Ansprüche nach einem Verkehrsunfall – Voraussetzungen & richtige Vorgehenswese
Letzte Aktualisierung am: 8. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten
Wann können Sie welche Ansprüche nach einem Verkehrsunfall einfordern?
Laut Statistischem Bundesamt kam es 2015 alle dreizehn Sekunden zu einem Unfall auf deutschen Straßen. Die Folgen einer solchen Situation könnten nicht unterschiedlicher sein: Von einer kleinen Beule am Auto bis zum Totalschaden. Ebenso vielfältig sind die Konsequenzen für die beteiligten Personen selbst. Neben kleineren Verletzungen sind schwerwiegende dauerhafte physische und psychische Schäden möglich. Außerdem kam es über 3.000 tödliche Unfälle.
Entsprechend der Unfallfolgen sind auch die Ansprüche nach einem Verkehrsunfall vielgestaltig und richten sich nach den ganz individuellen Umständen der Situation.
Um jedoch erörtern zu können, welche konkreten Ansprüche nach einem Verkehrsunfall geltend gemacht werden können, bedarf der Klärung der Schuldfrage. Denn es ist nicht nur wichtig zu wissen, was Sie bekommen, sondern auch von wem.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Ansprüche nach Verkehrsunfall
Einen Anspruch auf Schadensersatz haben Sie in der Regel immer dann, wenn Ihnen durch einen unverschuldeten Unfall ein Schaden entstanden ist. Dabei kann es sich sowohl um Personen- als auch Sachschäden handeln.
Dies kommt auf die Art des Unfalls an. Handelt es sich um einen Verkehrsunfall, an dem Sie keine Schuld tragen, ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers der richtige Ansprechpartner. Tragen Sie zumindest eine Teilschuld, sollten Sie Ihre Kaskoversicherung informieren.
Welche Punkte Sie dabei unbedingt berücksichtigen sollten, erfahren Sie hier.
E-Book „Welche Ansprüche haben Sie nach einem Verkehrsunfall?“ zum kostenlosen Download!
Hier können Sie sich das E-Book zu den Ansprüchen, die Sie nach einem Unfall geltend machen können, kostenfrei herunterladen. Klicken Sie ganz einfach auf das nebenstehende Bild oder nutzen Sie den Downloadbutton.
Was steht drin:
- Welche Ansprüche überhaupt geltend gemacht werden können!
- Was Sie dabei beachten sollten!
- Und was die Schuldfrage nach einem Unfall damit zu tun hat!
Bedingungen zur Geltendmachung von Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall
Um keinen möglichen Schadensersatzanspruch zu vergessen, sollten Sie bereits unmittelbar nach einem Autounfall bestimmte Faktoren berücksichtigen. Denn selbst wenn Sie einen scheinbar kleinen Schaden ohne die Versicherung regeln wollen, sollten Sie daran denken, einen Unfallbericht anzufertigen.
Dieser umfasst nicht nur die personengebundenen Angaben der Unfallparteien sondern auch Daten zu möglichen Zeugen, die den Unfall beobachtet haben und die vor allem im Zuge der Schadensregulierung bezüglich bestimmter Details beim Unfallhergang relevant sein können. Des Weiteren müssen die Kfz-Kennzeichen notiert werden und die jeweiligen Versicherungen. Außerdem sollten Sie Beweise sichern wie zum Beispiel Beschädigungen am eigenen und gegnerischen Fahrzeug aber auch Splitterfelder fotografieren.
Den Unfall der Polizei zu melden, ist vor allem zwingend erforderlich, wenn Personen verletzt wurden oder mehrere Autofahrer am Unfall beteiligt sind.
In jedem Falle ist es wichtig, wenn Sie Ansprüche nach einem Verkehrsunfall geltend machen wollen, dass die Schäden festgestellt werden. Das betrifft sowohl Personen- als auch Sachschäden.
Umso vorsichtiger sollten Sie deshalb sein, sich noch am Unfallort leichtfertig mit dem Unfallgegner zu einigen. Oft werden bestimmte Schäden in der Situation selbst nicht erkannt. Nicht selten fehlt zudem ein fachmännisches Auge. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Spätfolgen auftreten. Haben Sie sich jedoch geeinigt und nach dem Unfall Ihre Rechte abgetreten, ist es im Nachhinein nahezu unmöglich, zum Beispiel Kosten für eine Heilbehandlung geltend machen zu wollen.
Im Hinblick auf die Ansprüche nach einem Verkehrsunfall, die Sie geltend machen können, sollten Sie auch vorsichtig mit Ihren Äußerungen zum Unfallhergang sein, wenn die Polizei anwesend ist und Sie befragt. Voreilige Schuldeingeständnisse oder unbedachte Äußerungen können die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erschweren.
Auf keinen Fall sollten Sie den Unfallort einfach verlassen. Ein unerlaubtes Entfernen ist gemäß § 142 Abs. 1 Strafgesetzbuch strafbar. Ihre Pflichten beinhalten eben nicht nur die Angabe der oben genannten Daten sondern auch das Abwarten einer angemessenen Zeit, bis die Feststellungen gemacht wurden. Das heißt auch wenn Sie die Polizei kontaktieren und die Beamten einen Augenblick länger brauchten, sollten Sie abwarten. Eine Geldstrafe und ein Fahrverbot können als Konsequenz der Nicht-Beachtung erwachsen.
Schuldfrage klären und Ansprüche nach einem Verkehrsunfall geltend machen
Zuvor wurde bereits vom Eingestehen der Schuld gesprochen. Deshalb soll an dieser Stelle um die Klärung der Schuldfrage gehen, die maßgeblich beeinflusst, welche Ansprüche Sie nach einem Unfall einfordern können und welche nicht.
Grundsätzlich übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den Schaden und die Kosten, die im Zusammenhang mit einem Unfall entstehen können. Kompliziert wird es, wenn eine Teilschuld Ihrerseits anzunehmen ist.
Wichtig! Je nach Unfall sind folgende Versicherer zu informieren:
- Kaskoversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Schutzbrief-Versicherung
- private oder gesetzliche Unfallversicherung
- Lebensversicherung
- private Krankenversicherung
- gesetzliche Rentenversicherung
Handelte es sich um einen Wegeunfall, müssen Sie zudem Ihren Arbeitgeber und die jeweilige Berufsgenossenschaft in Kenntnis davon setzen. Dies kann im Hinblick auf bestimmte Komponenten bezüglich der Ansprüche nach einem Verkehrsunfall relevant sein.
Ist ein Unfall unverschuldet, sind die verschiedenen Schadensposten in vollem Umfang vom Unfallgegner einzufordern. Gibt es hingegen mehrere Schadensverursacher, haften diese nur mit der Quote, welche dem jeweiligen Verschuldensanteil hinsichtlich der Verursachung entspricht.
Im dritten Fall trägt der Geschädigte eine Mitschuld. Der Umfang des zu leistenden Schadensersatzes hängt schließlich davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.
Worauf sollten Sie unbedingt achten, wenn Sie Ansprüche nach einem Verkehrsunfall geltend machen möchten?
Damit Sie ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall entsprechend durchsetzen können, sollten einige Punkte unbedingt berücksichtigt werden, die sie im Prozedere der Schadensregulierung nicht vernachlässigen dürfen:
- Austausch der Daten, Unfallbericht
- Sicherung von Beweisen
- ggf. Polizei kontaktieren
- Schaden der Versicherung melden
- Höhe des Schadens nachweisen
- Abwarten der Reparaturfreigabe
Für Ansprüche nach einem Verkehrsunfall gilt eine Verjährungsfrist. Nach Ablauf von drei Jahren erlöschen diese automatisch, wenn zuvor nichts unternommen wurde. Beginn dieser Frist ist der 01. Januar des Jahres, welches auf das Kalenderjahr des Unfalls folgt.
Welche Ansprüche können Sie konkret einfordern?
Prinzipiell können Sie als Unfallgeschädigter alle aus einem Unfall entstehenden Schäden ersetzt verlangen. Dabei ist die Liste der Ansprüche, die nach einem Verkehrsunfall geltend gemacht werden können, lang. Die genaue Ermittlung der Höhe beziehungsweise des Umfangs sind im Einzelfall häufig kompliziert und verlangen nicht selten nach einer fachmännischen Beurteilung und letztlicher Durchsetzung durch einen Anwalt.
Folgende Ansprüche können nach einem Unfall konkret eingefordert werden:
- in Verbindung mit dem Fahrzeug stehend:
- Reparaturkosten
- Wertminderung
- Sachverständigenkosten
- Abschlepp- und Bergungskosten
- Entsorgungskosten
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfallentschädigung
- Auslagenpauschale
- indirekt mit dem Verkehrsunfall in Verbindung stehend:
- sonstige Sachschäden (Kleidung oder Kofferrauminhalt)
- Kosten für Abmeldung des Unfallwagens/Anmeldung für Ersatzauto
- Standkosten
- Richtbankkosten
- Verlust der Tankfüllung
- Kosten für ein Taxi (unfallbedingter Fahrten)
- Finanzierungs-/Kreditkosten
- Anwaltskosten
- Kosten, die im Zusammenhang mit den Unfallbeteiligten gelten gemacht werden können:
- Schmerzensgeld
- Heilungskosten
- Rente
- Verdienstausfall
- Erwerbsschaden/entgangener Gewinn
- Haushaltsführungsschäden
- psychische Schäden/Schockschäden
- Ansprüche von Erben/Beerdigungskosten
- Unterhaltsschaden
Daneben bestehen auch andere Ansprüche nach einem Verkehrsunfall, die sich eher auf spezifische Spätfolgen beziehen und vor allem aufzeigen, wie vielfältig und individuell diese sein können. Dabei handelt es sich um die sogenannten vermehrten Bedürfnisse – Aufwendungen, die zum Ausgleich von dauerhaften unfallbedingten Beeinträchtigungen gezahlt werden.
Das betrifft unter anderem Kosten die entstehen, wenn dauerhaft erforderliche künstliche Gliedmaßen erneuert werden müssen, wenn Geschädigte infolge des Unfalls bestimmtes orthopädisches Schuhwerk benötigen oder sich die Ausbildungskosten erhöhen, weil der Betroffene zum Beispiel auf einen neuen Beruf umsatteln muss.
In den nun folgenden beiden Absätzen möchten wir einen genaueren Blick auf zwei Kostenfaktoren werfen, die häufig im Zuge eines Unfalls auf Sie zukommen können und die nicht selten Raum zur Diskussion bieten. Dabei handelt es sich zum einen um das Schmerzensgeld und zum anderen um die möglichen Kosten für einen Leihwagen.
Wann haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld?
Grundsätzlich beschreibt das Schmerzensgeld einen Schadensersatzanspruch, der als Ausgleich für immaterielle Schäden abgegolten werden kann. Neben den physischen Schäden geht es dabei auch um seelische Belastungen und Unannehmlichkeiten, die mit der erlittenen Verletzung einhergehen.
Der Schadensersatz ergibt sich in diesem Falle nicht aus einem Vertragsverhältnis (wie zum Beispiel bei einem Kaufvertrag), sondern aus einem gesetzlichen Schuldverhältnis aufgrund der Erfüllung eines Tatbestands. Das meint, nicht Verkäufer und Käufer legen die Leistungen fest, sondern das Gesetz. Der Tatbestand ist dann die vorsätzliche oder fahrlässige Handlung, welche eine andere Person verletzt und damit ein Schmerzensgeld begründet.
Wichtig! Bedingung zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Schmerzensgeld nach einem Unfall ist der Nachweis darüber, dass zwischen Schaden und schädigendem Ereignis eine Kausalität besteht. Zudem muss eine schuldhafte Handlung vorliegen. Beides zu beweisen, erweist sich meist als schwierig und führt den Geschädigten nicht selten vor Gericht.
Möchten Sie Ansprüche nach einem Verkehrsunfall in Form von Schmerzensgeld einfordern, sollten Sie wissen, dass ebenjenes zwei Funktionen erfüllt: Ausgleich und Genugtuung.
Dabei geht es neben den objektiven Kosten, die im Zusammenhang mit der Behandlung von Verletzungen oder im Zuge der Pflege entstehen, auch um subjektive Faktoren des erlittenen Schadens. Dieses Unrecht soll mit dem Schmerzensgeld kompensiert werden beziehungsweise dem Geschädigten Erleichterung verschaffen.
Möchten Sie Schmerzensgeld einklagen, bedenken Sie, dass eine Mitschuld den Anspruch auf Schmerzensgeld schmälert und dass die Beweislast für die Verletzungen beim Betroffenen liegt. Es muss bewiesen werden, dass der Körperschaden unfallbedingt ist. Treten demnach nach einem Unfall körperliche Beschwerden auf, sollten Sie unverzüglich einen Arzt aufsuchen, der Ihnen im Zweifelsfall die Verletzungen attestiert.
Die Höhe und damit der Anspruch auf Schmerzensgeld ermitteln sich aus folgenden Faktoren:
- Art und Umfang der Verletzungen/Behandlungsmaßnahmen
- Umfang der erlittenen Schmerzen
- Dauer der Arbeitsunfähigkeit
- mögliche Dauerschäden
- Schwere des Schuldvorwurfs gegen den Verursacher
- etwaige Teilschuld seitens des Unfallgeschädigten
- ästhetische Beeinträchtigungen
- Beeinträchtigungen bezüglich des Lebensgefühls und der Freizeitgestaltung
Wenn Sie Ansprüche nach einem Verkehrsunfall dieser Couleur geltend machen möchten, ist in jedem Falle ein Anwalt zu Rate zu ziehen. Denn insbesondere psychische Schäden sind oft schwer nachzuweisen.
Einen Sonderfall bildet der sogenannte Schockschaden, der nicht vom Unfallgeschädigten selbst geltend gemacht werden kann, sondern nur von einer dritten Person. Diese ist meist unverletzt und muss nicht zwangsläufig am Unfallort gewesen sein.
Wann haben Sie nach einem Unfall Anspruch auf einen Ersatzwagen?
Kommt es zu einem Unfall, stehen in den meisten Fällen die Sachschäden zunächst im Vordergrund. Doch bevor Sie überhaupt Ansprüche nach einem Verkehrsunfall einfordern können, müssen die Schäden zunächst begutachtet und bewertet werden. Denn ohne Kenntnis von den Reparaturkosten, dem Wiederbeschaffungs- und Restwert kann eine Instandsetzung oder Ersatzbeschaffung dem Geschädigten nicht zugemutet werden.
- Wiederbeschaffungswert: Summe, die aufgewendet werden müsste, um vergleichbares Fahrzeug zu beschaffen (im Zustand vor dem Unfall)
- Restwert: (kalkulierter) Geldwert eines Fahrzeugs nach einem Unfall
- Wertminderung: Wertverlust für ein verunfalltes Auto; geringerer Verkaufserlös infolge eines Unfalls
- Totalschaden: eine Instandsetzung ist technisch oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr möglich
- Nutzungsausfallentschädigung: Geldwert für den Ausfall der Nutzungsmöglichkeit des Fahrzeugs, als Pauschalbetrag, abhängig von der Art des Unfallwagens und der Dauer der Instandsetzung
Wird der Restwert vom Wiederbeschaffungswert subtrahiert, ergibt sich der Wiederbeschaffungsaufwand, der wiederum den eigentlichen Schaden des Wagens beziffert.
Für den Zeitraum der Erstellung eines Gutachtens sind die meisten dennoch auf einen fahrbaren Untersatz angewiesen. Doch ob und inwieweit Sie nach einem Unfall auf einen Leihwagen Anspruch haben oder eben nicht, hängt maßgeblich davon ab, wie regelmäßig Sie ebenjenes nutzen. Danach bemisst sich auch, ob für Sie eine Nutzungsausfallentschädigung oder ein Mietwagen eher in Frage kommen.
Haben Sie nach einem Unfall auf einen Ersatzwagen Anspruch, müssen Sie die Kosten zunächst nicht selbst übernehmen oder vorstrecken. In der Regel kontaktiert die Autovermietung die Versicherung des Unfallverursachers.
Vor allem in Bezug auf die Kosten (wie teuer darf es sein) und dem Modell scheiden sich beim Ersatzwagen die Geister, wenn Ansprüche nach einem Verkehrsunfall eingefordert werden.
Eine generelle Aussage gibt es diesbezüglich leider nicht. Es ist lediglich ratsam, die Mietpreise immer Blick zu haben und nach Verhältnismäßigkeit abzuwägen. Besteht eine ausreichende Angebotslage, sollten Preise verglichen werden. Zudem hat jeder die Möglichkeit ein gleichwertiges Fahrzeug zu wählen.
Neben dem Wirtschaftlichkeitsgebot ist jedoch auch die jeweilige Situation entscheidend. Hierbei stellen sich folgende Fragen: Besteht Zeitdruck oder nicht? Muss der Wagen auch beruflich genutzt werden oder nicht?
Glossar – Ansprüche nach einem Verkehrsunfall
Alle Ansprüche, die nach einem Unfall eventuell eingefordert werden, hier aufzulisten und genau zu beleuchten ist aufgrund deren Vielfältigkeit und Abhängigkeit der individuellen Tatereignisse nahezu unmöglich.
Dennoch möchten wir Ihnen eine Auswahl derjenigen Positionen vorstellen, die häufig in einer solchen Situation relevant werden und oftmals gar nicht bedacht werden. Zu einigen Begriffen wurden oben bereits Ausführungen gemacht. Diese bleiben an dieser Stelle nur erwähnt.
- Reparaturkosten – Sind nur bis zum Wiederbeschaffungswert von der Versicherung zu ersetzen.
- Sachverständigenkosten – Handelt es sich um Bagatellschäden, kann der Anspruch auf Übernahme der Kosten für den Sachverständigen seitens des Unfallverursachers abgelehnt werden.
- Abschlepp- und Bergungskosten – Sind vollumfänglich zu ersetzen. Das kann auch über die Verbringung zur nächstmöglichen Werkstatt hinausgehen.
Entsorgungskosten – Wenn das Fahrzeug nur noch Schrott ist und hat keinen Restwert mehr.
- Auslagenpauschale – Auslagen für Telefon-, Porto- oder Wegekosten können in Höhe von 26 Euro als Anspruch nach einem Unfall gelten gemacht werden.
- sonstige Sachschäden (Kleidung oder Kofferrauminhalt) – Der Wiederbeschaffungswert ist ausschlaggebend. Zudem erfolgt ein Ersatz nur gegen Beleg. Für teure Gegenstände lohnt sich der Einsatz eines Sachverständigen.
- Standkosten – Nach dem Unfall wird das verunfallte Kfz auf dem Betriebsgelände vom Abschleppunternehmen oder der Werkstatt abgestellt. Der Tagessatz liegt meist zwischen drei und sieben Euro.
- Richtbankkosten – Bei Deformationen der Karosserie müssen die Schäden eventuell auf der Richtbank beseitigt werden.
- Anwaltskosten – Alle anfallenden Rechtsanwaltsgebühren sind von der Haftpflicht des Unfallverursachers zu übernehmen.
- Heilungskosten – Entstandene Arzt- oder Behandlungskosten werden zunächst von der Krankenversicherung übernommen. Einige Leistungen müssen jedoch separat geltend gemacht werden wie: Eigenanteile für Zahnbehandlungen, Kosten für die Brille oder den Krankentransport, ärztliche verordnete Kuraufenthalte, Kosten für kosmetische Narbenbehandlung, sämtliche Positionen die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden.
- Verdienstausfall – Dies gilt sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige. In den ersten sechs Wochen ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet.
- Beerdigungskosten – Alle Ansprüche nach einem Verkehrsunfall, die durch eine standesgemäße Beerdigung entstehen, sind zu ersetzen. Dazu zählen unter anderem Kosten für den Sarg, die Grabstelle (inkl. Erstbepflanzung), eine Trauerfeier, die Trauerkleidung der Erben oder die Trauerkarten.
- Unterhaltsschaden – War der durch den Unfall Getötete zur Zahlung von Unterhalt gegenüber Dritten verpflichten, muss der Unfallverursacher diese Kosten übernehmen.
Verfasse einen neuen Kommentar Antwort abbrechen