahrunfall: Wann muss Schmerzensgeld gezahlt werden?
Letzte Aktualisierung am: 28. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Wer auffährt, muss zahlen?
Ist ein Autofahrer nicht richtig bei der Sache und lässt sich beispielsweise von seinen Mitfahrern ablenken oder schreibt noch schnell eine SMS am Steuer, kann es passieren, dass er dadurch seinem Vordermann auffährt.
Die Möglichkeit, dass das vorausfahrende Kfz plötzlich unerwartet abbremst und es dadurch zum Unfall kommt, existiert natürlich auch.
Unabhängig vom Unfallhergang hat die nachweislich unverschuldet in den Verkehrsunfall verwickelte Partei zunächst einen Anspruch auf Schadensersatz von der Versicherung des Verursachers. Diese Entschädigung erstreckt sich neben Schäden am Fahrzeug normalerweise auch auf erlittene Verletzungen und Schmerzen.
Wann die Möglichkeit besteht, nach einem Auffahrunfall Schmerzensgeld zu beantragen, welche Verletzung besonders häufig dazu führt und wann das Schmerzensgeld bei einem Auffahrunfall verringert werden kann, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Schmerzensgeld nach einem Auffahrunfall
Auf Grundlage von § 253 BGB können Sie nach einem Unfall für erlittenen Schaden oder Verletzungen Entschädigung fordern. Ob ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht, muss im Einzelfall geprüft werden.
Auch hier muss stets eine Einzelfallbewertung stattfinden. Um die Höhe des Schmerzensgeldes zu ermitteln, kann auch ein Gutachten erforderlich sein.
Weniger Schmerzensgeld gibt es, wenn Sie eine Teilschuld haben oder beide Beteiligte mitschuld am Unfall sind und daher einen gegenseitigen Anspruch auf Schadenersatz haben.
Wann Sie nach einem Auffahrunfall Schmerzensgeld einfordern können
Zunächst einmal muss differenziert werden, ob aus dem Unfall lediglich ein Blechschaden resultierte oder ob Personen infolgedessen verletzt wurden. Denn da das Schmerzensgeld als Entschädigung für immaterielle Schäden fungiert, kann es bei Vermögensschäden nicht zum Einsatz kommen.
Dieser Grundsatz findet sich in § 253 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Wurden Sie also unverschuldet in einen Auffahrunfall verwickelt, kann Schmerzensgeld beantragt werden, um Sie für erlittene Verletzungen zu entschädigen.
Die genaue Höhe kann entweder außergerichtlich zwischen Versicherung und Geschädigtem ausgehandelt oder von einem Richter im Zuge eines Gerichtsverfahrens festgesetzt werden.
Welche Verletzung führt nach einem Auffahrunfall oft zu Schmerzensgeld?
In den meisten Fällen zieht ein Auffahrunfall eine Verletzung an Nacken oder Kopf nach sich. Durch den plötzlichen Aufprall wird genau diese Region bei der geschädigten Person stark beansprucht. Betroffene haben im Anschluss nicht selten mit Verstauchungen zu kämpfen. Doch auch Bänderrisse oder Zerrungen sind möglich.
Der Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Auffahrunfall kann bei Nackenschmerzen bereits bestehen. Es muss dazu nicht unbedingt ein Schleudertrauma (HWS-Distorsion) vorliegen, obwohl ein solches bei Auffahrunfällen wohl die häufigste Schädigung darstellt. Die Schwierigkeit, nach einem Auffahrunfall Schmerzensgeld zu erhalten, besteht jedoch oft in der Beweislage.
Nach einem Auffahrunfall soll das Schmerzensgeld verringert werden: Woran kann das liegen?
Eine weitere Option, nach einem Auffahrunfall das Schmerzensgeld zu schmälern, liegt in der Feststellung einer Mitschuld. Wenn ein Fahrer einem anderen auffährt, trägt der Auffahrende schließlich nicht immer die alleinige Schuld daran.
Auch ein Fehlverhalten des Vordermanns – wie beispielsweise das Bremsen wegen eines Tieres auf der Fahrbahn – kann zum Autounfall beigetragen haben. In einem solchen Fall gelten beide als Geschädigte und haben Recht auf Schadensersatz vom jeweils anderen.
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